Brandschatzung

von Lea Schneider

 Beurkundung einer Salvaguardia für Dürkheim durch den Herzog Bernhard von Sachsen-Weimar
Beurkundung einer Salvaguardia für Dürkheim durch den Herzog Bernhard von Sachsen-Weimar [Quelle: Universitätsbibliothek Heidelberg]

Als Brandschatzung wird im Kontext des Dreißigjährigen Krieges die Forderung von Geld unter Androhung des Abbrennens einer Ortschaft bezeichnet, die allerdings die Möglichkeit der Brandverhütung durch Zahlung dieser Summe beinhaltet. Diese Praxis hat ihre Wurzeln im Fehdewesen und war schon im Spätmittelalter Teil der Kriegsführung. Im 16. Jahrhundert entwickelte sich im Heereswesen die Funktion des Brandschätzers (auch Oberster Brandmeister genannt), der die Aufgabe hatte, die Brandschatzung zu organisieren, das Geld einzutreiben und bei nicht erfolgter Zahlung die Brandandrohung in die Tat umzusetzen. Trotz der 1570 erlassenen kaiserlichen Heerordnung, die ein Verbot bezüglich eigenmächtiger Brandschatzung aussprach, wurde diese Praxis während des 30-jährigen Krieges flächendeckend betrieben.

Im 17. Jahrhundert wurde der Begriff der Brandschatzung zu einem Synonym für Kontributionszahlungen und entwickelte sich zu einem System der Kriegsfinanzierung. Mit der betroffenen Gemeinde wurde eine Summe vereinbart, die zu einer festgelegten Frist bezahlt werden musste. Für die entrichtete Brandschatzung wurde der Ortschaft wiederum Schutz zugesichert ( „salva guardia“), der entweder durch abgestellte Soldaten oder durch einen Schutzbrief gewährleistet werden sollte. Somit sollte verhindert werden, dass wilde Plünderungen die Existenz der ansässigen Bevölkerung zerstörten und dadurch dem Heer die Grundlage ihrer Versorgung genommen würde. Im heutigen Sprachgebrauch hingegen wird Brandschatzung als Synonym für erbarmungsloses Niederbrennen und gewalttätige Kriegsexzesse verwendet.

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Zitierhinweis: Lea Schneider, Brandschatzung, in: Der Dreißigjährige Krieg, URL: […], Stand: 10.08.2022

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