Bewegte Bilder – Filmdokumente (auch audiovisuelles Material)

Von Peter Bohl

Filmsammlung des AV-Archivs im Landesarchiv Baden-Württemberg, Abteilung Hauptstaatsarchiv (Quelle: Landesarchiv BW)
Filmsammlung des AV-Archivs im Landesarchiv Baden-Württemberg, Abteilung Hauptstaatsarchiv (Quelle: Landesarchiv BW)

Definition der Quellengattung

Filmdokumente – bewegte Bilder mit und ohne Ton im weitesten Sinne – sind heutzutage wohl die von Menschen am häufigsten genutzten Medien weltweit. Als audiovisuelle Medien (AV-Medien) werden häufig technische Kommunikationsmittel und Verfahren benannt, die sowohl akustische als auch optische Informationen (Töne und Bilder) übermitteln und damit die visuellen und/oder auditiven Sinne des Menschen durch Bild, aber auch mit Ton bedienen; ihre Wahrnehmung erfolgt durch Hören (lateinisch audire) und Sehen (videre). Sie können analog oder digital sein. Einfache audiovisuelle Medien sind Tonfilm und Fernsehen. Doch nicht immer, vor allem bei älteren Filmen, spielt der Ton eine Rolle, denn dort transportiert allein das bewegte Bild die Informationen. Bei Filmdokumenten als Quellen ist darauf zu achten, in welchem Kontext diese entstanden sind. Quellenkritik ist unumgänglich, um den Inhalt und die Präsentation der Bilder verstehen und interpretieren zu können. Im „Zeitalter der technischen Reproduzierbarkeit” ergibt sich eine Bedeutungsverschiebung in der Einzigartigkeit des Echten, des Originals. Damit können sie einen Eindruck von Authentizität erwecken, der nicht immer gegeben ist.

Historische Entwicklung

Die Anfänge von Filmdokumenten liegen am Ende des 19. Jahrhunderts, als in Frankreich die Brüder Auguste und Louis Lumière begannen, auf der Basis des amerikanischen Kinetoskops Filme zu drehen. Wohl die ersten Aufnahmen von Stuttgart entstanden durch die Firma Lumière im August 1896, diese wurden dann auch im Rahmen der Ausstellung für Elektrotechnik und Kunstgewerbe in Stuttgart im gleichen Jahr öffentlich aufgeführt.[1]

Mit dem beginnenden 20. Jahrhundert breitet sich die Produktion von Filmen stark aus. Nun werden auch in Deutschland Filme hergestellt, die alle gängigen Filmgattungen umfassen. Die Hauptgruppen sind Spielfilme, Dokumentarfilme, Experimentalfilme, Nachrichtenfilme, Kulturfilme, Lehrfilme, Werbefilme/Propagandafilme, Wirtschaftsfilme. Auch Privatfilme, die für den eigenen Gebrauch gedreht und im persönlichen Umfeld gezeigt werden, werden häufiger hergestellt. Alle diese Großgattungen an Filmen werden auch wieder unterteilt. So werden z.B. beim Dokumentarfilm unterschiedliche Dokumentarfilmarten definiert. Der echte Dokumentarfilm unterscheidet sich von vielen anderen dokumentarischen Formaten durch seine journalistisch-wissenschaftliche Recherche und die Geschichte, die zumindest versucht, sich der Wahrheit anzunähern, bzw. die auf einer Wahrscheinlichkeit aufbaut.

Doch neben der einer größeren Öffentlichkeit bekannten Filmgattung der Dokumentarfilme gibt es auch Filme, denen keine Inszenierung der Abgebildeten oder Agierenden zugrunde liegt, sondern die behördliche oder geschäftliche Aufnahmen von besonderen Ereignissen, bestimmten Orten festhalten. Dazu zählen u.a. Aufnahmen von Tatorten, Demonstrationen, besonderen Ereignissen, Unglücksorten (Verkehrsunfällen, Flugzeugabstürzen, Bränden), von Überwachungskameras. Häufig bestimmen der Ort, die Personen und das Geschehnis den Blickwinkel auf das Gezeigte.

Technische Entwicklungen

Doch nicht nur die Inhalte der Filme, sondern auch die technische Vielfalt der Datenträger und Aufnahme- und Abspielgeräte haben im Laufe der Zeit immens zugenommen und machen die Bereitstellung und Nutzung dieses Archivgutes kompliziert und häufig sehr aufwändig. Im Folgenden soll ein grober, nur technische Teilaspekte berücksichtigender Überblick zu den gängigen Filmformaten gegeben werden. Filmformat bezeichnet im engeren Sinne der Filmtechnik die Breite des Rohfilmmaterials und auch die unterschiedlichen Videoformate.[2] Im weiteren Sinne wird unter diesem Begriff aber oft auch die Gesamtheit mit weiteren Parametern verstanden, die für die Kompatibilität eines Films mit der Apparatetechnik wesentlich sind.

Der 35-mm-Film („Normalfilm“) ist ein Filmformat, bei dem der Filmstreifen 35 mm breit ist. Er wurde ursprünglich für die Aufzeichnung von Bewegtbildern (Kinofilme) entwickelt, erst später wurde er auch in der Stehbildfotografie als „Kleinbildfilm“ verwendet. In beiden Bereichen wurde er zum meistgenutzten Filmformat. Zu Beginn bis in die frühen 1950er Jahre handelte es sich meistens um feuergefährliches und hochentzündliches Nitrozellulosematerial, danach zunehmend um Sicherheitsfilm aus Zelluloseacetat und heute mehr und mehr um Sicherheitsfilm auf Polyesterbasis. Der 35 mm breite, für den Filmtransport mit einer doppelseitigen Perforation versehene Filmstreifen wurde 1893 von William Dickson eingeführt. Zusammen mit der Konfektionierung bestimmt es die mechanische Kompatibilität des Films mit der Kamera oder dem Projektor.

Die nächst häufig verwendeten Filmformate sind die beiden Schmalfilmformate 16 mm und Super 16 mm, die weltweit für Fernsehproduktionen, Dokumentationen und Low-Budget-Filme genutzt wurden. Das 16-mm-Format wurde 1923 für Amateur-, Dokumentar-, Lehr- und Werbefilme eingeführt, fand jedoch bald als Alternative zum 35-mm-Kinostandard Verbreitung. Schlechtere Auflösung und gröberes Korn wurden dabei zugunsten der weit geringeren Produktionskosten und der meist kompakteren und leichteren Technik in Kauf genommen. Seit der Jahrtausendwende wird der 16-mm-Film zusehends durch elektronisch-digitale Aufzeichnungsverfahren ersetzt.

Der entwickelte 16-mm-Film hat eine Bildfeld-Größe von 10,3 mm × 7,5 mm (Breite/Höhe), die Bilddiagonale beträgt also 12,7 mm. Pro Bild (frame) gibt es ein Perforationsloch seitlich exakt in Höhe des Bildstrichs. Das Material wird mit einseitiger und doppelseitiger Perforation hergestellt. Einseitig perforiert benutzt man ihn vor allem als Rohfilm in den Filmkameras und für optische Kopien. Doppelt perforiert wird er (seltener) eingesetzt als Rohfilm, dann meistens für High-Speed-Filmkameras und Trickfilmkameras, vor allem aber bei Kontaktkopien (Klatschkopien). Das Bildseitenverhältnis beträgt 1:1,66 und entspricht damit fast den Produktionsanforderungen für das Fernsehformat 16:9; damit ist er meistens Ausgangsmaterial zur elektronischen Weiterverarbeitung (Postproduktion). Ein Fuß (304,8 mm) 16-mm-Film enthält 40 Bilder, die 100-Fuß-Spulen ergeben daher bei 24 Bildern/s eine Laufzeit von 2:46 min.

Seit den Anfängen des Fernsehens in den frühen 1950er Jahren wurden auf der ganzen Welt im Bereich der aktuellen Berichterstattung fast ausschließlich die – verglichen mit 35-mm-Equipment weitaus kompakteren und leichteren – 16-mm-Filmkameras genutzt. Dabei wurde meist auf Umkehrfilm gedreht, weil zur Fernsehausstrahlung und für die Zwecke des Fernsehens in der Regel ein Exemplar eines Filmes ausreichte. Viele Fernsehanstalten verfügten außerdem über eigene Kopierwerke, die es ermöglichten, Filmmaterial von aktuellen Ereignissen noch am gleichen Tag sendefertig zur Verfügung zu stellen. So war es möglich, Filmaufnahmen nur ein bis zwei Stunden nach Rückkehr des Aufnahmeteams in den Sender zu senden. Ende der 1970er, Anfang der 1980er Jahre löste aber die Elektronische Berichterstattung die Filmaufnahme im Bereich der „Tagesaktualität“ ab. Da die Auflösung eines Fernsehbildes geringer als beim 16-mm-Film ist, fand dieser auch in zahlreichen anderen Bereichen des Fernsehens Anwendung. So wurden, abgesehen von der aktuellen Berichterstattung, auch Reportagen, Dokumentationen, Trick- und Pausenfilme, Werbeklips und sogar Fernsehfilme und -serien auf 16-mm-Film gedreht. Für Reportagen und zunächst auch für Dokumentarfilme verwendete man dabei üblicherweise Umkehrfilm, für die weitaus aufwändigeren Fernsehserien jedoch Negativfilm. Bis zur Einführung der Magnetaufzeichnung (MAZ 1959) auf damals professionellen Videorekordern bot der 16 mm Film die einzige Möglichkeit, Fernsehsendungen zu archivieren. Heutzutage dreht man kaum noch einen Fernsehfilm oder eine TV-Serie auf 16 mm Film. Digitale Kameras haben die klassischen Filmkameras in diesem Segment seit ca. 2010/2011 in kürzester Zeit fast völlig verdrängt.

Der 16-mm-Lichtton spielte eine Rolle vor allem bei Unterrichtsfilmen und Dokumentarfilmen zur Vorführung in Schulen und Seminaren. Hier erwies es sich als vorteilhaft, nur eine Filmrolle anzuliefern, auf der sich Bild und Ton zusammen befanden. Diese konnte jede Person mit Vorführschein (meistens Lehrer oder Hausmeister) in den Projektor einlegen. Diese Technik wurde seit den 1980er Jahren nach und nach durch den Einsatz von Fernsehgeräten oder auch durch elektronische Bildprojektoren verdrängt, wobei meistens VHS-Kassetten, seit den 2000er Jahren auch DVDs verwendet wurden.

Ein weiteres Filmformat, das aber weniger verbreitet ist, entstand im Jahr 1921/1922 bei der französischen Firma Pathé. Es handelt sich dabei um den 9,5-mm-Film, der eine Drittelung des älteren Pathé-Kok-Films von 28,5 Millimetern Breite war. Das Filmsystem der Firma Pathé bestand aus dem Heimprojektor Pathé-Baby, einem einfachen Kurbelgerät mit gesteuertem Greifer und aus käuflich erwerbbaren Reduktionskopien von Produktionen aus dem eigenen Filmverleih. Durch die Mittelperforation konnte beinahe die gesamte Filmbreite genutzt werden. Die preiswerte Kamera fand beachtliche Verbreitung in Frankreich, England, Deutschland und in der Schweiz. 9,5-mm-Film war ausnahmslos Sicherheitsmaterial. Da es ein strapazierfähiges Filmformat ist und eine außergewöhnlich hohe Materialausnutzung ermöglicht, wird es auch heute noch von Filmamateuren aus 16-mm-Rohfilm hergestellt und verwendet.

Größere Verbreitung erlangte das Schmalfilmformat 8 mm, später als Normal 8 bezeichnet, welches im März 1932 von Eastman-Kodak auf den Markt gebracht wurde. Um Filmkosten zu sparen, entstand aus dem bekannten 16-mm-Film ein neues Amateurfilmformat, indem man ihn zweimal je zur Hälfte belichtete und nach der Entwicklung in der Mitte teilte. Dadurch verringerte sich das Bildformat von 7,5 mm x 10,4 mm bei 16-mm-Film auf 3,7 mm x 4,7 mm, also ungefähr um den Faktor 4,5. Die modernen hochauflösenden Filmemulsionen sorgten dennoch für eine ausreichende Bildqualität, so dass schon in den späten 1930er Jahren 8-mm-Kameras doppelt so häufig waren wie 16-mm-Kameras. Mit Normal 8 wurden zumeist Stummfilme gedreht. Die Vorführung lief in der Regel auch mit verschiedenen Zweibandverfahren ab, in den 1960er Jahren kamen aber Tonfilmprojektoren auf, die allerdings teuer und infolgedessen wenig verbreitet waren. Diese Projektoren arbeiteten mit einer nachträglich auf dem Film anzubringenden Magnetspur; die Tonqualität des Magnet-Randspurtons bei Normal-8 war sehr bescheiden. Die meisten Amateur-Tonfilme wurden mit unterschiedlichen Zweibandverfahren vertont und vorgeführt.

Die Vorteile des 8-mm-Films lagen in kleineren Kameras, vor allem aber in erheblich geringeren Kosten für Apparate und Filmmaterial, die private Filme überhaupt erst im größeren Umfang ermöglichten. Nachteilig an diesem Vorgehen waren die für den schmalen Film unverhältnismäßig breiten Perforationslöcher.

Nachfolger des Normal-8-Format war das Schmalfilm-Filmformat Super 8, das 1965 von Kodak eingeführt wurde. Eine schmalere Perforation des Super-8-Formats bot ein größeres Bildformat und somit eine hinsichtlich der Auflösung überlegene Bildqualität. Dies führte zum Untergang des Formats insoweit, dass bald keine Neugeräte mehr angeboten wurden. Der Übergang von Normal 8 zu Super 8 ging sehr schnell vonstatten. Wie sein Vorgänger war Super 8 überwiegend für den privaten Bereich gedacht, um Familienfeste, Urlaube oder öffentliche Ereignisse in bewegten Bildern festzuhalten. Mit der Marktreife der Videotechnik wurde Super 8 in den 1980er Jahren nahezu komplett von dieser abgelöst.

Die Ablösung der gängigen oben genannten analogen Filmformate veränderte den Markt grundlegend. Die neue Videotechnik verbreitete sich nicht nur im professionellen und semi-professionellen Bereich, sondern auch im Amateurfilmbereich. Auf dem wachsenden Markt tummelte sich eine Vielzahl von Anbietern, die mit proprietären Systemen versuchten, größere Marktanteile zu erringen. Als Speichermedium der Bild- und Tondaten diente zuerst das Magnetband, meist in analoger Form auf einer Videokassette. Das bekannteste Format ist das Video Home System (VHS). Die Videotechnik umfasst aber auch die elektronischen Verfahren zur Aufnahme, Übertragung, Bearbeitung und Wiedergabe von bewegten Bildern sowie des Begleittons.

Die Videotechnik hat sich wie folgt entwickelt:

  • analoge Aufzeichnung auf Magnetband, analoge Verarbeitung: VCR, VHS, S-VHS, Video-8, Video 2000;
  • digitale Aufzeichnung auf Magnetband, digitale Verarbeitung: (mini-) DV und digitaler Videoschnitt;
  • digitale Aufzeichnung auf DVD oder Festplatte mit Komprimierung, meist MPEG-2;
  • digitale Aufzeichnung auf Speicherkarte, meist stärkere Kompression, etwa mit MPEG-4.

Wichtige Faktoren für die Nutzbarmachung von Filmen, unabhängig vom Ausgangsmaterial, sind die Erhaltung und vorsichtige Restaurierung des Ausgangsmaterials, eine dem Trägermaterial angemessene und bestandserhalterische sichere Lagerung, Herstellung und die zur Nutzung freigegebenen Kopien. Ein wichtiger Grundsatz lautet auch, dass bei der Herstellung von Kopien so wenig wie möglich das Original manipuliert werden soll.[3]

Quellenkritik und Auswertungsmöglichkeiten

Authentizität bezeichnet eine kritische Qualität von Wahrnehmungsinhalten (Gegenständen oder Menschen, Ereignissen oder menschliches Handeln), die den Gegensatz von Schein und Sein als Möglichkeit zu Täuschung und Fälschung voraussetzt. Als authentisch gilt ein solcher Inhalt, in dem beide Aspekte der Wahrnehmung, unmittelbarer Schein und eigentliches Sein, in Übereinstimmung befunden werden. Die Scheidung des Authentischen vom vermeintlich Echten oder Gefälschten kann als spezifisch menschliche Form der Welt- und Selbsterkenntnis gelten. Zur Bewährung von Authentizität sind sehr weitreichende Kulturtechniken entwickelt worden, die die Kriterien von Authentizität für einen bestimmten Gegenstandsbereich normativ zu (re-)konstruieren versuchen.

In der Geschichtsdidaktik werden nach Hans-Jürgen Pandel verschiedene Formen der Authentizität unterschieden:[4]

  • Personen- und Ereignisauthentizität: gibt an, inwieweit dargestellte Personen oder Ereignisse tatsächlich existiert haben.
  • Quellenauthentizität: gibt an, inwieweit eine Quelle den Ansprüchen an Echtheit genügt.
  • Typenauthentizität: gibt an, inwieweit Personen / Figuren womöglich erfunden, aber im historischen Kontext trotzdem überzeugend sind.
  • Erlebnisauthentizität: gibt an, inwieweit unter anderem auch in Filmen erlebte und empfundene Authentizität tatsächlich vom Verfasser so empfunden wurde. Pandel merkt an, dass diese Art der Authentizität mit den „üblichen quellenhistorischen Mitteln“ kaum nachweisbar ist.
  • Repräsentationsauthentizität: gibt an, inwieweit ein dargestelltes Ereignis epochentypisch andere Vorkommnisse / Ereignisse abbildet.

Im Grunde gibt es keine typischen Exemplare von filmischen Aufnahmen, jedes Genre hat seine eigene Dramaturgie und selbst diese ist dem Autor, der Redaktion, dem Regisseur, dem Dargestellten, der Szene, dem Umfeld und dem Tatbestand verpflichtet und von diesen abhängig. Deshalb ist der, der diese Materialien wissenschaftlich, historisch, populär wissenschaftlich oder privat nutzen möchte, mit den Problemen der Quellenkritik konfrontiert. Ohne Kontextinformationen lassen sich Filme nur sehr eingeschränkt zu Forschungszwecken gebrauchen.

Filmbestände im Audiovisuellen Archiv des Landarchivs Baden-Württemberg

Ein wichtiger Ort, an dem man eine sehr umfangreiche und alle Filmgattungen umfassende Sammlung aufbewahrt und der Nutzung zugänglich macht, ist das Audiovisuelle Archiv des Landarchivs Baden-Württemberg (AV-Archiv) in Stuttgart, das Ende der 1980er Jahren gegründet wurde und zu Beginn seiner Tätigkeit sich besonders auf den Mitschnitt von Sendungen des Süddeutschen Rundfunks spezialisierte. Doch zeigte sich rasch, nachdem die Bekanntheit dieser Institution wuchs, dass diese Tätigkeit nur ein kleiner Aspekt des Archivs sein konnte, vor allem da auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk selbstverständlich seine Produktionen archivierte. Vor allem ab Mitte der 1990er Jahre veränderte sich die Arbeit des AV-Archivs grundlegend. Nun standen nicht mehr Kopien von Fernsehsendungen im Vordergrund, sondern jetzt wurden originäre Quellen übernommen, die als Unikate in den Magazinen verwahrt werden. Dazu zählen besonders die Aufzeichnungen von Landtagssitzungen, aber auch Aufnahmen von staatlichen Behörden wie unter anderem der Polizei, der Justizvollzugsanstalten, Staatsanwaltschaften und anderer mehr. Die im AV-Archiv vorhandenen Archivbestände können online im Internet recherchiert werden.

Um einige sehr wenige Bespiele zu nennen, sei auf folgende Filme aufmerksam gemacht, die auch nur einen sehr kleinen Eindruck von den unterschiedlichen Filmgattungen im AV-Archiv geben sollen.

An Spielfilmen werden vor allem im Bestand J 25 (Sammlung Friedrich Knilli zur Mediengeschichte des Antisemitismus) eine Vielzahl Filme verwahrt, u.a.: „Der Märtyrer seines Herzens“, Österreich 1918, Länge: 85 Minuten,[5] „Jew Süss“, Großbritannien 1934, Länge: 108 Minuten[6], „Kolberg“, Deutschland 1945, Länge: 111 Minuten.[7] Doch nicht nur im Bestand J 25 werden Spielfilme verwahrt, auch im Bestand R 20/005 10 (Filmdokumente des Hauptstaatsarchivs Stuttgart) befindet sich der Film „Friedrich Schiller - Der Triumph eines Genies“, Deutschland 1940, Länge: 102 Minuten.[8]

Die genannten Filme sind nur Beispiele für die in diesen Beständen verwahrten Spielfilme, die aufgrund ihres Entstehungszusammenhangs zu einer quellenkritischen Auseinandersetzung sehr geeignet sind. Insgesamt werden im AV-Archiv über 150 Spielfilme verwahrt, die einer Nutzung harren.

Neben Spielfilmen ermöglichen Dokumentar-, Lehr-, aber auch Propagandafilme einen tieferen Einblick in die Zeitgeschichte. Dazu zählen u.a.: „Triumph des Willens“, Deutschland 1934, Länge: 114 Minuten,[9] frühe Fremdenverkehrsfilme zu Württemberg und Hohenzollern,[10] Filme aus dem Nachlass von Peter Baudendistel.[11] Daneben sind Lehrfilme von Sportverbänden im AV-Archiv zu finden. Der am häufigsten nachgefragte Film („Die Pisten-Teufel“[12] aus dem Jahr 1987) wird im Bestand R 20/005 18 Schwäbischer Skiverband e.V. verwahrt.

Nun sollen noch zwei Filmkategorien kurz erwähnt werden, nämlich die von staatlichen Dienststellen produzierten Filme und die aus Privatbesitz stammenden Hobbyfilme. Die erste Kategorie umfasst Filme, die im Kontext dienstlicher Aufgaben entstanden sind. Dazu zählen u.a. Filme der Kriminalpolizei, die im Zusammenhang mit einem Verbrechen gedreht und nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist von der Kriminalpolizei an das zuständige Staatsarchiv abgegeben und von dort an das AV-Archiv weitergegeben wurden. Hierzu zählen unter anderem Bestände des Staatsarchivs Ludwigsburg. Erwähnt werden soll beispielsweise der Bestand R 20/003 06 (EL 51/5) (Landespolizeidirektion Stuttgart II, Audiovisuelles Material), mit Aufnahmen von Tatorten, Rekonstruktionen von Verbrechen, landesweiten Übungen der Einsatzkräfte der Polizei und Wasserschutzpolizei, Überwachung von Veranstaltungen und Demonstrationen. Aber nicht nur das Staatsarchiv Ludwigsburg, sondern auch das Staatsarchiv Sigmaringen verwahrte AV-Material aus der Tätigkeit der Polizei; so vor allem zur Flugzeugkatastrophe bei Überlingen am 1. Juli 2002. Diese Unterlagen werden im AV-Bestand R 20/006 01 verwahrt.

Daneben geben auch kommunale Archive, Vereine, Verbände sowie Privatpersonen Filme an das AV-Archiv ab, die dort archivgerecht verwahrt, digitalisiert und, sofern rechtlich möglich, zur Nutzung bereitgestellt werden.[13] Die in diesem Bereich vorhandenen Filme decken einen sehr breiten Bereich der Alltagsgeschichte ab und geben interessante Einblicke in das Vereins-, Verbands- und auch Familienleben in unterschiedlichen Jahrzehnten des letzten Jahrhunderts. Diese Sujets sind aber bisher nur selten in historisch-wissenschaftlichen Arbeiten genutzt worden, obgleich gerade sie für die Geschichte des 20. Jahrhunderts von besonderer Bedeutung sind und nicht durch schriftliche oder bildliche Quellen in vielen Forschungsbereichen ersetzt werden können.

Doch nicht nur das ist ein Ort, an dem solche wichtigen Quellen verwahrt werden. Neben dem Audiovisuellen Archiv des Landesarchivs Baden-Württemberg verwahrt auch die im Jahr 1998 gegründete Landesfilmsammlung mit dem Haus des Dokumentartfilms wichtige audiovisuelle Quellen. Sie dient als zentrales Filmarchiv und wird im Auftrag des Landes Baden-Württemberg über Mittel der Filmförderung der Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg mbH und des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst finanziert. Sie sammelt Filme aus und über das Bundesland aus kommunalen, kirchlichen und staatlichen Archiven, von Firmen des Landes, insbesondere aber aus Privatbesitz. Außerdem archiviert sie die Belegexemplare der MFG Filmförderung Baden-Württemberg.[14]

Eine weitere Institution, die bereits seit Jahrzehnten der Forschung und Filmproduktionen bewegte Bilder zur Verfügung stellt, ist das Bundesarchiv mit der Abteilung Filmarchiv, die in Berlin und Koblenz angesiedelt ist. Seit den 1950er Jahren sammelt und verwahrt diese Institution Filmmaterial – seit 1990 auch die filmische Überlieferung der DDR –, das in Deutschland hergestellt wurde. Neben den deutschen Wochenschauen werden dort auch Dokumentarfilme und Spielfilme, verwahrt, die von der Bundesverwaltung und ihren Funktionsvorgängern hergestellt werden.[15] Weitere Informationen zur Archivierung von Filmen in Deutschland und den Gefahren, die dieser Quellengattung drohen, kann der Internetpräsenz der Initiative „Filmerbe in Gefahr“[16] entnommen werden, auf der auch weitere Links zu einschlägigen Einrichtungen und Initiativen zu finden sind.

Hinweise zur Benutzung

Auf den Filmdokumenten ruhen in der Regel noch die Urheber- und Nutzungsrechte bei den Produzenten der AV-Medien. Nur in wenigen Ausnahmefällen liegen die Rechte beim Archiv. Problemlos nutzbar hinsichtlich der Urheberrechte sind die Aufnahmen, die von Landesbehörden gefertigt wurden. Jedoch kann es auch bei diesen zu rechtlichen Einschränkungen kommen, da bei diesen Daten- und Personenschutzauflagen zu berücksichtigen sind. Vor allem bei Aufnahmen der Polizei von Tatorten und Tätern gelten besondere Datenschutzauflagen, die eine freie Nutzung vorläufig nicht ermöglichen. In diesen Fällen muss zwingend eine Einzelfallprüfung erfolgen, ob die Materialien für wissenschaftliche Zwecke oder Dokumentationen herangezogen werden dürfen. Anders sieht es bei Aufnahmen von Landtagssitzungen aus, da diese in der Regel öffentliche Sitzungen sind und deren Redebeiträge auch in Form der Sitzungsprotokolle öffentlich zugänglich sind.

Anmerkungen

[1] S. Landesfilmsammlung Baden-Württemberg, HDF003631: Lumière-Filme aus Deutschland, 1896–1897, Stuttgart. Fontaine sur le Schlossplatz. 238.
[2] Vgl. Klijn/Lusenet, Tracking, S. 33f.
[3] Ebd., S. 80–84 und Weiser, Audio- und Videobänder, S. 33-38.
[4] Wörterbuch Geschichtsdidaktik, S. 31.
[5] HStA Stuttgart: J 25 (Sammlung Friedrich Knilli zur Mediengeschichte des Antisemitismus), Bestellsignatur: R 20/005 23 R140064/101.
[6] HStA Stuttgart: J 25 (Sammlung Friedrich Knilli zur Mediengeschichte des Antisemitismus), Bestellsignatur: R 20/005 23 R130043/101.
[7] HStA Stuttgart: J 25 (Sammlung Friedrich Knilli zur Mediengeschichte des Antisemitismus), Bestellsignatur: R 20/005 23 R130140/103.
[8] HStA Stuttgart: R 20/005 10 (Filmdokumente des Hauptstaatsarchivs Stuttgart), Bestellsignatur: R 20/005 10 R040050/101.
[9] HStA Stuttgart: J 25 (Sammlung Friedrich Knilli zur Mediengeschichte des Antisemitismus), Bestellsignatur: R 20/005 23 R140034/101.
[10] HStA Stuttgart: R 20/005 Fremdenverkehrsfilme von Württemberg und Hohenzollern, 1929-1938.
[11] Vgl. Hauptstaatsarchiv Stuttgart: R 20/002 06 Nachlass Peter Baudendistel (* 1941, + 2009), 1929-1950, 1955-2000.
[12] HStA Stuttgart: Bestellsignatur R 20/005 18 R120038/102.
[13] Vgl Filmdokumente des HStA Stuttgart, Bestand R 20/005 10 sowie die Beständegruppe R 30 Film- und Tondokumente aus den nichtstaatlichen Archiven.
[14] Vgl. Landesfilmsammlung Baden-Württemberg http://www.landesfilmsammlung-bw.de/index.php/landesfilmsammlung/unser-profil (18.07.2017) (auf dieser Seite kann auch nach Filmen recherchiert werden) sowie Filmschätze.
[15] Vgl. die Seite des Bundesarchivs Abteilung Filmarchiv, dort sind auch weitergehende Informationen zu finden https://www.bundesarchiv.de/bundesarchiv/organisation/abteilung_fa/index.html.de (18.07.2017).
[16] Vgl. „Filmerbe in Gefahr“ https://filmerbe-in-gefahr.de/page.php?0,950,0,0 (18.07.2017).

Literatur

  • Etmanski, Johannes, Der Film als historische Quelle. Forschungsüberblick und Interpretationsansätze, https://epub.ub.uni-muenchen.de/558/6/etmanski-film.pdf (18.07.2017).
  • Filmschätze in Baden-Württemberg, bearb. von Ingrid Graf/Brigitte Knorr/Petra Müller/Reiner Ziegler, red. von Anita Raith, Gerlingen 2002.
  • Film- und Tondokumente im Archiv. Vorträge des 76. Südwestdeutschen Archivtags am 22. und 23. Juni 2016 in Bad Mergentheim, hg. von Kurt Deggeller/Peter Müller, Stuttgart 2017.
  • Handro, Saskia, „Erinnern Sie sich ….“. Zum Verhältnis von Zeitgeschichte und Fernsehen, in: Zeitgeschichte, S. 201–218.
  • Klijn, Edwin/Lusenet, Yola de, Tracking the reel world. A survey of audiovisual collections in Europe, Amsterdam 2008.
  • Moltmann, Günther, Film und Tondokumente als Quellen zeitgeschichtlicher Forschung, in: Zeitgeschichte im Film und Tondokument. 17 historische, pädagogische und sozialwissenschaftliche Beiträge, hg. von Dems./K.-F. Reimers, Göttingen 1970, S. 17–23.
  • Osterhammel, Jürgen, Die Verwandlung der Welt. Eine Geschichte des 19. Jahrhunderts, München 2009.
  • Paul, Gerhard, Einführung, in: Zeitgeschichte, S. 193–200.
  • Saupe, Achim, Authentizität, Version: 3.0, in: Docupedia-Zeitgeschichte, 25.8.2015, http://docupedia.de/zg/Authentizit.C3.A4t_Version_3.0_Achim_Saupe?oldid=125340 Versionen: 3.0 3.0 2.0 1.0 (18.07.2017).
  • Weiser, Andreas, Audio- und Videobänder im Archiv – Schadensbilder, Lagerung, Restaurierung, Digitalisierung, in: Film- und Tondokumente im Archiv, S. 33–38.
  • Wirtz, Rainer, Das Authentische und das Historische, in: Alles authentisch? Popularisierung der Geschichte im Fernsehen, hg. von Thomas Fischer/Dems., Konstanz 2008, S. 187–203.
  • Wörterbuch Geschichtsdidaktik, hg. von Ulrich Mayer/Hans-Jürgen Pandel/Gerhard Schneider/Bernd Schönemann, Schwalbach/Ts. 2006.
  • Young, James E., Beschreiben des Holocaust, Frankfurt a.M. 1997.
  • Zeitgeschichte – Medien – historische Bildung, hg. von Susanne Popp/Michael Sauer/Bettina Alavi/Marko Demantowsky/Gerhard Paul (Beihefte zur Zeitschrift für Geschichtsdidaktik 2), Göttingen 2010.

Zitierhinweis:  Peter Bohl, Bewegte Bilder - Filmdokumente, in: Südwestdeutsche Archivalienkunde, URL: […], Stand: 13.2.2018.

 

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