Kopf, Hermann 

Geburtsdatum/-ort: 29.05.1901;  Freiburg i. Br.
Sterbedatum/-ort: 05.05.1991;  Freiburg i. Br.
Beruf/Funktion:
  • Jurist und CDU-MdB (1949-1969)
Kurzbiografie: 1919 Abitur am Bertholds-Gymnasium in Freiburg i. Br.
1920-1925 Studium der Rechtswissenschaft an den Universitäten Freiburg i. Br., München und Kiel
1925 Dr. jur. (Dissertation: „Der Rhein im internationalen Recht“), Zweites Staatsexamen, Rechtsanwalt in Freiburg i. Br.
1928-1929 Regierungsrat im Badischen Innenministerium, Karlsruhe
1930-1940 Rechtsanwalt in Freiburg i. Br.
1930-1933 Stadtverordneter der Zentrumspartei in Freiburg i. Br.
1940-1944 Dienstverpflichtet als wissenschaftlicher Hilfsarbeiter im Landratsamt Saarbrücken
seit 1945 Rechtsanwalt in Freiburg i. Br.
1946-1949 Mitglied des Stadtrats (CDU) in Freiburg i. Br.
1949-1969 Mitglied des Bundestages (CDU/CSU); Mitglied der Gemeinsamen Versammlung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (1952-1958) und des Europäischen Parlaments (1958-1961); Mitglied der Beratenden Versammlung des Europarates (1953-1969); Delegationsleiter auf Interparlamentarischen Konferenzen, Vizepräsident des IPU-Ausschusses für Parlamentarische Rechts- und Menschenrechtsfragen (1957-1959), Präsident dieses Ausschusses (1960-1962); Mitglied der Delegation der Bundesrepublik Deutschland in der Nordatlantischen Versammlung (12 Mitglieder entsendet der Bundestag, 6 der Bundesrat), Mitglied des Leitungsgremiums der Versammlung, des Ständigen Ausschusses; Vorsitzender der Interparlamentarischen Gruppe Europa-Afrika; Vorsitzender des Auswärtigen Ausschusses des Deutschen Bundestages (1960-1969)
seit 1969 Rechtsanwalt in Freiburg i. Br.
Weitere Angaben zur Person: Religion: römisch-katholisch
Auszeichnungen: 1969 Großes Verdienstkreuz des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland mit Stern und Schulterband; Ehrenmitglied der Interparlamentarischen Gruppe der Bundesrepublik Deutschland
1991 Ehrenmitglied der Heinrich-Hansjakob-Gesellschaft
Verheiratet: 1. 1936 Freiburg i. Br., Agnes, geb. Mager (1903-1944)
2. 1961 Freiburg i. Br., Dr. Ursula, geb. Wendung
Eltern: Dr. h.c. Ferdinand Kopf (1857-1943), Rechtsanwalt, Ehrenbürger der Stadt Freiburg i. Br.
Anna, geb. Krems (1860-1938)
Geschwister: Anna Katharina (1895-1912)
Hedwig Maria (1888-1912)
Bertha Johanna (1890-1917)
Kinder: aus 1. Ehe Hermann (1937-1944), Hedwig (1938-1944)
GND-ID: GND/119263394

Biografie: Horst Ferdinand (Autor)
Aus: Baden-Württembergische Biographien 2 (1999), 283-286

Es kommt nicht oft vor, daß sich die beruflichen und politischen Laufbahnen von Vater und Sohn so nahtlos aneinanderschließen wie im Falle von Vater und Sohn Kopf. Es scheint auch, daß es beim Sohn nie einen Zweifel an der Berufswahl gegeben hätte, es stand wohl von vornherein fest, daß der Klassenprimus des angesehenen Bertholds-Gymnasiums in Freiburg i. Br. das juristische Handwerk erlernen würde. Während jedoch der Vater ein bedeutender Politiker auf der Kommunal- und Landesebene war – als langjähriges Mitglied des Freiburger Kreisrates und des Badischen Landtags, von 1918-1921 als Präsident der Zweiten Kammer –, verlagerte sich das Schwergewicht der politischen Aktivitäten des Sohnes relativ schnell von der örtlichen auf die Bundesebene, ja sogar – gleichsam ein Vorgriff späteren Wirkens – auf Europa, mit dem sich die Zentralstelle für studentische ‚Völkerbundsarbeit in Deutschland‘ intensiv befaßte und in der Kopf 1924/26 als eines der deutschen Mitglieder mitwirkte. Mehrjährige Erfahrungen in der Kommunalpolitik konnte er noch in der Weimarer Republik als Stadtverordneter der Zentrumspartei sammeln; aber die Ereignisse des Jahres 1933 veranlaßten Vater und Sohn, sich in einer Art innerer Emigration in ihre Anwaltskanzlei zurückzuziehen und sich jeglicher Beteiligung an der „nationalen Erhebung“ des Jahres 1933 zu enthalten, jener „Machtübernahme“, die zu der nationalen Katastrophe des Jahres 1945 führte und die für Kopf einen tragischen Schicksalsschlag mit sich brachte, als seine junge Frau und seine beiden Kinder im Alter von acht und sieben Jahren in der Freiburger Bombennacht des 27.11.1944 den Tod fanden.
Es war für Kopf selbstverständlich, auch nach diesem furchtbaren Ereignis, daß er sich beim Neuaufbau 1945 sofort einer politischen Partei anschloß, seiner Überzeugung von der Notwendigkeit der Zusammenarbeit der großen Konfessionen in einem politischen Verbund entsprechend der Badischen Christlich-Sozialen Volkspartei, der späteren CDU, als deren Vertreter er im Freiburger Stadtrat ein zweites Mal, von 1946-1949, amtierte. In dieser unmittelbar auf den Krieg folgenden großen Notzeit konnte er viele der von der französischen Besatzungsmacht verhängten drakonischen Maßnahmen – Beschlagnahmungen, Requisitionen – mildern oder abwenden. Eine besonders heikle Aufgabe wurde Kopf im Jahre 1946 übertragen, als ihn, den stellvertretenden Vorsitzenden der badischen Rechtsanwaltskammer, die französische Besatzungsmacht zum Pflichtverteidiger eines der deutschen Angeklagten im Prozeß gegen den früheren Gauleiter und Chef der Zivilverwaltung im Elsaß, Robert Wagner, vor dem französischen Militärgericht in Straßburg bestimmte. Kopf, unterstützt von einem elsässischen Anwalt, tat sein Bestes, um für seinen Mandanten, den Büroleiter Wagners, Gädeke, ein maßvolles Urteil zu erstreiten; aber in der damaligen Periode des Hasses und der Abrechnung konnte dies nicht gelingen, obwohl Kopfs Sachlichkeit und strenge Objektivität bei der Verteidigung seines Mandanten von der französischen Presse anerkannt wurden. Gädeke wurde zum Tod verurteilt und zusammen mit Wagner und zwei weiteren Angeklagten erschossen: Gädekes Name stand unter mehreren Ausführungserlassen im Rahmen der von Wagner bewirkten Einführung der allgemeinen Wehrpflicht für Elsässer – eines glatten Bruchs des Völkerrechts. Es hätte dieser Erfahrung nicht bedurft, um den Grenzlandbewohner Kopf in seiner Überzeugung zu bestärken, daß eine Versöhnung zwischen den „Erbfeinden“ Frankreich und Deutschland nach der Entstehung einer neuen deutschen Staatlichkeit eines der vordringlichsten Ziele der deutschen Politik sein müsse.
Kopf sollte bald Gelegenheit haben, sich auf diesem Gebiet an maßgeblicher Stelle zu betätigen. Das Vertrauen seiner Parteifreunde in Freiburg führte ihn im Jahre 1949 in den Deutschen Bundestag, und er konnte den Wahlkreis Freiburg Stadt und Land mit respektablen Wahlergebnissen – 1949 48,6 %, 1953 58,7 %, 1957 55,4 %, 1961 47,6 %, 1965 50,3 % – zwanzig Jahre lang behaupten. Nach kurzer Anlaufzeit im neuen Parlament stellte sich für Kopf eine erste verantwortungsvolle Aufgabe, als er praktisch der Sprecher jener Badener im Bundestag wurde, die bei dem Kampf um den Südweststaat die Wiederherstellung des alten Landes Baden und insbesondere die Änderung des bei der Volksabstimmung vorgesehenen, das Ergebnis präjudizierenden Wahlsystems forderten. In der Dritten Beratung des Neugliederungsgesetzes am 25.4.1951, einer jener Bundestagsdebatten, deren Niveau und Fairneß der Auseinandersetzung bei aller Verschiedenheit der gegensätzlichen Standpunkte zur Konsolidierung der sich neu bildenden bundesdeutschen parlamentarischen Demokratie beitrug, nahm Kopf im Kreise der Gebhard Müller, Carlo Schmid, Leo Wohlleb, Kurt Georg Kiesinger das Wort und machte sich mit seiner von Nüchternheit und überzeugender Präsentation der Tatsachen getragenen Rede einen Namen: „Wenn sich in diesem Hohen Hause heute eine Mehrheit dafür finden sollte, um das Ende des Landes Baden, das immer auf der Seite der Freiheit stand und das seinen einzigen Ruhm in der Entfaltung seiner demokratischen Einrichtungen erblickte, durch eine Kränkung des Rechts zu besiegeln, dann allerdings senkt sich die Fahne Badens in Trauer und Schmerz.“ Die Mehrheit fand sich, und die Weisheit des Bundesverfassungsgerichts bestätigte später die Bundestagsentscheidung. Loyal erkannte Kopf dieses Urteil an, nachdem auch ein von ihm und seinem Mitstreiter Anton Hubert neu vorgelegter Gesetzentwurf, wonach der Vollzug des Südweststaatgesetzes bis zu der nach Art. 29 des Grundgesetzes als Möglichkeit vorgesehenen Neugliederung des gesamten Bundesgebiets ausgesetzt werden sollte, keine Mehrheit im Bundestag gefunden hatte.
Verstärkt richtete sich nun das Interesse Kopfs, des Vorstandsmitglieds der Europa Union Deutschland, auf die Europapolitik. Am 9.5.1950 hatte Robert Schumann seinen aufsehenerregenden Plan der Zusammenlegung der Basisproduktionen Frankreichs und Deutschlands sowie solcher Länder, die sich der Gemeinschaft anschließen wollten, verkündet, und Kopf, der die Politik der Aussöhnung mit Frankreich energisch verfocht, zog am 10.9.1952 als einer der ersten Bundestagsvertreter in die Gemeinsame Versammlung der EGKS (Montanunion) ein, die erste europäische Parlamentarierversammlung, der nicht nur Beratungsbefugnisse, sondern eine faktische Mitwirkung bei der Rechtssetzung der Gemeinschaft eingeräumt wurden. Gleichzeitig intensivierte er seine Aktivitäten in der auswärtigen Politik und informierte sich auf vielen Reisen rund um den Globus an Ort und Stelle über die aktuelle Situation. Bei den schwierigen Verhandlungen über die Zukunft der Saar im Jahre 1955 erreichte Kopf, der Adenauer während der Gespräche in Paris aufsuchte, daß der Rhein-Seitenkanal nicht über Breisach hinaus nach Norden verlängert wurde. Nachdem Kopf schon im 1. Bundestag stellvertretendes Mitglied des „Ausschusses für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten“, des späteren Auswärtigen Ausschusses, geworden war, rückte er 1953 zum ordentlichen Mitglied auf und trug an vorderster Stelle dazu bei, daß dieses Gremium nicht zum „parlamentarischen Arm der Bundesregierung“ wurde, sondern sich als „mitgestaltendes Diskussionsforum in der außenpolitischen Meinungsbildung zwischen Mehrheit und Opposition“ (Hans Stercken) seine mitwirkende Position bei der Formulierung der Außenpolitik verschaffte. Der Rang, den Kopf in diesem sich über Jahre hinziehenden Prozeß einnahm, kam im Jahre 1961 dadurch zum Ausdruck, daß ihn seine Fraktion als Nachfolger des zum Präsidenten des Europäischen Parlaments gewählten Landsmannes Hans Furler für das Amt des Vorsitzenden des Auswärtigen Ausschusses nominierte. Immerhin hatten sich andere gewichtige Kandidaten wie Ernst Majonica und Karl Theodor Freiherr von und zu Guttenberg um dieses Amt beworben; Kopf obsiegte bei der Abstimmung in der Fraktion. Ein kurzer Rückblick auf die damals, in den sechziger Jahren, im Vordergrund der außenpolitischen Debatte stehenden Themen zeigt die Skalenbreite und politische Dimension der von dem Ausschuß und seinem Vorsitzenden zu bewältigenden Aufgaben: Röhrenembargo, Beziehungen zu den Ostblockstaaten, Israel/Naher Osten, Vietnamhilfe, Rüstungskontrolle, Humanitäre Hilfe für Afrika. Als Höhepunkt seiner politischen Laufbahn konnte Kopf den während seiner Amtszeit als Vorsitzender des Auswärtigen Ausschusses von Adenauer und de Gaulle abgeschlossenen deutsch-französischen Vertrag vom Januar 1963 ansehen. Die Präambel dieses Vertrags geht auf seine Initiative zurück.
Das ganz besondere Interesse Kopfs richtete sich kontinuierlich auf die internationalen Organisationen, eben in der Erkenntnis, daß in unserer Epoche die Lösung vieler grenzüberschreitender Probleme überstaatlichen Organisationen aufgegeben ist. Kopf war einer der ganz wenigen Bundestagsabgeordneten, die Mandate in allen fünf internationalen Organisationen innehatten, in die der Bundestag damals Vertreter entsandte: in die Beratende Versammlung des Europarates, in das Europäische Parlament, in die WEU-Versammlung, in die Nordatlantische Versammlung – das Ausspracheforum der Parlamentarier der NATO-Staaten – und in die Interparlamentarische Union. In dieser letzteren betätigte sich Kopf besonders eifrig, mehrfach leitete er Bundestagsdelegationen auf IPU-Jahreskonferenzen: Warschau 1959, Brasilia 1962, Belgrad 1963, Kopenhagen 1964, Teheran 1966, Lima 1968.
Seine innerhalb der Organisation geleistete Arbeit fand hohe Anerkennung, er wurde zum Präsidenten eines der IPU-Ausschüsse gewählt, und bei seinem Ausscheiden im Jahre 1969 wählte ihn der Interparlamentarische Rat, das Leitungsgremium der Organisation, einstimmig zum Ehrenmitglied der Gruppe der Bundesrepublik Deutschland. Auch nach seinem Ausscheiden aus dem Bundestag nahm Kopf als Ehrenmitglied mit einiger Regelmäßigkeit an den Interparlamentarischen Konferenzen teil, noch als Achtzigjähriger tauchte er bei Tagungen in Manila, Havanna und anderswo auf. Liebenswürdig-skurrile Züge des altgedienten prominenten Parlamentariers dürfen erwähnt werden: es machte ihm nichts aus, in Wanderstiefeln und Rucksack und entsprechendem Aufzug in Fünf-Sterne-Hotels zu erscheinen, und einen Frack schaffte er sich erst dann an, als es wegen der herausgehobenen protokollarischen Stellung auf der Bonner und der internationalen Szene gar nicht mehr anders ging.
Es war eine sehr schmerzliche Enttäuschung für Kopf, als ihn seine örtliche Parteiorganisation 1969 nicht mehr als Kandidaten für die Bundestagswahl aufstellte. In die Rolle des „Parteisoldaten“ war er freilich nie hineingewachsen und hatte sich, bei aller Treue zur Unionsidee, stets die Unabhängigkeit des persönlichen Urteils bewahrt. Seine kühle Gelassenheit verließ ihn auch in dieser Lage nicht. Neue Ufer kamen in Sicht: die Bundesregierung berief ihn, den durch seine vielen Weltreisen zum Träger einzigartiger Erfahrungen gewordenen Politiker, in die Kommission zur Reform des Auswärtigen Dienstes; auch in der Kommission zur Reform der Wehrstruktur arbeitete er mit. Besonderes Gewicht hatte nach dem Zeugnis des Präsidenten des Deutschen Caritasverbandes, Georg Hüssler, die Mitwirkung Kopfs in der Dachorganisation aller Caritas-Verbände, der Caritas Internationalis, von 1974-1978. Die Organisation wirke auf der von ihm erarbeiteten Position segensreich weiter, schrieb Hüssler.
In den Jahren des Ausklangs erschloß sich jedoch – auf dem Hintergrund der Kopf sein Leben lang begleitenden tiefen Verbundenheit mit seiner alemannischen Heimat – ein zuvor schon mehr gelegentlich beackertes Tätigkeitsfeld, die Bearbeitung geschichtlicher und landeskundlicher Themen. In den Jahren zwischen 1970 und 1981 erschienen nicht weniger als sechs auf gründlichen Quellenstudien beruhende Buchveröffentlichungen; jede einzelne gibt von der Gediegenheit und Solidität der wissenschaftlichen Arbeitsweise des Verfassers Kunde, der um 1970 Archivalien des Breisgaus aus dem 18. und 19. Jahrhundert im Staatsarchiv Modena entdeckte. Eine umfassende Dokumentation „Hermann Kopf, Rückblicke zum 90. Geburtstag“, die das Lebenswerk vorzüglich schildert und deren Herausgabe der treuen Weggefährtin Ursula Kopf-Wendling sowie dem Cheflektor a. D. Helmut Bender zu danken ist, sollte am Festtag des 29.5.1991 erscheinen; der Jubilar durfte leider diese letzte Ehrung nicht mehr erleben. Ein wahrhaft erfülltes Leben mit vielen Höhen und Tiefen lag hinter ihm. Als er 1969 aus dem Parlament ausschied, schrieb ihm der damalige Außenminister Willy Brandt: „Durch Ihre Redlichkeit und Bescheidenheit haben Sie Deutschland viele Freunde gewonnen.“
Quellen: StAF: T 1 Nachlaß Dr. Hermann Kopf (2,5 lfd. m)
Werke: In der im Text erwähnten Dokumentation „Hermann Kopf, Rückblicke zum 90. Geburtstag“, hg. von Ursula Kopf-Wendling und Helmut Bender, 1991, sind folgende Arbeiten Kopfs abgedruckt: Erinnerungen an Kürzell; Ferdinand Kopf; Konstantin Fehrenbach; Der Silberberg. Eine Südamerikareise; Presseerklärung für die „Tribuna Ludu“; Das Parlament und die auswärtige Politik; Aspekte der Kulturpolitik; Europäische Parlamentarier in Lambarene. – Buchveröffentlichungen: Freiburg im Breisgau unter der Krone Frankreichs, 1970; Ritter Wilhelm Böcklin von Böcklinsau, 1974; Greiffenegg. Aufstieg und Ausklang einer Familie, 1974; Christoph Anton Graf von Schauenburg. Aufstieg und Sturz des breisgauischen Kreishauptmanns, 1978; Karl von Rotteck. Zwischen Revolution und Restauration 1980; Der Turner. Schwarzwaldpaß und Berggasthaus, Freiburg 1981
Nachweis: Bildnachweise: Viele Photographien in der genannten Dokumentation, auf dem Umschlag die Abbildung einer Bronzebüste Kopfs von Erika Vonhoff

Literatur: Nekrologe u. a. in: FAZ vom 08.05.1991; Gedenkartikel zum 90. Geburtstag, in: „Das Parlament“ vom 17.05.1991. – Aufsätze über Hermann Kopf von Walter Henkels, Hans Stercken, Georg Hüssler und Walter Vetter finden sich in der genannten Dokumentation, auch sechs Rezensionen von Veröffentlichungen Kopfs von Helmut Bender. Vgl. ferner: Horst Ferdinand, Der Deutsche Bundestag und die interparlamentarischen Organisationen, 1988; ders., Die Misere der totalen Dienstbarkeit: Robert Wagner (1895-1946), NSDAP-Gauleiter, Reichsstatthalter von Baden, Chef der Zivilverwaltung im Elsaß, 1992
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