Klarissenkloster St. Klara Söflingen 

Ortsbezüge:
Baujahr/Gründung: 1253 [vor 1253]
Zerstörung/Aufhebung: 1802 [1802/03]
Beschreibung: In Söflingen befand sich sowohl das älteste, als auch das bedeutendste und vermögendste Kloster der Klarissen in Deutschland. Seine Keimzelle besaß es in der Sammlung der Schwestern auf dem "Gries bei Ulm" (1237 urkundliche Ersterwähnung). Die politischen Unruhen der Stauferzeit, aber auch die zunehmend enger werdenden Verhältnisse durch das stetige Anwachsen des Konvents ließen den ursprünglichen Ansiedlungsort "auf dem Gries" als ungünstig erscheinen und gaben den Ausschlag, das Kloster anfangs der 50er Jahre (vor 1253) nach Söflingen zu verlegen. Als erste Äbtissin wird in dieser Zeit Hailwigis (Hedwig) 1254 und 1259 erwähnt. Zugleich werden Schwestern aus Ulm und Söflingen 1252 zur Gründung des Konvents in Pfullingen entsandt. Hilfreich bei der Umsiedlung nach Söflingen erwies sich wohl Gräfin Willibirgis von Helfenstein, eine gebürtige Gräfin von Dillingen, die mit Billigung des Hauses Dillingen, noch zu Lebzeiten der hl. Klara von Assisi den Nonnen Land in Söflingen schenkte, damit sie dort ein Kloster für 72 Schwestern errichten konnten. Am 13. Januar 1258 unterzeichnete schließlich Graf Hartmann IV. von Dillingen eine großzügige Schenkung, welche ein eigenes Klosterterritorium bereitstellte. Die Klarissen erhalten den gesamten Söflinger Besitz der Grafen von Dillingen, der in der Folgezeit weiter ausgebaut wurde. Im Spätmittelalter reichten die Besitzungen neben der engeren Umgebung von Söflingen und Ulm wie über zahlreiche Gemeinden des Umlands bis nach Gomaringen bei Tübingen und über die Konstanzer Diözesangrenzen hinweg in das Gebiet der Diözese Augsburg. Weinberge besaß das Kloster in Neuffen (seit 1239), Heimbach, Beutelsbach, Großheppach, Schnait und Stuttgart. 1392 erließ das Kloster, Zeichen wie sich die Grundherrschaft in Landesherrschaft wandelte, erstmals eine Dorfordnung für Söflingen. Nachdem die Söflinger Klarissen zunächst der Regel Papst Gregors IX. für den Zweiten Orden des hl. Franziskus von Assisi gefolgt waren, übernahmen sie die neue Ausarbeitung der Regel des Papstes Innozenz IV. (1243-1254), um dann die Regel von Papst Urban IV. (1261-1264) anzunehmen. Wann die Annahme der Urbanregel erfolgte, darüber gibt keine Urkunde Auskunft, sie ist aber mindestens seit dem 14. Jh. vorauszusetzen. Der Schutz der Päpste, unter dem die Söflinger Klarissen seit ihren Anfängen standen, bestätigen die zahlreichen Privilegien und Freiheiten, die ihnen von Papst Innonzenz IV. und Papst Alexander IV. (1254-1261) zugestanden werden. Sie erhielten vor dem Hintergrund ihres Armutsgelöbnisses Abgabenfreiheit. Papst Nikolaus III. erweiterte den päpstlichen Schutz 1280 auf alle Untertanen und Güter Söflingens. Die ausdrückliche Bestellung des Bischofs von Konstanz zum Protektor des Klosters nahm Papst Johannes XXII. (1316-1334) vor. Den weltlichen Schutz hatten nach König Konrad IV. vor allem die Grafen von Dillingen wahrgenommen. 1356 übertrug Karl IV. den kaiserlichen Schutzauftrag der Reichsstadt Ulm. Im Jahre 1368 verbriefte er die Vogtfreiheit des Klosters. Neben der Gründung des Pfullinger Konvents 1252 waren Söflinger Schwestern, wenn auch nicht immer mit wünschenswerter Deutlichkeit nachweisbar, u. a. 1294 in Flein bei Heilbronn beteiligt. Nach Übernahme der Urbanregel war der Söflinger Konvent in Chor- und Laienschwestern gegliedert. Die Leitung lag in Händen einer Äbtissin, die bei der jährlichen Visitation zu resignieren hatte, dann aber sofort wiedergewählt werden konnte. Das Leben in strenger Klausur bei ausgedehnten Besitzungen erforderte eine Erweiterung der Klostergemeinschaft um das Institut der Konversen, welche als Klosterknechte und -mägde den Aufgaben der Bewirtschaftung und Verwaltung nachkamen. Durch das Gelöbnis der Armut, der Keuschheit und des Gehorsams waren sie an das Kloster gebunden und zählten durch Gelübde und Ordenskleid zu den Ordensleuten. Die sozial-karitative Seite des Klosters Söflingen zeigte sich in den "Kindern". Hierbei handelt es sich um minderjährige Mädchen, die zur Versorgung und Erziehung ins Kloster gebracht worden waren. Was das geistliche Leben anbelangt, so wird in Söflingen gegen Ende des 15. Jh., wie die "Söflinger Briefe" und "Söflinger Lieder" offenbaren, ein Nachklang der Mystik des 13. und 14. Jh. spürbar. Briefe und Lieder dokumentieren eine zunehmende Verinnerlichung und Poetisierung der Frömmigkeit und stehen zeitlich in engem Zusammenhang mit der 1484 erfolgten Reform des Klarissenklosters, in deren Kontext auch die amtierende Äbtissin Christina Strölin (1469-1484) abgesetzt wurde. Im Kontext der inneren Erneuerung ist der Neubau des Klosters im Jahre 1492 unter der Reformäbtissin Elisabeth Reichner (1484-1508/13) zu sehen. Die schwersten Bedrängnisse für das Kloster brachten die Auseinandersetzungen der Reformationszeit. Söflingen verteidigte das katholische Bekenntnis und bewahrte seine politische Selbständigkeit. Der Konvent konnte sich dabei höchster Unterstützung sicher sein, da Karl V. jeden Missbrauch der Schirmherrschaft seitens der Stadt Ulm mehrfach ausdrücklich verboten hatte, wobei der Kaiser als kirchliche Schutzherren die Bischöfe von Augsburg und Konstanz benannte. Den Ulmer Untertanen untersagte andererseits der Magistrat den Besuch der Gottesdienste in Söflingen. 1537 versuchte er sogar einen evangelischen Prediger nach Söflingen zu entsenden. Im 30-jährigen Krieg litt das Kloster unter den Heeren beider Kriegsparteien, denen der evangelischen Union wie der katholischen Liga. In der schlimmsten Phase 1643 bis 1648 konnten sich die Nonnen in den Schutz der Mauern der stark befestigten Stadt Ulm zurückziehen. Nach dem 30-jährigen Krieg erholte sich das Kloster, was sich darin ausdrückte, dass noch einmal ein großes Bauvorhaben in Angriff genommen wurde. Unter den Äbtissinnen Euphrosinia Rampf (1684-1687), Kleopha Veeser (1687) und Angela Gräfin Slawata (1687-1701) wurde die nun frühbarocke Klosterkirche erbaut. Architektonisch lag der Bau in Händen des Wessobrunner Baumeister Kaspar Feichtmayr. Der einfache, dem franziskanischen Armutsideal entsprechende Bau mit seiner Innenausstattung blieb jedoch nicht original erhalten, da das Kircheninnere 1821 als Pfarrkirche umgestaltet wurde. Wenn auch die Stadt Ulm ihre Reformationsversuche aufgeben musste, die Bestrebungen, die Herrschaft über das Kloster und sein Territorium zu erhalten, wurden darum noch nicht fallen gelassen. Die Selbständigkeit Söflingens sollte ihre rechtliche unantastbare Basis freilich erst gegen Ende der Geschichte des Klarissenkonvents erhalten. Die Abtei, zwar schon in früheren Jahrhunderten auf Reichstagen vertreten, beispielsweise 1566 und 1576, erhielt in einem Prozess von 1768 bis 1773 endlich die Reichsunmittelbarkeit. Sie dauerte nur knapp drei Jahrzehnte. Im Entschädigungsplan vom 18. August 1802 wurde das Klarissenkloster und sein Gebiet mit rund 4000 Untertanen zusammen mit der Stadt Ulm und dem Wengenstift dem Kurfürsten von Bayern zugesprochen und am 4. September 1802 in Besitz genommen. Die letzte, 1807 verstorbene Äbtissin Bonaventura Seelinger (1801-1802) wählte mit ihren Schwestern die Fortsetzung des Gemeinschaftslebens. 1809 mussten die Schwestern, nun unter der Leitung der früheren Priorin Ursula Schad (1802-1814), ihr Kloster verlassen, weil es in ein Feldlazarett umgewandelt werden sollte. Als neuer Aufenthaltsort wurde das ehemalige Dominikanerinnenkloster Obermedlingen bestimmt. 1810 wurden sie wieder zurückbeordert, da inzwischen die Übergabe von Ulm und Söflingen von Bayern an das Königreich Württemberg beschlossen worden war. Württemberg sagte zunächst die Fortzahlung der Pensionen und die Fortführung des Gemeinschaftslebens zu, als aber im Jahre 1814 erneut ein Lazarett in das Kloster gelegt werden sollte, wurde der Konvent endgültig aufgelöst, die Gebäude mit Ausnahme der Klosterkirche 1818 abgebrochen.
Autor: WOLFGANG URBAN
Objekttyp: Kloster
Ordensregel:
  • Klarissen vor 1253-1803
Sonstiges: Bistum: Konstanz, ab 1821 Rottenburg-Stuttgart,
fiel an: Bayern (1803), Württemberg (1810)
Weiter im Partnersystem: http://www.kloester-bw.de/?nr=603

Adresse Klosterhof 20, Ulm

Literatur:
  • M. Erzberger: Die Säkularisation in Württemberg von 1802 bis 1810. Ihr Verlauf und ihre Nachwirkungen. Stuttgart 1902, ND Aalen 1974. 341ff.W. Zimmermann / N. Priesching (Hg.): Württembergisches Klosterbuch. Klöster, Stifte und Ordensgemeinschaften von den Anfängen bis in die Gegenwart. Stuttgart 2003. 460-462 (W. URBAN).Die Kunstdenkmäler des ehemaligen Oberamts Ulm, ohne die Gemarkung Ulm. Bearb. v. H. A. Klaiber u. R. Wortmann (Die Kunstdenkmäler in Württemberg. Hg. vom Landesdenkmalamt Baden-Württemberg). München 1978. 601-693.M. MILLER: Die Söflinger Briefe und das Klarissenkloster Söflingen bei Ulm im Spätmittelalter. Würzburg 1940.K. S. FRANK: Das Klarissenkloster Söflingen bis zur Aufhebung 1803. In: H. E. SPECKER / H. TÜCHLE (Hg.): Kirchen und Klöster in Ulm. Ein Beitrag zum katholischen Leben in Ulm und Neu-Ulm von den Anfängen bis in die Gegenwart. Ulm 1979, 163-199.DERS.: Das Klarissenkloster Söflingen (Forschungen zur Geschichte der Stadt Ulm 20). Ulm 1980 (Lit.).
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