Zivilprozessakten

Von Kurt Hochstuhl

Restitutionsantrag des Kinderarztes Dr. Willy Herrmann, Chicago (USA) auf Rückgabe eines Grundstücks mit Gebäulichkeiten in der Schillerstraße 19 in Baden-Baden, (Quelle: Landesarchiv BW, StAF F 165/1 Nr. 19)
Restitutionsantrag des Kinderarztes Dr. Willy Herrmann, Chicago (USA) auf Rückgabe eines Grundstücks mit Gebäulichkeiten in der Schillerstraße 19 in Baden-Baden, (Quelle: Landesarchiv BW, StAF F 165/1 Nr. 19)

Definition der Quellengattung

Zivilprozessakten dokumentieren Verfahren der zivilen Gerichtsbarkeit aller Instanzen. Schon die schiere Anzahl der Auseinandersetzungen vermittelt die Bedeutung der zivilen Gerichtsbarkeit als Teil der streitigen Gerichtsbarkeit. So wurden im Jahre 2016 knapp 1,5 Millionen Fälle im Instanzenzug der zivilen Gerichtsbarkeit – Amtsgerichte, Landgerichte, Oberlandesgerichte, Bundesgerichtshof – angenommen und entsprechend den Regeln der Zivilgerichtsordnung abgearbeitet. Damit nimmt die Zivilgerichtsbarkeit im Rahmen der ordentlichen Gerichtsbarkeit fallmäßig den ersten Platz ein.[1]

Aufbau und Inhalt

Ähnlich beeindruckend wie die Fallhäufigkeit ist auch die Bandbreite der vor den Zivilgerichten behandelten Rechtsbereiche, die quasi sämtliche Lebensbereiche des Menschen abdecken. Auf der Ebene der Amtsgerichte werden insbesondere streitige Auseinandersetzungen zum Kaufrecht, zum Bau- und Architektenrecht, zu Kredit und Leasing-Angelegenheiten, zum Wohnungsmietrecht, zum Verkehrsunfallrecht und zum Reiserecht sowie Klagen in Zwangsvollstreckungssachen behandelt. Vor den Zivilkammern des Landgerichts werden Angelegenheiten des Kaufrechts, des Verkehrsunfallrechts, der Haftung von Personen und Honorarforderungen, des gewerblichen Rechtsschutzes, Klagen in Zwangsvollstreckungssachen, Auseinandersetzungen von Rechtsgemeinschaften, Miet-, Kredit- und Leasingsachen, Kapitalanlagesachen, Kartellsachen, Angelegenheiten der Arzthaftung, des Insolvenzwesens sowie von Ansprüchen aus Versicherungsverträgen verhandelt. Dazu kommen die auf beiden Ebenen verhandelten Prozesse zu Urkunden-, Scheck- und Wechselangelegenheiten, Anträge auf einstweilige Verfügungen, Baulandsachen, Entschädigungs- und Rückerstattungssachen, Staatshaftungssachen, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten, Wohneigentumsangelegenheiten, zum Gewaltschutz (Schutz einer Person vor allen Formen von Gewalt im privaten häuslichem Umfeld) sowie zu technischen Schutzrechten (gewerblicher Rechtsschutz, Patente inkl. der Gesetzgebung zum geistigen Eigentum).[2] Eine Sonderform des Zivilprozesses stellen die zahlreichen nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs verhandelten Restitutionsverfahren dar, in denen natürliche wie juristische Personen des öffentlichen Rechts auf Rückerstattung von Mobilien wie Immobilien, von Grundstücken und Wertgegenständen klagten, die ihnen während der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft entzogen worden sind. Eigens eingerichtete Restitutionskammern bei den Landgerichten unterstreichen die Bedeutung dieser Verfahren für die Wiederherstellung des Rechtsfriedens, aber auch für den geistigen wie moralischen Neuanfang, den sich die deutsche Nachkriegsdemokratie auferlegt hatte.

Ein Großteil der vor den Schranken der Gerichte verhandelten Zivilstreitigkeiten wurde und wird nicht durch einen Richterspruch entschieden, sondern auf dem Wege des Vergleichs. Doch auch diese Vergleiche spiegeln im gleichen Maße die Themenvielfalt wider, wie sie auch in den durch Gerichtsentscheid beendeten Verfahren ihren Niederschlag findet.

Der durchschnittliche Streitwert liegt auf der Ebene der Amtsgerichte bei knapp unter 2000 €, bei den Landgerichten bei 15.000 € und bei den Oberlandesgerichten bei 16.000 €.

Überlieferungslage und ggf. vorarchivische/archivische Bearbeitungsschritte

Trotz ihrer Massenhaftigkeit und trotz ihrer umfassenden Themenvielfalt sind Zivilprozessakten bis heute eine Art „black box“ in der archivwissenschaftlichen Literatur geblieben. Lässt sich die Forderung nach Festlegung eines Samples, der allerdings 1 % der Gesamtheit aller Fälle nicht überschreiten sollte, noch leicht umsetzen, stößt die ergänzende Anregung auf Übernahme einer kleinen Auswahl herausragender und zeittypischer Einzelfälle[3] schon deswegen auf große Schwierigkeiten, da aus den im Zivilprozess verwendeten Aktentiteln weder das Zeittypische noch das Herausragende hervorgeht. Im Wesentlichen finden formale Titel bei der Klageerhebung Verwendung: X gegen Y wegen Einstweiliger Verfügung, wegen Feststellung, wegen Forderung, wegen Unterlassung, wegen Herausgabe, wegen Schadensersatz oder Anträge auf dinglichen Arrest.

Mit der Einführung der elektronischen Akte auch im Zivilprozessverfahren werden sich in Zukunft nicht zuletzt durch die Möglichkeiten des elektronischen Abgleichs der Namen der Beteiligten mit der Gemeinsamen Normdatei unter Einbeziehung des Streitwerts systematisch bessere Aussonderungsperspektiven eröffnen. Die laufende Berichterstattung über aktuelle Zivilgerichtsverfahren in analogen wie digitalen Medien eröffnet die Chance, die Unterlagen solcher Verfahren schon bei ihrer Entstehung bei den Gerichten als archivwürdig kennzeichnen und sie so für die spätere Aussonderung vormerken zu lassen. Besonders die herausragenden Einzelfälle können über ein solches Vormerksystem erfasst und für die Überlieferungsbildung gesichert werden.

Quellenkritik und Auswertungsmöglichkeiten

Die Beschäftigung mit Unterlagen der Zivilgerichtsbarkeit öffnet Fenster in private Lebensbereiche der Menschen, die durch das traditionelle Verwaltungsschriftgut kaum abgedeckt werden. Sie sind für eine Rekonstruktion vergangener Alltagsgeschichte unentbehrlich

Hinweise zur Benutzung

Zivilgerichtliche Auseinandersetzungen sind wie die Strafprozessakten Unterlagen, die sich nach ihrer Zweckbestimmung auf eine natürliche Person beziehen. Dementsprechend unterliegt diese Überlieferung den personenschutzrechtlichen Bestimmungen der Landesarchivgesetze.

Anmerkungen

[1] Zahlen des Jahres 2016 nach Angaben des Statistischen Bundesamtes: Statistisches Jahrbuch 2016.
[2] Zivilprozess.
[3] Empfehlungen.

Bestände

  • StAF F 165/1 Landgericht Baden-Baden, Restitutions- und Zivilgerichtsverfahren, 1946–1968
  • StAF G 540/5 Amtsgericht Freiburg, Zivilgerichtsverfahren, 1799–1963

Literatur

Zitierhinweis: Kurt Hochstuhl, Zivilprozessakten, in: Südwestdeutsche Archivalienkunde, URL: [...], Stand: 09.08.2017.

 

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