Intentionsbücher

von P. Alkuin Schachenmayr

Definition der Quellengattung

Archiv der Erzabtei St. Peter: Einträge aus März 1797 zeigen, dass ein Großteil der Patres keine bezahlten Intentionen zu persolvieren hatten. Der „Preis“ der Messe ist rechts angegeben. Die „Jahrmessen“ wurden evtl. zum Jahrestag eines Todesfalls gefeiert. Andere Einträge belegen die Gebetspraxis, für eine gute Sterbestunde zu beten oder zu Ehren einer Heiligen (Katharina) oder eines Engels (Erzengel Michael), Vorlage: Archiv der Erzabtei St. Peter, Hs. A 958/2 (Buch aus der Sakristei bzw. dem Priorat).
Archiv der Erzabtei St. Peter: Einträge aus März 1797 zeigen, dass ein Großteil der Patres keine bezahlten Intentionen zu persolvieren hatten. Der „Preis“ der Messe ist rechts angegeben. Die „Jahrmessen“ wurden evtl. zum Jahrestag eines Todesfalls gefeiert. Andere Einträge belegen die Gebetspraxis, für eine gute Sterbestunde zu beten oder zu Ehren einer Heiligen (Katharina) oder eines Engels (Erzengel Michael), Vorlage: Archiv der Erzabtei St. Peter, Hs. A 958/2 (Buch aus der Sakristei bzw. dem Priorat). Zum Vergrößern bitte klicken.

Intentionsbücher, auch Intentionen- oder Messintentionenbücher genannt, sind römisch-katholische Amtsbücher, die Geldeinnahmen im Zusammenhang mit Messstipendien dokumentieren. Sie sind Kontrollinstanzen in der Finanzverwaltung auf der Mikro-Ebene des Priesteralltags. Weil nach katholischem Verständnis der Priester eine „Applikation“ der Gnaden bei jeder Messfeier vornimmt, zahlen manche Gläubige einen Betrag, um die Messe in ihrem Anliegen (ihrer „Intention“) feiern zu lassen. Die Intention ist das Gebetsanliegen oder die Meinung des Auftraggebers; sehr oft wird für das Wohl lebender oder verstorbener Personen gebetet. Auch personenunabhängige Intentionen (etwa zur allgemeinen Danksagung) sind verbreitet. Die Bücher verzeichnen meistens das Datum der Bestellung und der Feier („Persolvierung“) der Messe, sowie die Meinung, den Auftraggeber und den bezahlten Geldbetrag. Im Unterschied zu einer Messstiftung ist das Messstipendium eine Miniaturstiftung, weil es auf eine einzelne Messe oder, wenn es mehr sein sollten, eine zumindest überschaubare Anzahl beschränkt ist.

Historische Entwicklung

Vergleichbare Amtsbücher gibt es seit dem Mittelalter, als Messstiftungen große Beliebtheit erlangten. In allen Epochen seither musste der Kleriker einen gewissen Anteil der „Messgelder“ an die Kirche weitergeben. Im Fall eines Überflusses an Stipendien gibt der Priester sie an andere Kleriker weiter, weil er täglich nur ein Stipendium persolvieren darf. Historisch konnte das Stipendium mit Naturalien bezahlt werden, heute ist es überwiegend eine Geldtransaktion (Stand 2021: in der Erzdiözese Wien auf € 9 festgelegt, an anderen Orten bis zu über € 20). Die Wahrnehmung der Verpflichtung, über Intentionen Rechenschaft zu geben, variiert unter den Priestergenerationen. Die Zeit vom Ende des 19. Jahrhunderts bis zum Zweiten Vatikanischen Konzil ist ein Höhepunkt dieser Art von klerikaler Buchführung.

Aufbau und Inhalt

Die zwei Hauptgruppen von Intentionsbüchern unterscheiden sich danach, ob sie in einer kirchlichen Kanzlei oder von einem Priester persönlich/privat geführt wurden. Kanzleibücher verzeichnen grundsätzlich die laufende Nummer des Intentions-Eintrags, das Datum der Annahme der Messintention, die gewünschte Meinung des Auftraggebers, das dafür angenommene Geld und das Datum der gefeierten Messe. Das persönliche Intentionenbuch eines Klerikers verzeichnet seine Tätigkeit als Messzelebrant und notiert, in welcher Intention er die Messe an jedem Tag gefeiert hat. Hier liegt tendenziell eine geringere Anzahl von Informationsfeldern vor.

Überlieferungslage

Archiv der Erzabtei St. Peter: Die Einträge aus dem November und Dezember 1871 verzeichnen zusätzlich zum Datum den Wochentag und belegen ein reges Vereins- bzw. Bruderschaftsleben um das Stift St. Peter: u.a. sind ein Liebesbund und ein Jungfrauenbund als Intentionengeber vermerkt. Als letzter Eintrag auf vielen Zeilen steht die Zahl der persolvierten Messen aus einem Sammelauftrag. Im Dezember wurden fünf Messen zu Ehren der Jungfrau Maria und der Allerheiligsten Dreifaltigkeit gefeiert, die als Reihe eines einzelnen Auftraggebers zu verstehen sind, Vorlage: Archiv der Erzabtei St. Peter, Hs. 966 (Intentionenbuch des P. Romuald Horner). den Wochentag und belegen ein reges Vereins- bzw. Bruderschaftsleben, Vorlage: Archiv der Erzabtei St. Peter, Hs. 966 (Intentionenbuch des P. Romuald Horner)
Archiv der Erzabtei St. Peter: Die Einträge aus dem November und Dezember 1871 verzeichnen zusätzlich zum Datum den Wochentag und belegen ein reges Vereins- bzw. Bruderschaftsleben um das Stift St. Peter: u.a. sind ein Liebesbund und ein Jungfrauenbund als Intentionengeber vermerkt. Als letzter Eintrag auf vielen Zeilen steht die Zahl der persolvierten Messen aus einem Sammelauftrag. Im Dezember wurden fünf Messen zu Ehren der Jungfrau Maria und der Allerheiligsten Dreifaltigkeit gefeiert, die als Reihe eines einzelnen Auftraggebers zu verstehen sind, Vorlage: Archiv der Erzabtei St. Peter, Hs. 966 (Intentionenbuch des P. Romuald Horner). Zum Vergrößern bitte klicken.

Bis in das 19. Jahrhundert waren vorgedruckte Intentionsbücher wenig bekannt; sowohl Kanzleipersonal als auch Priester verwendeten beliebige Buch- und Heftformate. Verallgemeinernd haben größere Formate ihren Sitz im Leben in der Kanzlei; kleinere gehören meist zur privaten Alltagssphäre des Klerikers. Als Orientierung für die neuzeitlichen Journale der Priester sei ein 100-Seiten starkes Büchlein im Format von ca. 20 x 13 cm genannt. Formate wurden zwar nicht vorgeschrieben, doch im 20. Jahrhundert wurde das „Liber Missarum intentionum“ im soeben genannten Format zur klerikalen Massenware.

Im Fall der Kanzleiregister können weitere Charakteristika auftreten; eventuell identifizieren Felder den Namen des persolvierenden Priesters. In Kanzleiverzeichnissen über Totenmessen sind auch Details zur musikalischen Begleitung und liturgischen Assistenz zu erwarten. Verweise auf weitere Kanzleiregistratur (etwa Kassenbücher, liturgische Kalender oder Angaben im Pfarrblatt) kommen vor. Einzelbeispiele aus dem 17./18. Jahrhundert weisen sogar Namensregister auf, die auf die Verstorbenen, die für sie gefeierte Messe und den Aufwand ihrer Bestattung hinweisen. Die von der Kanzlei geführten Amtsbücher bilden eine Vorstufe zu Matrikenbüchern bzw. Friedhofsbüchern.

Intentionenbücher werden selten vom übernehmenden Archiv näher erschlossen oder bearbeitet. In Pfarrarchiven ergibt sich eine logische Zuordnung der vom Priester persönlich geführten Bücher zu den Personalakten der Pfarrer; die von Kanzleipersonal geführten Intentionsbücher sowie Kassen- und Kalenderbücher sind bei den Matrikenbeständen zu erwarten. In Klosterarchiven liegen Intentionenbücher häufig in den Nachlässen der Ordenspriester.

Archiv der Erzabtei St. Peter: Einträge aus 1952 zeigen den Todestag eines befreundeten Mitbruders (No. 7326) oder die Intention für alle „im letzten Krieg Gefallenen“ (No. 7325), Vorlage: Archiv der Erzabtei St. Peter, Akt 2870 (Intentionenbuch des P. Ildefons Wimmer)
Archiv der Erzabtei St. Peter: Einträge aus 1952 zeigen den Todestag eines befreundeten Mitbruders (No. 7326) oder die Intention für alle „im letzten Krieg Gefallenen“ (No. 7325), Vorlage: Archiv der Erzabtei St. Peter, Akt 2870 (Intentionenbuch des P. Ildefons Wimmer). Zum Vergrößern bitte klicken.

Im Diözesanarchiv Rottenburg-Stuttgart werden Intentionenbücher auch als Manualstipendienbücher, Manualmessenverzeichnisse oder Persolutionsbücher verzeichnet. Sie sind, wie im Fall von den Pfarreien Ailingen, Dieterskirch oder Dürbheim, nicht in Priesternachlässen sondern Pfarrarchiven der Mitte des 20. Jahrhunderts erhalten. Für frühere Epochen findet man Angaben zu Intentionen in Abschnitten von Amts- bzw. Verkündbüchern.[1] Ähnlich gestaltet sich die Lage in Augsburg, wo das Bistumsarchiv die Bücher als Bestände der Pfarrarchive kennt (etwa Eurishofen oder Winzen); in manchen Augsburger Fällen wurden die Intentionsverzeichnisse anonym geführt.[2]

Im vom Diözesanarchiv Freiburg (Breisgau) verwahrten Nachlass des Priesters und Zentrum-Politikers Joseph Schofer (1866–1930) ist ein Messintentionenbuch von Andreas Schill (1849–1896) vorhanden, dem ehemaligen Direktor des Freiburger theologischen Konvikts. Dieses Stück (Signatur Na 57/7) hat erheblichen Dokumentationswert über Schills Leben, zeugt aber auch von den sich berührenden Lebenswelten der zwei Kleriker.[3]

Quellenkritik und Auswertungsmöglichkeiten

Archiv der Erzabtei St. Peter: Die Sparsamkeit des Abtes zeigt sich in der doppelten Zeilennützung; er gibt die jeweilige Uhrzeit und den Ort der Messfeier an. No. 256 weist auf eine „Oblation“ hin, d.h. Oblaten haben während dieser Messe ihr Versprechen abgelegt, Vorlage: Archiv der Erzabtei St. Peter, Akt 3278 (Intentionenbuch des Erzabtes Franz Bachler).
Archiv der Erzabtei St. Peter: Die Sparsamkeit des Abtes zeigt sich in der doppelten Zeilennützung; er gibt die jeweilige Uhrzeit und den Ort der Messfeier an. No. 256 weist auf eine „Oblation“ hin, d.h. Oblaten haben während dieser Messe ihr Versprechen abgelegt, Vorlage: Archiv der Erzabtei St. Peter, Akt 3278 (Intentionenbuch des Erzabtes Franz Bachler). Zum Vergrößern bitte klicken.

Weil sie ein Mittel der finanziellen Kontrolle und der gewissenhaften Sakramentenverwaltung sind, weisen solche Bücher, wo sie vorhanden sind, auf Ordnung und eingehaltene Normen hin. Sie können auch über Zeit und Ort der (täglichen) Messfeier Auskunft geben, sowie die religiösen Anliegen einer Bevölkerungsgruppe zu einer gewissen Zeit an einem gewissen Ort dokumentieren. Wo Matriken fehlen, kann eventuell Information über Verwandtschaftsgrade, Geburt oder Tod einer Person aus den Intentionenbüchern erschlossen werden. Sie zeugen von Frömmigkeitstendenzen im Spiegel des Zeitgeschehens, sind Belege für die religiöse Aufarbeitung von den persönlichen Herausforderungen der Auftraggeber (etwa Krieg oder Pest) und deuten auf klerikale Kommunikationsnetzwerke hin, falls Stipendien innerhalb des Klerus (bis in entlegenste Missionsgebiete) weitergegeben wurden.

Bei Ordensklerikern kann das Buch zusätzlich als Verzeichnis der persönlichen Ein- und Ausgaben geführt werden, wenn das Armutsgelübde ihn dazu verpflichtet. Ebenso kommen persönliche Notizen nach der Art eines Diariums, Predigtkonzepts oder Lehrplans in den Büchern vor.

Hinweise zur Benutzung

Für die Auswertung der Einträge ist die Aufschlüsselung einiger Fachabkürzungen notwendig; sie sind oft lateinisch, wie a.i.d. (ad intentionem dantis; in der Intention des Zahlenden). Grundwissen über die kanonischen Pflichten eines Priesters ist relevant, weil ein Priester durch seine Anstellung verpflichtet ist, gewisse Messen ohne Stipendium zu feiern. Beim Tod eines Klerikers musste gelegentlich über die nichtpersolvierten Stipendien Rechenschaft abgelegt werden, oder die Stipendien gingen zur Persolvierung an lebende Kleriker weiter. In Not geratene Priester (oft Missionare) baten bei Oberen und Mitbrüder um „Messen“, weil sie die Stipendien zum Überleben brauchten.

Das Intentionenbuch kann auch Auskunft geben über die verlegerische Herstellung des Objekts an sich (z.B. in einem Diözesanverlag). Vorworte, Bibelzitate und Rechtshinweise, die nach dem Titelblatt zur Beachtung des Priesters gedruckt wurden, sind vielsagend. Ein Beispiel dafür aus einem von der Styria Buchhandlung (Graz) verlegten Intentionenbuch der 1950er Jahre bringt eine biblische Perspektive auf das Messopfer („Tut dies zu meinem Gedächtnis“ aus Lukas 22,19); ein anderes prominent präsentiertes Zitat ist aus der „Nachfolge Christi“ über die übernatürlichen Früchte der Eucharistiefeier (Lukas 4,5).

Forschungs- und Editionsgeschichte

Der ökonomische Wert der Messintention ist je nach Ort und Zeit von unterschiedlicher Bedeutung; er war teilweise überlebensnotwendig. Von der Finanzfrage unabhängig ist aber der hohe Quellenwert eines gewissenhaft geführten Intentionenbuches. Wenig Forschung hat sich bisher mit dieser Archivaliengattung beschäftigt; weder gedruckte noch digitale Editionen liegen vor.

Anmerkungen

[1] Rottenburg, Diözesanarchiv, E-Mail Auskunft von Thomas Oschmann an Alkuin Schachenmayr vom 24. Februar 2021.
[2] Augsburg, Bistumsarchiv, E-Mail Auskunft von Christoph Meierfrankenfeld an Alkuin Schachenmayr vom 23. Februar 2021. .
[3] Freiburg, Diözesanarchiv, E-Mail Auskunft von Christoph Schmider an Alkuin Schachenmayr vom 23. Februar 2021, Zeichen EAF-88.32#5[186]2021/12416.

Literatur

  • Canones, in: Codex Iuris Canonici 1983, S. 945-958.
  • Richard Puza, Meßstipendium, in: Lexikon des Mittelalters 6 (1993) 564-565.
  • Josef Hartmann, Amtsbücher, in: Die archivalischen Quellen, hg. von Friedrich Beck und Eckart Henning, 3. Auflage, Köln 2003, S. 40-73, hier 68-73.
  • Theodor Maas-Ewerd, Meßintention, in: Lexikon für Theologie und Kirche 7 (1998) S. 177.
  • Adalbert Mayer, Die Eucharistie, in: Handbuch des katholischen Kirchenrechts, hg. von Joseph Listl/Heribert Schmitz, Regensburg 1999, S. 824–840, siehe Applikation und Meßstipendium 837–840.

Zitierhinweis: P. Alkuin Schachenmayr, Intentionsbücher, in: Südwestdeutsche Archivalienkunde, URL: […], Stand: 15.06.2021

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