Zeller, Hermann von Karl 

Geburtsdatum/-ort: 01.08.1849;  Döffingen bei Böblingen
Sterbedatum/-ort: 22.01.1937;  Stuttgart
Beruf/Funktion:
  • Direktor des Statistischen Landesamtes in Stuttgart, Präsident des Steuerkollegiums, Präsident der Württembergischen Evangelischen Kirchenregierung
Kurzbiografie: 1863-1867 Evangelisch-theologisches Seminar Maulbronn bis zur Reifeprüfung; gleichzeitig Schreiberausbildung am Kameralamt Maulbronn
1867-1871 Studium der Nationalökonomie, Finanz- und Rechtswissenschaft in Tübingen
1871/72 Höhere Finanzdienstprüfung
1871/72 wissenschaftliche Reise nach Österreich, Ungarn, Norddeutschland und England
1873 Hilfsarbeiter beim Statistisch-topographischen Bureau
1873/1875 Finanzbuchhalter in Ludwigsburg, Güglingen bei Brackenheim und Stuttgart
1876 Kanzleihilfsarbeiter im Finanzministerium
1877 Sekretär der Forstdirektion und Ministerialsekretär mit den Dienstrechten eines Assessors
1879 Assessor beim Steuerkollegium
1883 Finanzrat und Kanzleidirektor im Finanzministerium
1891 Oberfinanzrat
1892 Ministerialrat und Delegierter beim Statistischen Landesamt
1894 Stellvertretender Bevollmächtigter zum Bundesrat
1894-1904 Oberrat und Direktor des Statistischen Landesamtes
1901 Wirkliches Mitglied des Internationalen Statistischen Instituts
1904 Vorstand des Steuerkollegiums mit dem Titel Präsident, Abteilung für direkte Steuern
1889 Mitglied des Stuttgarter Gesamtkirchengemeinderates
1894/97 Mitglied der 5. und 1900 der 6. Landessynode, im Synodalausschuss
1895 weltliches Mitglied des evangelischen kirchlichen Disziplinargerichts
1907-1911/12 Mitglied der 7. Landessynode und deren Präsident
1907-1918 Mitglied der I. Württembergischen Ständekammer
1913 Präsident des Evangelischen Konsistoriums; Abgabe der Ämter im Finanzministerium
1917 Dr. theol., Excellenz
1919 Präsident der Evangelischen Kirchenregierung in Stuttgart
1919-1924 Vertreter der Württembergischen Landeskirche in der Deutschen Evangelischen Kirchenkonferenz (Kirchenbundesrat) und Mitglied im Deutschen Evangelischen Kirchenausschuss
1924 Rücktritt vom Amt als Kirchenpräsident
Weitere Angaben zur Person: Religion: ev.
Auszeichnungen: Ritterkreuz I. Klasse des Friedrichsordens (1888); silberne Jubiläumsmedaille und silberne Erinnerungsmedaille für Verdienste auf dem Gebiet der Nächstenliebe (1889); Ritterkreuz des Kronenordens mit dem Löwen (1892); Ehrenkreuz des Ordens der Württembergischen Krone (1894); Komturkreuz II. Klasse des Friedrichsordens (1899); Königlich-Preußischer Kronenorden II. Klasse; Olgaorden, Karl-Olga-Medaille (1900); Komturkreuz des Kronenordens (1903); Komturkreuz I. Klasse des Friedrichsordens (1908); Stern zum Komturkreuz des Ordens der Württembergischen Krone (1914); Wilhelmskreuz (1916)
Verheiratet: 29.4.1879 (Stuttgart) Anna Auguste Luise, geb. Römer (12.5.1855-7.11.1939), Tochter von Georg von Römer, Ministerialdirektor im Kultministerium in Stuttgart, und der Elise von Gemmingen-Steinegg
Eltern: Vater: Jonathan Ludwig Hermann Zeller (1807-1885), Pfarrer, zuletzt in Neckarweihingen
Mutter: Auguste Sophie, geb. Kind (1808-1886)
Geschwister: 6, darunter:
Marie (1840-1879), verheiratet mit Theodor Rümelin, Oberpräzeptor in Heilbronn
Thusnelde (1842-1907)
Julie (1844-1912)
Kinder: 5, darunter:
Heinrich (1881-1963), Regierungsrat beim Reichsversicherungsamt in Berlin
Hermann (1883-1953), Pfarrer, Dekan in Waiblingen
Elisabeth (1885-1912), verheiratet mit Karl Hutt, Amtsgerichtsdirektor
GND-ID: GND/116977833

Biografie: Herbert Leube (Autor)
Aus: Württembergische Biographien 1 (2006), 304-308

Hermann Zeller entstammt einer in Württemberg weit verbreiteten Theologenfamilie. „Ein Pfarrersohn“, so überschrieb er seine Lebenserinnerungen. Der Beruf des Seelsorgers war sein Wunsch, den er aber wegen einer Sprachbehinderung nicht ergreifen konnte. Zeller wurde 1849 in Döffingen, einem württembergischen Pfarrdorf zwischen Weil der Stadt und Böblingen, als Sohn des Pfarrers Hermann Zeller, Seelsorger der Gemeinden Döffingen, später Gräfenhausen und Neckarweihingen, und seiner Gattin Sophie, geb. Kind geboren. Vater Zeller hatte sich einen Namen gemacht als Herausgeber des „Biblischen Wörterbuches“. Beide Eltern waren dem Pietismus nahestehend, tatkräftig, vielseitig interessiert. 1863 bis 1867 genoss Zeller die humanistische Gymnasialausbildung im Evangelisch-Theologischen Seminar Maulbronn. Parallel dazu absolvierte er eine Schreiberlehre beim Kameralamt Maulbronn. Schon hier bewies Zeller eine überdurchschnittliche Arbeitskraft. 1867 bis 1871 studierte er in Tübingen Staatswissenschaften, daneben belegte er Nationalökonomie, Finanz- und Rechtswissenschaften, auch geschichtliche und naturwissenschaftliche Fächer. Für eine Arbeit „Landwirtschaftliche Verhältnisse eines württembergischen Dorfes (Gräfenhausen)“ erhielt er 1869 einen Preis der Staatswirtschaftlichen Fakultät. 1870 trat er in die Verbindung Normannia ein, der er später als Vorsitzender der Altherrenschaft und Initiator eines eigenen Verbindungshauses besonders verbunden war. Nach Abschluss seiner Studien- und unständigen Dienstzeit ermöglichte ihm ein Gewinn aus einer Wohltätigkeitslotterie eine Studienreise nach Österreich, Ungarn, Norddeutschland und England. 1873 trat Zeller in den höheren Finanzdienst ein. Er war zunächst zwei Jahre im Bezirksdienst in Ludwigsburg, Güglingen und Hauptsteueramt Stuttgart tätig. 1876 kam er als Ministerialsekretär ins Finanzministerium in Stuttgart, 1877 als Sekretär und Expeditor zur Forstdirektion. 1879 wurde er als Assessor ins Steuerkollegium berufen. Hier bearbeitete er Zollfragen, die Salz- und Tabaksteuer sowie die abgabenrechtliche Seite des Ausbaus des Schienen- und Schiffsverkehrs, besonders in Heilbronn. 1883 wurde Zeller ins Finanzministerium zurückberufen als Finanzrat und Kanzleidirektor, beauftragt mit der Betreuung von Personal- und Besoldungssachen sowie der Dienstorganisation und dem Dienstprüfungswesen. 1885 übernahm er das Referat Zölle, Handel und Verkehr. Hier hatte er sich mit innerdeutscher Wirtschaftspolitik, mit Reichssteuern, Zoll- und Handelsvertragssachen zu befassen (z. B. der Tabakenquetekommission, Weinsteuergesetz 1893) und wurde in dieser Eigenschaft 1894 als Stellvertretender Bundesbevollmächtigter nach Berlin entsandt.
In ein neues Tätigkeitsfeld trat Zeller 1894 durch die Ernennung zum Direktor des dem Finanzminister zugeordneten Statistischen Landesamtes, dem er schon seit 1892 als Delegierter beigeordnet war. Das Statistische Landesamt in Württemberg hob sich in seiner Verquickung von behördlicher und wissenschaftlicher Tätigkeit und der Vielfältigkeit der Aufgaben gegenüber anderen deutschen Ländern ab. Zeller selbst bezeichnete es als das schönste innerhalb des Finanzressorts. Die Arbeit brachte ihm hohe Befriedigung, da er nicht nur seine vom Vater ererbten statistischen Anlagen verwerten, sondern auch die landeskundlichen Aufgaben in Topographie, Kartographie, geologische Landesaufnahme, Meteorologie und Erdbebenmessung wahrnehmen und erweitern konnte. Unter seiner Leitung wurden die wissenschaftlich interessanten Statistiken des Grundbesitzwechsels, der Hypothekenbewegung und der Zwangsvollstreckung unbeweglichen Vermögens neu aufgenommen. Auf seine Initiative entstand die geologische Abteilung und damit die geologische Spezialkarte Württembergs 1:25 000. Besonders am Herzen lagen ihm die Veröffentlichungen des Amtes, die Jahrbücher für Statistik und Landeskunde, die Oberamtsbeschreibungen, das Staatshandbuch, seit 1895 das Statistische Handbuch. 1897 wurden die monatlichen „Mitteilungen“ des Amtes wieder aufgenommen. Die Neuauflage der Landesbeschreibung von Württemberg 1904 ist ihm zu verdanken. Die elektrische Zählmaschine von Hollerith, die eine große Arbeitsersparnis brachte, konnte erst 1905 nach Zellers Ausscheiden in Betrieb gehen. Regelmäßig vertrat Zeller Württemberg in der Konferenz der Deutschen Statistischen Gesellschaft. 1901 wurde er zum ordentlichen Mitglied des Internationalen Statistischen Instituts berufen.
Nur ungern folgte Zeller dem Auftrag des Ministers zur Übernahme der Leitung des Steuerkollegiums, der mit der Betreuung der allgemeinen Steuern befassten Zentralsteuerbehörde, der auch die Dienstaufsicht über die Kameralämter und die Domänendirektion oblag. Nachdem in Württemberg 1903 nach langen Kämpfen im Landtag beschlossen war, von der indirekten Besteuerung zur direkten Einkommensteuer überzugehen, war Zellers erste Aufgabe als Präsident des Steuerkollegiums, dazu die finanztechnischen Grundlagen zu schaffen sowie in der Praxis draußen im Land die Beamten der Kameralämter zu schulen. Eine zweckmäßige Einteilung und Vermehrung des übernommenen knappen Personals und die Vereinfachung des Dienstbetriebes führten schon im ersten Jahr der Veranlagung des neuen Steuersystems (1905) zu einem günstigen Ergebnis. Zur neuen Einkommensteuer traten als weitere Aufgaben 1907 eine Revision der Gebäudekataster, die Einführung der Grundwechselabgabe 1909, das Zuwachssteuer- und das neue Sportelgesetz 1911.
So intensiv sich Zeller seinen Dienstpflichten widmete, nahm er sich doch Zeit für Aufgaben des Helfens und Beratens auf kirchlichem und karitativem Gebiet. Schon als Student nahm er das Amt des Kassiers des Wohltätigkeitsvereins der Studierenden in Tübingen wahr. In den 80er Jahren fungierte er als Rechner der Südwestdeutschen Konferenz der Inneren Mission, der u. a. 1886 die Gründung des Diakonissenhauses in Schwäbisch Hall zu verdanken ist. 1880 bis 1892 übernahm er in Stuttgart das Amt eines ehrenamtlichen Armenpflegers des lokalen Wohltätigkeitsvereins, das heute einem Sozialarbeiter entspricht. Seit 1881 wirkte Zeller für eine Dekade mit im Ausschuss der Evangelischen Gesellschaft, die später in die Organe der Inneren Mission überging. Die Anstalten der Inneren Mission fanden an Zeller einen treuen Berater, so wurde er 1885 in den Verwaltungsrat der Evangelischen Diakonissenanstalt berufen. In der Zeit seines über 40jährigen Wirkens in dieser Funktion stieg die Schwesternzahl von 301 bis 1931 auf 1496; die Aufgaben dehnten sich aus von der Krankenpflege auf die Gemeinde-, Kinder-, Armen- und Altenpflege. 1905/06 betrieb Zeller die Errichtung einer weiteren Diakonissenanstalt in Ulm, die aber im Verwaltungsrat zum Bedauern der oberschwäbischen Kreise abgelehnt wurde. Schließlich wurde Zeller 1886 vom König zum Mitglied der Zentralleitung für Wohltätigkeit ernannt, einer quasi-staatlichen Einrichtung, deren Aufgabe es war, private und auf Vereinsbasis geleistete Wohltätigkeit mit staatlichen Zuschüssen zu fördern und mit staatlichen Einrichtungen, z. B. in der Krankenpflege oder bei Naturkatastrophen zu koordinieren. In dieser Funktion hatte Zeller ferner als Kommissär die Aufgabe, die Verwaltung der Württembergischen Landessparkasse zu überwachen. 1903 wurde er wegen Überlastung von diesem Mandat freigestellt. 1891 trat er in den Verwaltungsausschuss der Württembergischen Privatfeuerversicherungsgesellschaft auf Gegenseitigkeit ein. 1911 regte Zeller die Gründung eines Evangelischen Pressverbandes an und fungierte als dessen Präsident. Im Laufe der Jahre traten zahlreiche weitere Vereine sozialer, gesellschaftlicher und familiärer Zielrichtung hinzu, z. B. Verein für entlassene Strafgefangene, Jerusalemverein und Familienvereine, in denen Zeller meist an verantwortungsvoller Stelle – als Gründungsmitglied und Vorstand – wirkte.
In Zellers beruflichem und ehrenamtlich-öffentlichem Leben nahm sein Eintreten für kirchliche Belange im Lauf der Jahre einen immer breiteren Raum ein. 1889 von der Hospitalgemeinde zum Kirchengemeinderat gewählt, arbeitete er dann im Verwaltungsausschuss der Gesamtkirchengemeinde mit, die Tätigkeitsschwerpunkte lagen bei der Baulast der rasch wachsenden Gemeinde, bei vermögensrechtlichen Auseinandersetzungen und Kirchensteuerfragen. 1894 in die 5. evangelische Landessynode, das Gremium der geistlichen und weltlichen Vertreter der Kirchengemeinden des Landes, gewählt, gehörte er dem geschäftsführenden Synodalausschuss sowie als Vorsitzender der ökonomischen Kommission über die 6. (1900) bis zur 7. Synode (1907) an. Von der 7. Landessynode wurde er schließlich als deren Präsident für die Amtszeit bis 1912 gewählt. Während der 18 Jahre seiner synodalen Arbeit entstanden eine Reihe von gottesdienstlichen, rechtlichen und finanziellen Ordnungen, die für Jahrzehnte das Leben der württembergischen Kirche prägten. In dieser Zeit setzte er sich intensiv für Einigungsbestrebungen der deutschen ev. Landeskirchen ein. Als Synodalpräsident war Zeller zugleich Mitglied der 1. Kammer des Landtags und dadurch Mitarbeiter im ständischen Leben Württembergs. Alle seine kirchlichen Mandate nahm Zeller neben seinen beruflichen Aufgaben im Finanzministerium wahr, sodass der Synodalvizepräsident in der Schlusssitzung 1912 äußerte, von Zeller sei in einigen Kommissionen die dunkle Sage gegangen, er habe es fast möglich gemacht, zur gleichen Zeit an verschiedenen Orten zugegen zu sein.
1912 im Alter von 63 Jahren trug sich Zeller, von harter Arbeit gesundheitlich angegriffen, mit dem Gedanken, aus dem Berufsleben auszuscheiden. Doch zum Jahresende 1912 übertrug der König Zeller die Leitung des Evangelischen Konsistoriums. Er hatte sich das Vertrauen in weiten Kreisen der Landeskirche, der Pfarrerschaft und ihrer tätigen Mitglieder erworben. In dem Ruf sah er Pflicht und göttliche Führung; zugleich erfüllte sich ihm sein Jugendwunsch, der Kirche mit ganzer Kraft zu dienen. Das Evangelische Konsistorium arbeitete damals als eine gemischt staatlich-kirchliche Behörde unter der Dienstaufsicht des Kultministers. Von seinen Pflichten im Finanzministerium wurde Zeller entbunden, doch stellten sich ihm als Konsistorialpräsidenten ungeahnte neue Aufgaben, vor allem durch den Weltkrieg: Heeresseelsorge, Betreuung der Bevölkerung in der Heimat, Versorgung pfarrerloser Gemeinden, Schließen der großen Lücken im theologischen Nachwuchs und der jüngeren Pfarrerschaft. So übernahm er in seiner Eigenschaft als Konsistorialpräsident 1915 den Vorsitz der Verwaltungsabteilung des Württembergischen Landesausschusses für Kriegsinvalidenfürsorge. Der stille Gedanke, mit Kriegsende das Amt in jüngere Hände legen zu können, wurde allerdings durch den Kriegsausgang und die Revolution, die zur Abdankung des Königs führte, durchkreuzt. Die Kirche musste in einen neuen staatsrechtlichen Zustand überführt werden. Die Basis dafür bot das in jahrelangen Verhandlungen ausgearbeitete Reversaliengesetz, das für den Fall einer Behinderung des Königs bei der Ausübung seiner landesherrlichen Kirchenregimentsrechte, die Einsetzung einer Kirchenregierung vorsah. Der König hatte noch Ende Oktober 1918, kurz vor seiner Abdankung, seine Zustimmung zu diesem Gesetz erteilt und dadurch einen verfassungsmäßigen Übergang ermöglicht. Die folgenden Jahre, für Zeller geprägt von strenger Arbeit, brachten den Zusammenschluss der deutschen evangelischen Kirchen in der Deutschen Kirchenkonferenz, zu deren geschäftsführendem Ausschuss Zeller bestellt war. Der Einigung hatte Zeller zielstrebig vorgearbeitet; die Bundesurkunde konnte er 1922 in der Wittenberger Schlosskirche unterzeichnen. Am 1.4.1924 legte Zeller sein Amt in die Hand des neugewählten Kirchenpräsidenten von Merz.
Nach dem Ausscheiden aus dem Amt als Kirchenpräsident, Zeller war inzwischen 75 Jahre alt, widmete er sich genealogischen Studien. Besonders pflegte er den Zusammenhalt der Familie Zeller als Vorsitzender des Familienverbandes. So wurde er als Senior und Haupt der Familie verehrt. Noch 1933 rief er den Zusammenschluss des Gemmingenschen Verwandtenkreises im Steinegg-Bund ins Leben.
Zellers berufliche und öffentliche Tätigkeit war geprägt von Loyalität und Engagement für Staat und Kirche. Er verband als Verfasser zahlreicher Gesetzesvorlagen, Geschäftsordnungen und Vereinsstatuten Gewissenhaftigkeit und fast pedantische Akribie mit einem gesellig-verbindlichen Umgangston. Seine ungewöhnliche Arbeitsintensität, sein fachkundiges, konservativ geprägtes Eintreten für die christliche Gesellschaftsordnung, sein verbindlicher Charakter, seine natürliche Pflege des menschlichen Miteinanders gewannen ihm Achtung, Anerkennung und Freundschaften unter Fachgenossen, in der Familie und weiten Kreisen des Landes.
Quellen: PA im LKAS; Archiv Werner-Zeller-Stiftung Leonberg; Autobiographie, masch.
Werke: Zur Statistik und Geschichte des Öffentlichen Dienstes in Württemberg, in: Schanz, Finanzarchiv VI (1890), 2; Die Internationale Finanzstatistik, Beil. zum Staatsanzeiger 1891, Nr. 4, 5; Die Arbeiten beim Statistischen Landesamt, in: Württ. Jbb. für Statistik und Landeskunde 1. H. (1895), 207 ff.; Die Statistik der Zwangsvollstreckungen in das unbewegliche Vermögen vom Jahr 1896, in: ebda. 2. H. (1897), 67 ff.; Erntestatistik in Württemberg von 1897, in: ebda. 2. H. (1898), 319 ff.; Die Viehhaltung in Württemberg nach der Viehzählung vom 1. Dezember 1897, in: ebda. 1. H. (1898), 77 ff.; Karl Viktor von Riecke, Ein Nachruf, in: ebda. 1. H. (1898), 1 ff.; Die Brandfälle und ihre Ursachen in Württemberg (mit A. Schmidt), in: ebda. 2. H. (1899), 83 ff.; Die Pfandschuldenbewegung in Württemberg im Jahr 1897, in: ebda. 2. H. (1899), 1 ff.; Die Entstehung des geognostischen Atlasses im Maßstab 1:50.000, in: ebda. 1. H. (1899), 105 ff.; Aufwandsteuern und Zölle, in: Schönberg, Politische Ökonomie, 4. Aufl., 1896/97, Bd. III, 1, 465-702; Berufs- und Gewerbeverhältnisse im Oberamtsbezirk Ulm, in: OAB Ulm, 2. Aufl. 1897; Das Finanz-Dienstprüfungswesen in Württemberg, in: Schanz, Finanzarchiv X (1894), 1; Die Forststatistischen Erhebungen in Württemberg von 1900, in: Württ. Jbb. für Statistik und Landeskunde (1901), 225 ff.; Statistik der Basler Mission von 1899, in: Ev. Kirchenblatt für Württemberg (1901), Nr. 1; Die amerikanische Agrarstatistik, in: Münchner Allgemeine Zeitung 1901, 285-286; Vergleichende Religionsstatistik, in: Warneck, Allgemeine Missionszs. (1903), 1-3; Der Staat Württemberg, in: Das Königreich Württemberg I, 1904, 121ff., Die Berliner Tagung des Internationalen Statistischen Instituts, in: Tübinger Zs. für die gesamten Staatswissenschaften (1904); Die Ergebnisse der Veranlagung zur Einkommenssteuer auf 1. April 1905, in: Württ. Jbb. für Statistik und Landeskunde 2. H. (1906), 91 ff.; Sonderstatistik über die Einkommensteuerpflichtigen in Württemberg (mit H. Losch), in: ebda. 1. H. (1913), 1 ff.; Die Wandergewerbe in Württemberg und ihre Besteuerung im Kalenderjahr 1910, in: ebda. 2. H. (1913); Die Württ. Finanzminister von 1864 bis 1914, in: ebda. (1927), 403 ff.; Die Zahl der Kirchengenossen und Pfarrstellen in den deutschen Landeskirchen, in: Deutsche Volkskirche 1920, Nr. 10-11; Das Kirchensteuergesetz von 1924, in: Sammlung der Gesetze der Württ. Ev. Landeskirche, 1. Aufl. Bd. II, 57 ff.; Karl von Römer, Lebensbild, in: BWKG (1928); Die Berliner Kirchenkonferenz von 1846, in: ebda. (1930); Die Zellersche Familie, Bebenhausen (Sulzbacher) Linie, 3. Aufl. 1911, 4. Aufl. (mit M. Leube), 1926; Über den Ursprung der Familie Zeller, in: Blätter für Württ. Familienkunde II (1926), 35–38; Vier Zellersche Stammväter, in: ebda. VII (1938), 91-95; Das Diakonissenwerk in Bild und Zahlen, in: Ev. Sonntagsblatt 1931, Nr. 2 ff.; Die Württ. Ev. Landeskirche in der Revolution von 1918 und der Deutsche Ev. Kirchenbund, 1933; ferner eine große Zahl von Aufsätzen finanz- und kirchenpolitischen, biographischen und genealogischen Inhalts.

Literatur: Schwäbischer Merkur – Schwäbische Chronik (1937) Nr. 20, 5; Ev. Gemeindeblatt in Württemberg (1937), 48 ff., 59 ff.; Allgemeine Ev.-Luth. Kirchenzeitung 1937, 118; Kirchlicher Anzeiger 46 (1937), 12; Ev. Kirchenblatt für Württemberg 98 (1937), 27; Stuttgarter Ev. Sonntagsblatt Nr. 18, 31.7.1949; Raberg, Biogr. Handbuch, 1062; Württ. Geschichtsliteratur 1950; 450 Jahre Zeller aus Martinszell, FS. hg. vom Martinszeller Verband 1988, 82-86 (mit Bild); BWG 8, 656; Ev. Gemeindeblatt in Württemberg (1999), Nr. 50, 11 (Ulrich Zeller); Deutsches Pfarrerblatt 9 (1999);
Zur Familiengeschichte: K. A. Zeller, Die Familie Zeller aus Martinszell, § 138; Deutsches Geschlechterbuch 75, 797.
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