Schneider, Richard Karl 

Geburtsdatum/-ort: 02.05.1823;  Ettenheim
Sterbedatum/-ort: 03.11.1911;  Karlsruhe
Beruf/Funktion:
  • Oberlandesgerichtspräsident
Kurzbiografie: 1840-1842 Juristisches Studium an der Universität Freiburg, 1842-1845 in Heidelberg
1845 1. Juristische Staatsprüfung („gut“), Rechtspraktikant, Aktuar beim Großherzoglichen Oberamt Offenburg
1845-1848 Aktuar, Selbständiger Respicient und Dienstverweser beim Oberamt Offenburg
1848 Amtsverweser beim Oberamt Kork
1849-1852 Amtsassessor des Oberamtes Lahr
1852-1854 Assessor beim Stadtamt Freiburg i. Br.
1854-1856 Assessor beim Hofgericht des Seekreises in Konstanz, Ständiger Vertreter des Staatsanwalts
1856-1864 Hofgerichtsrat in Konstanz
1864-1869 Kreisgerichtsdirektor in Waldshut
1869-1877 Kreis- und Hofgerichtsdirektor in Konstanz
1872-1898 Vorsitzender der Prüfungskommission für die zweite Juristische Staatsprüfung
1877-1879 Vizekanzler des Oberhofgerichts in Karlsruhe, außerordentliches Mitglied des Staatsministeriums
1879-1892 Senatspräsident des Oberlandesgerichts in Karlsruhe
1892-1899 Präsident des Oberlandesgerichts in Karlsruhe
1899 Ruhestand
Weitere Angaben zur Person: Religion: rk.
Verheiratet: 1848 Luiga, geb. Jäger (gest. 1894)
Eltern: Vater: Dr. med. Peter Joseph Schneider, Großherzoglicher Amtsphysikus in Ettenheim
Mutter: Sophia, geb. Engelberger
Kinder: Tochter Emilie Sophie Katharina (geb. 1854)
GND-ID: GND/1012303209

Biografie: Horst Ferdinand (Autor)
Aus: Badische Biographien NF 4 (1996), 266-268

Den Ehrentitel „Musterländle“ verdankte das Großherzogtum Baden im 19. Jahrhundert in erster Linie seiner Verfassung von 1818, die, trotz feudaler Restbestände, als die liberalste der Epoche angesehen wurde. Um die liberalen Grundsätze dieser Verfassung jedoch in die gesellschaftliche Wirklichkeit umzusetzen, bedurfte es im Lauf der Jahrzehnte vieler an herausgehobener Stelle stehender Persönlichkeiten. Zu ihnen gehört R. Schneider, dessen Lebenslauf und Ämter ihn als eine der Säulen des Großherzogtums auf dem Gebiet der Judikative in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts ausweisen.
„Musterländle“ hieß das Großherzogtum aber auch wegen seiner sparsamen Haushaltsführung, und ein Umstand, der sich auf die Staatsfinanzen günstig auswirkte, war auch die damals geltende Pensionsregelung: Beamte und Richter konnten zwar bei Erreichen des 65. Lebensjahrs die Versetzung in den Ruhestand begehren, mußten dies aber nicht. So war Schneider schon 69 Jahre alt, als er sein höchstes Amt, das des Präsidenten des Oberlandesgerichts in Karlsruhe, antrat, und er übte es dann noch sieben volle Jahre lang, bis zum 76. Lebensjahr, aus. Diese Regelung war natürlich auch die Quelle gewisser Unzuträglichkeiten, da präsumptive Anwärter auf hohe Staatsstellen oft lange warten mußten, bis der angestrebte Platz frei war. Schneider scheint bei Beginn seiner Laufbahn in dieser Beziehung Glück gehabt zu haben, da er schon nach elfjährigem Dienst – damals die normale Marge – als Referendar und Assessor planmäßig angestellt wurde, während die weitere Laufbahn, trotz guter Examensnoten und glänzender dienstlicher Beurteilungen, in eher gemächlichem Tempo verlief. An nicht weniger als sieben Dienstorten – Offenburg, Kork, Lahr, Freiburg, Konstanz, Waldshut, Karlsruhe – hat Schneider in seiner 54jährigen Laufbahn seines Amtes gewaltet, was dem erfahrenen Richter unübertroffene Kennerschaft von Land und Leuten in vielen Lebensbereichen verlieh.
Als sich Schneider im Jahre 1842 an der Freiburger Universität einschrieb, konnte dies nur auf Grund eines „Sittenzeugnisses des Großherzoglich-Badischen Universitätsamts“ geschehen, wie auch bei Abschluß des Studiums ein solches Zeugnis ausgestellt wurde: „Wegen Theilnahme an verbotenen Studentenverbindungen war derselbe bei uns nicht in Untersuchung“ – die beiden Zeugnisse spiegeln die gespannte Situation am Vorabend der badischen Revolution 1848/49 wider, und die Universität Freiburg galt zeitweise als besonderer Herd der Unruhen. Daß Schneider in einem der Zentren der badischen Revolution, in Offenburg – wo am 12. 9. 1847 die „Forderungen des Volkes in Baden“ verkündet und ein halbes Jahr später auf einer gewaltigen Volksversammlung die Verwirklichung dieser radikalen Forderungen verlangt wurde –, seine ersten dienstlichen Funktionen wahrzunehmen hatte, hat keine feststellbaren Spuren in seinem Werdegang hinterlassen. Für den Sohn des Großherzoglichen Amtsphysikus, den gerade frisch getrauten jungen Ehemann und soeben rezipierten Referendar war wohl die Beteiligung an den revolutionären Bestrebungen kein Thema, so hoch auch um ihn herum die stürmischen Wogen der Revolution anstiegen; über seine eigene Geburtsheimat Ettenheim wurde zeitweise das Kriegsrecht verhängt.
Schon den Studiosus juris in Freiburg und Heidelberg, der seinen Studien „mit musterhaftem, ganz ununterbrochenen Fleiße“ und „ganz ausgezeichneten Fortschritten“ oblag – so die erhalten gebliebenen Universitätszeugnisse –, zeichnete eine die Grenzen seines Fachs überschreitende Wißbegierde aus. Neben den juristischen Vorlesungen und Seminaren, in denen das Römische Recht und der napoleonische Code civil noch breiten Raum einnahmen, hörte er, nicht nur nebenbei, Vorlesungen über Metaphysik und die Geschichte der Philosophie, die ihm den vielfach bei ihm gerühmten „reichen Schatz universeller Bildung“ vermittelten. Darüber hinaus besaß er eine andere gutbadische Eigenschaft: Unterschiede zwischen Hoch und Niedrig kannte er nicht, und er blieb, wie es in einem Nekrolog heißt, auch in hohen Staatsstellungen der bescheidene und liebenswürdige Mensch, der „dem einfachen Arbeiter und Diener mit derselben schlichten und gewinnenden Art entgegenkam“ wie hohen Würdenträgern.
Siebzigjährig wurde er in die Erste Kammer des Badischen Landtags berufen und leistete dort, als Mitglied der in Baden lange führenden Nationalliberalen Partei, in der Justizkommission „mit bewundernswürdiger Hingabe“, wie es in einem Ordensvorschlag heißt, seinen Beitrag zur Konsolidierung des vorbildlichen badischen Gerichtswesens – grundgelegt durch das Badische Gerichtsverfassungsgesetz von 1864 – und bei der Entstehung und Verabschiedung der Überleitungsgesetze bei Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Seine „über alles Lob erhabene“ Amtsführung erkannte der Landesfürst hoch an, er verlieh dem Wirklichen Geheimen Rat 1868 das Ritterkreuz I. Klasse des Zähringer Löwenordens, 1880 das Kommandeurkreuz II. Klasse, 1891 den Stern zu diesem Kreuz, 1894 das Großkreuz und schließlich, als höchste Ehrung, 1899 die Goldene Kette zum Großkreuz.
Quellen: PersAkten R. Schneider im GLAK; Nekrolog (ohne Verf.-Angabe) in der „Badischen Presse“ vom 4.11.1911.
Nachweis: Bildnachweise: nicht ermittelt.

Literatur: A. Bujard, R. Schneider, in: BJ 16: 1911 (1914) 233 f.; Joh. B. Ferdinand, Die revolutionären Bewegungen 1848-1849 in Ettenheim, in: Die Ortenau 1950, 1-24; Bernd Ottnad, Polit. Geschichte von 1850-1918, in: Bad. Gesch., Vom Großherzogtum bis z. Gegenwart, hg. von d. Landeszentrale f. polit. Bildung in B-W 1987 2. Aufl., 65-85.
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