Baumgartner, Eugen 

Geburtsdatum/-ort: 21.08.1879;  Freiburg i. Br.
Sterbedatum/-ort: 12.04.1944;  Freiburg i. Br.
Beruf/Funktion:
  • badischer Kultusminister
Kurzbiografie: 1898 Abitur Freiburg
1898-1903 Studium der Philosophie, Geschichte, Germanistik sowie der Rechtswissenschaft und Nationalökonomie Freiburg
1901 Promotion phil. Freiburg
1903 Philologisches Staatsexamen Karlsruhe
1906 Promotion iur. Freiburg
1903-1908 Lehramtspraktikant Lörrach und Freiburg
1908-1911 Prof. am Lehrerseminar Ettlingen
1911-1914 Kreisschulrat Schopfheim
1914-1919 Kreisschulrat Emmendingen
1919 Ministerialrat im Badischen Ministerium des Kultus und Unterrichts
1920-1933 Mitglied des Badischen Landtages (Zentrum)
1923-1930 Präsident des Badischen Landtages
1926 Ehrendoktor der Medizinischen Fakultät der Universität Freiburg
1930-1931 Präsident des Badischen Rechnungshofes
1930-1931 Fraktions-, dann Parteivorsitzender des Badischen Zentrums
1931-1933 Kultusminister
1932 Präsident des 71. Deutschen Katholikentages in Essen
1933 Verleihung des Großkreuzes des Ordens vom Hl. Gregorius dem Großen
1933-1944 Zwangsruhestand
Weitere Angaben zur Person: Religion: rk.
Verheiratet: 1904 Helene, geb. Tritscheler
Eltern: Vater: Theodor Baumgartner, Schneidermeister
Mutter: Anna, geb. Gampp
Geschwister: 3
Kinder: 1 Sohn
GND-ID: GND/143444670

Biografie: Clemens Siebler (Autor)
Aus: Badische Biographien NF 2 (1987), 22-25

Drei Bewußtseinslagen waren es, die das Leben Baumgartners in einzigartiger Weise mit Spannkraft zu erfüllen vermochten: ein durch sein philologisches und juristisches Studium grundgelegtes inneres Bedürfnis zu wissenschaftlicher Betätigung; eine durch mehrjährige Lehrtätigkeit gereifte pädagogische und staatspolitische Verantwortungsfreudigkeit und eine im unerschütterlichen Glauben gegründete Bindung an die katholische Kirche. In so außergewöhnlich komplexer Weise haben sich diese Neigungen miteinander verbunden, daß sie für seinen persönlichen und beruflichen Werdegang von prägender Kraft geworden sind. Sucht man nach den tieferen Ursachen dieses seelischen Spannungsfeldes, dann wird man eine zufriedenstellende Erklärung vornehmlich in der Baumgartner eigenen Kulturkampfmentalität finden; sie war durch jene Realitäten bedingt, die im ausgehenden 19. und beginnenden 20. Jahrhundert nicht nur im Großherzogtum Baden, sondern im gesamten Wilhelminischen Reich einen bestimmenden Einfluß auf Staat und Gesellschaft ausübten. In sie war Baumgartner hineingeboren worden; sie hatten ihn geformt, und er selbst fühlte sich durch sie zum Handeln herausgefordert. In Anlehnung an eine häufig strapazierte Redensart ist man geneigt zu sagen, daß Baumgartner eher einer Berufung folgte als einem Beruf nachging. Nicht, daß es ihm an der Einsicht gefehlt hätte, die tägliche Arbeit als eine sittliche Verpflichtung und unabdingbare Notwendigkeit zur Befriedigung der materiellen Lebensbedürfnisse zu begreifen; zu entbehrungsreich waren die Schüler- und Studentenjahre. Er hat jedoch die vielfältigen Aufgaben, die ihm durch die Wechselfälle einer bewegten Zeit gestellt waren, als den unüberhörbaren Anruf einer höheren Macht verstanden und in Angriff genommen.
Kleinbürgerlichem Elternhaus entstammend, war Baumgartner der älteste Sohn einer in bescheidenen Verhältnissen lebenden Handwerkerfamilie, die in der katholischen Tradition des Breisgaus fest verwurzelt war. Trotz des frostigen Kulturkampfklimas stand die der Obrigkeit geschuldete Treue außerhalb jeden Zweifels. Nicht nur die früh erkannte Begabung, auch die unmittelbare Nähe zu Gymnasium und Universität legten den Gedanken an eine gehobene Berufsausbildung nahe. Von den drei Söhnen der Familie wurde sie ihm als einzigem zuteil. Im Hinblick auf ein Hochschulstudium waren der geistliche Stand oder der Lehrerberuf durchaus einkalkuliert; Baumgartner entschied sich sehr früh für den zweiten Weg.
Schon im Alter von 22 Jahren erwarb er den Doktorgrad der Philosophischen Fakultät. Nach bestandenem Staatsexamen in den Vorbereitungsdienst für das höhere Lehramt eingetreten, schloß er 1906 auch sein rechtswissenschaftliches Studium mit der Promotion ab. Weit mehr als seine philologische Doktorarbeit, die dem germanistischen Fachbereich entstammte, wurde die juristische Dissertation, von Ulrich Stutz angeregt und bei Alfred Schultze abgeschlossen, für den künftigen Werdegang bestimmend. Baumgartners eigener Lagebeurteilung zufolge läßt sich unschwer erkennen, daß er sich als Gymnasiallehrer eine solide wirtschaftliche Grundlage erarbeiten wollte, um auf ihr die sehnlichst erstrebte Hochschullaufbahn aufbauen zu können. Dabei fällt auf, daß er als akademischen Qualifikationsnachweis stets seine juristische Promotion ins Feld geführt hat. Sie war einem Gebiet erwachsen, das Baumgartner zeit seines Lebens als das ihm adäquate wissenschaftliche Forschungsgebiet vor Augen stand: Rechtsgeschichte im allgemeinen und Kirchenrecht im besonderen. Schon 1907 trug er sich zum erstenmal mit dem Gedanken, die juristische Universitätslaufbahn einzuschlagen. Aber auch die ihm von Ulrich Stutz nahegelegte Habilitation in der Philosophischen Fakultät kam nicht zustande. Es scheint, daß die beruflichen Verpflichtungen und die durch die Lehrtätigkeit am Lehrerseminar in Ettlingen bedingte räumliche Entfernung von der Freiburger Hochschule eine Fortführung der wissenschaftlichen Arbeit unmöglich gemacht haben. Für Baumgartner, dem aus konfessionsparitätischen Gründen eine Planstelle in Freiburg nicht zuerkannt wurde, war es daher von großem Wert, daß ihm in den Jahren 1908 bis 1912 die Mitarbeit an der 3. und 4. Auflage des Staatslexikons der Görres-Gesellschaft angetragen wurde. Sie gestattete ihm zunächst, den Kontakt zu Wissenschaft und Universität aufrechtzuerhalten; aber sie war ihm auch willkommener Anlaß, seine fachliche Vertrautheit mit den Grundfragen des Staats- und Völkerrechts, der Staatslehre und Rechtsgeschichte öffentlich zu dokumentieren. Schließlich sah er in dieser Art der wissenschaftlichen Publikation eine günstige Gelegenheit, seine staatspolitische Zuverlässigkeit und Loyalität – gerade wegen seiner starken Bindung an die Kirche – unter Beweis zu stellen.
Seit 1915 als Kreisschulrat in Emmendingen tätig, war Baumgartner nach mehreren Jahren der heimatlichen Universitätsstadt wiederum nähergerückt. Der Gedanke einer Hochschulprofessur wurde im Kriegsjahr 1918 erneut lebendig. In der ihm angeborenen Verbindung von staatsbürgerlichem Idealismus und akademischem Selbstbewußtsein glaubte er die Notwendigkeit einer gediegenen politischen Unterweisung aller Hochschulstudenten erkannt zu haben, die außerhalb der Rechtswissenschaftlichen Fakultät studierten. Sein Ziel war, die junge akademische Generation aus ihrer apolitischen Haltung herauszuholen. Daher erschien ihm die Einrichtung eines fakultätsübergreifenden Lehrstuhls für Politik und Staatsbürgerkunde ein dringliches Gebot der Stunde zu sein. Dank seines Doppelstudiums und seiner bisherigen wissenschaftlichen Betätigung – wenn auch im Vorfeld der Universität – traute er sich selbst zu, den Anforderungen eines solchen Lehrauftrags voll gerecht werden zu können.
Mit dem Kriegsende und dem staatlichen Neubeginn in der Weimarer Republik gab Baumgartner seine akademischen Berufspläne endgültig auf. Sicher trug die Umbruchszeit der Jahre 1918/19 nicht unwesentlich dazu bei, daß er immer mehr sein unbestreitbar politisches Talent zu entdecken begann. Nach kurzer Aktivität in der Kommunalpolitik (Emmendingen) und nach einer ehrenvollen Berufung in das Badische Ministerium des Kultus und Unterrichts wurde er 1920 Mitglied des Badischen Landtages. Diesem gehörte er bis zu dessen Auflösung im Oktober 1933 an. Von 1923 bis 1930 bekleidete er ununterbrochen das Amt des Landtagspräsidenten. Ob seiner Rednergabe allgemein geschätzt, fanden Baumgartners Beiträge sowohl in den Parlamentsdebatten als auch auf Staats- und parteipolitischen Veranstaltungen im Lande Anerkennung. Gewiß bestand seine rednerische Begabung nicht in einer hervorragenden Befähigung zu gedanklicher Analyse. Seine Rhetorik war, wie dies damals meist dem Zeitgeschmack entsprach, weit stärker von der pathetischen Geste getragen.
Sein zunächst nur regionaler Bekanntheitsgrad erweiterte sich zusehends, so daß er sich bald auch in den Kreisen des deutschen Zentrums wie überhaupt des deutschen Katholizismus einen Namen verschaffen konnte. 1927 war er zum 2. Präsidenten des 66. Deutschen Katholikentages in Dortmund gewählt worden; auch bei der Generalversammlung der deutschen Katholiken in Magdeburg (1928) war er unter den prominenten Rednern vertreten. Sich selbst gegenüber kritisch und seine soziale Herkunft nie verleugnend, wußte Baumgartner wohl, was er seinem persönlichen Fleiß, seiner Intelligenz und Zielstrebigkeit verdankte. Aus dieser Gesinnung heraus war er jederzeit bereit, Pflichten und Verantwortung zu übernehmen.
Auch an öffentlichen Ehrungen fehlte es nicht. 1926 wurde ihm anläßlich der Einweihung der neuen Universitätskliniken in Freiburg die Ehrendoktorwürde der Medizinischen Falkultät verliehen. 1930 erfolgte seine Ernennung zum Präsidenten des Badischen Rechnungshofes. Im Februar 1930 mit dem Fraktionsvorsitz des Zentrums im Badischen Landtag beauftragt, wurde er nach dem Tode Josef Schofers zum Vorsitzenden der Partei gewählt. Daß man im badischen Zentrum Baumgartner als den „neuen Führer“ feierte, bedeutete damals, als diese Bezeichnung noch nicht die schreckliche Pervertierung durch den Nationalsozialismus erfahren hatte, nicht weniger, als daß man ihm zutraute, das politische Erbe seines Vorgängers nahtlos und konsequent weiterzuführen. Auch wenn es Baumgartner in seiner nur kurzen Amtszeit als Parteichef nicht gelingen konnte, im Sinne Schofers integrierend zu wirken, so wußte doch jedermann, daß es in der Krisenzeit der beginnenden dreißiger Jahre keineswegs leichter als früher war, die alten Zentrumsideale mit Mut und Festigkeit zu verteidigen.
Baumgartner, der auf seine durch Begabung und Fleiß erworbenen Qualifikationen und Titel stolz war, hatte zu den vielfältigen ihm entgegengebrachten öffentlichen Ehrungen ein durchaus gesundes Verhältnis. Um so mehr wird man begreifen, welche herbe Enttäuschung es für ihn bedeutete, daß ihm die Konstituierung einer Bildungstradition innerhalb der eigenen Familie versagt bleiben mußte, nachdem das einzige Kind, das seiner Ehe entstammte, bereits im zarten Alter von fünf Jahren gestorben war.
Die Krönung seiner politischen Karriere erfuhr Baumgartner im September 1931, als er zum Badischen Minister des Kultus und Unterrichts ernannt wurde. Bedenkt man, wie sehr ihm die Grundsätze des politischen Katholizismus und die Ideale des Zentrums (eine freie Kirche in einem freiheitlichen Staat) zur eigenen Lebensmaxime geworden waren, dann wird man leicht begreifen, daß er in seiner relativ kurzen Ministertätigkeit die Gunst der Stunde nutzen wollte, um zwischen dem Freistaat Baden und dem Heiligen Stuhl ein Konkordat (und in entsprechender Weise mit der Vereinigten Evangelisch-Protestantischen Landeskirche Badens einen Kirchenvertrag) herbeizuführen. Von seiner religiösen Überzeugung getragen und mit den besonderen Kompetenzen des zuständigen Ressortministers ausgestattet, ging er diesen Weg unbeirrbar und trotz großer Bedenken einflußreicher Freunde aus dem Zentrum, die den Abschluß der Kirchenverträge zumindest in jenen Jahren für nicht opportun hielten. Er aber sah sich vornehmlich als Sachwalter der Kirche in die Pflicht genommen. Und mit der Rolle des klassischen Vertreters eines religiös weitgehend indifferent gewordenen Staates wollte er sich nicht abfinden. Hierfür stand eine mächtig angewachsene parlamentarische Opposition bereit, die ihr erklärtes Ziel, die beiden Kirchenverträge zu Fall zu bringen, bei der entscheidenden Abstimmung nur um Haaresbreite verfehlte.
In unmittelbaren Zusammenhang mit dem erfolgreichen Konkordatsabschluß ist Baumgartners Wahl zum Präsidenten des 71. Deutschen Katholikentages in Essen (1932) sowie die Verleihung des Großkreuzes des Ordens vom Hl. Gregorius (1933) durch Papst Pius XI. zu bringen. Im März 1933 als Minister und im Oktober desselben Jahres als Parlamentarier von den braunen Machthabern endgültig ausgebootet, führte Baumgartner in seiner Heimatstadt ein zurückgezogenes Leben, in dem er genügend Zeit fand, seinen persönlichen Neigungen nachzugehen. Zum engeren Freundeskreis gehörten u. a. die Familien des Komponisten Franz Philipp sowie des Mundartdichters August Ganther. Trotz fortgesetzter Nadelstiche und gelegentlicher bedrohlicher Schikanen, die der einstige Minister durch den NS-Kreisleiter erfahren mußte, blieb er in engem Kontakt zur katholischen Kirche und zur Freiburger Kirchenleitung. Öffentlich demonstrierte er diese Bindung in der Bekleidung des Amtes eines Stiftungsrates, ideell in der Abfassung einer umfangreichen Studie über die Geschichte seiner Heimatpfarrei St. Urban in Freiburg-Herdern anläßlich der Einweihung der neuen Pfarrkirche (1936). Mit dieser Festschrift hat der Autor nicht nur erneut seine pädagogischen Fähigkeiten im Dienste einer gehobenen Erwachsenenbildung unter Beweis gestellt. Bezeichnender ist, daß er noch einmal zu dem einst erträumten Spezialgebiet seiner freilich nie begonnenen Hochschullaufbahn zurückkehrte. Die wissenschaftliche Zuverlässigkeit dieser Untersuchung fand durch ihre Veröffentlichung im Freiburger Diözesan-Archiv Anerkennung.
Seit 1938 verwitwet, verstarb Baumgartner nach einer schweren Krankheit am 12. April 1944, und er wurde auf dem Freiburger Hauptfriedhof beigesetzt. Erzbischof Gröber, der ihm seit den Tagen der Konkordatsverhandlungen durch die gefahrvollen Jahre der nationalsozialistischen Herrschaft hindurch freundschaftlich verbunden geblieben war, ehrte ihn auf dem Weg zur letzten Ruhestätte durch seine persönliche Teilnahme.
Werke: Die neuhochdeutschen Adverbien auf -lings. Freib. Phil. Diss. 1901, Straßburg 1902; Geschichte und Recht des Archidiakonates der oberrheinischen Bistümer mit Einschluß von Mainz und Würzburg. Freib. Jur. Diss. 1906, in: Kirchenrechtliche Abhandlungen, hg. von U. Stutz, Heft 39, Stuttgart 1907; Allgemeine Staatslehre, in: Der Bürger im Volksstaat. Eine Einführung in die Staatskunde und Politik, hg. von H. Sacher, 1. Aufl., Freiburg 1920; dass. 2. bis 4. vermehrte und verbesserte Aufl., Freiburg 1921; Kurze Einführung in die Staatslehre, Freiburg 1921; Das Reich und die Länder. Denkschrift über den Ausgleich der Zuständigkeiten zwischen dem Reich und seinen Ländern in Gesetzgebung und Verwaltung, in: Beilage Nr. 2 zur Niederschrift über die 3. Sitzung des Badischen Landtages vom 9. November 1923; Pfarrkirche und Pfarrei St. Urban zu Freiburg-Herdern in ihrer geschichtlichen und rechtlichen Entwicklung, in: FDA (64/65), 1936/37; Mitarbeiter am Staatslexikon der Görres-Gesellschaft, hg. von H. Sacher, 3. u. 4. Aufl., Freiburg 1908/12; 5. Aufl., Freiburg 1926/32; Landtagsreden, in: Verhandlungen des Badischen Landtags, I. bis V. Landtagsperiode (1920/33), Karlsruhe 1919 ff.; Katholikentagsreden, in: Generalversammlung der deutschen Katholiken, hg. von den Zentralkomitees der deutschen Katholikentage, (66 in Dortmund), Dortmund 1927, (67 in Magdeburg), Paderborn 1928, (71 in Essen), Essen 1932.
Nachweis: Bildnachweise: Foto StAF, Bildnissammlung.

Literatur: Handbuch für den Badischen Landtag, IV. Landtagsperiode (1929/33) und V. Landtagsperiode (1933/37), hg. von K. Groß, Karlsruhe 1929 und 1933; Ernst Föhr: Geschichte des Badischen Konkordats, Freiburg 1958; Alexander Hollerbach: Streiflichter zur Entstehungsgeschichte der Badischen Kirchenverträge von 1932. Aus Anlaß eines Briefwechsels zwischen Ulrich Stutz und E. Baumgartner, in: ZSRG, Bd. 92, Kan. Abt. 61, 1975; Heinrich Köhler: Lebenserinnerungen, hg. von J. Becker, Stuttgart 1964; Horst Rehberger: Die Gleichschaltung des Landes Baden 1932/33, in: Heidelberger Rechtswissenschaftliche Abhandlungen, hg. von der Juristischen Fakultät, N. F. 19, Heidelberg 1966.
Suche
Durchschnitt (0 Stimmen)