Reichsstädte

Die Reichsstadt Aalen mit Stadtbefestigung und Wassergräben, 1528 (HStAS N 201 Nr. 2)
Die Reichsstadt Aalen mit Stadtbefestigung und Wassergräben, 1528 (Landesarchiv BW, HStAS N 201 Nr. 2)

Bis 1802/03 konnten im heutigen Baden-Württemberg 24 Reichsstädte ihre Reichsunmittelbarkeit bewahren; damit ist der Südwesten das klassische Land der Reichsstädte. Nach ihrer rechtlichen Herkunft lassen sich verschiedene Arten von Reichsstädten unterscheiden. Städte auf altem Reichsbesitz sind Ulm und Überlingen, während Weil der Stadt, Buchau und Wangen im Allgäu staufische und Reichsvogteistädte sind; die Rechte des Reichs waren hier auf die Vogtei über die auf geistlichem Besitz entstandenen Städte beschränkt. Rottweil und Offenburg zog das Reich nach dem Aussterben der Zähringer an sich, Reutlingen und Aalen mussten die Herren von Neuffen bzw. die Grafen von Württemberg ans Reich abtreten, und in Isny kauften sich die Bürger von den Truchsessen von Waldburg an das Reich los.

Die meisten der bis 1803 bestehenden Reichsstädte lagen auf staufischem Eigengut (Schwäbisch Hall, Ravensburg, Biberach, Buchhorn, Leutkirch, Pfullendorf, Bopfingen) oder auf staufischen Kirchenlehen (Esslingen, Gmünd, Giengen/Brenz, Heilbronn, Wimpfen, Gengenbach, Zell am Harmersbach). Reichsstädte wurden sie, als König Rudolf von Habsburg sie als mehr oder weniger herrenlose Städte für das Reich in Anspruch nahm. Als er zur Verwaltung und Wiederherstellung des Reichsguts wie zur Wahrung des Landfriedens 1274 die Landvogteien einrichtete, wurden die Reichsstädte selbstverständlich in diese Organisation mit einbezogen. Sie waren noch echte Städte des Reichs, d.h. dem König als Stadtherren standen u. a. die Einsetzung des höchsten Beamten, des Schultheißen oder Ammanns, wie Blutbann, Aufgebot, Münzrecht, Stadtsteuer, Judensteuer, Zoll und Umgeld zu. Ganze Reichsstädte oder einzelne Rechte an einer Stadt konnte der König nach Reichsrecht „zum Nutzen des Reiches" verpfänden. Das kam auch schon unter den Staufern vor. Als aber die Könige nach Rudolf aus Geldnot, um sich eine Partei zu schaffen oder sie zu halten, und, schon vor der Wahl, gegen Wahlversprechen der Kurfürsten immer häufiger von der Verpfändung Gebrauch machten, wurde das zu einer großen Gefahr für die Städte. Kaum eine wurde vom König ausgelöst, und hatte eine Stadt unter Opfern ihrer Bürger und gegen das Versprechen der Nichtwiederverpfändung sich ans Reich zurückgekauft, war die Gefahr neuerlicher Verpfändung allenfalls bis zum nächsten Thronwechsel gebannt.

Der Blaue Turm in Bad Wimpfen, ehemals Bergfried der Stauferpfalz (FaBi Bildbestand Landkreis HN)
Der Blaue Turm in Bad Wimpfen, ehemals Bergfried der Stauferpfalz (Landesarchiv BW, Bildbestand Landkreis HN)

Die meisten Reichsstädte waren ein- oder mehrmals verpfändet und die Städte Markgröningen, Breisach, Neuenburg, Eberbach, Neckargemünd, Eppingen, Heidelsheim, Mosbach, Sinsheim und Waibstadt, im späten 13. und frühen 14. Jahrhundert ohne Zweifel volle Reichsstädte, wurden so „vom Reich gedrängt" und erhielten nach und nach den Charakter normaler fürstlicher Landstädte. Auch die Zugehörigkeit zu den Landvogteien barg für die Städte Gefahren, waren doch die meisten Landvögte, besonders aber die Grafen von Württemberg, bemüht, die ihnen anvertrauten Reichsstädte ihren eigenen werdenden Territorialstaaten einzugliedern. Zahlreichen Städten gelang im 14. Jahrhundert der Erwerb der genannten königlichen Rechte; da sie die Grundlage für die Verpfändungen wie auch für die Bestrebungen der Landvögte waren, war ihr Erwerb gleichbedeutend mit der Sicherung der Reichsfreiheit.

Nachdem es eine Einung der „Städte um den See" (Bodensee) schon seit dem 13. Jahrhundert gab, schlossen sich im 14. Jahrhundert die Städte Schwabens und Südfrankens zur Wahrung ihrer Freiheit und ihrer wirtschaftlichen Interessen und zur Abstellung der immer größer werdenden Rechtsunsicherheit immer wieder in Einungen zusammen. Der 1331 abgeschlossene Bund von 22 Reichsstädten mit Kaiser Ludwig hatte durch den Beitritt Dritter mehr den Charakter eines Landfriedensbündnisses, aber schon seine nur von den Städten nach dem Tod Ludwigs 1347 abgeschlossene Erneuerung nennt als oberstes Ziel die Verhinderung weiterer Verpfändungen von Reichsstädten. Karl IV. musste dem zuerst zustimmen, zwang aber die Städte auch mit Hilfe der Goldenen Bulle von 1356, die reine Städtebünde verbietet, zum Eintritt in allgemeine Landfriedensbündnisse. Nachdem die Reichsstädte schon an den Reichskriegen gegen die Grafen Eberhard den Erlauchten (1286/87, 1310/12) und Eberhard den Greiner von Württemberg (1360) beteiligt gewesen waren, kam es jetzt zur erneuten Konfrontation. In der Schlacht bei Altheim auf der Ulmer Alb wurde 1372 das Städteheer schwer geschlagen. Da Eberhard der Greiner, von den Städten als Hauptfeind angesehen, als Landvogt Niederschwabens und Inhaber mehrerer Pfandschaften (Weil der Stadt, Schultheißenamt in Esslingen und Gmünd) immer stärker um sich griff und wegen der bevorstehenden Königswahl Wenzels weitere Verpfändungen drohten, schlossen sich 1376 unter der Führung Ulms 14 vorwiegend oberschwäbische Städte zum Schwäbischen Städtebund zusammen.

Ulm, 1836 (Oberamtsbeschreibung Ulm, 1836)
Ulm, 1836 (Oberamtsbeschreibung Ulm, 1836)

Karl IV. ächtete die Städte und eröffnete mit Hilfe von Württemberg und Bayern den ersten Städtekrieg. Die Belagerung Ulms 1376 durch den Kaiser blieb ergebnislos, und Graf Ulrich von Württemberg wurde 1377 vor Reutlingen von den Städtern schwer geschlagen. In der Folge schwoll die Einung auf bis zu 40 Städte an. Trotz zahlreicher Schlichtungsversuche ging der beiderseitige Verheerungskrieg weiter, bis Eberhard der Greiner mit zahlreichen fürstlichen und adeligen Helfern ein großes Städteheer 1388 bei Döffingen vernichtend schlagen konnte. Eine Vorentscheidung war damit gefallen, aber trotz königlichen Verbots erstand der Schwäbische Städtebund schon wieder 1390. Unter Ulmer Führung war er, zeitweilig eng mit dem Bund der Bodenseestädte und der neuentstandenen „Esslinger Einung" der niederschwäbischen Städte verbunden, auch noch zu größeren Unternehmungen fähig, so 1410 zur gemeinsamen Pfanderwerbung der Grafschaft Hohenberg und immer wieder zur Eroberung besonders lästiger Raubnester (Maienfels, Neufels u. a.).

Der Wachturm in Weinsberg (FaBi Kreisbeschreibung HN)
Der Wachturm in Weinsberg (Landesarchiv BW, Kreisbeschreibung HN)

Nachdem aber die Städte 1440 die Eroberung der kleinen Reichsstadt Weinsberg durch Kunz von Bebenburg und deren sofortigen Verkauf an die Kurpfalz nicht zu verhindern gewusst hatten, war mit den städtischen Niederlagen im zweiten großen Städtekrieg 1449/50 gegen die von den Adelsbünden unterstützten süddeutschen Fürsten auch das Schicksal der Städteeinungen entschieden. Zwar konnten, von Weinsberg abgesehen, alle noch verbliebenen Reichsstädte ihre Unabhängigkeit wahren, aber das Territorialprinzip hatte sich dem Einungsprinzip als überlegen erwiesen. Eine gemeinsame Politik der Städte gab es jetzt nicht mehr, jede Stadt hatte sich mit ihren fürstlichen Nachbarn selbst zu arrangieren. Unterlegen sind die Städte, weil ihnen die staatsbildende Kraft im Gegensatz zu der Schweiz fehlte. Mehrmals bestanden mehrere Einungen zur selben Zeit; sie wurden stets nur, bei Möglichkeit der Verlängerung, auf wenige Jahre abgeschlossen. Auch war die Interessenlage der Städte im Einzugsgebiet der Bünde zwischen Nürnberg und Basel bzw. Augsburg und Heilbronn zu verschieden, und so nahm der Opferwille mit der Entfernung von einem Gefahrenherd oft rasch ab.

Ausschnitt aus der Pürschgerichtskarte der Reichsstadt Rottweil, kolorierte Nachzeichnung von 1786 (HStAS A 208 B 555)
Ausschnitt aus der Pürschgerichtskarte der Reichsstadt Rottweil, kolorierte Nachzeichnung von 1786 (Landesarchiv BW, HStAS A 208 B 555)

Der Aufbau eines gemeinsamen Territoriums nach dem Muster der Schweizer Untertanenländer war bei dem Mangel an Interesse gerade bei den kleinen Reichsstädten nicht zu verwirklichen, obwohl doch der bündische Pfandbesitz an Hohenberg (1410-1454) und die gemeinsame Pfandherrschaft der Städte Dinkelsbühl, Hall und Rothenburg an der Herrschaft Kirchberg-Ilshofen (1398 bis 1562) gute Ansatzpunkte geboten hätten. Anfänge zur einzelstädtischen Territorialbildung wurden seit der Mitte des 14. Jahrhunderts gemacht, doch nur wenige Städte hatten größeren Erfolg. Ulm kaufte u. a. 1377/83 die Herrschaft Albeck, 1382/96 den größten Teil der Grafschaft Helfenstein und 1453 die Stadt Leipheim. Sein Territorium, das größte reichsstädtische in Südwestdeutschland, ist 1790 in dreizehn Ämter gegliedert und reicht von südlich der Donau bis nach Süßen im Landkreis Göppingen. Schwäbisch Hall erwarb, oft in Auseinandersetzungen mit Limpurg und Hohenlohe, drei Städte sowie über 100 Dörfer und Weiler. Rottweil erlangte die hohe Obrigkeit im Gebiet der freien Pürsch, des einstigen Königsguts, und kaufte seit dem 15. Jahrhundert in zielstrebiger Territorialpolitik ein ziemlich geschlossenes Gebiet mit 28 Dörfern, teilweise von den Herren von Zimmern, zusammen. Von ähnlicher Größe war das Rothenburger Landgebiet, das aber nur zum kleineren Teil zu Baden-Württemberg zählt. Die meisten Städte brachten es zu kleinen Territorien mit einigen Dörfern und Weilern, während u. a. Buchhorn, Buchau, Isny, Giengen an der Brenz, Offenburg und Weil der Stadt auf die Stadtmarkung beschränkt blieben. Das städtische Territorium war nicht immer unmittelbarer Besitz der Stadt. In Biberach und Überlingen bestand es fast nur aus Spitalgut, in anderen Städten zum Teil aus Gütern ihrer Klöster und Patrizierfamilien, über die die Stadt die Hoheit ausübte. Die zwar kleinen, aber selbständigen Gebiete der Reichsstädte blieben auch hinter kleineren fürstlichen Territorien meist weit zurück.

Territorium der Reichsstadt Esslingen, Mitte 16. Jahrhundert (StAL B 169 Bü 40a)
Territorium der Reichsstadt Esslingen, Mitte 16. Jahrhundert (Landesarchiv BW, StAL B 169 Bü 40a)

Die Reichsstädte hielten sich seit 1450 im Allgemeinen der großen Politik fern, obwohl weiterhin kleinere Bündnisse zwischen einigen Städten geschlossen wurden. Manche lehnten sich in immer wieder verlängerten Schirmverträgen an große Territorien an, so Esslingen und Reutlingen an Württemberg, Heilbronn und Wimpfen an die Kurpfalz. Seit 1489 hatten die Städte Stimmrecht im Reichstag wie auch im Schwäbischen Kreis seit dessen Errichtung 1500. Sie gehörten zu dem in Esslingen zur Wahrung des Landfriedens und gegen das Vordringen Bayerns und der Schweizer errichteten Schwäbischen Bund (1488-1534) und nahmen in diesem Rahmen am Schweizerkrieg 1499, an der Vertreibung Herzog Ulrichs von Württemberg, der 1519 das Bundesmitglied Reutlingen nach kurzer Belagerung erobert hatte, und an der Niederschlagung des Bauernaufstandes 1525 teil. Dem Schmalkaldischen Bund traten bei der Gründung Ulm, Reutlingen, Biberach und Isny, später noch Heilbronn, Hall, Ravensburg und Bopfingen bei. Die Teilnahme am verlorenen Schmalkaldischen Krieg 1546/47 kostete alle diese Städte viel Geld, kaiserliche Eingriffe in die Verwaltung und Konstanz sogar die Reichsfreiheit (1548 österreichisch). Eigene Wege ging Rottweil; es schloss sich 1463 als „zugewandter Ort" den Eidgenossen an und verband sich mit ihnen 1519 zum „Ewigen Bund", der sich aber u. a. wegen konfessioneller Fragen mit der Zeit lockerte und 1648 bedeutungslos wurde.

Erzherzog Ferdinand von Österreich besucht Konstanz, 1573 (GLAK J-D Nr. K 14)
Erzherzog Ferdinand von Österreich besucht Konstanz, 1573 (Landesarchiv BW, GLAK J-D Nr. K 14)

Ein besonderes Schicksal hatten auch die „Vereinsstädte" Offenburg, Gengenbach und Zell am Harmersbach. Im Rahmen der Landvogtei Ortenau waren sie 1332-1801 immer, wenn auch an wechselnde Pfandinhaber, verpfändet, konnten aber ihre Reichsfreiheit mit Sitz auf der Städtebank des Reichstages und im Schwäbischen Kreis stets bewahren. Das benachbarte Reichstal Harmersbach, eine nach Absonderung aus der Reichspfandschaft Ortenau allmählich selbständig gewordene Art Bauernrepublik, konnte sich auch gegen Ansprüche der Stadt Zell behaupten; seine Reichsunmittelbarkeit wurde 1718 bestätigt.

In den meisten Reichsstädten fand die Reformation Eingang, in Reutlingen schon 1524, in Aalen erst 1575. Mit kaiserlicher Hilfe wurden Gengenbach und Weil der Stadt rekatholisiert, in Gmünd und Rottweil neugläubige Minderheiten ausgetrieben. In Wimpfen und Leutkirch genossen die Katholiken Minderheitsschutz, während in Ravensburg und Biberach strikteste Parität (kath. und ev. Nachtwächter) eingehalten werden musste. Nach Abschluss der Konfessionsverschiebungen bekannten sich neun Städte (Aalen, Bopfingen, Esslingen, Giengen, Hall, Heilbronn, Isny, Reutlingen, Ulm) voll zur neuen und elf (Buchau, Buchhorn, Gengenbach, Gmünd, Offenburg, Pfullendorf, Rottweil, Überlingen, Wangen, Weil der Stadt, Zell am Harmersbach) zur alten Lehre.

Deckengemälde mit einer Darstellung Martin Luthers, Hospitalkirche in Schwäbisch Hall, um 1730/40 (FaBi Kreisbeschreibung SHA)
Deckengemälde mit einer Darstellung Martin Luthers, Hospitalkirche in Schwäbisch Hall, um 1730/40 (Landesarchiv BW, Kreisbeschreibung SHA)

Das Spätmittelalter war die wirtschaftliche Blütezeit der schwäbischen Städte. In Ulm und Oberschwaben führten Fabrikation und Handel mit Leinen und Barchent zur wirtschaftlichen Bedeutung. Größte Wirtschaftsorganisation der oberschwäbischen Städte war die 1380 gegründete „Große Ravensburger Handelsgesellschaft" unter Führung der Ravensburger Humpis und der Konstanzer Muntprat, die 1530 der Konkurrenz der Fugger und Welser erlag. Im Wirtschaftsleben Esslingens spielte Wein, in dem Halls das Salz eine ausschlaggebende Rolle, während in Gmünd Sensen und Goldschmiedeerzeugnisse und in Ravensburg die Papierherstellung hervorzuheben sind. Die kleineren Reichsstädte unterschieden sich wirtschaftlich nicht von territorialen Kleinzentren mit deutlich agrarischer Grundlage.

Stuhl des kaiserlichen Hofgerichts in Rottweil, Kopie des Originals von 1781 (FaBi Bildbestand Landkreis RW)
Stuhl des kaiserlichen Hofgerichts in Rottweil, Kopie des Originals von 1781 (Landesarchiv BW, Bildbestand Landkreis RW)

Das Aufkommen neuer Handelswege, die Folgen des Dreißigjährigen Krieges und der beginnende Merkantilismus brachten in den meisten Reichsstädten wirtschaftliche Kraft und Wohlstand zum Schwinden. Die Reichsunmittelbarkeit war ihnen in erster Linie Schutz gegenüber den Territorien, erst in zweiter Linie Verpflichtung gegenüber dem Ganzen. Die doch recht bedeutenden Opfer für die Reichsverteidigung zeigen aber, dass der von der Verfassungsgeschichte geprägte Ausdruck „negative Reichstreue" überspitzt ist. Gewiss war die Selbständigkeit für viele der schlecht verwalteten und stark verschuldeten Städte eine Last, die sie aber freiwillig nicht abwerfen wollten.

(Quelle: Bearbeitete Fassung aus dem Abschnitt Landesgeschichte, in: Das Land Baden-Württemberg. Amtliche Beschreibung nach Kreisen und Gemeinden, hg. von der Landesarchivdirektion Baden-Württemberg, Band I, Stuttgart, 2. Aufl. 1977)

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