Gesandtschaftsakten ab 1806

Von Nicole Bickhoff

Dekret des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten an die königliche Gesandtschaft in Berlin mit Anweisungen zur künftigen Berichterstattung, 21. Juni 1819, (Quelle: Landesarchiv BW, HStAS E 74 Bü 76.D45)
Dekret des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten an die königliche Gesandtschaft in Berlin mit Anweisungen zur künftigen Berichterstattung, 21. Juni 1819, (Quelle: Landesarchiv BW, HStAS E 74 Bü 76.D45)

Definition der Quellengattung

Unter Gesandtschaftsakten sind die bei den innerdeutschen wie ausländischen Gesandtschaften erwachsenen Unterlagen sowie deren Gegenüberlieferung bei der Regierung, insbesondere beim Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten, zu verstehen. In erster Linie sind hier die regelmäßigen Relationen und Berichte der Gesandten gemeint, in Verbindung mit Reskripten und Korrespondenzen.

Historische Entwicklung

In der Frühen Neuzeit setzte ein Aufschwung des Gesandtschaftswesens ein, an dem auch die Länder im deutschen Südwesten Anteil hatten. Erste Vertretungen befanden sich beim Schwäbischen Kreis und beim Kaiserhof in Wien. Eine weitere Zelle einer permanenten diplomatischen Vertretung war beim Immerwährenden Reichstag, der von 1663 bis 1806 in Regensburg tagte, angesiedelt. Der Begriff der Gesandtschaft taucht erstmals im 17. Jahrhundert auf: Er bezeichnet eine ständige diplomatische Vertretung eines Staates bei einem anderen Staat, im Unterschied zu einer anlassbezogenen Ad-hoc-Diplomatie.

Nach 1806 waren die diplomatischen Vertretungen eingebunden in die neu geschaffene, hierarchisch organisierte Ministerialverwaltung. Eines der neu geschaffenen Ministerien war das Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten. In Württemberg war das Ministerium nach dem Organisationsmanifest vom 18. März 1806 zuständig für alle Verhandlungen mit Auswärtigen, die Aufrechterhaltung und die genaue Befolgung der Tractaten sowie die Correspondenz mit auswärtigen Ministern. Darüber hinaus musste es die öffentliche Correspondenz des Königs mit anderen Regenten und Gouvernements ausfertigen und die Angelegenheiten des Königlichen Hauses erledigen.[1] Ein königliches Reskript vom Ende des zweiten Jahrzehnts des 19. Jahrhunderts teilte den Aufgabenbereich des Ministeriums in eine politische und eine juristische Sektion, wobei die politische Abteilung für den diplomatischen Verkehr zuständig war. Dem Ministerium unterstanden die Gesandten, Konsuln und sonstigen diplomatischen Agenten.

Das 19. Jahrhundert ist als die Blütezeit des Gesandtschaftswesens anzusehen. Sowohl Württemberg als auch Baden erhöhten die Zahl ihrer diplomatischen Vertretungen. In der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts befand sich die wichtigste Gesandtschaft beim Bundestag des Deutschen Bundes in Frankfurt, dessen Verfassung mit der Bundesakte am 8. Juni 1815 auf dem Wiener Kongress verabschiedet worden war. Die Gesandten der 39 Gliedstaaten traten als weisungsgebundene Regierungsvertreter auf. Zu den hervorragenden Aufgaben der Gesandtschaften gehörte es, dem Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten über alle politischen Angelegenheiten, die in der Bundesversammlung behandelt wurden, zu berichten.

Da die Bundesstaaten uneingeschränkt selbstständig waren, besaßen sie das aktive und passive Gesandtschaftsrecht, sowohl untereinander wie auch dritten Staaten gegenüber. Ihre Vertretungen galten als „Vertretungen ausländischer Mächte, die über alle nur denkbaren Angelegenheiten einer souveränen Staatsgewalt diplomatische Gespräche und Verhandlungen führen konnten.“[2]

Die diplomatischen Vertretungen kleinerer Staaten wie der Mittelmächte Württemberg und Baden wurden Gesandtschaften genannt. Sie stellten politische Vertretungsbehörden dar, im Gegensatz zu den Konsularbehörden, die rein administrativer Natur waren. Württemberg unterhielt im 19. Jahrhundert neben der Bundestagsgesandtschaft in Frankfurt Gesandtschaften in Wien, Berlin, Karlsruhe, München, Dresden, Hannover (bis 1864), Hessen-Darmstadt (1860–1904), Hessen-Kassel (bis 1866), Großherzogtum Frankfurt (bis 1842), Königreich Westphalen (1808–1913), St. Petersburg, Paris, London, Italien, den Niederlanden, der Schweiz und Brüssel; daneben existierten zahlreiche Konsulate im Ausland. Baden hatte bis 1871 eigene Gesandtschaften beim Deutschen Bund, in Bayern, Belgien, Frankreich, Hannover (bis 1866), Hessen (Großherzogtum), Italien, den Niederlanden, in Österreich, Preußen, Sachsen (Großherzogtum), der Schweiz und in Württemberg, dazu zahlreiche Konsulate in Übersee (allein 8 in den USA).

Mit der Gründung des Deutschen Reiches 1871 erfuhr die Gesandtschaft in Berlin, die bereits mit dem Aufstieg Preußens zur europäischen Großmacht einen hohen Stellenwert besessen hatte, einen weiteren Bedeutungsschub. Fortan vertraten die Gesandten, die offiziell in Preußen akkreditiert waren, das Königreich bzw. das Großherzogtum gegenüber der Zentralgewalt auch im Bundesrat. Die Folge war, dass Württemberg und Baden wie auch alle anderen deutschen Einzelstaaten mit Ausnahme Bayerns ihre Vertretungen im Ausland aufgaben. Baden löste 1871 alle Gesandtschaften bis auf die Gesandtschaft in Berlin (die bis 1918 bzw. 1945 weiterbestand) auf; allerdings wurden die Gesandtschaften in Stuttgart und München 1894 wieder eingerichtet und bis 1918 fortgeführt. Württemberg gab seine diplomatischen Auslandsvertretungen nach und nach auf (Paris 1870, Bern 1872, Florenz und Rom 1874, St. Petersburg 1893 und Wien 1894); neben der Berliner Gesandtschaft bestanden auch hier die Gesandtschaften in Karlsruhe und München bis 1913 bzw. 1918 fort. Nachdem das preußische Staatsministerium am 22. Juni 1931 die Länderregierungen aufgefordert hatte, die noch bei Preußen bestehenden Vertretungen aufzulösen, hoben Württemberg und Baden wie auch alle anderen Länder zum 31. März 1932 ihre Gesandtschaften bei Preußen auf; die Vertretungen beim Reich blieben allerdings bestehen.

Aufbau und Inhalt

Die Gesandten waren auf den Fürstenhof des Empfängerlandes bezogen. Sie spielten daher eine Rolle in der Hofgesellschaft, weshalb im 19. Jahrhundert – von wenigen Ausnahmen abgesehen – nur Adlige in den Genuss des Gesandtenpostens kamen. Aufgabe der Diplomaten war es, Kontakt mit den das Land tragenden Kreisen herzustellen und zu pflegen. In persönlichen Begegnungen mit den Kreisen der Hofgesellschaft und Gesprächen mit Regierungsvertretern sollten die Ansichten des eigenen Entsendestaates dargelegt und umgekehrt vertrauliche Informationen eingeholt werden. Ein Gesandter soll ein sparsames Sprachrohr, aber fleißiges Hörrohr sein. Wer nichts erfährt, kann über vieles nicht berichten. […] Mehr als in Konferenzen und Sitzungen erfährt man oft bei Gelegenheit der Begegnung und Unterhaltung. […] Der Diplomat ist in der Gesellschaft, trotz Frohsinns und Gehenlassens, eigentlich immer im Dienst, wie der spätere badische Gesandte am preußischen Hof, Eugen von Jagemann, bemerkte.[3]

Diese Art der Diensttätigkeit spiegelt sich auch in der Überlieferung wider. Wesentlichen Niederschlag fand die Aufgabenerledigung der Gesandten in der regelmäßigen Berichterstattung nach Stuttgart bzw. Karlsruhe. Das württembergische Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten hatte 1819 in einem Dekret festgelegt, wie die Gesandten die Berichterstattung vorzunehmen hatten. Diese sollten in laufenden Berichten über die Ereignisse des Tages dasjenige niederlegen, was ihnen von den politischen Verhältnissen und Ansichten des Hofes bekannt wird, bei welchem sie beglaubigt sind; davon sollten aber diejenigen außerordentlichen Berichte abgesondert werden, die sie, sei es auf erhaltenen Auftrag, oder aus anderer Veranlassung, über besondere Geschäfts-Gegenstände erstatteten. Die regelmäßigen Berichte sollten jahrgangsweise nummeriert und direkt dem König zugestellt werden, während die gesandtschaftlichen Berichte über Geschäftsgegenstände an das Ministerium zu richten waren.[4] Die württembergischen Gesandten verfuhren entsprechend der Anweisung, was sich in der Struktur der Überlieferung niedergeschlagen hat. Als getrennte Serien sind zu unterscheiden auf der einen Seite die als Relationen bezeichneten Berichte an den König, auf der anderen Seite die Berichte und Schreiben, die an den Außenminister adressiert waren. Die Relationen enden (mit unterschiedlichem Enddatum bei den einzelnen Gesandtschaften) in den 1860er Jahren; seit diesem Zeitpunkt existiert nur noch die Serie der Berichte. In der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts wurden die Rapporte häufig in französischer Sprache abgefasst, der Diplomatensprache, die im 18. Jahrhundert das Lateinische als Verhandlungssprache abgelöst hatte.

Die „klassischen“ Relationen beinhalten zu einem mehr oder weniger großen Teil Mitteilungen über die Befindlichkeiten der fürstlichen Familie und Vorkommnisse in der Hofgesellschaft des Landes, bei dem die Gesandten beglaubigt waren, bevor auf politische Ereignisse, die Einstellung der dortigen Regierungsvertreter, eventuelle Auseinandersetzungen im Parlament und der Presse sowie sonstige Geschehnisse eingegangen wird. Die Berichte an den König erfolgten alle zwei bis drei Tage. In ähnlicher Intensität wurde auch an das Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten berichtet, wobei hier die politischen Gegenstände überwogen. Insbesondere bei letztgenannten Berichten fügten die Gesandten häufig Beilagen an, vor allem Presseausschnitte. Bei besonderen Vorkommnissen war die Berichterstattung besonders intensiv. In der angespannten Hektik am Vorabend des Ersten Weltkriegs übermittelte der württembergische Gesandte in Berlin, Axel Varnbüler von und zu Hemmingen, zweimal täglich die neuesten Nachrichten nach Stuttgart. Besonders wichtige und eilige Informationen und Instruktionen wurden seit dem letzten Viertel des 19. Jahrhunderts per telegrafischer Depesche ausgetauscht, in außenpolitischen Krisenzeiten häufig auch mittels eines Codes aus Buchstaben und Zahlen verschlüsselt.

Überlieferungslage

Württemberg:

Die Überlieferung des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten von 1806 bis zu seiner Auflösung 1920 wie auch der nachgeordneten Einrichtungen ist sehr dicht und umfangreich erhalten. Die Ausfertigungen der Relationen und Berichte wie auch sonstige Schreiben, welche die Gesandten an das Ministerium richteten, sind erfasst in den Beständen des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten: Gesandtschaften (Bestände E 50/00 bis 50/61, nach Gesandtschaftsprovenienzen abgegrenzt); insgesamt haben die Bestände einen Umfang von ca. 55 Regalmetern. Die Klassifikation der Bestände folgt einem einheitlichen Schema, wobei die wesentlichen Überlieferungskomplexe die chronologisch angelegten Serien der Relationen und Berichte sind; dazu treten Korrespondenzen, Reskripte und Befehlsschreiben sowie Unterlagen mit direktem Bezug zur Gesandtschaft, wie Personal und Geschäftsführung. Die Gegenüberlieferung – das bei den Gesandtschaften erwachsene Schriftgut – ist abgebildet in den Beständen „Gesandtschaften und Konsulate“ (E 65 und 65a, E 70a bis 70 x, E 72, E 74a, E 75. Die dort angefallenen Akten wie Entwürfe der Berichte und Korrespondenzen sind nach Sachbetreffen bzw. Geschäftsangelegenheiten geordnet, an denen die Gesandten beteiligt waren bzw. wozu sie im Entsendeland Verhandlungen führten. So finden sich u.a. die Rubriken Fürstliches Haus, Handels- und Zollsachen, Justiz, Kultus und Unterricht, Militär- und Kriegssachen, Polizeiangelegenheiten, Sozialpolitik und Verkehrswesen.

Baden:

Die Akten der 1871 aufgehobenen badischen Gesandtschaften wurden 1887 vom Staatsministerium an das Generallandesarchiv abgegeben, verknüpft mit der Bedingung, dass sie als Ganzes aufzubewahren seien und nicht auseinandergerissen werden dürften. Entsprechend wurde verfahren und ein „Gesandtschaftsarchiv“ beim Haus- und Staatsarchiv eingerichtet (Bestand 49, Haus und Staatsarchiv, Abteilung IV). Dem Aktenkorpus wurden später die Unterlagen der Gesandtschaften in Preußen, Bayern und Württemberg hinzugefügt. Das Gesandtschaftsarchiv mit einem Gesamtumfang von 40 Regalmetern wurde nach den verschiedenen Gesandtschaften unterteilt, die Akten dann fortlaufend durchnummeriert und nach Rubriken – von A wie Adelssachen über Gesandtschaftswesen, Gesetzgebung, Gewerbe und Handel, Militärsachen, Post- und Telegraphenwesen bis Z wie Zollwesen – untergliedert. Die Gegenüberlieferung, die Originale der Berichte der badischen Gesandten und Geschäftsträger an auswärtigen Höfen sowie deren Korrespondenz mit der badischen Regierung, befindet sich im Bestand 48 (Haus- und Staatsarchiv, Abteilung III Staatssachen) unter der Rubrik „Diplomatische Korrespondenz“ (v.a. Gliederungspunkte „Korrespondenz der badischen Gesandtschaften an fremden Höfen mit ihrem Souverän / mit dem Minister der auswärtigen Angelegenheiten“ und „Korrespondenz der in außerordentlichen Missionen verschickten badischen Gesandten mit ihrem Souverän / mit dem Minister der auswärtigen Angelegenheiten“). Die Berichte der badischen Gesandtschaft bei der Preußischen Regierung und beim Deutschen Reich 1871 bis 1933 sowie der Gesandten in München und Stuttgart 1894 bis 1918 sind in den Bestand Badisches Staatsministerium (Bestand 233, Gliederungspunkt Generalia > Gesandtschaften) eingegangen.

Quellenkritik und Auswertungsmöglichkeiten

Die Gesandtschaftsakten – hier in erster Linie die Berichte bzw. Relationen, ergänzt durch Korrespondenzen – bieten breites Material zu allen Fragen der württembergischen und badischen Außenpolitik. Sie geben Einblick in die vielfältigen Themen, die im 19. Jahrhundert zur Debatte standen: Sei es die Errichtung des Zollvereins, die Abstimmung in wirtschaftspolitischen Angelegenheiten, Verfassungsfragen, Militärsachen oder die Bündnispolitik. Diplomatisch „heiße“ Phasen mit intensiver Berichterstattung waren die revolutionären Jahre 1848/49 sowie die Jahre zwischen 1866 und 1871. Darüber hinaus geben die Akten Auskunft über die Verhältnisse, über Politik und Gesellschaft des Entsendelandes. Staatsbesuche finden ebenso ihren Niederschlag wie besondere kulturelle und gesellschaftliche Ereignisse. So zeichnen die Relationen überdies ein lebhaftes Bild des Lebens – und der Akteure – an den Fürstenhöfen. Sie sind daher auch eine wichtige Quelle zur Adels- und Alltagsgeschichte im 19. Jahrhundert.

Hinweise zur Benutzung:

Die Akten sind frei benutzbar. Die Bestände sind durch Online-Findmittel erschlossen.

Anmerkungen

[1] Staats- und Regierungsblatt (1807), S. 7.
[2] Schreckenbach, Gesandtschaften, S. 405.
[3] Jagemann, Fünfundsiebzig Jahre, S. 209.
[4] Landesarchiv BW HStAS E 74 Bü 76.

Literatur:

  • Die Bestände des Generallandesarchivs Karlsruhe, Teil 3: Haus- und Staatsarchiv sowie Hofbehörden (46–60), bearb. von Hansmartin Schwarzmeier/Hiltburg Köckert (Veröffentlichungen der Staatlichen Archivverwaltung Baden-Württemberg 39/1), Stuttgart 1991, S. 51–56.
  • Exner, Peter, Die Gesandtschaft in Berlin – Württembergs Vertretung in Preußen und beim Bund, in: „Gestatten, Exzellenzen.“ Die württembergische Gesandtschaft in Berlin, bearb. von Nicole Bickhoff, Stuttgart 2014, S. 8–61.
  • Jagemann, Eugen von, Fünfundsiebzig Jahre des Erlebens und Erfahrens (1849–1924), Heidelberg 1925.
  • Königlich-Württembergisches Staats- und Regierungsblatt mit Nachtrag der Königlich-Württembergischen General-Reskripte und Verordnungen vom Jahr 1806, Stuttgart 1807.
  • Schreckenbach, Hans-Joachim, Innerdeutsche Gesandtschaften 1867–1945, in: Archivar und Historiker. Studien zur Archiv- und Geschichtswissenschaft. Festschrift für Heinrich Otto Meissner, hg. von der Staatlichen Archivverwaltung im Staatssekretariat für Innere Angelegenheiten, Berlin 1956, S. 404–429.
  • Schuhladen-Krämer, Jürgen, Akkreditiert in Paris, Wien, Berlin, Darmstadt … Badische Gesandte zwischen 1771 und 1945, hg. vom Stadtarchiv Karlsruhe, Karlsruhe 2000.
  • Übersicht über die Bestände des Hauptstaatsarchivs Stuttgart. Kabinett, Geheimer Rat, Ministerien 1806–1945 (E-Bestände), bearb. von Wolfgang Schmierer/Bernhard Theil (Veröffentlichungen der Staatlichen Archivverwaltung Baden-Württemberg 33), Stuttgart 1997, S. 36–60.

Zitierhinweis: Nicole Bickhoff, Gesandtschaftsakten ab 1806, in: Südwestdeutsche Archivalienkunde, URL: […], Stand: 05.12.2017.

 

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