Hochstift Konstanz

Insel Reichenau, 1707 (GLAK H Reichenau 1)
Insel Reichenau, 1707 (Landesarchiv BW, GLAK H Reichenau 1).

Das Bistum hatte schon als Grundausstattung nicht unbedeutende Güter im Westen und Süden des Bodenseegebiets erhalten. Die wiederholten Versuche, diese durch die großen Abteien St. Gallen und Reichenau abzurunden, wurden mit der Kirchenreform endgültig zunichte gemacht. Neben dem kirchlichen Sprengel bestätigte Friedrich Barbarossa 1155 auch den Besitz; es zeigt sich, dass dieser vielfach der Ansatz zum Territorium wurde, wenn er damals auch allein im Wildbann auf der Höri ein deutlich flächenhaftes Element aufzuweisen hatte. Die in den Händen der Grafen von Heiligenberg als Nachfolger der Linzgaugrafen befindliche Vogtei hatte schon im 13. Jahrhundert kaum mehr Bedeutung. Die zweite Hälfte dieses Jahrhunderts brachte vornehmlich unter Bischöfen aus den Häusern Habsburg-Laufenburg und Klingenberg vielfache Reaktivierung alter Besitzrechte durch Lehnsheimfall und Auskauf des Adels sowie den Vorstoß rheinabwärts in die Herrschaft Klingnau. Das Domkapitel, dessen Güter schon 1155 deutlich von dem des Bistums unterschieden wurden, erwarb um 1300 von der Reichenau und vom Adel die Herrschaft Konzenberg bei Tuttlingen.

Heftige Kämpfe mit der Stadt führten zur Gründung der Bischofsburg in Gottlieben westlich Konstanz, die von etwa 1400 an nach einer Zeit zahlreicher Doppelwahlen und Sedisvakanzen zur Hauptresidenz wurde. Das u. a. durch das Konzil allmählich wiedergekräftigte Bistum konnte erst am Ausgang des Mittelalters eine Territorialbildung versuchen, weil jetzt die einer vollen Landesherrschaft hinderlichen Landgrafschaften in ihrer Bedeutung verblassten. Gleichzeitig setzte aber südlich von See und Rhein das Einrücken der Eidgenossen in den Aargau und Thurgau ein, und damit war dem Bistum endgültig der Weg zu einem einigermaßen zusammenhängenden Territorium verschlossen. Es konnte so nur seine Herrschaft in den Gebieten westlich und nördlich des Untersees durch Erwerb des Blutbannes von der Grafschaft Neuenbürg sowie durch die Inkorporation der Klöster Öhningen (1534) und Reichenau (1540) konsolidieren. Meersburg wurde 1526 Residenz, zumal sich nördlich des Überlinger Sees seit dem 14. Jahrhundert ein Herrschaftsschwerpunkt ausgebildet hatte.

Landtafelkarte des westlichen Bodensees, um 1600 (GLAK H Radolfzell 2)
Landtafelkarte des westlichen Bodensees, um 1600 (Landesarchiv BW, GLAK H Radolfzell 2)

Die Gebiete am Hochrhein mit dem wichtigen Marktort Zurzach waren fortan durch eine Hoheitsgrenze aufgeteilt, und südlich des Stromes setzte sich, wie allgemein im schweizerischen Besitz des Bistums, zunächst die Reformation durch. Die Gegenmaßnahmen der Bischöfe führten in Zusammenarbeit mit den katholischen Kantonen noch um 1535/40 fast überall zu einem Kompromiss mit paritätischen Vertretungen der Bürgerschaft und Simultankirchen. Die Gegenreformation begann aber erst zögernd unter Mark Sittich von Hohenems (1561-1589) und wurde unter Kardinal Andreas von Österreich (1580 Koadjutor, 1589-1600) mit Energie verwirklicht. Unter ihm war das Bistum in Personalunion mit Brixen vereinigt, spätere Bischöfe waren gelegentlich auch Oberhirten von Augsburg, von Speyer (Damian Hugo 1740-1743) und von Mainz-Worms. Es kam aber nicht wie am nördlichen Oberrhein zu einem völligen Anlehnen des Bistums an einen mächtigeren geistlichen Nachbarn. Die unter dem letzten Bischof Karl Theodor von Dalberg (seit 1787 Koadjutor) und seinem Generalvikar Franz Ignaz von Wessenberg nach Konstanz aus den rheinischen Bistümern übertragene Aufklärung sollte im geistlichen Bereich eine starke Prägungskraft entfalten und für die Kirchengeschichte des 19. Jahrhunderts grundlegende Bedeutung haben.

(Quelle: Bearbeitete Fassung aus dem Abschnitt Landesgeschichte, in: Das Land Baden-Württemberg. Amtliche Beschreibung nach Kreisen und Gemeinden, hg. von der Landesarchivdirektion Baden-Württemberg, Band I, Stuttgart, 2. Aufl. 1977)

Suche