Hochstift Würzburg

Überrest der Klosterkirche von Anhausen bei Satteldorf (FaBi Kreisbeschreibung SHA)
Überrest der Klosterkirche von Anhausen bei Satteldorf (Landesarchiv BW, Kreisbeschreibung SHA).

Der Ursprung der Würzburger Territorialmacht lag im ostfränkischen Herzogtum. Dies war die einzige frühe Territorialbildung im südwestdeutschen Bereich, die ohne stärkeren Zusammenhang mit der staufischen Hausmacht blieb. Wer mehrere Grafschaften unter sich hatte, galt als Herzog. Dies scheint nach der Vergabe von verschiedenen Grafschaften an den Bischof von Würzburg ab 1000 dahin gewirkt zu haben, dass dieser zunächst in den schriftlichen Quellen als Herzog bezeichnet wurde. Als die Staufer 1114 Rothenburg übernommen hatten und auf der Seite des Königs Heinrich V. den Würzburger Bischof bekämpften, übertrug dieser ihnen das Herzogtum, doch musste er es bereits 1120 an den Bischof zurückgeben. Das Herzogtum des Würzburger Bischofs wird damals mit der richterlichen Gewalt umschrieben. Diese scheint sich dahin entwickelt zu haben, dass der Bischof allmählich die verlehnten Grafschaften wieder an sich ziehen konnte, beim Verschwinden der dem Grafen unterworfenen Freien seine Zentgerichtbarkeit (= Hochgerichtsbarkeit) ausbaute und außerdem den Hochstiftsvogt aus seiner Stellung verdrängte. Ein berühmtes Privileg Barbarossas von 1168 verlieh dem Bischof die volle Hochgerichtsbarkeit. Praktisch konnte er sie nur innerhalb des Rahmens seines Territoriums durchsetzen; das Herzogtum war hier früh territorialisiert, wie es sich auch in dem vor 1250 gebildeten, dem Bischof unterstehenden kaiserlichen Landgericht in Würzburg bald zeigte.

Innerhalb der Grenzen des heutigen Bundeslandes konnte der Bischof seine Bestrebungen nach der Landeshoheit auf die Verfügung über die Klöster Murrhardt, Comburg, Amorbach, auf einen Wildbann um Murrhardt und Einzelbesitz stützen. Diese Ansätze wurden zum größten Teil von anderen Kräften in ihre Dienste gestellt, und erst nachträglich gelang es dem Hochstift wieder, einen Teil der alten Positionen zurückzuerwerben. So konnte es stets einen Rechtsanspruch auf Amorbacher Besitzungen aufrechterhalten, der erst 1684 beim Ausgleich mit Kurmainz zur Bildung territorialer Inseln um Rippberg und um Hardheim führte.

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Realitätsgetreue Ansicht der Komburg um 1570, rechts die Stadt Schwäbisch Hall (Landesarchiv BW, HStAS N 11 Nr. 33).

Im Main- und unteren Taubertal nutzten die Grafen von Wertheim ihre Stellung als Würzburger Außenvögte fast restlos zur Verdrängung des Hochstifts, das sich hier erst nach deren Aussterben 1556 wieder in Freudenberg und mit einer stets umstrittenen Schutzherrschaft über das Kloster Bronnbach festsetzen konnte. Außerdem gelang 1506 der Erwerb von Lauda, mit dem Aussterben der Grafen von Leuchtenberg der von Grünsfeld 1645 und damit die Errichtung eines weiteren Vorpostens im Taubertal. Weiter südlich lagen das 1387 zurückerworbene bis dahin an die Hohenlohe vergebene Lehen Jagstberg und das 1541 wieder gesicherte Stift Comburg.

(Quelle: Bearbeitete Fassung aus dem Abschnitt Landesgeschichte, in: Das Land Baden-Württemberg. Amtliche Beschreibung nach Kreisen und Gemeinden, hg. von der Landesarchivdirektion Baden-Württemberg, Band I, Stuttgart, 2. Aufl. 1977)

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