Adelsmatrikeln

Von Johannes Renz

Realmatrikel des Ritterguts Achstetten, (Quelle: Landesarchiv BW, HStAS E 157/2 Bd. 80)
Realmatrikel des Ritterguts Achstetten, (Quelle: Landesarchiv BW, HStAS E 157/2 Bd. 80)

Definition der Quellengattung

Adelsmatrikeln sind Verzeichnisse, in denen adlige Familien und ihre Besitzungen eingetragen wurden, um die Anerkennung ihres Standes zu sichern.

In Südwestdeutschland war vor allem das Königreich Württemberg bestrebt, die auf seinem Gebiet ansässigen Adelsfamilien nach Rang und Namen genau zu registrieren, um Adelsusurpation und Adelsanmaßung zu verhindern. Insbesondere in Bayern und Württemberg wurde ein Eintrag in die Adelsmatrikel zur Voraussetzung für die Anerkennung des adligen Standes einer Familie. Dafür musste ein Nachweis des adligen Rangs in Form einer beglaubigten Abschrift des Adelsdiploms erbracht und Änderungen bei den Besitz- und Familienverhältnissen den zuständigen Behörden gemeldet werden. Die Adelsmatrikel wurde auf der Basis von Standardformularen geführt und war auch Grundlage für die Erstellung amtlicher Adelsbücher sowie Wählerlisten für die dem Adel vorbehaltenen Ersten Kammern der Landtage. Man unterscheidet zwischen Personal- und Güter- bzw. Realmatrikeln. Bei diesen handelte es sich letztlich um Grundbücher. Bei der Erhebung von bisher bürgerlichen Personen und Familien in den Adelsstand wurden dementsprechend neue Einträge angelegt. Nicht in die Adelsmatrikel aufgenommen wurden Erhebungen in den persönlichen Adelsstand (Personaladel), wie er etwa in Württemberg regelmäßig mit der Verleihung des Ordens der württembergischen Krone an verdiente Persönlichkeiten verbunden war, wofür das beim Königlichen Kabinett angesiedelte Ordenskanzleramt zuständig war.

Historische Entwicklung

Bereits seit dem Spätmittelalter sind die Lehensverhältnisse zwischen Territorialfürsten und nachrangigen Adligen sowohl im Gebiet des späteren Großherzogtums Baden[1] als auch des späteren Königreichs Württemberg[2] nicht nur anhand von Lehensbriefen, sondern auch in Aktenschriftgut nachweisbar. In Württemberg fungierte der Oberrat gleichzeitig als Lehenhof,[3] der im 19. Jahrhundert durch den beim Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten angesiedelten Lehenrat[4] ersetzt wurde.

Südwestdeutschland war von der Mediatisierung der kleinen ehemals reichsunmittelbaren Adelsherrschaften im Zuge der napoleonischen Flurbereinigung besonders stark betroffen. Diese ehemals regierenden Adelsfamilien blieben den regierenden Häusern im Prinzip ebenbürtig und erhielten durch die Deutsche Bundesakte von 1815 als nunmehrige standesherrliche Familien im Gegensatz zum übrigen Adel zahlreiche Sonderrechte zugesichert. Dazu gehörten u.a. Sitz und Stimme in der Ersten Kammer der Landtage, ein bevorzugter Gerichtsstand (Exemption), Befreiung vom Militärdienst, eine eigene Patrimonialgerichtsbarkeit, Forstgerichtsbarkeit, Forst- und Jagdpolizei oder als Surrogatrechte etwa die Ernennung von Schultheißen innerhalb ihrer standesherrlichen Gebiete.

Das Recht zur Adelsverleihung war bis 1806 formell ein Reservatrecht des Kaisers, mit dem teilweise auch die mit einem Nobilitierungsrecht ausgestatteten Hofpfalzgrafen beauftragt waren. In Fällen der Sedisvakanz konnten Adelserhebungen auch von Reichsverwesern durchgeführt werden. Mit dem Ende des Alten Reichs war auch das Recht zur Erhebung von Einzelpersonen oder Familien in den Personal- oder Erbadel vom Kaiser auch prinzipiell auf die regierenden deutschen Bundesfürsten übergegangen. Bis zum Ende der Monarchie im November 1918 kam es weiterhin zu Erhebungen in den einfachen Adelsstand, aber auch Standeserhöhungen in den Freiherren- oder Grafenstand.

Die erste Adelsmatrikel wurde bereits 1363 für den grundbesitzenden Adel Tirols eingeführt, die erste allgemeine Adelsmatrikel 1808 in Bayern. Württemberg richtete im Jahr 1818 eine eigene Kommission für die Adelsmatrikel ein,[5] die beim Ministerium des Innern angesiedelt war und bis 1924 Bestand hatte. In Württemberg gehört die Adelsmatrikel daher hauptsächlich zum Schriftgut des 19. und frühen 20. Jahrhunderts. Mit dem Ende der Monarchie wurde auch die württembergische Kommission für die Adelsmatrikel aufgelöst. In Baden war die Errichtung einer Adelsmatrikel in einer Verordnung von 1815[6] ebenfalls vorgesehen, wurde letztlich aber nie realisiert.[7] In Österreich und Preußen gab es lediglich regionale Adelsmatrikeln. In den beiden größten deutschen Bundesstaaten sowie ab 1902 auch in Sachsen[8] wurden allerdings Adelsbücher publiziert. Heute werden die Genealogien der Geschlechter des Historischen Adels im Gothaischen Genealogischen Handbuch (seit 2015) durch das Deutsche Adelsarchiv in Marburg veröffentlicht. Vorgängerpublikationen sind das Genealogische Handbuch des Adels (1951–2014) und das Gothaische Genealogische Taschenbuch (18. Jh. –1944).

Aufbau und Inhalt

In der Einleitung einer württembergischen Personalmatrikel findet sich stets der Beweis des Adelsstandes der jeweiligen Familie und ihres Adelsrangs in Form der Nennung und Datierung einschlägiger Adelsdiplome bzw. Standeserhöhungsurkunden. Oftmals sind an dieser Stelle auch kolorierte Wappenabbildungen aufgeklebt. Tabellarisch werden anschließend Name, Geburtsdatum, Dienstverhältnisse, Titulatur und Auszeichnungen des Gutsbesitzers bzw. Familienoberhaupts und der ebenbürtigen Familienmitglieder eingetragen. Aufgeführt werden auch die Besitzungen der Familie im In- und Ausland, sonstige Verbindungen mit anderen Staaten sowie Quellenangaben zu den in den Matrikeln enthaltenen Informationen.

In den Realmatrikeln oder Grundbüchern sind i.d.R. Angaben zu Besitzern/Eigentümern, Gemeindemarkung, Karten-/Parzellennummer, Lage (Gewann), Nutzungs-/Kulturart, Flächengehalt, Wertangaben, Veränderungen (Abschreibungen) und teilweise auch Steueranschläge enthalten. Die Berichtspflicht lag bei den jeweiligen Oberämtern und Amts- bzw. Landgerichten. Die Bände liegen meist im Großfolioformat vor.

Überlieferungslage

Im Hauptstaatsarchiv Stuttgart ist die Überlieferungslage für die Reinschriften der Adelsmatrikel (Personalmatrikel) und der adligen Grundbücher (Realmatrikel) äußerst günstig. Diese Unterlagen sind dort in einem einzigen Bestand (E 157) bzw. zwei Teilbeständen E 157/1 und 157/2 weitestgehend vereinigt und liegen als in sich geschlossener Archivkorpus vor. Überlieferungsverluste sind nicht bekannt. Im Großherzogtum Baden und den beiden Fürstentümern Hohenzollern-Hechingen und Hohenzollern-Sigmaringen wurde keine (offizielle) Adelsmatrikel geführt.

Quellenkritik und Auswertungsmöglichkeiten

Die für die Adelsmatrikel zuständigen Behörden achteten genau auf die Rechtmäßigkeit von Adelstiteln. Die eingereichten Adelsnachweise sind jeweils amtlich beglaubigt. Adelsmatrikeln haben daher eine äußerst hohe Vertrauenswürdigkeit und eignen sich als Quellen insbesondere für die allgemeine Adelsforschung und Forschungen über einzelne Adelsfamilien. Auch Heraldiker finden auf Grund der in diesen Beständen vorhandenen Wappenabbildungen und -beschreibungen zahlreiches Material. Aus den Realmatrikeln lassen sich Besitzverhältnisse und Besitzerwechsel bei adligen Rittergütern und vergleichbarem Grundbesitz nachweisen. Häufig wurden bei Anlegung von Adelsmatrikeln handgefertigte adlige Familienwappen beigelegt. Vereinzelt können in den dazugehörigen Akten auch Fälle von Adelsanmaßungen auftauchen.

Hinweise zur Benutzung

Das im Landesarchiv Baden-Württemberg verwahrte Schriftgut zur Adelsmatrikel unterliegt keinen gesetzlichen Sperrfristen mehr. Nutzungseinschränkungen können sich ausschließlich aus konservatorischen Gründen ergeben.

Forschungs- und Editionsgeschichte

Die Unterlagen der mit der Erstellung der Adelsmatrikel beauftragten Behörden dienten teilweise als Quelle für verschiedene Adelshandbücher und -lexika.

Anmerkungen

[1] LABW GLA Karlsruhe Bestand 72 (dieser aus unterschiedlichen Provenienzen bestehende Bestand enthält u.a. auch Standeserhöhungen in der Kurpfalz und den Gebieten des Deutschen Ordens und des Johanniterordens).
[2] Für Grafschaft/Herzogtum Württemberg: LABW HStA Stuttgart Bestand A 157, für die neuwürttembergischen Gebiete u.a. LABW HStA Stuttgart Bestand B 6, B 12, B 13 und B 15.
[3] LABW HStA Stuttgart Bestand A 160.
[4] LABW HStA Stuttgart Bestand E 60.
[5] Königlich Württembergisches Staats- und Regierungsblatt Nr. 6 vom 24. Januar 1818, S. 42–44.
[6] Großherzoglich Badisches Regierungsblatt Nr. 12 vom 8. Juli 1815, S. 81.
[7] Auch wenn es vereinzelt Hinweise auf die Existenz einer badischen Adelsmatrikel gibt – so z.B. im Archiv der Freiherren Böcklin von Böcklinsau unter der Signatur LABW StA Freiburg U 101/1 Nr. 366 (abgerufen 02.06.2017) –, ist entsprechendes Schriftgut im Generallandesarchiv Karlsruhe nicht zu ermitteln (Auskünfte: Prof. Dr. Wolfgang Zimmermann und Dr. Kurt Andermann). Das gleiche gilt für hohenzollerische Überlieferung im Staatsarchiv Sigmaringen (Auskunft: Birgit Meyenberg).
[8] Einsiedel, Gesetz.

Literatur

  • Dehlinger, Alfred, Württembergs Staatswesen, Stuttgart 1951.
  • Einsiedel, Horst Heinrich von, Gesetz, die Einrichtung eines Adelsbuches und die Führung des Adels und der Adelszeichen betreffend, Leipzig 1902, zitiert nach: http://www.adelsrecht.de/Lexikon/A/Adelsmatrikel/adelsmatrikel.html (02.06.2017).
  • Elverfeldt-Ulm, Sigismund Freiherr von, Adelsrecht. Entstehung, Struktur, Bedeutung in der Moderne des historischen Adels und seiner Nachkommen (aus dem Deutschen Adelsarchiv N.F. 1), Limburg an der Lahn 2001.
  • Gollwitzer, Heinz, Die Standesherren. Die politische und gesellschaftliche Stellung der Mediatisierten 1815–1918. Ein Beitrag zur deutschen Sozialgeschichte, 2., durchgesehene u. ergänzte Auflage, Göttingen 1964.
  • Herdt, Gisela, Der württembergische Hof im 19. Jahrhundert. Studien über das Verhältnis zwischen Königtum und Adel in der absoluten und konstitutionellen Monarchie, Göttingen 1970.
  • Schulz, Thomas, Die Mediatisierung des Adels, in: Baden und Württemberg im Zeitalter Napoleons, Bd. 2, Stuttgart 1987, S. 157-174.
  • Schwarz, Andrea, Das Königlich Bayerische Reichsheroldenamt und die Adelsmatrikel, in: Herold-Jahrbuch N.F. 3 (1998), S. 159–182.
  • Zollmann, Günther, Adelsrechte und Staatsorganisation im Königreich Württemberg 1806 bis 1817, Tübingen 1971.

Zitierhinweis: Johannes Renz, Adelsmatrikeln, in: Südwestdeutsche Archivalienkunde, URL: […], Stand: 14.06.2017.

 

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