Fritz, Karl 

Geburtsdatum/-ort: 20.08.1864;  (Rheinfelden-) Adelhausen
Sterbedatum/-ort: 07.12.1931;  Freiburg im Breisgau
Beruf/Funktion:
  • Erzbischof von Freiburg
Kurzbiografie: 1888 Priesterweihe
1888–1893 Vikar in Oberkirch u. Mannheim
1893 Pfarrverweser in Mannheim-St. Ignatius u. Franz Xaver (Obere Pfarrei)
1895 Pfarrkurat in Mannheim-St. Laurentius
1896 Pfarrer in Bernau
1899 Oberstiftungsrat in Karlsruhe
1911 „Wirklicher Geistlicher Rat“ u. Kanzleidirektor in Freiburg
1916 Domkapitular
1918 Generalvikar
1920 Kapitularvikar, Erzbistumsverweser, dann Erzbischof u. Dr. theol. h. c.
Weitere Angaben zur Person: Religion: rk.
Verheiratet: unverheiratet
Eltern: Vater: Wilhelm (1837–1897), Tagelöhner u. Landwirt aus Pfaffenberg im Wiesental
Mutter: Theresia, geb. Herzog (1827–1907)
Geschwister: keine
Kinder: keine
GND-ID: GND/116825855

Biografie: Christoph Schmider (Autor)
Aus: Badische Biographien NF 6 (2011), S. 123-126

Fritz gehört zu den Unbekannteren unter den bislang 14 Freiburger Erzbischöfen, was damit zusammenhängen dürfte, dass sein Episkopat vollständig in die kirchengeschichtlich vergleichsweise ruhige Zeit der Weimarer Republik fällt. Auch stand der „wortkarge Alemanne“ (W. Müller), dessen Amtszeit ihm „keine Möglichkeiten zu besonderer Profilierung“ (R. Bäumer) bot, von jeher ein wenig im Schatten seines Vorgängers Thomas Nörber (➝ III 197), dann aber auch seines Nachfolgers Conrad Gröber (➝ I 144). Fritz war kein gelehrter Theologe – den Ehrendoktortitel verlieh ihm die Freiburger Theologische Fakultät anlässlich seiner Ernennung zum Erzbischof –, kein „Volkstribun“ wie Conrad Gröber, kein Seelsorger wie Thomas Nörber, sondern ein ebenso begabter wie erfahrener Verwaltungsfachmann. Gleichwohl hat Fritz die Gestalt und die Wirklichkeit des Erzbistums stärker geprägt und verändert als mancher seiner Vorgänger und Nachfolger. Dass seine Person dabei eher im Hintergrund geblieben ist, war vermutlich in seinem Sinne.
Fritz wurde in Adelhausen, das zur Pfarrei Eichsel gehört, geboren und am 28. August getauft. Über seine Kindheit und Jugend ist wenig bekannt, doch dürfte er, ähnlich wie viele andere begabte Jungen aus gut katholischem Elternhaus, schon während des Besuchs der Volksschule durch den Ortspfarrer gefördert worden sein. Das Gymnasium besuchte Fritz in Freiburg und legte im Jahr 1884 die Reifeprüfung ab, wobei seine besonderen Stärken – für einen angehenden Priester eher ungewöhnlich – in Mathematik und Physik, außerdem in Geschichte lagen. Anschließend studierte er in Freiburg Theologie und fiel auch hier, wie es im Abschlusszeugnis hieß, nur durch großen Verstand und starken Willen auf.
Der Priesterweihe am 12. Juli 1888 folgten Vikarsjahre in Oberkirch und in der Oberen Pfarrei zu Mannheim, wo Fritz bereits 1893 als Pfarrverweser seine erste selbständige Stelle erhielt. Im Jahr 1895 wurde er Pfarrkurat in Mannheim-St. Laurentius, 1896 Pfarrer in Bernau.
Schon bald nach seinem Dienstantritt als Vikar in Mannheim hatte Fritz begonnen, sich sozial zu engagieren. 1890 gründete er den Arbeiterverein; denn er hatte erkannt, „dass man des Arbeiters der Faust, des Mannes an der eintönig surrenden Maschine sich seelisch und wirtschaftlich annehmen müsse, wenn er nicht der Verbitterung und dem Klassenhass rettungslos verfallen sollte“ (S. Hirt). Neben dieser durchaus politischen Tätigkeit, zu der auch gehörte, dass er die Arbeiter „religiös und sozial schulte und gegen die marxistische Propaganda immunisierte“ (S. Hirt), gründete Fritz eine „Sparkasse“, die als gewissermaßen private Altersversorgung die soziale Absicherung der Arbeiterfamilien gewährleisten sollte. Ähnliche Initiativen ergriff Fritz auch in Bernau, wo er die „Holzwarengenossenschaft Bernau“ gründete, um Absatzchancen und Verdienstmöglichkeiten der Holzschnitzer und Heimarbeiter zu verbessern. Gleichwohl fand Fritz nur schwer Kontakt zum Kirchenvolk. Dass er sich den meisten Menschen intellektuell überlegen fühlte, verstärkte bisweilen diese Distanz.
Seine besondere Befähigung für Verwaltungsaufgaben wurde bald auch im Freiburger Ordinariat bekannt. Der seit 1898 amtierende Erzbischof Thomas Nörber schickte Fritz im Jahr 1899 als geistliches Mitglied in den Kath. Oberstiftungsrat nach Karlsruhe, wo er sich rasch in seine neue Aufgabe einarbeitete und gerade hinsichtlich der juristischen Aspekte seiner Tätigkeit profunde Kenntnisse erwarb. 1911 holte Erzbischof Nörber Fritz als Kanzleidirektor und Wirklichen Geistlichen Rat ins Ordinariat – vielleicht schon damals als potentiellen Nachfolger? Am 8. November 1916 wurde Fritz zum Domkapitular ernannt, am
26. Juli 1918 übertrug der Erzbischof ihm das Amt des Generalvikars. Drei Tage nach Nörbers Tod, am 30. Juli 1920, wählte das Domkapitel Fritz zum Kapitularvikar und Bistumsverweser, wenige Wochen später, am 6. September 1920, zum Erzbischof. Am 12. Oktober folgte die Bestätigung durch den Heiligen Stuhl, und am 28. Oktober 1920 schließlich wurde Fritz vom Rottenburger Bischof Paul Wilhelm von Keppler (1852–1926) konsekriert und als Erzbischof und Metropolit der Oberrheinischen Kirchenprovinz inthronisiert.
Nur drei Monate waren also vergangen vom Tod des letzten bis zum Amtsantritt des nächsten Erzbischofs. Hauptgrund für diese außergewöhnlich kurze Sedisvakanz war, dass es insbesondere den Freiburger Domkapitularen nicht schnell genug gehen konnte mit der Wiederbesetzung des erzbischöflichen Stuhles. Dahinter stand die dem Domkapitel höchst unwillkommene Rechtslage, die sich aus dem Ende der Monarchie und der neuen republikanischen Verfassung Deutschlands ergeben hatte. Die bisherigen staatskirchenrechtlichen Grundlagen des Erzbischofswahlverfahrens waren damit hinfällig geworden. Dem Kirchenrecht zufolge, im Codex Iuris Canonici (CIC) von 1917 gerade erst neu gefasst, hätte der Papst den neuen Erzbischof ohne Beteiligung des Domkapitels ernennen können. Um dem zuvorzukommen, um sein hergebrachtes Wahlrecht zu sichern und um ein Präjudiz für künftige Konkordatsverhandlungen zu schaffen, beeilte sich das Domkapitel deshalb mit der Wahl und machte das Ergebnis rasch und weiträumig bekannt.
Die vatikanische Bürokratie hingegen bemühte sich nach Kräften, zu bremsen. Nicht, dass gegen die Person Fritz etwas einzuwenden gewesen wäre – seine Referenzen waren bestens –, aber im Vatikan durchschaute man die Taktik des Freiburger Domkapitels und wollte sie nicht einfach hinnehmen. Als der Heilige Stuhl die Wahl schließlich doch bestätigte, achteten die vatikanischen Juristen sehr genau darauf, dass das Recht des Papstes auf die Ernennung des Bischofs bekräftigt und nicht etwa das Wahlrecht des Domkapitels festgeschrieben wurde. In der offiziellen Urkunde spricht der Papst davon, dass er Fritz als neuen Freiburger Erzbischof ausgesucht habe; von der Wahl des Freiburger Domkapitels ist darin gar nicht die Rede. Somit war Fritz als Erzbischof offiziell vom Papst eingesetzt, tatsächlich aber vom Domkapitel frei gewählt. Damit ist er bis heute der erste und einzige Erzbischof, der „ohne Einwirkungen seitens der Landesregierung und/oder des Heiligen Stuhls gewählt werden konnte“ (H.-P. Fischer).
Fritz‘ Episkopat insgesamt wie auch sein Handeln im Einzelnen ist vor allem von den administrativen Akzenten geprägt, die er gesetzt hat. Auch da, wo seine Tätigkeit in den theologischen und pastoralen Bereich hineinwirkte, lässt sich nicht verleugnen, dass Fritz eher ein von langjähriger Verwaltungstätigkeit geprägter Organisator als ein Seelsorger war. Für die Erzdiözese Freiburg war es in mancherlei Hinsicht ein Glücksfall, in Fritz‘ Person einen „mit Wirklichkeitssinn begabten Priester“ (W. Müller) als Oberhirten zu haben.
Aufgrund der Neufassung des Kirchenrechts im CIC von 1917 sowie infolge der gravierenden Veränderungen, die die Weimarer Reichsverfassung von 1919 gebracht hatte, waren die staatskirchenrechtlichen Verhältnisse im Erzbistum in vielerlei Hinsicht der veränderten Rechtslage anzupassen. Für die praktische Arbeit der Bistumsleitung viel bedeutsamer aber wurde, dass die Trennung von Staat und Kirche, wie sie in der Verfassung festgeschriebenen war, der Kirche die Möglichkeit bot, lang gehegte Reformvorhaben anzupacken, ohne sich darüber in oftmals langwierigen Verhandlungen mit staatlichen Stellen zu verlieren. Allerdings hatte diese Tatsache auch ihre Kehrseite, musste die Kirche doch so manches, was ihr bisher vom Staat vorgegeben worden war, fortan selbständig erledigen.
Das „Regierungsprogramm“ wurde Fritz maßgeblich von der noch von Erzbischof Nörber initiierten Diözesansynode bestimmt, die er schon bald nach seinem Amtsantritt nach Freiburg einberufen hatte und die vom 6. bis 9. September 1921 stattfand. Diese erste Synode in der bis dahin fast hundertjährigen Geschichte des Erzbistums befasste sich unter anderem mit der vom CIC geforderten Neuformulierung der Amts- und Standesrechte des Klerus, mit dem Ausbau des kath. Vereinswesens und der Ausweitung und Regulierung des Religionsunterrichts, insbesondere in den Handels- und Gewerbeschulen.
Weitere Aufträge der Synode an die Bistumsleitung waren die Herausgabe eines Anhangs zum Rituale Romanum, in dem die deutsche Sprache stärker berücksichtigt werden sollte, sowie die Neubearbeitung des Diözesangesangbuchs „Magnifikat“. Beides wurde im Jahr 1929 unter Federführung des damaligen Domkapitulars Conrad Gröber fertiggestellt. Auch die Förderung der Exerzitienbewegung und der Volksmissionen waren Fritz und der Synode wichtig, erblickten sie doch darin eine sinnvolle und notwendige Abwehrstrategie gegen „antikirchliche und antichristliche Bewegungen“, die sich, so fürchtete man, in der neuen gesellschaftspolitischen und verfassungsrechtlichen Lage „ungehindert entfalten konnten“ (W. Müller).
In die gleiche Richtung zielten auch Fritz‘ Bemühungen um die Neugründung von Ordensniederlassungen in der Erzdiözese, die bis 1918 nach bad. Recht nur in Ausnahmefällen möglich gewesen war. Bereits 1918 waren Franziskaner und Kapuziner in den bad. Teil der Erzdiözese gekommen, bald folgten Dominikanerinnen und Franziskanerinnen, Herz-Jesu-Priester und Benediktiner. Weitere Schwerpunkte von Fritz‘ Handeln als Erzbischof waren die grundlegende Reform der Priesterbesoldung sowie die seit der Bistumsgründung im Jahr 1827 immer wieder diskutierte und geplante, aber erst 1929 durchgeführte Neueinteilung der Dekanate.
In Fritz‘ Amtzeit fielen auch die grundlegende Sanierung des ehemaligen Benediktinerklosters St. Peter, das seit 1842 das Priesterseminar der Erzdiözese beherbergte, die erhebliche Erweiterung des Collegium Borromaeum und der Bau einer neuen Orgelanlage im Freiburger Münster, die aus mehreren separat oder vom Hauptspieltisch im Chor aus spielbaren Einzelwerken bestand.
Großes öffentliches Interesse, weit über kath. Kreise und das Bistum hinaus, fanden zwei kirchliche Ereignisse, die Fritz‘ Engagement und Präsenz in besonderem Maße forderten: Im Jahr 1927 feierte die Erzdiözese mit großem Aufwand ihr 100-jähriges Bestehen, und 1929 fand in Freiburg der Deutsche Katholikentag statt; beide Male sorgten der Apostolische Nuntius Eugenio Pacelli, der spätere Papst Pius XII., sowie zahlreiche badische und deutsche Spitzenpolitiker durch ihre Besuche für zusätzliche Aufmerksamkeit.
Selbstverständlich musste sich Fritz auch mit Dingen befassen, die ihm nicht behagten. Dazu gehörten die Verhandlungen um ein Konkordat, das er selbst für überflüssig hielt – und dessen Abschluss er nicht mehr erlebte. Schließlich musste er auch manche unwillkommene Neuerung hinnehmen, wie etwa die durch das Preußische Konkordat verursachte Abtrennung der Bistümer Fulda und Limburg von der Oberrheinischen Kirchenprovinz.
Persönlich war Fritz tief fromm und materiell anspruchslos: „Ich wollte selber arm sein, arm leben, um allen die Wahrheit predigen zu können“ schreibt Fritz in seinem Testament, das Ordinariatsrat Simon Hirt, der spätere Generalvikar, in seinem Nachruf zitierte. Nie verließ Fritz seine Wohnung, ohne in der Hauskapelle des Erzbischöflichen Palais’ kurz in der Betrachtung des Allerheiligsten verharrt zu haben. Von seinen Einkünften verwendete er einen erheblichen Teil für soziale und caritative Zwecke. Erzbischof Fritz starb nach kurzer Krankheit und wurde am 15. Dezember 1931 vor dem Sakramentsaltar im „Frauenchörle“ des Freiburger Münsters beigesetzt.
Quellen: EAF, Personalakte Karl Fritz.
Werke: Mehr als 50 Hirtenbriefe, publiziert im „Anzeigeblatt für die Erzdiözese Freiburg“ (Amtsblatt), Jgg. 1921–1931.
Nachweis: Bildnachweise: Ölgemälde von 1947/48 nach zwei Sterbebildchen von Adolf Schmidlin (1868–1954), Freiburg, im Erzb. Priesterseminar Collegium Borromaeum; diverse Fotografien im EAF.

Literatur: Remigius Bäumer, Fritz, Karl, in: Erwin Gatz (Hg.), Die Bischöfe d. deutschsprach. Länder. 1785/1803 bis 1945, 1983, 217–219; Hans-Peter Fischer, Die Freiburger Erzbischofswahlen 1898 u. d. Episkopat von Thomas Nörber, 1997, 321–326; Simon Hirt, Fritz, Dr. Karl, in: FDA 64, 1936, 3–13; Wolfgang Müller, in: NDB 5, 1961, 631; Christoph Schmider, Die Freiburger Bischöfe. 175 Jahre Erzbistum Freiburg, 2002, 125–133.
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