Glockner, Karl Adolf 

Geburtsdatum/-ort: 10.11.1861;  Freiburg
Sterbedatum/-ort: 09.02.1946;  Freiburg
Beruf/Funktion:
  • Präsident des Verwaltungsgerichtshofs
Kurzbiografie: 1879 Abitur in Freiburg, Studium der Rechte in Freiburg, Leipzig und Heidelberg
1883 I. juristisches Staatsexamen; Rechtspraktikant in Freiburg und Breisach
1884 Militärdienst (½ Jahr), Dr. jur. in Heidelberg
1887 II. juristische Staatsprüfung
1888 Ministerial-Sekretär im Ministerium des Innern zu Karlsruhe
1890 Amtmann beim Bezirksamt Mannheim
1891 Oberamtmann in Breisach
1893 Ministerialrat im Innenministerium zu Karlsruhe
1902 Geheimer Oberregierungsrat
1906 Ministerialdirektor im Innenministerium zu Karlsruhe
1908 Geheimrat 2. Klasse
1913 Präsident des Verwaltungsgerichtshofs in Karlsruhe; bis 1919 vom Großherzog ernanntes Mitglied der Ersten Kammer
1917 Rang eines Staatsrates
1919-1929 Mitglied des Badischen Landtages
1926 Dr. phil. h. c. Freiburg i. Br.
1927 Eintritt in den Ruhestand, Übersiedlung nach Freiburg
Weitere Angaben zur Person: Religion: rk.
Verheiratet: Johanna, geb. Fischer (1868-1948), Tochter des Bezirksarztes Dr. Pelops Fischer in Karlsruhe
Eltern: Vater: Franz Adolf Glockner, 1821-1882, Bäckermeister in Freiburg
Mutter: Maria Magdalene, geb. Zipfel, 1830-1866, Tochter des Bäckermeisters Thaddäus Zipfel in Freiburg
Geschwister: 7 aus 3 Ehen des Vaters
Kinder: 2 (1 Sohn, 1 Tochter)
GND-ID: GND/101226663X

Biografie: Wolfgang Leiser (Autor)
Aus: Badische Biographien NF 1 (1982), 139-140

Jahrzehntelang war der Name Glockner in Baden wohlbekannt: Nachkommen einer alteingesessenen Freiburger Bäckerfamilie hatten im Land wichtige Stellen inne, als erster Exzellenz Emil Glockner (1837-1921), 1909-1912 Präsident der Oberrechnungskammer und 1879-1910 Stadtverordneter in Karlsruhe. Der Sohn seines Vetters, Karl Glockner, begann 1888 eine glänzende Laufbahn in der Verwaltung, wobei ihm seine juristischen Fähigkeiten nicht weniger zustatten kamen, als sein ausgeprägter politischer Ehrgeiz. Der katholische Vertreter des badischen „Beamtenliberalismus“ war noch in der letzten Phase des Kulturkampfes engagiert. Als Ministerialdirektor des Freiherrn von Bodman erreichte Glockner den Gipfel seines Einflusses als Beamter. 1913 stand er vor einer nicht alltäglichen Entscheidung:
Mannheim hatte ihn zum Oberbürgermeister gewählt – Glockner schlug aus, wurde als Nachfolger Lewalds Präsident des Verwaltungsgerichtshofs in Karlsruhe und vom Großherzog noch im selben Jahr in die Erste Kammer berufen. Als Präsident des ältesten deutschen Verwaltungsgerichts erwarb sich Glockner allgemein hohes Ansehen; in der Ersten Kammer war er ein sachkundiges Mitglied, hatte er doch schon nach der Verfassungsrevision von 1904 ein „Badisches Verfassungsrecht“ erscheinen lassen, die maßgebende Textsammlung mit Erläuterungen. Nach dem Novemberumsturz 1918 stellte sich der Karrierejurist der Monarchie ohne Zögern der jungen Republik zur Verfügung, gehörte zu den Beamten, die in turbulenter Zeit für Ordnung und Kontinuität sorgten: Er arbeitete gemeinsam mit Oberlandesgerichtspräsident Dr. Zehnter und Rechtsanwalt Dr. Weill im Auftrag der Vorläufigen Volksregierung einen Verfassungsentwurf aus (als zu konservativ wurde er freilich verworfen, die Vorläufige Regierung legte einen Entwurf des Rechtsanwalts Dr. Dietz vor); der Wahlkreis III (Karlsruhe) entsandte Glockner als Vertreter der DDP in die Verfassunggebende Nationalversammlung Badens, wo er Vorsitzender des Verfassungsausschusses wurde, dann in den Badischen Landtag, in dem er lange Fraktionsvorsitzender der DDP und stellvertretender Vorsitzender des Haushaltsausschusses war. Glockners Rolle als Führer der badischen DDP, die binnen weniger Jahre zwischen Zentrum und Sozialdemokratie zerrieben wurde, ist noch nicht untersucht; Memoiren seiner Zeitgenossen, v. a. Willy Hellpachs, sind wohl ergiebig, aber naturgemäß sehr subjektiv. Nach dem Rückzug aus der aktiven Politik brachte Glockner sein „Badisches Verfassungsrecht“ in zweiter, den veränderten Verhältnissen angepaßter Auflage heraus. Dann wurde es still um den Mann, der in böser Zeit einen langen Lebensabend im heimatlichen Freiburg verbrachte und noch dessen Untergang erleben mußte.
Werke: (Auswahl): Badisches Verfassungsrecht. Mit Erläuterungen herausgegeben von K. Glockner (Karlsruhe 1905 (1. Aufl.), Karlsruhe 1930 (2. Aufl.)); Zur Reform der inneren Verwaltung, in Z. f. bad. Verwaltung Bd. 52 (1920), 53 (1921); Das Bad. Steuergesetz von 1926 (Mannheim 1926); Die politische Betätigung der Beamten, zwei Rechtsgutachten von K. Glockner und G. Anschütz (Bühl 1931).
Nachweis: Bildnachweise: Dt. Geschlechterbuch Bd. 101 nach S. 188; Gehrig-Rößler, Die bad. National-Versammlung 1919 (Karlsruhe 1919), 103

Literatur: Zur Familie: Deutsches Geschlechterbuch Bd. 101 (= Bad. Geschlechterbuch Bd. 2) (1938), 181 f.
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