Schulunterlagen

Von Ulrike Kühnle

Lektionsschematismus für das Gymnasium in Wertheim, 1814, (Quelle: Landesarchiv BW, StAWt S-VI/01 Nr. 143)
Lektionsschematismus für das Gymnasium in Wertheim, 1814, (Quelle: Landesarchiv BW, StAWt S-VI/01 Nr. 143)

Definition der Quellengattung

Als Schulunterlagen bezeichnet man in den Archiven eine heterogene Gruppe von unterschiedlichen Unterlagen, die von einer schulischen Einrichtung zur Verwaltung und Organisation des Schulbetriebs angelegt wurden.

Aufbau und Inhalt

Eine der ältesten Schulüberlieferungen im Stadtarchiv Wertheim ist der Bestand „Gymnasium Wertheim“. Die Unterlagen reichen teilweise bis ins 17. Jahrhundert zurück und enthalten eine Vielzahl von Schriftstücken zu Schulverwaltung und Unterrichtsorganisation vorwiegend aus dem 19. Jahrhundert, so beispielsweise Schulordnungen, Lehrpläne, Schülerverzeichnisse, Conduitenlisten, Klassenbücher, Konferenzakten, Schulgeldlisten, Lehrerpersonalsachen, aber auch Rechnungen für Unterrichtsmaterialien oder Bauakten für den Schulumbau oder -neubau.

Da vor allem die Schülerverzeichnisse, Conduitenlisten, Zensurbücher, Klassenbücher, Schulversäumnislisten wie auch die Lehr- und Lektionspläne anschauliche Einblicke in das Schulleben vergangener Zeiten bieten, werden diese Archivaliengruppen nachfolgend ausführlicher beschrieben.

Schülerverzeichnisse

In den Hauptschülerverzeichnissen des Gymnasiums sind die Namen aller Schüler verzeichnet, die diese Schule besucht haben. Die ältesten Schülerverzeichnisse stammen aus dem 17. und 18. Jahrhundert und sind im Vergleich zu den späteren Verzeichnissen noch sehr einfach gehalten. Geordnet nach Klasse bzw. Klassenstufe sind darin lediglich die Vor- und Zunamen der Schüler verzeichnet. Wesentlich ausführlicher werden die Schülerverzeichnisse des Gymnasiums zu Beginn des 19. Jahrhunderts. Der Grund dafür dürfte die Schulordnung von 1798 für die Wertheimer Stadtschule[1] gewesen sein. In dieser Schulordnung wird ausdrücklich verlangt, dass jeder Schullehrer vierteljährlich ein Verzeichnis (eine sog. Conduitenliste) anzulegen hatte, in das er für jeden seiner Schüler eine Beurteilung der Fähigkeiten, des Fleißes und des Benehmens in Schule und Kirche einzutragen hatte. Diese Anweisung von 1798 wurde offenbar auch für das Hauptschülerverzeichnis des Gymnasiums übernommen, denn in dem von 1804 bis ca. 1870 geführten „Schüleralbum“[2] werden neben den Grunddaten wie Name, Vorname, Schulein- und Schulaustritt, Alter bzw. Geburtsdatum, Heimatort sowie Name und Beruf der Vaters auch das Benehmen und die Charaktereigenschaften eines jeden Schülers beschrieben, ebenso sein weiterer Werdegang, soweit er bekannt war. So steht z.B. über einen Schüler, der 1827 das Gymnasium verließ, in diesem Schüleralbum zu lesen: Bei vorzüglichen Anlagen hatte er sich auch ohne besonderen Fleiß zum Teil gute Schulkenntnisse erworben, übrigens sehr ehrgeizig und leichten Sinnes zeigte er einen unruhigen Kopf.

Wie das Schüleralbum in der Rubrik Bemerkungen weiter berichtet, verlief sein weiterer Lebensweg offenbar ebenso unruhig. Demnach studierte er nach seiner Schulentlassung Medizin und Rechtswissenschaft, wurde anschließend preußischer Offizier, hielt sich eine Zeit lang in Brasilien auf und starb später in Amerika.

Bedauerlicherweise wird diese Ausführlichkeit nicht lange beibehalten. Schon im darauffolgenden Schülerverzeichnis, das von 1870 bis 1909 geführt wurde, beschränken sich die Angaben wieder auf Vor- und Zuname des Schülers, Geburtsdatum, Konfession, Wohnort, Name und Beruf des Vaters sowie auf das Datum des Schulein- und des Schulaustritts. Die gleichen Angaben enthalten auch die im ersten Drittel des 20. Jahrhunderts angelegten Schülerverzeichnisse des Gymnasiums.

Conduitenlisten

Unmittelbar auf die Schulordnung von 1798 zurückzuführen sind die sogenannten „Conduitenlisten“. Die Bezeichnung leitet sich ab von dem französischen Wort conduite = Verhalten, Benehmen. Wie oben bereits erläutert, mussten diese Listen vierteljährlich von den Lehrern und Kantoren erstellt werden. Zu beurteilen waren darin Fähigkeiten, Fleiß und sittliches Betragen in Schule und Kirche jedes einzelnen Schülers. Die Beurteilung eines der Schüler des Gymnasiums Wertheim in der Conduitenliste von 1809 lautete beispielweise folgendermaßen:

Johann Philipp Kirchner, 11 Jahre alt, präpariert sich größtenteils auf seine Schul-Lektionen; allein in der Schule fehlt es ihm an Aufmerksamkeit. Sein sittliches Betragen ist ziemlich gut.

Eine gewisse Bedeutung hatten die Conduitenlisten auch deswegen, weil sie an die Schulkommission geschickt und bei den jährlichen Prüfungen, zu denen alle interessierten Personen Zutritt hatten, zur Belobigung oder Bestrafung der Schüler öffentlich vorgelesen wurden.

Zensur- und Lokationsbücher

In die Zensurbücher wurden, wie der Name schon sagt, die Zensuren der Schüler eingetragen. Ähnlich wie heute gab es neben den Noten für die Leistungen in den einzelnen Schulfächern auch Verhaltensnoten, in denen Benehmen, Fleiß und Aufmerksamkeit bewertet wurden.

In den älteren Zensurbüchern des Gymnasiums werden bis Mitte 1869 Leistungsbewertungen, wie z. B.„vorzüglich“,“ziemlich gut“, „genügend“ und „mittelmäßig“ verwendet. Mit der Verordnung zur Organisation der Gelehrtenschulen vom 1. Oktober 1869[3] erfolgte die Umstellung auf ein fünfstufiges Schulnotensystem, in dem 1 = sehr gut, 2 = gut, 3 = hinlänglich, 4 = ungenügend und 5 = schlecht bedeutete. In den Folgejahren wurden die Leistungsstufen offenbar noch verfeinert und ergänzt, denn das bis 1935[4] am Wertheimer Gymnasium verwendete Notensystem war, genau wie heute, sechsstufig und reichte von „sehr gut“, „gut“, „ziemlich gut“, über „hinlänglich“ und „ungenügend“ bis zu „ganz ungenügend“. Im Juli 1935 wurde eine vierstufige Leistungsbewertung eingeführt, die aber bereits 1938 durch das sechsstufige Notensystem ersetzt wurde, das heute noch in Deutschland gebräuchlich ist und die Leistungsstufen 1 = sehr gut, 2 = gut, 3 = befriedigend, 4 = ausreichend, 5 = mangelhaft und 6 = ungenügend umfasst.

Üblich war zumindest bis zum Ende des 19. Jahrhunderts auch, dass teilweise in die Zensurbücher selbst, teilweise in eigens dafür angelegte Bände die sogenannten Lokationen der Schüler eingetragen wurden. Die Lokation gab darüber Auskunft, welchen Rang ein Schüler leistungsmäßig im Klassenverband einnahm. An den Lokationslisten lässt sich also sehr gut ablesen, wer zu den leistungsstärkeren Schülern zählte und welche Schüler sich eher im mittleren und unteren Leistungsspektrum bewegten.

Bis 1869 wurden in Baden in jedem Schulfach Lokationslisten erstellt. Die oben erwähnte Verordnung von 1869 beschränkte dieses Schüler-Ranking auf eine jährliche Gesamtlokation am Ende des Schuljahrs.

Klassenbücher

In die Klassenbücher wurde und wird auch heute noch von den Lehrerinnen und Lehrern der Unterrichtsstoff jeder Schulstunde eingetragen. So lässt sich nachlesen, welche Lerninhalte in den verschiedenen Fächern im Laufe des Schuljahres vermittelt und welche Hausaufgaben aufgegeben wurden. Feststellen lässt sich auch, welche Schüler abwesend waren und ob es irgendwelche Vorkommnisse oder Besonderheiten gab.

Schon die Klassenbücher aus dem 19. Jahrhunderts enthalten darüber hinaus auf den ersten Seiten ein Verzeichnis der zum Klassenverband gehörenden Schüler. Im Laufe der Zeit kommen weitere Angaben hinzu. So sind z.B. in den Klassenbüchern des Gymnasiums aus der Mitte des 20. Jahrhunderts neben Schülerliste und Stundenplan auch einige statistische Zusammenstellungen enthalten, etwa wie viele Jungen und wie viele Mädchen in der Klasse unterrichtet wurden, welchen Konfessionen die Schulkinder angehörten und wie sich Konfessionen auf die Schülerzahlen verteilten.

Schulversäumnisbücher

In diesen Bänden sind die Namen der Schüler vermerkt, die nicht zum Unterricht erschienen sind. Unterschieden wird in den Eintragungen, ob es sich um bewilligte, entschuldigte oder unentschuldigte Abwesenheiten handelte und wie hoch die Anzahl der Abwesenheiten im Schuljahr insgesamt war.

Lehrpläne

In den Lehrplänen sind für jedes Unterrichtsfach die Lernziele festgelegt und die Lerninhalte beschrieben. Auch die Lehrbücher, die verwendet werden sollen, werden in den Lehrplänen genannt.

Diesem Muster folgt schon die Wertheimer Schulordnung von 1798. Unter der Rubrik „Bestimmung der Gegenstände des öffentlichen Unterrichts in der hiesigen Schule und der dabei zu gebrauchenden Lehr-Bücher“ werden in mehreren Paragraphen die Lernziele für jede Klassenstufe festgelegt. So sollten z.B. die Schüler der 5ten Klasse Kenntnisse der Buchstaben und deren Zusammensetzung erlernen und zum richtigen und deutlichen Lesen sowie zum Schreiben angeleitet werden. Als Lehrbücher werden neben einem ABC-Buch und einem Lesebuch auch die Bibel und das Gesangbuch genannt. Die Verordnung zu Lehrplan, Schulordnung und Abiturientenprüfung der badischen Gelehrtenschulen aus dem Jahre 1869[5] folgt ebenfalls diesem Schema.

Zur Umsetzung der Lehrpläne und zur Organisation des Unterrichts wurden von der Leitung des Gymnasiums Lektionspläne und Stundenverteilungslisten erstellt. In den Lektionsplänen stehen die Lehrfächer, die Unterrichtsthemen, die verwendeten Lehrbücher und teilweise auch die Namen der Lehrer. Die Stundenverteilungslisten wiederum enthalten die Namen aller Lehrer des Gymnasiums, die von ihnen unterrichteten Fächer, die Stundenanzahl pro Fach und die von dem Lehrer zu unterrichtenden Klassen. Die im Archivgut des Gymnasiums erhaltenen Pläne und Listen stammen überwiegend aus dem 19. Jahrhundert.

Überlieferungslage

Für die Übernahme des Schriftguts der öffentlichen Schulen sind in Baden-Württemberg die Staatsarchive zuständig. Da sie nicht die Unterlagen aller Schulen in ihrem Sprengel übernehmen können und wollen, gibt es seit den 1990er Jahren eine Regelung, die vorsieht, dass die Stadt- und Kreisarchive unter bestimmten Voraussetzungen das Schriftgut der öffentlichen Schulen in ihrer Stadt oder ihrem Landkreis übernehmen können, wenn das zuständige Staatsarchiv die Unterlagen nicht selbst archivieren will. Auf diese Weise können sich Schulunterlagen sowohl in Staatsarchiven als auch in Kreis- und Stadtarchiven finden. Der Bestand Gymnasium Wertheim zum Beispiel wird, wie eingangs bereits erwähnt, im Stadtarchiv Wertheim verwahrt.

Quellenkritik und Auswertungsmöglichkeiten

Schulunterlagen eignen sich für zahlreiche Forschungsthemen. Da die Schülerverzeichnisse neben den Namen der Schülerinnen und Schüler auch das Geburtsdatum, den Heimatort sowie den Namen und den Beruf des Vaters enthalten, eignen sie sich gut für familiengeschichtliche Forschungen. Auch für sozialgeschichtliche Themenstellungen können sie interessant sein. So lässt sich z.B. in den Schülerverzeichnissen des 19. Jahrhunderts aus den Angaben zum Beruf des Vaters gut ablesen, welcher sozialen Schicht die Schüler angehörten.

Die Lehrpläne wiederum zeigen auf, welche Lerninhalte den Schülerinnen und Schülern vermittelt werden sollten und auf welche Fächer besonderer Wert gelegt wurde. In den Schulordnungen und Lehrplänen lässt sich auch nachlesen, welche pädagogischen Ansätze zu der damaligen Zeit verfolgt wurden.

Hinweise zur Benutzung

Da die Archivalien des Bestands Gymnasium Wertheim überwiegend im 19. Jahrhundert entstanden sind, kann der Großteil des Archivguts ohne Einschränkungen eingesehen werden. Allerdings unterliegen die Schülerlisten und Klassenbücher ab den 1930er Jahren noch den Sperrfristen für personenbezogene Unterlagen, wie sie in § 6 des Landesarchivgesetzes Baden-Württemberg festgelegt sind. Eine Nutzung dieser Unterlagen ist nur nach vorheriger Sperrfristenverkürzung möglich.

Anmerkungen

[1] LABW StAWt R-Rep. 88 Nr. 426.
[2] StAWt S-VI/01 Nr. 4, Schüleralbum für das Gymnasium zu Wertheim, ca. 1804–1870.
[3] Landesherrliche Verordnung (1869).
[4] Eckert, Interview.
[5] Verordnung, den Lehrplan […] betr. (1869).

Literatur

  • Landesherrliche Verordnung die Organisation der Gelehrtenschulen betreffend, in: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogthum Baden 22, 1869, S. 359–365.
  • Schul-Ordnung für die Wertheimer Stadt-Schule, Wertheim 1798.
  • Eckert, Hugo, Interview mit Frau Studiendirektorin i. R. Getrud Wiedemann-Olschewsky, geb. Wolpert, über ihre Schulzeit am Wertheimer Gymnasium zur Zeit des III. Reiches (1933-1941), in: 625 Jahre Wertheimer Lateinschule. Festschrift Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium, red. von Konrad Freking, Wertheim 1998, S. 104.
  • Verordnung, den Lehrplan, die Schulordnung und die Abiturientenprüfung der Gelehrtenschulen betreffend, in: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogthum Baden 22, 1869, S. 366–397.
  • Von den Gelehrtenschulen und ihrer Einrichtung im Allgemeinen; Zweck und Umfang ihres Unterrichts, in: Großherzoglich Badisches Staats- und Regierungs-Blatt 8, 1837, S. 53–64.

Zitierhinweis:  Ulrike Kühnle, Schulunterlagen, in: Südwestdeutsche Archivalienkunde, URL: […], Stand: 16.2.2018.

 

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