Gewerbegerichtsprotokolle

Von Senta Herkle

Definition der Quellengattung

Gebundene Handwerksamtsprotokolle der Reichsstadt Ulm aus den Jahren 1729 bis 1733, Quelle: Stadtarchiv Ulm (StadtA Ulm, A [6776])
Gebundene Handwerksamtsprotokolle der Reichsstadt Ulm aus den Jahren 1729 bis 1733, Quelle: Stadtarchiv Ulm (StadtA Ulm, A [6776])

Gewerbegerichtsprotokolle, die in verschiedenen Städten unterschiedlich bezeichnet vorliegen können, entstanden im Zusammenhang mit der Einrichtung von Gewerbegerichten und Ratsdeputationen in größeren Gewerbestädten seit dem späten Mittelalter. Sie bilden Konflikte ab, die nicht im Rahmen der Selbstverwaltung der Handwerker verhandelt werden konnten. Die Gewerbedeputationen oder Gewerbegerichte stellten so eine Zwischeninstanz zwischen dem Gewerbe resp. den Handwerksorganisationen und dem städtischen Rat dar. Im deutschen Südwesten ist ein Gewerbegericht in der Reichsstadt Ulm nachgewiesen.

Historische Entwicklung

Seit dem Spätmittelalter hatten sich in größeren Gewerbestädten – und hier vor allem in Reichsstädten – Gewerbegerichte, Gewerbeaufsichtsbehörden und Ratsdeputationen entwickelt, so etwa in Aachen, Regensburg und Nürnberg. In Nürnberg beispielsweise unterstanden die Handwerker, nach Abschaffung der Zünfte im Jahr 1349, dem städtischen Rat. Institutionalisiert wurde die Kontrolle über das Handwerk im Jahr 1470 mit der Einführung des Rugamtes, einer Gewerbepoliceybehörde. Das Rugamt setzte sich aus Vertretern des kleinen Rats sowie „Rugsherren“ aus dem Patriziat zusammen und ihm oblag die Kontrolle der Gewerbe in straf-, zivil- und arbeitsrechtlicher Hinsicht.[1] Während der Frühen Neuzeit verdichteten sich die Institutionen. Seit dem Eingriff Kaiser Karls V. in die Zunftverfassungen einiger Reichsstädte, der eine zünftische Vorherrschaft im Rat der Städte beendete,[2] unterstanden etwa die Ulmer Zünfte ab 1548 dem Ratsausschuss der Handwerksherrn. Dieser Ratsausschuss war mit zwei Patriziern und einem Abgeordneten aus dem Gewerbe – zumeist einem wohlhabenden Kaufmann – besetzt und fungierte als Mittelinstanz zwischen Gewerbe und Rat.[3] Zwar erhielten die Zünfte in Ulm mit dem Schwörbrief von 1558 einen Teil ihrer Selbstverwaltungsrechte zurück, mussten diese aber seit dem Ende des 16. Jahrhunderts nach und nach an das Handwerksamt abgeben, das sich zugleich immer weiter institutionalisierte. Nach dem Dreißigjährigen Krieg ist eine Gründungswelle von Gewerbegerichten und Ratsdeputationen in Gewerbesachen zu verzeichnen. Neben Braunschweig (Polizeidepartement) und Berlin (Gewerbedeputation) entstanden etwa mit dem Oberrat in Würzburg und dem Kunst-, Gewerbs- und Handwerksgericht in Augsburg Institutionen, die das Gewerbe der jeweiligen Stadt überwachten.[4] In Augsburg[5] löste das Kunst-, Gewerbs- und Handwerksgericht ältere Deputationen ab; mit Ausnahme der Weberhausdeputation, die weiterhin bestand.[6] Weitgehend wurden die Gewerbegerichte und Ratsdeputationen im Umfeld des Endes des Alten Reiches und damit dem Ende der reichsstädtischen Gerichtsbarkeit aufgelöst.

Aufbau und Inhalt

Die Protokolle der Gewerbegerichte liegen als serielle Quellen vor, die beispielsweise in Ulm in Koperteinbänden aus Leder gesammelt wurden. In Ulm wie auch in Augsburg[7] zeichnet sich eine ähnlich inhaltliche wie formale Ausrichtung ab. Festgehalten wurden kurze Zusammenfassungen der jeweiligen Fälle und Anliegen sowie die Entscheidungen bzw. die Entscheidungsvorschläge des Gerichtes. Verhandelt wurde über Kompetenzstreitigkeiten zwischen den einzelnen Zünften, Verstöße gegen Qualitätsvorschriften, Annahmeanträge in das Meisterrecht, Streitigkeiten hinsichtlich der Ausbildungsregelung, Abgaben oder beispielsweise Verstöße gegen die Zunftehre. Auch Zunftversammlungen mussten bei den Gewerbegerichten angemeldet und von diesem genehmigt werden.

Überlieferungslage

Einen ersten Überblick über die Überlieferungslage liefert der Band von Reinhold Reith, Andreas Grießinger und Petra Eggers, der auf der Grundlage von Gewerbegerichtsprotokollen die „Streikbewegungen deutscher Handwerksgesellen im 18. Jahrhundert“ dokumentiert. In der Einführung geben sie einen Einblick in die Entstehung, Entwicklung und Überlieferung der untersuchten Städte, darunter Nürnberg, Augsburg, Regensburg und München.[8] So sind etwa die Protokolle des Kunst-, Gewerbs- und Handwerksgerichts Augsburg im dortigen Stadtarchiv überliefert. Sie umfassen den Zeitraum von der Einrichtung des Gerichtes im Jahr 1722 bis zur Auflösung desselben im Jahr 1806. Das Stadtarchiv Ulm verwahrt die „Amtsprotokolle in Handwerkssachen“, die – mit wenigen Lücken im 17. Jahrhundert – die Zeitspanne von 1666 bis 1746 umfassen und dem Bestand A: Reichsstadt (A [6768] – A [6778]) zugeordnet sind.

Quellenkritik und Auswertungsmöglichkeiten

Bei den Gewerbegerichtsprotokollen handelt es sich um eine Quellengattung, der Konflikte bereits inhärent sind und in der sich somit die Diskrepanz zwischen normativer Regelung und praktischer Umsetzung abbildet. Die Auswertung der Gewerbegerichtsüberlieferung trägt deshalb dazu bei, das vorindustrielle Gewerbe und besonders die Zünfte als dynamisch und anpassungsfähig zu begreifen. Reith konstatiert darüber hinaus, dass sich „der Prozess des Aushandelns“[9] anhand der Protokolle besonders gut reflektieren lässt, da die Protokolle häufig die Anhörung der Kläger wie auch der Ankläger wiedergeben.

Die Auswertung von Gewerbegerichtsprotokollen kann für unterschiedliche Fragestellungen dienlich sein. Wirtschaftsgeschichtliche Fragestellungen – etwa die Frage nach den Spielräumen der Akteure im normativen Rahmen der städtischen Wirtschaftspolitik – sind ebenso möglich wie sozialgeschichtliche, wie beispielsweise zu den Aufnahmeregelungen und der Aufnahmepraxis im Zunfthandwerk. Die Abbildung von Konflikten lässt auch gendergeschichtliche Auswertungsmöglichkeiten zu, etwa hinsichtlich der Beteiligung von Frauen im Handwerk. Gewerbegerichtsprotokolle können aber auch für die Analyse politischen Mitspracherechts gerade in Städten mit zünftischer Partizipation im städtischen Rat herangezogen werden.

Mit den Gewerbegerichtsprotokollen können die eher normativen Angaben der Zunftbücher und Zunftordnungen in einem breiteren Zusammenhang von sozialer Praxis in den Gewerben untersucht werden. Dabei bietet es sich an, die gesamte Überlieferung der Gewerbegerichte, also auch die Akten – wie sie etwa für Ulm und Augsburg vorhanden sind – für die Forschung heranzuziehen, in denen etwa Verhöre der Kläger, Anklageschriften, Suppliken, Gutachten, Berichte und Aussagen überliefert sind.

Forschungs- und Editionsgeschichte

Besonders hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang die Studie von Reith, Grießinger und Eggers, die auf der Basis von Gewerbegerichtsprotokollen eine umfangreiche Dokumentation von Streiks in „Zentren der handwerklichen Produktion“[10] im Alten Reich vorlegten. Für Augsburg liegen neben einer Dissertation über die Gewerbegerichtsbarkeit[11] einige Studien vor, die auf der Grundlage der Gewerbegerichtsüberlieferung respektive der Überlieferung der Deputationen entstanden sind. Zu nennen sind hier beispielsweise die Bände von Claus-Peter Clasen, der sich etwa mit den Webern der Reichsstadt Augsburg[12] sowie den Streiks der Weber[13] und Schuhknechte[14] befasste. Christine Werkstetter analysierte Frauen im Augsburger Zunfthandwerk und stellte – besonders auf der Basis von Handwerkerakten – die Arbeitsfelder und Arbeitsbeziehungen von Frauen sowie die Geschlechterverhältnisse heraus.[15] Die Ulmer Überlieferung des Handwerksamtes bildete das Fundament für die Studien von Wolfgang Merkle zu Gewerbe und Handel Ulms am Ende des Alten Reiches[16] sowie Senta Herkle insbesondere zu den Zünften der Bäcker und Weber nach dem Dreißigjährigen Krieg.[17]

Anmerkungen

[1] Vgl. Reith; Grießinger; Eggers, Streikbewegungen, S. 27f.; Diefenbacher, Nürnberg, Reichsstadt: Handwerk, in: https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/N%C3%BCrnberg,_Reichsstadt:_Handwerk
[2] Vgl. Naujoks, Kaiser Karl V.
[3] Vgl. Specker, Ulm, S. 138-143.
[4] Vgl. Reith; Grießinger; Eggers, Streikbewegungen, S. 25-36; Reith, Lohn und Leistung, S. 64.
[5] Vgl. Feile, Gewerbegerichtsbarkeit.
[6] Vgl. Reith; Grießinger; Eggers, Streikbewegungen, S. 28f.; Clasen, Augsburger Weber, S. 70-89, Reith, Lohn und Leistung, S. 64.
[7] Zu Augsburg vgl. Feile, Gewerbegerichtsbarkeit; Reith; Grießinger; Eggers, Streikbewegungen, S. 28f.; Werkstetter, Frauen im Augsburger Zunfthandwerk, S. 29-31.
[8] Vgl. Reith; Grießinger; Eggers, Streikbewegungen, S. 26-36.
[9] Reith, Lohn und Leistung, S. 64.
[10] Reith; Grießinger; Eggers, Streikbewegungen, S. 1.
[11] Feile, Gewerbegerichtsbarkeit.
[12] Clasen, Die Augsburger Weber.
[13] Clasen, Streiks und Aufstände der Augsburger Weber.
[14] Clasen, Streiks der Augsburger Schuhknechte.
[15] Werkstetter, Frauen im Augsburger Zunfthandwerk.
[16] Merkle, Gewerbe und Handel.
[17] Herkle, Reichsstädtisches Zunfthandwerk; Herkle, Zuckerbrot und Schweinehaltung.

Literatur

  • Clasen, Claus-Peter, Die Augsburger Weber – Leistungen und Krisen des Textilgewerbes um 1600 (Abhandlungen zur Geschichte der Stadt Augsburg, Schriftenreihe des Stadtarchivs Augsburg 27), Augsburg 1981.
  • Clasen, Claus-Peter, Streiks und Aufstände der Augsburger Weber im 17. und 18. Jahrhundert (Veröffentlichungen der Schwäbischen Forschungsgemeinschaft bei der Kommission für Bayerische Landesgeschichte, Reihe 1: Studien zur Geschichte des Bayerischen Schwabens 20), Augsburg 1993.
  • Die Bestände des Stadtarchivs Ulm, hg. von Hans Eugen Specker (Forschungen zur Geschichte der Stadt Ulm, Reihe Dokumentation 11), Ulm 2002.
  • Diefenbacher, Michael: Nürnberg, Reichsstadt: Handwerk, in: https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/N%C3%BCrnberg,_Reichsstadt:_Handwerk
  • Elkar, Rainer S., Kommunikative Distanz: Überlegungen zum Verhältnis zwischen Handwerk und Obrigkeit in Süddeutschland während der frühen Neuzeit, in: Geschlechtergesellschaften, Zunft-Trinkstuben und Bruderschaften in spätmittelalterlichen und frühneuzeitlichen Städten, hg. von Gerhard Fouquet/Matthias Steinbrink/Gabriel Zeilinger (Stadt in der Geschichte, 30), Ostfildern 2003, S. 163–180.
  • Elkar, Rainer S., Vom Wert der Rechtsgeschichte für die Sozial- und Wirtschaftsgeschichte des Handwerks – Bemerkungen zu Gerhard Deters „Zwischen Gilde und Gewerbefreiheit“, in: VSWG 103 (2016), S. 316–325.
  • Feile, Rudolf, Die Gewerbegerichtsbarkeit der Freien Reichsstadt Augsburg, Diss. jur. Saarbrücken 1971.
  • Grießinger, Andreas, Das symbolische Kapital der Ehre. Streikbewegungen und kollektives Bewusstsein deutscher Handwerksgesellen im 18. Jahrhundert, Frankfurt a. M./Berlin/Wien 1981.
  • Grießinger, Andreas / Reith, Reinhold, Lehrlinge im deutschen Handwerk des ausgehenden 18. Jahrhunderts. Arbeitsorganisation, Sozialbeziehungen und alltägliche Konflikte, in: ZHF 13 (1986), S. 149–199.
  • Herkle, Senta, Reichsstädtisches Zunfthandwerk. Sozioökonomische Strukturen und kulturelle Praxis der Ulmer Weberzunft (1650–1800) (Forschungen zur Geschichte der Stadt Ulm 34), Stuttgart 2014.
  • Herkle, Senta, Zuckerbrot und Schweinehaltung. Die Ulmer Bäckerzunft im 18. Jahrhundert, in: UO 57 (2011), S. 200–229.
  • Herkle, Senta, Obrigkeitliche Strategien zur Förderung der Leinwandproduktion und des Leinwandhandels im deutschen Südwesten nach dem Dreißigjährigen Krieg, in: ZWLG 75 (2016), S. 129–153.
  • Herkle, Senta, Weber und Kaufleute in Ulm. Zünfte in mikrohistorischer Perspektive (1650–1800), in: Fokus Handwerk. Aktuelle Perspektiven einer interdisziplinären Handwerksforschung, hg. von LWL-Freilichtmuseum Hagen(Forschungsbeiträge zu Handwerk und Technik 31), Hagen 2016, S. 38–49.
  • Merkle, Wolfgang, Gewerbe und Handel der Stadt Ulm am Übergang der Reichsstadt an Bayern im Jahre 1802 und an das Königreich Württemberg im Jahre 1810 (Beiträge zur südwestdeutschen Wirtschaftsgeschichte 7), St. Katharinen 1988.
  • Naujoks, Eberhard, Obrigkeit und Zunftverfassung in den südwestdeutschen Reichsstädten, in: ZWLG 33 (1974), S. 53–93.
  • Naujoks, Eberhard, Kaiser Karl V. und die Zunftverfassung: Ausgewählte Aktenstücke zu den Verfassungsänderungen in den oberdeutschen Reichsstädten (1547–1556), Stuttgart 1985.
  • Naujoks, Eberhard, Patriziat und Zünfte im Stadtregiment. Machtstrukturen in oberschwäbischen Reichsstädten des 15. und 16. Jahrhunderts, in: Beiträge zur Landeskunde 3 (1986), 6–13.
  • Reith, Reinhold, Arbeits- und Lebensweise im städtischen Handwerk. Zur Sozialgeschichte Augsburger Handwerksgesellen im 18. Jahrhundert (1700–1806) (Göttinger Beiträge zur Wirtschafts- und Sozialgeschichte 14), Göttingen 1988.
  • Reith, Reinhold, Lohn und Leistung. Lohnformen im Gewerbe 1450–1900 (VSWG Beiheft 151), Stuttgart 1999.
  • Reith, Reinhold; Grießinger, Andreas; Eggers, Petra: Streikbewegungen deutscher Handwerksgesellen im 18. Jahrhundert. Materialien zur Sozial- und Wirtschaftsgeschichte des städtischen Handwerks 1700-1806, Göttingen 1992 (S. 26-36).
  • Sczesny, Anke, Zwischen Kontinuität und Wandel – Ländliches Gewerbe und ländliche Gesellschaft im Ostschwaben des 17. und 18. Jahrhunderts (Oberschwaben – Geschichte und Kultur 7), Tübingen 2002. /li>
  • Sczesny, Anke, Die ländlichen Zünfte Ostschwabens und ihre wirtschaftliche, gesellschaftliche und kulturgeschichtliche Bedeutung. Eine Projektskizze, in: Stadt und Land in der Geschichte Ostschwabens; hg. von Rolf Kießling (Augsburger Beiträge zur Landesgeschichte Bayerisch-Schwabens 10), Augsburg 2005, S. 325–350.
  • Specker, Hans Eugen, Ulm. Stadtgeschichte, Ulm 1977.
  • Werkstetter, Christine, Frauen im Augsburger Zunfthandwerk. Arbeit, Arbeitsbeziehungen und Geschlechterverhältnisse im 18. Jahrhundert (Colloquia Augustana 14), Berlin 2001.

Zitierhinweis: Senta Herkle, Gewerbegerichtsprotokolle, in: Südwestdeutsche Archivalienkunde, URL: [...], Stand: 15.10.2019.

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