Erbe, Walter 

Geburtsdatum/-ort: 20.06.1909;  Reutlingen
Sterbedatum/-ort: 03.10.1967;  Tübingen
Beruf/Funktion:
  • Rechtslehrer und Kulturpolitiker, MdL-FDP/DVP
Kurzbiografie: 1918-1927 Karls-Gymnasium Stuttgart
1927-1933 Studium der Rechtswissenschaft in Tübingen und Berlin
1933-1940 Hilfsassistent Universität Berlin, 1938 Leiter der Bibliothek des Juristischen Seminars
1939 Promotion Dr. jur.
1940 Habilitation für die Fächer Römisches Recht, Bürgerliches Recht, Rechtsvergleichung, Ausländisches und Internationales Privatrecht, Berlin; Wissenschaftlicher Referent am Kaiser-Wilhelm-Institut für Ausländisches und Internationales Privatrecht, Berlin
1941 Ordentliche Professur in Berlin und Jena
1944/45 Verhaftung Erbes und seiner Frau wegen „Vorbereitung zum Hochverrat“. Haftanstalt Frankfurt a. d. Oder, Februar 1945 Flucht nach Berlin, 1946 Flucht nach Tübingen
1946 Professor für bürgerliches und römisches Recht Universität Tübingen
1947 Dekan der Juristischen Fakultät
1948-1951 Rektor der Universität Tübingen
1948-1967 Stadtrat in Tübingen
1949 Vorsitzender der Westdeutschen Rektorenkonferenz
1951 Erster Präsident der Deutschen Unesco-Kommission. Vorsitzender des Instituts für Auslandsbeziehungen in Stuttgart
1952-1956 und 1957-1967 Mitglied der Verfassunggebenden Landesversammlung und des Landtags von Baden-Württemberg, ab 1964-1967 2. Stellvertretender Präsident des Landtags, Mitglied des Bundesvorstands der FDP/DVP
1955 Großes Verdienstkreuz des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland
1960-1967 Kreisrat in Tübingen
Weitere Angaben zur Person: Religion: evangelisch
Verheiratet: 1938 Berlin, Charlotte, geb. Drews (geb. 1913)
Eltern: Otto Erbe (1880-1950), Reichsbahnbeamter
Luise, geb. Nübling (1880-1935), vor der Ehe Handkoloristin
Geschwister: Werner (1911-1991)
Kinder: Michael 1943
GND-ID: GND/116529245

Biografie: Paul Feuchte (Autor)
Aus: Baden-Württembergische Biographien 2 (1999), 107-110

Bestürzend traf am 3. Oktober 1967 die Nachricht vom Tode des Rechtslehrers und Kulturpolitikers Erbe alle jene, die ihn nicht anders kannten als kraftvoll im öffentlichen Wirken stehend. Tage zuvor war er im Landtag hart mit dem in jenem aufgewühlten Zeitabschnitt vorgelegten Regierungsentwurf eines Hochschulgesetzes temperamentvoll ins Gericht gegangen, der ihm, wiewohl von dem dynamischen Kultusminister Hahn unter Zustimmung bedeutender Persönlichkeiten aus den Universitäten verfochten, zu wenig vorwärtsstrebend erschien, zu sehr Bestandsaufnahme, zu wenig Reform. Zum Angriff fühlte sich der hervorragende Vertreter der – einzigen – kleinen Oppositionspartei gerade jetzt aufgerufen, wo es um die Forderung nach einer Neuorientierung der Hochschulpolitik ging. Dabei nahm Erbe nicht nur das Amt des Hochschullehrers und das eines führenden Parlamentariers wahr; die Liste seiner Ämter umfaßte zur gleichen Zeit etwa auch den Vorsitz des Instituts für Auslandsbeziehungen in Stuttgart, des Verbandes Württembergischer Volkshochschulen, der Deutschen Gesellschaft für die Vereinten Nationen, der Friedrich-Naumann-Stiftung, zu deren Gründern er neben Theodor Heuss und Paul Luchtenberg zählte, oder die Mitgliedschaft im Rundfunkrat des Südwestfunks. Kaum eines der Ämter, die ihm in seinem bewegten Leben zufielen, mochte er wieder abstreifen, und so verzehrte er sich in einem Übermaß der Pflichten. So blieb er, in den weiten Raum der internationalen Beziehungen vordringend, dennoch auch der heimatlichen Kommunalpolitik in Tübingen, Stadt und Landkreis, verbunden.
Seinen beruflichen Start nahm der ausgezeichnete Absolvent des humanistischen Gymnasiums in der Jurisprudenz, in der er sich nach dem Abschluß der Studien in Tübingen und Berlin mit einer Arbeit über die Fiducia (Treuhand) in Berlin für die Fächer Römisches Recht, Bürgerliches Recht, Rechtsvergleichung, Ausländisches und Internationales Privatrecht habilitierte. 1940 wurde er dort Dozent, und im Jahr darauf nahm er einen Ruf an die Universität Jena an. Wegen Vorbereitung zum Hochverrat wurde er nach dem 20. Juli 1944 mit seiner Gattin verhaftet, ein Verfahren vor dem Volksgerichtshof eingeleitet. Das nahende Kriegsende rettete ihn und begünstigte die Flucht aus dem Gefängnis in Frankfurt an der Oder, wonach er über Berlin – dort vom SED-Regime von neuem mit Verfolgung bedroht – nach Tübingen gelangte.
Den nun im 37. Lebensjahr stehenden Gelehrten erwarteten hier große Aufgaben. 1946 übernahm er die Professur für bürgerliches und römisches Recht, 1947 das Dekanat der Juristischen Fakultät, und bereits im Februar 1948 wählte ihn der Senat zum Rektor der Universität, dies auch die Basis für die Übernahme des Vorsitzes in der neu gegründeten Westdeutschen Rektorenkonferenz, die erstmals in Tübingen tagte (1949). Zweimal wurde die Wahl erneuert, ein damals ungewöhnlicher Vorgang. Den Aufbau der Universität betrieb Erbe mit gleicher Tatkraft wie die Wiederaufnahme der Beziehungen der deutschen Hochschulen und Wissenschaft zum Ausland. Der Vorsitz im Deutschen Ausschuß für Unesco-Arbeit und in der Deutschen Unesco-Kommission bot ihm eine Plattform für die Pflege der Auslandsarbeit, die er nicht als Anhängsel der Außenpolitik wertete, sondern als Bemühen um das Zusammenfinden der Menschen und Völker. Mehrere Jahre führte er als stellvertretender Leiter die Deutschen Delegationen für die Generalkonferenzen der Unesco in Paris (1951 und 1952) und in Montevideo (1954) an. An der Wiedergründung des Deutschen Akademischen Austauschdienstes, der Studienstiftung des Deutschen Volkes und der Deutschen Forschungsgemeinschaft war er beteiligt, Fremdsprachen pflegte er mit dem Bestreben, sich immer neue Bereiche zu erschließen.
Das Denken in übernationalen Kategorien bestimmte, neben einer betont liberalen Grundhaltung, sein Verhalten in der Kulturpolitik, der er sich nun immer stärker verschrieb. Bald rückte er neben Wolfgang Haußmann, Peter Brandenburg und Otto Gönnenwein in die Führungsgruppe der Freidemokraten im Lande ein und kam später auch in den Bundesvorstand der Partei.
Die Hinwendung zur Politik ging freilich zu Lasten eigenen wissenschaftlichen Ruhmes. Seine glänzende Bewährung in den hochangesehenen Berliner Seminaren und Instituten, seine Mitarbeit bei einem hervorragenden Kenner der verschiedensten antiken Rechtskulturen wie Paul Koschaker, unter dessen Ägide die rechtsgeschichtliche Forschung tief in die Probleme der allgemeinen Kulturgeschichte eindrang, bot die besten Voraussetzungen für ein großes rechtswissenschaftliches Lebenswerk. Aber seiner „Fiduzia“, die auch rechtsvergleichende Ausblicke eröffnete und weitere Forschung in dieser Richtung versprach, folgte eine weitere große Monographie nicht mehr. War es ihm geglückt, das im Studium, in der Forschung und Lehre und in der akademischen Selbstverwaltung erworbene Kapital in Münzen des Vertrauens und Einflusses auch nach außen zu prägen, so fand er die Muße nicht, auch umgekehrt den Schatz der Erfahrung aus der praktischen Politik mit der Erkenntnis des Rechtsgelehrten zu verschmelzen. Ein paradoxer Befund für Erbe, der in der Geistfremdheit der Politik weniger Gefahren sah als in der Politikfremdheit des Geistes.
Die Tübinger Rektoratsrede „Von der angeblichen Unverbindlichkeit der Jurisprudenz“ (1948) – an der akademischen Feier nahm noch der schwer leidende Staatspräsident von Württemberg-Hohenzollern, Lorenz Bock, teil – ist seine letzte rechtswissenschaftliche Veröffentlichung nach dem Kriege. Sie ist kein juristisches Werk in einem engen Sinne. In ihr setzte er sich, weit in die Geschichte, ihre Geistesströmungen und Gesinnungen zurückgreifend, mit dem Problem einer Bindung des positiven Rechts an Naturrechtsprinzipien auseinander. Wenn er diese Bindung bejahte, wollte er sie aber nicht auf religiöse Offenbarung oder philosophische Spekulation, sondern auf geschichtliche Erfahrung gegründet wissen. Er tendierte zu einer Art empirischen Naturrechts à contenu progressif (Georges Bernard), also, wie sein Tübinger Fakultätskollege Ludwig Raiser es deutete, eine optimistische Grundkonzeption vom Gang der Kulturgeschichte, was schwere Rückschläge nicht ausschließe. Eine scharfsinnige Analyse des Weges, der in das Versagen des Rechts vor den Ansprüchen der Macht geführt hatte, und der Versuch, den verlorenen Grund wiederzufinden, findet sich eingefangen in kühner Gedankenführung.
Bewährung der in seiner Natur angelegten, durch das persönliche Schicksal bestätigten freiheitlichen Grundhaltung suchte und fand Erbe in den großen Debatten der Verfassunggebenden Landesversammlung und im Landtag. Otto Gönnenwein und Erbe waren, beide Fraktionskollegen in der FDP/DVP, die einzigen Hochschullehrer in der Konstituante. Ihr Ansehen gründete sich aber nicht allein auf den akademischen Rang; beide waren, wenn es um vertiefte Diskussion ging, bei allen Fraktionen anerkannte Sprecher, Erbe vor allem in der Kulturpolitik. Überzeugte Gönnenwein durch die nüchterne Sachlichkeit der Argumente über Parteigrenzen hinweg, so möchte man Erbe fast einen Feuerkopf nennen, hätte nicht auch er es vermocht, die Glut zu verhalten und über stiebende Funken zu wachen. Sein in der Sache rückhaltloser Einsatz gewann ihm auch da Vertrauen und Sympathie, wo man ihm widersprach. In den parlamentarischen Alltag brachte der phantasiebegabte, reich belesene, hochgebildete Mann, dessen Reden man gerne zuhörte, Farbe und Vielfalt der Anschauung, wenn auch seine Beispiele, Zitate und Vergleiche, in einer bewußten Bindung an große Traditionen gewählt, stärker den Intellekt als das einfache Gemüt ansprachen, und daher ihre Wirkung auf einen engeren Kreis begrenzt blieb.
Bei dem zentralen Problem der Verfassungsberatungen, den Formen der öffentlichen Volksschule, trat Erbe entschieden für die christliche Gemeinschaftsschule im ganzen Lande ein. Er nannte sie ein Gebot der konkreten, praktischen und moralischen Rationalität, Vernunft verstanden als Deutung der Erfahrung, der Unterscheidung der Wirklichkeit gegenüber dem Nichtunterscheiden der Leidenschaft, hier der religiösen Leidenschaft. Gegenüber der Forderung der CDU, ein Elternrecht in dem Sinne anzuerkennen, daß die Eltern auch die Konfessionsschule fordern können – besonders nachdrücklich verfochten von Gebhard Müller –, verwies er auf die Verletzung der Gewissensfreiheit, die darin liege, wenn die Kinder einer Minderheitskonfession gezwungen würden, in die Schule der Mehrheitskonfession zu gehen. Eine einseitige Ausrichtung der Schule auf eine bestimmte Konfession führe zur Intoleranz. Zwar setze die Toleranz voraus, daß man in der eigenen Überzeugung gefestigt ist. Aber die christliche Gemeinschaftsschule stehe dem nicht im Wege. Ein kluger, auf Ausgleich politischer Gegensätze bedachter Staat solle davon ausgehen, daß politische Gesellschaft und religiöse Gemeinschaft sich nicht decken, eine Konfessionalisierung der öffentlichen Schule aus allgemeinen staatspolitischen Erwägungen nicht erwünscht sei. „Jedes Erziehungssystem, auch das freieste, hat einen autoritativen Charakter. Dieser autoritative Charakter ist dort naturgemäß am ausgeprägtesten, wo er am geschlossensten und deshalb am wenigsten fragwürdig ist, in der Konfessionsschule.“
Erbe, der einer radikalen Trennung von Kirche und Staat keineswegs das Wort redete, setzte sich in der Schulfrage mit seinen Freunden nicht voll durch. Unter Würdigung der von der Gegenseite vorgetragenen Gründe und der politischen Gesamtlage kam es zu dem Kompromiß, den Status quo in den Landesteilen bis zu einem mit Zweidrittelmehrheit zu beschließenden Schulgesetz bestehen zu lassen. Das bedeutete für das südliche Württemberg und Hohenzollern weithin den Fortbestand der Konfessionsschule. Diesem von allen Parteien, auch der FDP/DVP getragenen Schulkompromiß stimmte Erbe nicht zu; er enthielt sich der Stimme, gab aber schließlich der Verfassung in der Schlußabstimmung sein Plazet. Zeigte er sich hier in der Verfechtung seiner liberalen Anschauung härter und konsequenter als die meisten seiner Fraktionsfreunde, so fiel es ihm bei der Verfassungsänderung von 1967, die der Schulreform diente, leichter, den Konsens mit seiner Fraktion zu wahren, denn diesmal stimmte diese, in die Opposition verwiesen, geschlossen gegen den zwischen CDU und SPD ausgehandelten neuen Kompromiß, der Konfessionsschulen nur noch in staatlich stark geförderter privater Trägerschaft in Südwürttemberg und Hohenzollern vorsah, also die öffentliche Konfessionsschule preisgab. Die FDP/DVP lehnte, was Erbe begründete, ab, weil sie fürchtete, der Schulartikel, in dem weiterhin das natürliche Recht der Eltern verankert ist, die Erziehung und Bildung ihrer Kinder mitzubestimmen, könnte auch als konfessionelles Elternrecht interpretiert werden.
Dem Bildungswesen galten die Präferenzen, die Erbe sich und seiner parlamentarischen Arbeit setzte. Hier, nicht in der Außenpolitik, erwartete er die Entscheidung darüber, „in welcher Gesellschaft der Mensch in der Zukunft leben wird, ob in Freiheit oder in Knechtschaft“. Hier – das war seine Überzeugung – fielen die gesellschaftlich relevanten Grundsatzentscheidungen für jedwede Politik. Zu einseitig habe die offizielle bundesdeutsche Politik sich dem wirtschaftlichen Wiederaufbau und der Neubegründung unserer Wehrkraft zugewandt. Eine Reihe von Initiativen, die er ergriff, galt darum dem ganzen Spektrum des Bildungswesens, von der vorschulischen Erziehung bis zur Universität, einschließlich der vorausschauenden Planung, die er pluralistisch verstand, mit einem weiten Raum demokratischer Mitsprache und individueller Beweglichkeit. Die Zusammenarbeit der Institutionen und der Beteiligten war ihm ebenso wichtig wie der Verzicht auf autoritäre Lehrmethoden zugunsten von kooperativen Lernmethoden; Bildung für alle zog er einer Bildung für wenige Auserwählte und Ausbildung für die vielen vor, Denkbereitschaft und Denkfähigkeit proklamierte er als Bildungsziel. Mit vielen seiner Initiativen hatte er Erfolg.
Wenn ihm im politischen Leben, trotz des großen Eindrucks, den seine Weitsicht und sein Einsatz machte, ein weithin sichtbarer Triumph nicht vergönnt war, so nicht nur deswegen, weil zu jener Zeit mit K. G. Kiesinger und Wilhelm Hahn Kulturpolitiker von hohem Rang neben ihm oder ihm gegenüber standen, welche die bildungspolitischen Felder und Themen, wenigstens zum Teil mit gleicher Zielrichtung wie er, belegt hielten, und weil in Baden-Württemberg die Position des Kultusministers bisher noch nie den Freidemokraten zufiel. Es waren wohl auch der persönliche Ehrgeiz und die berechnende Kühle, die dem Feingeist nicht ausreichend zu Gebote standen. So blieb, trotz einer gewissen Entfremdung, wie Raiser feststellte, die Welt der Wissenschaft seine wahre geistige Heimat. „Er war und blieb auf eine fast bewegende, an versunkene Epochen unserer Geistesgeschichte erinnernde Weise ein deutscher Professor“ (Raiser). Und es bestätigt dieses Bild, wenn der so andersgeartete Nachfolger Erbes im Parlament und in der Friedrich-Naumann-Stiftung, Ralf Dahrendorf, sich trotz verwandter Anliegen nicht mehr als Kulturpolitiker in Erbes Sinn versteht, indem er dessen tiefe Bindung an den Strom der Dichter und Denker betont, die „mehr als die Macher aus Wirtschaft und Politik die deutsche Freiheitstradition repräsentieren“.
Quellen: Paul Feuchte, Verfassungsgeschichte von Baden-Württemberg, 1983; ders. (Bearb.), Quellen zur Entstehung der Verfassung von Baden-Württemberg, I-VIII, 1986 ff. – Teilnachlaß im Archiv des Deutschen Liberalismus, Gummersbach; Persönlichkeiten – Dokumentation im Landtagsarchiv, Stuttgart; Mitteilungen des Sohnes Michael Erbe, Tübingen
Werke: Pfandverkauf und Eviktion nach klassischem römischen Recht, in: Festschrift Paul Koschaker I. Band, 1939, 479-498; Der Gegenstand der Rechtsvergleichung im internationalen Privatrecht. Heinrich Titze zum 23. Oktober 1942 dargebracht, 1942, 196-226 (Probevorlesung Berlin Sommer 1940); Die Fiduzia im Römischen Recht, Weimar (1940); siehe auch Galm (Literatur)
Nachweis: Bildnachweise: Galm (siehe Literatur); Handbuch des Landtags von Baden-Württemberg 4. Wahlperiode 1960-1964 und frühere Wahlperioden

Literatur: Dokumente zur Parlamentarischen Entwicklung in Deutschland seit 1945. Bearb. und hg. von Ossip K. Flechtheim, 4. Band, 1965, 443 f., 460, 463 f., 473; Reinhold Maier, Erinnerungen 1948-1953, 1966; Nachruf des Landtagspräsidenten (Franz Gurk) für Prof. Dr. Walter Erbe, in: Staatsanzeiger für Baden-Württemberg Nr. 80 vom 7. Oktober 1967; 50 Jahre Institut für Auslandsbeziehungen. Glanzvolle Jubiläumsfeier in Stuttgart. Würdigung der Leistung des Instituts und seines verstorbenen Vorsitzenden Prof. Dr. Erbe. Mit Ansprachen von Bundeskanzler Dr. K. G. Kiesinger, Ministerpräsident Dr. Hans Filbinger, Königlich Britischer Staatsminister Lord Chalfont, Generalsekretär Dr. Michael Rehs, in: Staatsanzeiger für Baden-Württemberg Nr. 86 vom 28.10.1967; Walter Erbe zum Gedächtnis. Rede, gehalten auf der Akademischen Gedenkfeier am 12. Juni 1968 von Ludwig Raiser, in: In Memoriam, Gedenkreden für Mitglieder der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Tübingen (Verstorben in den Jahren 1951 bis 1967), 1971, 62-76; Die FDP/DVP in Baden-Württemberg und ihre Geschichte, Hg. von Paul Rothmund und Erhard R. Wiehn Stuttgart u.a. 1979 (SpLBW Band 4); Wilhelm Hahn, Ich stehe dazu, 1981; Ulla Galm (Hg.), Walter Erbe – Liberaler aus Passion, 1987. Enthält: Vorwort von Ralf Dahrendorf, ein Lebensbild von Ulla Galm, Auszüge aus politischen Reden und Schriften von Erbe, Angaben zur Person und zu Ehrenämtern und eine, wenn auch nicht genau belegte, Auswahlbibliographie vor allem der verstreuten politischen Publikationen; Klaus-Jürgen Matz, Reinhold Maier (1889-1971). Eine politische Biographie, 1989, 447, 493
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