Restitutionsedikt

von Amelie Bieg

 Restitutionsedikt (Akte, hier erste Seite Druck), Quelle: LABW
Restitutionsedikt 1629 (Akte, hier erste Seite Druck) [Quelle: Landesarchiv BW, StAL]

Auf dem Höhepunkt seines militärischen Erfolges erließ Kaiser Ferdinand II. am 6. März 1629 das Restitutionsedikt. „Darin sollten alle wichtigen Streitfragen, die sich aus der unterschiedlichen Auslegung des Augsburger Religionsfriedens ergeben hatten, geregelt werden.“ [1] Ehemals katholisches Kirchengut, welches bis 1552 von protestantischen Herrschern säkularisiert worden war, musste wieder zurückgegeben, d. h. restituiert werden. Der Geistliche Vorbehalt des Augsburger Religionsfriedens, welcher verhindern sollte, dass geistliche Territorien protestantisch werden, wurde bestätigt. Protestantisch gewordene ehemalige Erzbistümer wie Bremen und Magdeburg sollten rekatholisiert werden. Die Gültigkeit des Religionsfriedens wurde nur für Katholiken und Anhänger der Augsburger Konfession von 1530 festgeschrieben, Calvinisten waren damit im Reich verboten.

Das einseitig vom Kaiser erlassene und damit gegen das Reichsrecht verstoßende Edikt hatte für den protestantischen Besitz im Reich gravierende Folgen. Allein im Herzogtum Württemberg wurden ab 1630 durch kaiserliche Kommissionen zahlreiche Klöster rekatholisiert, darunter Alpirsbach, Bebenhausen, Hirsau und Maulbronn. Damit verlor Württemberg rund ein Drittel seines gesamten Territoriums.

Letztlich führte das Restitutionsedikt vor allem dazu, dass unter den protestantischen Reichsständen die Bereitschaft wuchs, gemeinsam gegen den Kaiser vorzugehen. Das Restitutionsedikt wurde durch den Prager Frieden 1635 für die Dauer von 40 Jahren ausgesetzt und durch den Westfälischen Frieden 1648 endgültig aufgehoben.

Anmerkungen

[1] Kampmann: Europa und das Reich, S. 63

Literatur in Auswahl:

  • Brockmann, Thomas, Dynastie, Kaiseramt und Konfession. Politik und Ordnungsvorstellungen Ferdinands II. im Dreißigjährigen Krieg (Quellen und Forschungen aus dem Gebiet der Geschichte, NF 25), Paderborn/München/Wien, Zürich 2011, S. 359-389.
  • Ernst, Albrecht (Bearb.), Verwüstet und entvölkert. Der Dreißigjährige Krieg in Württemberg. Katalog zur Ausstellung des Hauptstaatsarchivs Stuttgart, Stuttgart 1998, S. 41-45.
  • Frisch, Michael, Das Restitutionsedikt Kaiser Ferdinands II. vom 6. März 1629. Eine rechtsgeschichtliche Untersuchung (Jus Ecclesiasticum, Bd. 44), Tübingen 1993.
  • Günter, Heinrich, Das Restitutionsedikt von 1629 und die katholische Restauration Altwirtembergs, Stuttgart 1901.
  • Heckel, Martin, Deutschland im konfessionellen Zeitalter (Deutsche Geschichte, Bd. 5), Göttingen 1983, S. 145-150.
  • Kampmann, Christoph, Europa und das Reich im Dreißigjährigen Krieg. Geschichte eines europäischen Konflikts, Stuttgart 2008, S. 63-65.
  • Kaufmann, Thomas Dreißigjähriger Krieg und Westfälischer Friede. Kirchengeschichtliche Studien zur lutherischen Konfessionskultur (Beiträge zur historischen Theologie, Bd. 104), Tübingen 1998, S. 24-25.
  • Repgen, Konrad, Art. Restitutionsedikt, in: Lexikon für Theologie und Kirche, Bd. 8, Freiburg i. Br. u. a. 1999, Sp. 1130-1131.
     

Zitierhinweis: Amelie Bieg, Restitutionsedikt, in: Der Dreißigjährige Krieg, URL: […], Stand: 25.08.2022

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