Herrschaft Limpurg

Stammbaum der Erbschenken von Limpurg zu Obersontheim, 1593 (StAL B 113 I Bü 2194 S. 21 R.)
Stammbaum der Erbschenken von Limpurg zu Obersontheim, 1593 (Landesarchiv StAL  B 113 I Bü 2194 S. 21 R.).

Nach den Truchsessen von Waldburg sind die Schenken von Limpurg ein weiteres Beispiele für den Aufstieg von Reichsministerialen zur Territorialherrschaft. Die Schenken von Limpurg, auch in anderen Gebieten der staufischen Hausmacht, so in der Gegend des Trifels und am Main, auftauchend, war sowohl im staufischen Kernland des Remstals als auch in der Umgebung der Stauferstadt (Schwäbisch) Hall begütert. Die der Reichsstadt unmittelbar benachbarte Limpurg bauten sie, bald in deutlichem Gegensatz zur Stadt, zum Herrschaftsmittelpunkt aus. Der umgebende Reichsgutbezirk, vor allem Wildbannrechte, gab die Grundlage. Heiraten mit benachbarten Grafenfamilien rundeten den Besitz der Schenken ab, eine Verbindung mit Hohenlohe brachte 1411 die Herrschaft Speckfeld in Franken. Dieser erfolgreichen Territorialpolitik stehen Misserfolge gegenüber Schwäbisch Hall entgegen, die Verwicklungen wurden erst 1541 mit dem Verkauf der Limpurg an die Reichsstadt in etwa gelöst.

Obersontheim auf einem Kupferstich von J. M. Frey, 18. Jahrhundert (StAL JL 501 Nr. 26)
Obersontheim auf einem Kupferstich von J. M. Frey, 18. Jahrhundert  (Landesarchiv StAL JL 501 Nr. 26)

Seit 1441 in drei Linien geteilt, erlebte das durch Gemeinsamkeit der Reichslehen und der Wildbänne zusammengehaltene Territorium die Reformation unter Einfluss von Schwäbisch Hall in unterschiedlichen Stufen, bis 1540 allgemein evangelisches Kirchenwesen durchgesetzt war. Mit dem Aussterben der ersten, bald durch einen anderen Zweig ersetzten Linie Speckfeld 1587 traten keine grundlegenden Änderungen ein. Dagegen brachte die Wende des 17. und 18. Jahrhunderts die Auflösung in komplizierte Kondominate durch das Erlöschen der Linie Gaildorf 1690 und der Linie Sontheim (bis 1541 Limpurg) 1713. Der Gaildorfer Anteil wurde sofort zweigeteilt. Nach langen Auseinandersetzungen um den Heimfall der Lehen, wobei Preußen 1742 zugunsten einer Ansbacher Lehensherrschaft auf den Heimfall verzichtete, konnte 1775 Limpurg-Sontheim in fünf Teile, die noch in zahlreiche Nutzungsanteile zerfielen, aufgelöst werden. Auch jetzt blieb die Herrschaft für Reichs- und Kreistage noch eine Einheit, obwohl sich in die Stimmen hauptsächlich Ansbach und Württemberg teilten, ersteres hatte neben kleineren Stücken nur die Lehnshoheit, letzteres erwarb 1780-1782 ein Viertel des gaildorfischen Erbes von 1690 und zwei Fünftel aus der Sontheimer Teilung von 1775.

(Quelle: Bearbeitete Fassung aus dem Abschnitt Landesgeschichte, in: Das Land Baden-Württemberg. Amtliche Beschreibung nach Kreisen und Gemeinden, hg. von der Landesarchivdirektion Baden-Württemberg, Band I, Stuttgart, 2. Aufl. 1977)

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