Lautenbach 

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Typauswahl: Gemeinde
Status: Gemeinde
Homepage: http://www.lautenbach-renchtal.de
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Einwohner: 1852
Bevölkerungsdichte (EW/km²): 86.0
Max. Höhe ü. NN (m): 781.6
Min. Höhe ü. NN (m): 198.48
PLZ: 77794

Die Gemeinde Lautenbach liegt im nordöstlichen Teil des Ortenaukreises. Das Gemeindegebiet erstreckt sich im nördlichen Talschwarzwald beiderseits des Renchtals. Während die Kerbtäler überwiegend mit Wiesen bedeckt sind, erhebt sich an den Hängen darüber dichter Wald. Rund zwei Drittel des Gemeindegebietes sind bewaldet. Naturräumlich gehört das Gebiet zur übergreifenden Einheit des Nördlichen Talschwarzwaldes. Der höchste Punkt liegt auf 781,60 m, der tiefste Punkt auf 198,48 m. Zur Gemeinde Lautenbach gehören die Dörfer Lautenbach, Hinter- und Vorder-Winterbach mit Lierbach, die Weiler Hohenrain, Hubacker, Sendelbach, Unter-Rüstenbach, die Bergwerk-Siedlung, der Zinken Ober-Rüstenbach sowie zahlreiche Höfe und Wohnplätze. Lautenbach wird erst 1233 in einer Urkunde des Klosters Allerheiligen als Hofgut im unteren Renchtal erwähnt. Die heutige Gemeinde blieb über Jahrhunderte eine Streusiedlung und gehörte bis 1665 teils zum Gericht Oberkirch, teils zum Gericht Oppenau der Herrschaft Oberkirch, danach ganz zum Gericht Oberkirch. Von 1316 bis 1803 gehörte der Ort zum Erzbistum Straßburg. 1803 kam er an Baden und wurde dem Amt Oberkirch zugewiesen. 1815 wurde Lautenbach selbständige Gemeinde. 1936 kam der Ort zum Bezirksamt, ab 1939 Landkreis Offenburg und gehört seit 1973 zum Ortenaukreis. Lautenbach bildet mit der Stadt Oberkirch und der Stadt Renchen eine Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft. Lautenbach hat sich seit 1945 nur langsam entwickelt. Erst ab Mitte der 1970er Jahre wurde am südwestlichen Ortsrand ein größeres Neubaugebiet ausgewiesen. Ab Ende der 90er Jahre wurde dieses nach Südwesten zu deutlich vergrößert und zugleich auch am nördlichen Ortsrand ein kleineres Baugebiet geschaffen. An den Ortsausgängen sind verschiedene Gewerbeflächen erschlossen worden. Lautenbach ist durch die B28 sowie Landes- und Kreisstraßen an das Fernstraßennetz angeschlossen. Durch die seit 1868 bestehende Renchtalbahn ist die Gemeinde an das Fernbahnnetz sowie die Ortenau-S-Bahn angeschlossen. Der weitere ÖPNV erfolgt durch Buslinien innerhalb der TGO –Tarifverbund Ortenau GmbH.

Die Gemarkung liegt beiderseits des Renchtals im nördlichen Talschwarzwald. Nach Norden dehnt sie sich bis zur Wasserscheide gegen die Acher über die Einzugsgebiete mehrerer Seitenbäche, die aus den Graniten des Grundgebirges ein weiches, kuppiges Relief herausmodellieren. Im südlichen Teil sind mit dem Großen und Kleinen Schärtenkopf Reste von Deckenporphyr erhalten. An einer Störungslinie steigt bei Sulzbach eine Thermalquelle auf. Über den Wiesen in den Kerbtälern tragen die Hänge dichte Wälder. Der dörfliche Kern der Siedlung liegt als dem Gelände eingepasstes Haufendorf im Renchtal unmittelbar vor dessen Erweiterung zum Taltrichter. Einzelhöfe und Hofgruppen besetzen die unteren, z.T. auch die mittleren Hänge der Seitentäler.

Wappen von Lautenbach

In Silber (Weiß) eine blaue Traube an grünem Stiel mit zwei grünen Blättern.

Beschreibung Wappen

Die Gemeinde Lautenbach ist 1815 aus siebzehn Zinken gebildet und 1934 noch um den Weiler Sendelbach vergrößert worden. Der Kern des Ortes gruppiert sich um die Ende des 15. Jahrhunderts errichtete Wallfahrtskirche Maria Krönung, das bedeutendste gotische Baudenkmal der Ortenau, der Lautenbach seine Bedeutung verdankt. In Anspielung auf den hier bis heute betriebenen Weinbau verwendete die Gemeinde seit Beginn des 19. Jahrhunderts in ihren Siegeln eine Weintraube. Im ältesten Vogteisiegel ist das Wappen nach dem Muster des badischen Staatswappens von 1807 gestaltet: Der schräg links geteilte Schild zeigt oben den badischen Schrägbalken, unten anstelle des sogenannten Zähringer Löwen die Traube in einem durch Schraffuren als rot gekennzeichneten Feld. Spätere Siegel bringen allein die Traube in einem bekrönten Schild. Seit 1921 führt die Gemeinde das Wappen in der vom Generallandesarchiv entworfenen Form.

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