Verkündbücher

Von Christoph Schmider

Verkündbuch aus Tengen-Büßlingen, 1801–1830, Doppelseite Mai und Juni 1806, (Quelle: Erzbischöfliches Archiv Freiburg, PfA Büßlingen)
Verkündbuch aus Tengen-Büßlingen, 1801–1830, Doppelseite Mai und Juni 1806, (Quelle: Erzbischöfliches Archiv Freiburg, PfA Büßlingen)

Definition

Im Bereich der süddeutschen römisch-katholischen Kirche sind Verkündbücher die chronologisch geordnete Aufzeichnung der vom zuständigen Seelsorger im sonntäglichen Gottesdienst von der Kanzel verkündeten kirchlichen, staatlichen und kommunalen Verordnungen, Hinweise und Informationen. Im Bereich der evangelischen Kirchen existieren vergleichbare Quellen (z.B. sogenannte „Abkündigungsbücher“).

Historische Entwicklung

Verkündbücher sind vereinzelt seit der frühen Neuzeit nachweisbar. Ihre Existenz lässt sich letztlich aus dem biblischen Sendungs- und Lehrauftrag der Kirche begründen: „Von jeher wurden die kirchlichen Anordnungen bei dem Pfarrgottesdienste bekannt gemacht, weil bei diesem alle Gläubigen erscheinen sollen, und zwar wegen der engen Verbindung mit dem göttlichen Worte nach dem christlichen Vortrage.“[1] Da der Ortsgeistliche oftmals die einzige Instanz einer Gemeinde war, die in regelmäßigem Kontakt mit allen Gemeindemitgliedern stand und mit dem sonntäglichen Gottesdienst zudem über eine Plattform zur gleichzeitigen Informierung aller verfügte, wurden immer wieder auch weltliche Bekanntmachungen von der Kanzel verkündigt: „Die Verkündigungen wurden nach dem älteren Gebrauch der Kirche mit entsprechenden Belehrungen verbunden.“[2] In der römisch-katholischen Kirche finden Verkündbücher erst im Kontext der (katholischen) Aufklärung in nennenswertem Umfang Verbreitung, wobei es im ausgehenden 18. und beginnenden 19. Jahrhundert oftmals zu kirchenamtlichen Vorschriften und Regelungen kommt, wie beispielsweise im Bistum Konstanz im Jahr 1810. Ab ca. 1960/1970 werden die Verkündbücher mit dem zunehmenden Aufkommen der als zeitgemäßer Ersatz an ihre Stelle tretenden vervielfältigten oder gedruckten Pfarr- und Verkündigungsblätter immer weniger üblich; etwa seit den 1980er Jahren sind sie praktisch nicht mehr in Gebrauch.

Aufbau und Inhalt

Titelblatt eines Verkündbuchs der Pfarrkuratie Maria Hilf, Freiburg, 1914 bis 1918, (Quelle: Erzbischöfliches Archiv Freiburg, PfA Freiburg-Maria Hilf)
Titelblatt eines Verkündbuchs der Pfarrkuratie Maria Hilf, Freiburg, 1914 bis 1918, (Quelle: Erzbischöfliches Archiv Freiburg, PfA Freiburg-Maria Hilf)

Der (aufgeklärte) Konstanzer Generalvikar Ignaz Heinrich von Wessenberg verordnete im Jahr 1810 für das Bistum Konstanz: Alles, was im Jahre hindurch von der Kanzel verkündet wird, soll von jedem Pfarrer und Curaten in einem eigenen Verkündigungsbuche aufgezeichnet werden.[3] Verkündigt und ins Verkündbuch eingetragen wurden somit beispielsweise die kommenden Festtage, die Beerdigungen und Totengedenkgottesdienste, die Kollekten (Sammlungen), regelmäßige sowie besondere Anordnungen über den Sakramentenempfang wie z.B. (Oster-)Beichte und (Oster-)Kommunion, die Eheaufgebote (Eheproklamationen), die Erteilung von (höheren) Weihen (z.B. Priesterweihen von Angehörigen der Pfarrgemeinde), aber auch Ablässe und Kirchenstrafen.[4] Hinzu kommen immer wieder staatliche und kommunale Erlasse und Verfügungen.

Dadurch wird für die einzelnen Geistlichen „der Kreislauf ihrer Arbeit aufgezeichnet für jede Woche und die außergewöhnlichen Bemühungen um Hebung des sittlich-religiösen Lebens in der Pfarrei.“[5] Jakob Ebner, der schon im Jahr 1905 in einem primär an den Klerus der Erzdiözese Freiburg adressierten Aufsatz eindringlich auf den pastoralen und historischen Wert der Verkündbücher hingewiesen hatte, zitiert, leider ohne genaue Quellenangabe, mehrere interessante und bemerkenswerte Einträge:

Führt die hl. Gewohnheit ein, daß auf die ewige Anbetung alle Pfarrkinder die hl. Sakramente empfangen. Ihr legt damit ein Kapital an, das euch für die Ewigkeit hohe Zinsen trägt. (…) Wenn eure Leiber einstens draußen auf dem Gottesacker modern und der Beichttag, den ihr zur hl. Gewohnheit gemacht habt, Jahr für Jahr, im Allerseelenmonat abgehalten wird, wie gut, wie viel wird dann für eure Seelenruhe gebetet, wie manche hl. Kommunion wird dann für eure arme Seele aufgeopfert werden! [6]

Ein weiteres Beispiel, das Ebner immerhin datiert, stammt aus dem Jahr 1857: Die Eltern werden gebeten, ihre schulpflichtigen Kinder doch auch hie und da werktags in die Kirche zu schicken; denn es ist unmöglich, daß alle so sehr beschäftigt sein sollen, daß man seit vier Wochen kein Kind in der Kirche, dagegen noch bei später Nacht auf der Gasse sieht.[7]

Als Beleg dafür, dass nicht nur kirchliche Ereignisse in den Verkündbüchern dokumentiert sind, führt Ebner einen Eintrag aus dem Jahr 1870 an: Zur Unterstützung der Familien, deren Väter in den Krieg ziehen mußten, hat sich in Konstanz ein Komitee gebildet. Liebesgaben aller Art werden von heute an im Pfarrhause entgegengenommen und regelmäßig abgesendet. Ebenso werden Gaben an Geld, Leinwand, Charpie [8] für die verwundeten deutschen Krieger angenommen; zum Zupfen von Charpie wird gerne im Pfarrhause Anleitung gegeben. Der Dank der armen Soldaten und des lieben Vaterlandes sei der herrliche Lohn der Wohltäter. Nenne sich keiner Vaterlandsfreund, der hierin müßig zusieht.[9]

Pfarrer Jakob Ebner sah die Möglichkeit, die Verkündbücher auch als zentrale Informationsquelle für jeden Seelsorger zu nutzen und richtete daher im Jahr 1905 den Wunsch an seine Amtsbrüder, die Verkündbücher als Ergänzung zu einer Pfarrchronik heranzuziehen: „Bei einem Todesfall [eines Pfarrers] dürfte es angebracht sein, daß der Nachfolger kurz die Personalien des verstorbenen Vorgängers vor dem ersten Eintrag niederschreibt.“[10] Inwieweit dieser Wunsch Realität wurde, müsste je im Einzelfall per Autopsie geklärt werden.

Überlieferungslage

Im Jahr 1941 konstatierte Pfarrer Eduard Edelmann, der die Verkündbücher vor allem als Ergänzungsüberlieferung für genealogische Forschungen schätzte: „Leider fehlt es gegenwärtig noch an Übersichten über die alten Bestände, da frühere Bestandsaufnahmen nur die Kirchenbücher erfaßten. Soweit heute schon feststellbar, reichen die Verkündbücher im badischen Teil des Erzbistums Freiburg teilweise bis ins 17. Jahrhundert zurück, so in Meersburg bis 1675, in Buchen – nach den bisherigen Funden – bis 1694.“[11]

An diesem Defizit hat sich bis heute nichts Wesentliches geändert, denn ein Überblick über den noch erhaltenen Bestand an Verkündbüchern existiert, zumindest für das Erzbistum Freiburg, ebenso wenig wie eine Erfassung der seit dem flächendeckenden Ende der Verkündbuchführung eingetretenen Verluste. Zwar ist der Quellenwert der Verkündbücher vor allem in der Lokalgeschichtsforschung grundsätzlich bekannt, doch Auswertungen, die über das punktuelle Zitieren von Kuriositäten hinausgehen, haben nach wie vor Seltenheitswert.

Quellenkritik und Auswertungsmöglichkeiten

Verkündbücher sind oftmals schwer lesbar, da sie primär für den Schreiber selbst und nicht zur Weitergabe bestimmt waren. Inhaltlich und formal ist diese Quellengattung uneinheitlich, zeigt ein breites Spektrum an Erscheinungsformen, von stichwortartig oder in Kurzschrift festgehaltenen, stark abgekürzten Notizen bis hin zu mit fast literarischem Anspruch ausformulierten Darstellungen wichtiger und/oder interessanter Ereignisse. Bei der äußeren Form kam es im Lauf des 19. Jahrhunderts zu einer gewissen Standardisierung in Gestalt von wenige hundert – oftmals linierte – Seiten starken, in Leder oder Leinen vorgebundenen Oktavbänden. In der familiengeschichtlichen Forschung werden Verkündbücher bisweilen zur Ergänzung anderer Quellen herangezogen, worauf Ebner und insbesondere Edelmann hingewiesen haben. Dabei können die Erträge gerade im Fall von Eheschließungen recht ergiebig sein, während der Dokumentations- und Informationswert für Sterbefälle üblicherweise geringer ist:

„In den Ehebüchern vermißt man nicht selten Angaben über die Abstammung der Brautleute. Sind in einer Pfarrei die Verkündbücher erhalten und gut geführt, so kann man das Wichtigste über die Abkunft – mindestens für ledige Verlobte – durchweg den Eheaufgeboten entnehmen. Manche Aufgebote weisen auch den Weg zu auswärtigen Quellen.“[12]

„Wie zur Ergänzung des Ehebuchs lassen sich die Verkündbücher auch zur Ausfüllung von Lücken im Totenbuch heranziehen, da aus den verkündeten Seelenopfern – dem ‚Ersten‘, ‚Siebenten‘ und ‚Dreißigsten‘ – die Namen der Verstorbenen ersehen und annäherungsweise auch die Todestage bestimmt werden können. Zu gleich befriedigenden Ergebnissen wie bei den Eheaufgeboten wird man aber hier deshalb nicht gelangen, weil Seelenmessen regelmäßig nur für Erwachsene gelesen wurden, Kindersterbfälle also nicht zu erfassen sind. Bisweilen ist in Verkündbüchern auch Ort und Zeit des Todes früherer Pfarrkinder vermerkt, die sich dem Gebet ihrer Landsleute haben empfehlen lassen.“[13]

Darüber hinaus lassen sich mittels der Verkündbücher bisweilen die gegen allerlei Missstände ergriffenen pastoral-pädagogischen Maßnahmen des Pfarrers dokumentieren wie beispielsweise im Jahr 1812 in Kappel im Tal (Freiburg-Kappel):

An den Werktagen wird […] vor und nach der hl. Messe der Segen mit dem Hochw[ürdigsten] in der Monstranz gegeb[en] werden; ich wünsche nur, daß man zahlreicher erscheine als voriges Jahr, denn das Hochwürdige wird nicht wegen Stühl und Bänken, sondern wegen Menschen ausgesetzt.[14] Die Männer werden erinnert, daß die Kirche noch nicht zusammenfallt; sie dürfen sicher in ihre Stühle gehen, und haben nicht Noth, in der hintern Kirche und auf der Stiege stehen zu bleiben.[15]

Hinweise zur Benutzung

Verkündbücher sind originäre Bestandteile von Pfarrarchiven und daher, ebenso wie diese, nach Maßgabe des kirchlichen Archivrechts benutzbar.[16] In der Praxis ist jedoch nur die Nutzung der in den Diözesanarchiven deponierten Verkündbücher ohne Weiteres möglich. Die in den Pfarreien verwahrten Verkündbücher sind teils aufgrund des nicht selten unzureichenden Ordnungs- und Erschließungszustandes, teils aufgrund der Tatsache, dass die Pfarrbüros keine angemessene fachliche Betreuung der Pfarrarchive zu leisten vermögen, in der Regel kaum nutzbar.

Forschungs- und Editionsgeschichte

Eine systematische Erforschung der Verkündbücher als historische Quellen steht aus. Für Orts- und familiengeschichtliche Forschungen wurden und werden Verkündbücher immer wieder herangezogen und – in der Regel auszugsweise – publiziert. Gesamteditionen katholischer Verkündbücher scheinen zumindest für Baden-Württemberg bislang nicht vorzuliegen.

Anmerkungen

[1] Amberger, Pastoraltheologie, S. 224.
[2] Ebner, Verkündbuch, S. 293.
[3] „Bischöfliche Ordinariats-Verordnung“, S. 101.
[4] Vgl. Ebner, Verkündbuch, S. 293.
[5] Ebd., S. 294.
[6] Ebd., S. 295.
[7] Ebd., S. 294.
[8] Charpie (Scharpie), von lateinisch carpere „zupfen“, „pflücken“, ist ein bis ins frühe 20. Jahrhundert gebräuchliches, faseriges Verbandmaterial, das durch Zerzupfen von Baumwoll- oder Leinenstoffen hergestellt wurde.
[9] Ebner, Verkündbuch, S. 296.
[10] Ebd., S. 297.
[11] Edelmann, Verkündbücher, S. 8f.
[12] Ebd., S. 9.
[13] Ebd., S. 10.
[14] Pfarrarchiv Freiburg-Kappel, Bücher, Nr. 33 (Verkündbuch 1812), S. 52.
[15] Ebd., S. 58f.
[16] Anordnung, S. 277–281.

Literatur

  • Amberger, Joseph, Pastoraltheologie, Bd. 3, Regensburg 1857.
  • Anordnung über die Sicherung und Nutzung der Archive der katholischen Kirche (Kirchliche Archivordnung – KAO), in: Amtsblatt der Erzdiözese Freiburg 2014, S. 277–281.
  • „Bischöfliche Ordinariats-Verordnung (Wegen Aufbewahrung der amtlichen Akten bey jeder Pfarre oder sonstigen Pfründe)“ vom 5. Dezember 1810, in: Sammlung, S. 101–103.
  • Bosch, Manfred, Verkündbücher der Pfarrei Grunertshofen als Spiegel des religiösen Lebens, in: Amperland. Heimatkundliche Vierteljahresschrift für die Kreise Dachau, Freising und Fürstenfeldbruck 15 (1979), S. 411f.
  • E[bner], J[akob], Das Verkündbuch, in: Oberrheinisches Pastoralblatt 7 (1905), S. 292–297.
  • Edelmann, Eduard, Verkündbücher und Familienforschung, in: Oberrheinisches Pastoralblatt 43 (1941), S. 8–10.
  • Hahn, Philipp Matthäus, Echterdinger Verkündbuch 1781 – 1790. Transkription der Handschrift, bearb. u. komm. von Eberhard Gutekunst (Quellen und Schriften zu Philipp Matthäus Hahn 8), Stuttgart 1990.
  • Heitzer, Max, Jesukindwindeln und Agathaküglein, Palmbäume und Aloysianische Andacht. Kurioses aus dem Verkündbuch der Pfarrei Lam von 1828 – 1834, in: Beiträge zur Geschichte im Landkreis Cham 15 (1998), S. 105–112.
  • Isele, Bernhard, Überlingen am Ried im Spiegel der Verkündbücher des 19. Jahrhunderts (1811–1891) in: Hegau 67 (2010), S. 153–172.
  • Kick, Ute, Verkündbücher, eine wertvolle Quelle für den Heimatforscher, in: Jahrbuch des Landkreises Lindau 5 (1990), S. 11f.
  • Mader, Franz/Löffler, Bernhard, Das Verhältnis von Staat und katholischer Kirche im Spiegel der Pfarrchroniken und pfarrlichen Verkündbücher Passaus, in: Passau in der Zeit des Nationalsozialismus, hg. von Winfried Becker, Passau 1999, S. 501–526.
  • Metz, Hermann, Beten für Baden. 900 Jahre Baden: Texte aus dem Verkündbuch, in: Unser Münster. Die Informationsschrift des Münsterbauvereins Breisach e.V. 48 (2012), S. 16.
  • Reiner, Manfred, Das Verkündbuch des Schultheißen Johannes Fink zu Plochingen (Plochinger Wegspuren 25), Plochingen 1989.
  • Sammlung bischöflicher Hirtenbriefe und Verordnungen Seiner Hoheit des Durchlauchtigsten Fürsten-Primas des Rheinischen Bundes, Bischofs zu Constanz. Für das Bistum Constanz. Zweite Fortsetzung, Konstanz 1810.
  • Schmid, Siegfried, Verkündbuch des Veteranen-Verein Neumarkt a. d. Rott, seit 1953 Krieger- und Soldatenkameradschaft KSK. Neumarkt-Sankt Veit [ca. 2009].

     

Zitierhinweis: Christoph Schmider, Verkündbücher, in: Südwestdeutsche Archivalienkunde, URL: [...], Stand: 01.07.2017.

 

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