Baden-Württembergische Anlauf- und Beratungsstelle der Stiftung Anerkennung und Hilfe

 

von Mitarbeiter*innen der Anlauf- und Beratungsstelle Baden-Württemberg der Stiftung Anerkennung und Hilfe

Logo der Stiftung Anerkennung und Hilfe [Quelle: Stiftung Anerkennung und Hilfe]. Zum Vergrößern bitte klicken.
Logo der Stiftung Anerkennung und Hilfe [Quelle: Stiftung Anerkennung und Hilfe]. Zum Vergrößern bitte klicken.

Anfang 2017 wurde die Stiftung Anerkennung und Hilfe von Bund, Ländern und den Kirchen errichtet. Menschen, die als Kinder und/oder Jugendliche in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder in Psychiatrien Leid und Unrecht erfahren haben, können in den Anlauf- und Beratungsstellen der Stiftung Unterstützung bekommen und Anerkennung erfahren. Die Stiftung unterscheidet verschiedene Formen der Anerkennung: Zum einen die öffentliche Anerkennung des Leids und Unrechts, zum anderen die individuelle Anerkennung und finanzielle Hilfe sowie die wissenschaftliche Aufarbeitung. Die Ziele der Stiftung sind dementsprechend die Befriedung und Aufarbeitung des geschehenen Leids und Unrechts.

Die Anlauf- und Beratungsstelle in Stuttgart ist eine von insgesamt 21 Anlauf- und Beratungsstellen in Deutschland. Diese hat ihren Sitz unter der Trägerschaft vom VdK in der Landesverbandsgeschäftsstelle des Sozialverbandes VdK e.V. .

Dort werden die Aufgaben der Stiftung für das Bundesland Baden-Württemberg umgesetzt. So erhalten Betroffene dort Informationen über die Stiftung und zur Antragstellung. Dabei agiert die Anlauf- und Beratungsstelle als durchgängiger Ansprechpartner für Antragstellerinnen, Antragsteller und Dritte.

Die Aufgaben der Anlauf- und Beratungsstelle umfassen die Beratung der Betroffenen, das Angebot eines Anerkennungs- und Beratungsgesprächs sowie die Begleitung des Prozesses der persönlichen Aufarbeitung. Darüber hinaus erhalten die Antragstellerinnen und Antragsteller weitere Unterstützung, beispielsweise hinsichtlich der Aktenrecherche oder der Weitervermittlung an andere Hilfsangebote. Bei umfangreicheren Recherchebedarf, arbeiten die Anlauf- und Beratungsstelle Baden-Württemberg mit dem Landesarchiv Baden-Württemberg „Dokumentationsprojekt Zwangsunterbringung“ zusammen. Diese Recherchen sind sehr hilfreich für unsere Arbeit, sowie für die Betroffenen.

Rein formal liegen bei den Mitarbeitenden der Anlauf- und Beratungsstelle die Annahme, Bearbeitung und Verwaltung von Anträgen, die Prüfung der Voraussetzungen für und die Beantragung von Stiftungsleistungen, sowie die Dokumentation und Statistik. Ein weiterer Aufgabenbereich der Anlauf- und Beratungsstelle umfasst die Öffentlichkeitsarbeit, wie z.B. Veranstaltungen mit dem Landesarchiv oder auch Pressemitteilungen.

Die meisten Betroffenen, die die Anlauf- und Beratungsstelle in Stuttgart aufsuchen, waren in Einrichtungen der stationären Behindertenhilfe untergebracht. Dahingegen hat nur ein geringer Prozentsatz der Betroffenen in Psychiatrien gelebt.

Alle Betroffenen haben in den stationären Einrichtungen Gewalterfahrungen verschiedenster Art erlebt. Diese Erfahrungen beinhalten strukturelle, institutionelle, körperliche, psychische und sexuelle Gewalt. Gehäuft wurde von Gewalterfahrungen wie dem Machtmissbrauch durch die Erzieherinnen und Erzieher, Lehrerinnen und Lehrer sowie Ordensschwestern berichtet. Zudem haben viele Betroffene strukturelle Gewalt durch die Kontrolle aller Lebensbereiche, dem Verbot der Gebärdensprache, dem Zwang zum Erlernen der Lautsprache, dem Implizieren von Dummheit gegenüber Menschen mit Behinderung bis hin zu freiheitsbeschränkenden Maßnahmen erfahren.

Leid und Unrecht entstand auch oft dadurch, dass Abläufe und Gegebenheiten nicht erklärt wurden und es eine kalte Distanz der Erziehenden gegenüber den Kindern gab.

Die Anerkennungsleistungen der Stiftung können keine Entschädigung für das erlebte Leid und Unrecht sein. Die Anlauf- und Beratungsstelle kann dem Erlebten jedoch Raum geben, das Geschehene aufarbeiten und das erlebte Leid und Unrecht in persönlichen Beratungsgesprächen mit den Betroffenen anerkennen.

Die Aufarbeitung ist sehr individuell. Manche Betroffene können nicht über das Erlebte sprechen, anderen gelingt es, durch das achtsame Vorgehen der Beraterinnen und Berater über das Leid und Unrecht zu sprechen, wohingegen wiederum andere kein Problem haben, über ihre Gewalterfahrungen zu sprechen. Die Betroffenen wünschen sich in diesem Zusammenhang Verständnis, die Anerkennung des erlebten Leids und Unrechts, Respekt hinsichtlich ihrer Lebensgeschichte, eine finanzielle Leistung und vor allem, wahrgenommen zu werden.

Es ist auffällig, dass die Menschen nach all der Zeit am meisten mit dem „Warum?“, genauer gesagt, dem Nicht-Verstehen-Können der Abläufe und Gegebenheiten in den Einrichtungen damals, sowie mit der Aufarbeitung des Erlebten beschäftigt sind.

Die Arbeit der Anlauf- und Beratungsstellen ist wichtig, um das erfahrene Leid und Unrecht individuell und gesellschaftlich aufzuarbeiten und anzuerkennen.

 

Hinweis: Die Anlauf- und Beratungsstelle Baden-Württemberg wurde Ende des Jahres 2022 geschlossen.

 

Literatur

Es wurde aus den eigenen Erfahrungen aus dem Arbeitsalltag berichtet.

https://www.stiftung-anerkennung-und-hilfe.de/DE/Startseite/start.html

Zitierhinweis: Anlauf- und Beratungsstelle Baden-Württemberg der Stiftung Anerkennung und Hilfe, Bilanz der baden-württembergischen Anlaufstelle, in: Heimkindheiten, URL: […], Stand: 21.07.2022.

 

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