Die Reformation in den Territorien des deutschen Südwestens - Einführung

Darstellung des Augsburger Bekenntnisses, Altar der evangelischen Stadtkirche in Langenburg – Quelle LMZ BW
Darstellung des Augsburger Bekenntnisses, Altar der evangelischen Stadtkirche in Langenburg (Quelle: LMZ BW)

Im Vergleich zu den in Mitteldeutschland gelegenen Kernterritorien der Reformation hat die Lehre Luthers im deutschen Südwesten mit Verzögerungen Fuß gefasst. Zwar erfuhr die neue Lehre zügige Verbreitung insbesondere im städtischen Bürgertum. Andererseits ließen der Übertritt einflussreicher Fürsten und die von oben organisierte Einführung der Reformation in den jeweiligen Herrschaftsgebieten zunächst auf sich warten. Kirchliche Reformideen waren gleichwohl lange vor der Reformation verbreitet. Das Konstanzer Konzil beriet zwischen 1414 und 1418 über die Einheit der Kirche und die dafür erforderlichen inneren Reformen. Und obwohl in Konstanz die Wahl eines allgemein anerkannten Papstes gelang und der Streit um die Reinheit des Glaubens mit der Verurteilung und Hinrichtung des böhmischen Reformators Jan Hus entschieden werden sollte, blieb es bei vielfältigen Missständen in vielen Pfarreien und Klöstern. Sie bildeten den Nährboden sowohl wiederholter Reformansätze wie auch regelmäßig wiederkehrender Kritik an der alten Kirche.

Charakteristisch für die Reformation auf dem Gebiet des heutigen Baden-Württemberg war die Überschneidung der beiden wesentlichen theologischen Strömungen. Neben der von Mitteldeutschland ausgehenden Lehre Martin Luthers verbreitete sich vor allem in den Städten die Theologie des im Züricher Großmünster wirkenden Priesters Ulrich Zwingli. Unterschiede entwickelten die lutherische und die oberdeutsch-reformierte Richtung der Reformation vor allem in unterschiedlichen Positionen zum Abendmahl und der Bilderfrage. In der Abendmahlsfrage vertraten die Lutheraner die Realpräsenz Christi in Brot und Wein, wohingegen die oberdeutsch-zwinglianischen Vertreter die Feier als ein Erinnerungsmahl verstanden, bei dem Christus lediglich auf geistliche Weise anwesend sei. Bezüglich der Bilder waren die Anhänger Zwinglis der Auffassung, alle Bilder zu entfernen. Die lutherische Position sah demgegenüber vor, die Darstellung von Szenen aus dem Alten und Neuen Testament beizubehalten und lediglich auf Bilder wie etwa Heiligendarstellungen zu verzichten.

Dass sich die alte Kirche im Südwesten zunächst weit besser behaupten konnte als in anderen Reichsteilen, ist vor allem auf die starke Stellung des Hauses Habsburg zurückzuführen. Neben den vorderösterreichischen Landen verwalteten die der alten Kirche treu bleibenden Habsburger zwischen 1520 und 1534 auch das Herzogtum Württemberg, nachdem der Schwäbische Bund Herzog Ulrich aus seinem Land vertrieben hatte. Vor diesem Hintergrund überrascht es nicht, dass die neue Lehre in den 1520er Jahren vor allem in den Reichsstädten und Teilen der Ritterschaft auf Resonanz stieß und sich von dort aus auch in der Fläche verbreiten konnte. Unter den größeren Territorien des deutschen Südwestens entschieden sich in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts Württemberg, Hohenlohe, die Kurpfalz und Baden-Durlach für die Annahme der Reformation. Hinzu kam die Markgrafschaft Brandenburg-Ansbach, zu der das Dekanat Crailsheim ganz im Nordosten des heutigen Bundeslands Baden-Württemberg gehörte. Die Markgrafschaft war in der Frühzeit der Reformation neben Kursachsen und der Landgrafschaft Hessen eines der wichtigsten evangelischen Territorien.

Rasch entwickelte sich die aus einer theologischen Frage entstandene Reformation zu einem höchst virulenten politischen Problem, das sich zu dem zentralen reichspolitischen Thema neben der Bedrohung durch die nach Westen vorrückenden Osmanen entwickelte. Kernaspekte waren Fragen der Entscheidungsgewalt bezüglich der Kirchenorganisation und der Verfügungsrechte über die umfangreichen Besitzungen der alten Kirche sowie insbesondere der Ordensgemeinschaften.

Versuche Kaiser Karls V. und seines Bruders Erzherzog Ferdinand zur Eindämmung und dem Verbot der neuen Lehre führten schrittweise zu einer Verschärfung der politischen Beziehungen zwischen alt- und neugläubigen Ständen, bis hin zur Bildung konfessioneller Bündnisse in den 1530er Jahren. Dem von Kursachsen und der Landgrafschaft Hessen dominierten „Schmalkaldischen Bund“ traten auch zahlreiche Territorien aus dem deutschen Südwesten bei, zunächst viele Reichsstädte, 1536 auch das Herzogtum Württemberg. Schon zuvor war 1525 im Bauernkrieg eine von reformatorischen Forderungen zumindest teilweise beeinflusste Revolte ausgebrochen. Im deutschen Südwesten wurde der Aufstand vom Schwäbischen Bund und dem Haus Habsburg militärisch niedergeschlagen.

1546 mündeten die aus der Reformation entstandenen politischen Streitfragen in eine militärische Konfrontation zwischen der protestantischen und der altgläubigen Partei. Im Zuge der Niederlage des Schmalkaldischen Bundes gegen die kaiserlichen Truppen kam es 1547/48 auch im deutschen Südwesten zu einer merklichen Stärkung der altgläubigen Position und dem Versuch, wichtige in den protestantischen Territorien vollzogene Änderungen rückgängig zu machen. Gleichwohl konnte sich das als „Interim“ bezeichnete Provisorium nicht lange halten, das Kaiser Karl V. den Protestanten nach dem Sieg im Schmalkaldischen Krieg bis zur Klärung aller Streitfragen durch ein Konzil verordnete.

Eine tragfähige politische Lösung gelang 1555 mit dem Augsburger Religionsfrieden, nachdem der Passauer Vertrag drei Jahre zuvor bereits den Protestanten entgegengekommen war. Er stellte das protestantische Bekenntnis dem alten Glauben gleich und führte so für mehrere Jahrzehnte zu einer erfolgreichen Befriedung der aus der Reformation entstandenen politischen Streitfragen. Auf die bislang verfolgte Herbeiführung einer Entscheidung der theologischen Differenzen wurde nun bewusst verzichtet. Das Recht zur Bestimmung der Konfession ging an die Landesherren und Stadtmagistrate über, die bereits vollzogene Einziehung von Kirchengut wie auch künftige Säkularisationen in protestantischen Territorien wurden legalisiert. Zugleich wurde der Besitzstand der geistlichen Reichsstände abgesichert. In Folge der Augsburger Regelungen verfestigten sich die Konfessionsgrenzen im Südwesten dauerhaft, obgleich es auch in den folgenden Jahrzehnten und Jahrhunderten immer wieder zu einzelnen Konversionen von Fürsten kam.

Sabine Holtz, Andreas Neuburger

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