Wagner, Robert Heinrich 

Andere Namensformen:
  • ursprünglicher Familienname Backfisch, geändert durch das Badische Justizministerium am 20.1.1921
Geburtsdatum/-ort: 13.10.1895;  Lindach (heute Eberbach)
Sterbedatum/-ort: 14.08.1946; Straßburg (erschossen)
Beruf/Funktion:
  • Gauleiter, Reichsstatthalter
Kurzbiografie: 1902-1910 Volksschule
1910-1913 Präparandenanstalt in Heidelberg
1913-1914 Lehrerseminar in Heidelberg
1914 August Kriegsfreiwilliger
1914-1918 Kriegsdienst an der Westfront im Grenadierregiment 110
1919-1923 Leutnant in der Reichswehr
1923 21. 9. Kommando zur Infanterieschule in München
1923 9. 11. Teilnahme am Hitlerputsch in München
1924 1. 4. Wegen Beihilfe zum Hochverrat zu 1½ Jahren Festungshaft verurteilt
1924 31. 5. Entlassung aus der Reichswehr
1924 Herbst Entlassung aus der Haft in Landsberg
1925 Gründung des Gaues Baden der NSDAP
1929 Mitglied des Badischen Landtags
1932 Herbst Stellvertretender Reichsorganisationsleiter und Leiter des Hauptpersonalamtes in der Reichsführung der NSDAP
1933 Mitglied des Reichstags, 7.3.1933 Reichskommissar für das Polizeiwesen in Karlsruhe, Rückkehr nach Baden
1933 8. 3. Kommissarischer Ministerpräsident von Baden
1933 5. 5. Reichstatthalter
1940 Juni Chef der Zivilverwaltung im Elsaß in Straßburg, Reichsstatthalter des „Reichsgaus Oberrhein“ (Baden und Elsaß)
1945 Verhaftung
1946 April/Mai Prozeß vor dem französischen Militärgericht in Straßburg, 3. 5. 1946 Todesurteil
Weitere Angaben zur Person: Religion: ev., seit ca. 1938 „gottgläubig“
Verheiratet: 1930 Anna Luise Theresia, geb. Mayer
Eltern: Vater: Peter Backfisch, Landwirt in Lindach
Mutter: Katharina, geb. Wagner
Geschwister: 4
Kinder: 1
GND-ID: GND/117103896

Biografie: Horst Ferdinand (Autor)
Aus: Badische Biographien NF 2 (1987), 297-301

Wagner entstammt einfachen Verhältnissen, „einem alten fränkischen Bauerngeschlecht“, wie er nicht ohne Stolz im Handbuch des IV Großdeutschen Reichstags von 1938 vermerkt. Den ererbten Familiennamen wollte der Fünfundzwanzigjährige allerdings nicht mehr tragen. Einen bürgerlichen Beruf hat er nie ausgeübt; die Ausbildung zum Volksschullehrer wurde durch den Kriegsdienst abgebrochen. Wagner war zweifellos ein tapferer Soldat; dafür sprechen die Beförderungen (1916 Leutnant) und Auszeichnungen (Eisernes Kreuz I und andere Orden). Diese Erfolgserlebnisse in einer auf Befehl und Gehorsam gegründeten Kriegswelt waren für sein zukünftiges Leben bestimmende Vorgänge. Auch den Beruf des Offiziers hat er nur relativ kurze Zeit ausgeübt; 1916-1918 war er Leutnant der Reserve, und am 28. 2. 1919 wurde er in die Reichswehr übernommen, der er etwas über vier Jahre lang angehörte.
Während seines Aufenthalts in München hatte er sich völlig jenem Politiker verschrieben, der das auf der vertrauten Ordnungsvorstellung von Befehl und Gehorsam basierende Führerprinzip zur alles beherrschenden Maxime zunächst seiner Partei, dann aber nach 1933 des ganzen Staates erhob: Adolf Hitler. Die bedingungslose Unterordnung unter ihn blieb bis zum letzten Augenblick seines Lebens, bis er vor dem Erschießungspeloton in Straßburg stand, das dominierende Leitmotiv in Wagners Leben.
Von der Festungshaft, zu der er nach dem Münchener Putsch verurteilt worden war, brauchte er nur einen Teil abzusitzen, eilte danach sofort in die Heimat zurück und gründete den Gau Baden der NSDAP. Vier Jahre später zog er in den Badischen Landtag ein; nur 6 von 88 Abgeordneten gehörten der NSDAP an. Die Rolle dieser Gruppe bestand ausschließlich in Obstruktion – wie anders auch, hatte doch ihr Führer das parlamentarische System als „eine der schlimmsten Verfallserscheinungen der Menschheit“ gebrandmarkt. Und Goebbels hatte die Aufgabe der NS-Abgeordneten in den Parlamenten näher beschrieben (zitiert im Badischen Landtag am 17. 4. 1932): „Wir gehen in den Reichstag hinein, um uns im Waffenarsenal der Demokratie mit deren eigenen Waffen zu versorgen ... Wenn die Demokratie so dumm ist, uns für diesen Bärendienst Freifahrkarten und Diäten zu geben, so ist das ihre eigene Sache...Wir pfeifen auf Mitarbeit an einem stinkenden Misthaufen. Wir kommen, um auszumisten.“ Wagner trat im Landtag erstmals am 14. 1. 1930 in Erscheinung, als seine Immunität wegen „Körperverletzung, Beleidigung, ruhestörenden Lärms und groben Unfugs“ aufgehoben wurde. Bei einigen wenigen Gelegenheiten hielt er weitschweifige Rodomontaden über die Vorzüge der NS-Weltanschauung, überließ aber im wesentlichen das Feld seinem Mitstreiter Walter Köhler. Entlarvend – aber im Sinne der Zielsetzung Goebbels' nur logisch – war ein Vorfall am 18. 12. 1930, als Wagner die sofortige Aufhebung von Verbotsbestimmungen gegen die NSDAP forderte. Die Weimarer und die badische Verfassung seien nur „Weg zum Ziele“. „Der Tag wird kommen, wo das Machwerk von Weimar mit Ihrem sogenannten Staate in sich zusammenbricht.“ Wagner wurde zwar wegen dieser Bemerkung des Saales verwiesen; man gewinnt aber beim Studium der Landtagsprotokolle nicht den Eindruck, daß die mit dem Erstarken des Nationalsozialismus heraufziehende tödliche Gefahr für die Demokratie in ihrer vollen Dimension erkannt worden wäre. Als diese Erkenntnis kam, war es zu spät.
Nach der Reichstagswahl vom 5. 3. 1933 forderte Wagner sofort den Rücktritt der badischen Regierung; aber die zur Behandlung dieses Antrags einberufene Landtagssitzung – sie sollte am 14. 3. stattfinden – kam schon nicht mehr zustande. In einer ersten Amtshandlung setzte Wagner als soeben ernannter kommissarischer Ministerpräsident den Innenminister, den Polizeipräsidenten und den Polizeikommandeur ab und erklärte am 11.3.1933: „Der mit der Wahl vom 5. März zum Ausdruck gekommene Volkswille drohte sich über die Polizeigewalt hinweg in den Besitz der ganzen Macht zu setzen, als die Regierung am 10. März mittags ihren Rücktritt erklärte. Auch unkontrollierte Gerüchte zwingen mich, die gesamte Regierungsgewalt auf Grund der mir von der Reichsregierung übertragenen Befugnisse zu übernehmen.“ (Der „Volkswille“ konnte sich übrigens nicht einmal auf die Mehrheit der badischen Wähler stützen: während sich im Reichsgebiet insgesamt eine dünne Mehrheit von 51,7 Prozent für NSDAP und „Kampffront Schwarz-Weiß-Rot“ ergab, erreichten sie in Baden nur 45,4 bzw. 3,6 Prozent.)
Die Ereignisse der folgenden Jahre sind bekannt: Gleichschaltung in allen Bereichen des öffentlichen Lebens, Judenverfolgung, Nürnberger Gesetze, Reichskristallnacht, Propaganda gegen die Kirchen – Wagner erwies sich bei all diesen Anlässen als botmäßiger Erfüllungsgehilfe seines Führers. Für viele Maßnahmen trägt er aber nicht tilgbare persönliche Schuld, so für das schimpfliche Spießrutenlaufen, das am 16. Mai 1933 für sieben führende Sozialdemokraten veranstaltet wurde, die im offenen Planwagen, umjohlt von einer aufgehetzten Menge, durch Karlsruhe gefahren und in das KZ Kislau verbracht wurden. Dort wurde einer der Prominentesten dieser Gruppe, der frühere badische Justizminister und Staatsrat Ludwig Marum MdR, auf Befehl Wagners am 29. 3. 1934 ermordet. Das Verbrechen, auch die persönliche Komplizenschaft Wagners, wurde nach dem Krieg in allen Einzelheiten aufgeklärt; die Täter erhielten hohe Zuchthausstrafen (Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 4. Juni 1948).
In den Jahren bis zum Kriegsausbruch profitierte Wagner von einer Entwicklung, die sich parallel mit der Verwirklichung des totalitären Staates vollzog: „Aus schreiender Not und Massenelend war allgemein ein bescheiden-behaglicher Wohlstand geworden. Fast ebenso wichtig: An die Stelle von Ratlosigkeit und Hoffnungslosigkeit waren Zuversicht und Selbstvertrauen getreten ... Man kann sich die dankbare Verblüffung, mit der die Deutschen auf dieses Wunder reagierten, nicht groß genug vorstellen“ (S. Haffner, „Anmerkungen zu Hitler“, München 1978, 38). Die Wellen der „nationalen Erhebung“ schlugen hoch; mehrere Volksabstimmungen – wenn sie auch teilweise manipuliert waren - erbrachten hohe Prozentzahlen für Hitler. Für Baden spezifisch: am 7. 3. 1936 rückten Wehrmachtsverbände in die entmilitarisierte 50 km-Zone ein. Die „dankbare Verblüffung“ wandelte sich bei vielen in uneingeschränkte Zustimmung zum NS-Staat, und die dankbaren Blicke, die sich auf den Urheber des Wunders in Berlin richteten, trafen auch seinen Statthalter in Baden. Wagner genoß in dieser Zeit eine gewisse Popularität.
Dies änderte sich jedoch mit Kriegsbeginn schnell. Der neu ernannte Chef der Zivilverwaltung wurde von Hitler beauftragt, das Elsaß innerhalb von zehn Jahren einzudeutschen. Man halte sich das Terrain vor Augen: die Erinnerung an zwei „Assimilierungen“ – nach 1871 und 1918 – war im Elsaß höchst präsent; eine starke Autonomiebewegung war in der Zwischenkriegszeit nur mühsam von Frankreich im Zaum gehalten worden; einer der Anführer, Karl Roos, war noch wenige Monate vor dem deutschen Einmarsch in Nancy erschossen worden. Viele Elsässer, darunter der Großteil der Straßburger Bevölkerung, waren bei Kriegsbeginn in die Dordogne evakuiert worden; sie kehrten erst allmählich nach dem Frankreichfeldzug zurück.
In dieses von tiefgreifenden latenten Spannungen erfüllte Gebiet importierte nun Wagner die NS-Doktrin und ließ durch den Leiter des Reichspropagandaamtes in Baden, Adolf Schmid, verkünden: „Die Fehler von 1870 zu vermeiden, war beim bisherigen und ist beim künftigen Aufbau des Elsaß oberstes Gesetz“ (O. Meißner, „Elsaß und Lothringen deutsches Land“, Berlin 1941, 312). Aber viel Schlimmeres und Heilloseres geschah als in der Kaiserzeit, und wieder trägt Wagner für vieles persönliche Verantwortung. Zunächst und zuerst richtete sich sein Haß gegen die Juden: Die französische Regierung mußte der Abschiebung aller französischen Juden aus dem Elsaß und aus Lothringen in das unbesetzte Frankreich zustimmen. Darüber hinaus sah Wagner die erwünschte Gelegenheit, gleichzeitig die Juden aus seinem badischen Herrschaftsgebiet loszuwerden: „In sehr willkürlicher Auslegung dieser Vereinbarung ordnete auf Veranlassung beider Gauleiter (Wagner und Bürckel) das badische Innenministerium am 15. Oktober 1940 die Ausweisung aller Volljuden aus Baden, der Pfalz und dem Saarland an“ („Juden in Baden“, S. 63 siehe Literatur). 6 504 Juden, davon 5 617 aus Baden, wurden – gegen den Protest der französischen Regierung – in ein Lager am Nordhang der Pyrenäen deportiert. Über 70 % der dorthin Verbrachten starben.
Zweite Maßnahme: Eine große Anzahl der französisch gesinnten Elsässer wurden nach Frankreich ausgewiesen. Hitler selbst forderte, „aus dem Elsaß müßten noch eine Viertelmillion Französlinge verschwinden“ (H. Picker, Tischgespräche im Führerhauptquartier, Stuttgart 1977, 286). Wagner schob 10 000 Elsässer (nach Picker; nach der Anklageschrift – siehe Literatur – waren es mehr als 20 000) ins unbesetzte Frankreich ab. – Im KZ Struthof wurden Tausende ermordet. Wagner wußte, wie der Prozeß im April 1946 ergab, von den Vorgängen in diesem Lager.
Drittens: In einer Besprechung im Führerhauptquartier in der Ukraine, an der Wagner teilnahm, wurde im Sommer 1942 die Einführung der allgemeinen Wehrpflicht im Elsaß sowie die Übertragung der deutschen Staatsangehörigkeit an die Elsässer, Lothringer und Luxemburger verfügt. Die Vichy-Regierung protestierte gegen diese und andere Verletzungen des Waffenstillstandsabkommens vom 22. 6. 1940 62 mal; territoriale Fragen – und damit das Staatsangehörigkeitsproblem – waren dort überhaupt nicht erwähnt. Eine Antwort wurde nicht erteilt; das Elsaß galt de facto als annektiert. Wagner erwies sich auch hier wieder als beflissener Exekutor der Befehle seines Herrn. Aber es gab heftigen Widerstand, und die Stimmung im Elsaß wurde hochexplosiv. Von 130 000 jungen Elsässern und Lothringern, die zwangsweise eingezogen wurden, kehrten 94 200 zurück – die letzten 1955.
In den letzten Kriegsmonaten versuchte Wagner verzweifelt, u. a. durch fast täglich erscheinende flammende Aufrufe, eine Wendung des Geschicks zu beschwören. Aber auch apokalyptische Visionen – „Deutsches Volk, Deine Feinde haben die ganze Unterwelt mit allen Verdammten gegen Dich entfesselt!“ (zitiert aus der „Lahrer Gemeinschaftszeitung“ vom 6. 4. 1945) – nützten nichts mehr. Aufschlußreich für Wagners Psyche ist ein an Goebbels gerichteter Bericht (J. Goebbels, Tagebücher 1945, Hamburg 1977, 482), in dem sich Wagner bitter beklagt, daß die Moral sowohl bei der Bevölkerung wie bei der Truppe außerordentlich abgesunken sei. „Man schreckt jetzt auch nicht mehr vor einer scharfen Kritik am Führer zurück.“ Eine solche Majestätsbeleidigung war für Wagner genauso unverständlich und verwerflich wie die Nichtbefolgung der von Hitler gegen Ende des Krieges erlassenen Verbrannte-Erde-Befehle. Albert Speer berichtet (Erinnerungen, Frankfurt/Berlin 1969, 454): „In Heidelberg lagen im Rüstungsstab für Baden und Württemberg bereits die Befehle des Gauleiters von Baden, Wagner, der das Wasser- und Gaswerk meiner Heimatstadt wie das aller anderen Städte Badens zerstören wollte...Wir fertigten sie (die Befehle) zwar schriftlich aus, übergaben aber die Briefe dem Briefkasten einer Stadt, die in Kürze vom Gegner besetzt werden mußte.“ Wer Wind sät, wird Sturm ernten: Rache und Strafe der Sieger entsprachen dem von Wagner provozierten und in Jahren aufgestauten glühenden Haß. Während er selbst nach seiner Verhaftung in Ketten durch die Straßen Straßburgs geführt und der – ziemlich gleichgültigen – Bevölkerung zur Schau gestellt wurde, verbrachte man seine Frau in ein algerisches Bordell in Paris, wo sie Selbstmord verübte. Der letzte Akt war dann der Prozeß vor dem französischen Militärgericht in Straßburg im April/Mai 1946. Mitangeklagt waren Wagners Vertreter Hermann Röhn und weitere fünf Mitarbeiter. Das Verfahren wurde nach den Vorschriften des französischen Militärstrafgesetzbuches abgewickelt und läßt keinen Vergleich mit den Freislerschen Schauprozessen zu. Den deutschen Verteidigern war je ein französischer Anwalt als Berater beigegeben. Nach der Anklageschrift vom 9. 4. 1946 wurde Wagner folgender Verbrechen bezichtigt: 1) Aufwiegelung von Franzosen, Waffen gegen Frankreich zu führen (Wagner hatte noch vor Einführung der allgemeinen Wehrpflicht am 25. 8. 1942 in einer großen Kampagne für den Eintritt von Elsässern in die Wehrmacht geworben); 2) Zwangseinziehungen zugunsten Deutschlands, das sich zu dieser Zeit im Kriegszustand mit Frankreich befand; 3) Vorsätzlicher Mord in 19 Fällen; 4) Willkürliche Anschläge auf die persönliche Freiheit (einer nicht genannten Zahl) von Franzosen zwischen 1940 und 1944. Bei den Fällen unter 3) handelte es sich meist um versagte Gnadenerweise für Elsässer, die sich der Wehrpflicht entzogen hatten, und um den Mord an vier englischen Piloten, die am 7. 10. 1944 in Rheinweiler nach dem Fallschirmabsprung erschossen worden waren.
Wagner trat während des Verfahrens selbstsicher auf und verteidigte sich nicht ungeschickt. Zuschauer berichteten, er habe sich klar und präzise zu den gegen ihn erhobenen Anklagen geäußert. Aber seine Schuld war überschwer. Er wurde im Fall der britischen Flieger für unschuldig befunden, in allen anderen Fällen aber als schuldig. Am 3. 5. 1946 wurde er zum Tode durch Erschießen verurteilt.
War Wagner tatsächlich der „Henker des Elsaß“ (Crenesse, siehe Literatur)? Er war gewiß kein Dschingis Khan, und an die diabolische Größe seines Herrn und Meisters reichte er auch nicht entfernt heran. Wagners verengtes Weltbild war zunächst durch das Führerprinzip bestimmt; ein eigenverantwortliches Handeln auf Grund moralischer Kategorien lag außerhalb seiner Begriffswelt, die im wesentlichen vom Rassenwahn, der Blut-und-Boden-Ideologie und der Verachtung der Menschenrechte und der parlamentarischen Demokratie geprägt wurde. Dabei fühlte er sich sicher auf seine Weise als deutscher Patriot, insbesondere bei seiner von vornherein zum Scheitern verurteilten Germanisierungspolitik im Elsaß; ihn leitete aber in schicksalhafter Verstrickung „die schwärmerische Reduktion des Selbsterhaltungstriebes, der Glaube an die magische Kraft des Opfers. Es war eine romantische Haltung, die als heldisch bezeichnet und verstanden wurde, aber in Wahrheit nur lebensuntüchtig und todesbereit war“ (J. C. Fest, Das Gesicht des Dritten Reiches, München/Zürich 1977, 318). Aus der gehorsamen Ausführung eines Befehls ergab sich für ihn wohl, daß damit Verantwortung verbunden war – er hat sie angesichts des Todes vor dem französischen Tribunal mannhaft, in für ihn folgerichtiger Anwendung des Führerprinzips, auf sich genommen –; daß aber mit der Übernahme dieser Verantwortung auch persönliche Schuld verbunden sein konnte und war, hat er bis zuletzt nicht verstanden. Wenn er seinen Richtern erklärte, daß er „legal seine Pflicht erfüllt habe“, tat er dies nicht, um sich zu salvieren, sondern weil sich die Schuldfrage – „wer bin ich, daß ich solches tun konnte?“ (M. Scheler) – für ihn erst gar nicht stellte.
Nachweis: Bildnachweise: in: Joachim Fest, Hitler, Frankfurt/Berlin 1973, 177, in: Ebbecke, Deutsche Erhebung (s. o., passim), in: Behörden und Dienststellen im Elsaß, Karlsruhe 1942, 3 und in der genannten Nummer des „Völkischen Beobachter“.

Literatur: Verhandlungen des Bad. Landtags IV. Landtagsperiode, vom Landtag selbst amtlich herausgegeben, Karlsruhe 1930, 1931, 1932; Otto Ebbecke, Die deutsche Erhebung in Baden, Karlsruhe 1933; R. Wagner 45 Jahre alt, in: „Völkischer Beobachter“ vom 13. 10. 1940; Pierre Crenesse, Le procés de Wagner, bourreau de l'Alsace, Paris 1946; Rolf Gustav Haebler, Badische Geschichte, Karlsruhe 1951; Robert Ernst, Rechenschaftsbericht eines Elsässers, Berlin 1954; Philippe Dollinger, Histoire de l'Alsace, Toulouse 1970; Kurt Kranich, Karlsruhe - Schicksalstage einer Stadt, Karlsruhe 1973; Helmut Bender, Baden – 1000 Jahre europäischer Geschichte und Kultur, Konstanz 1977; Hermann Bickler, Ein besonderes Land – Erinnerungen und Betrachtungen eines Lothringers, Lindhorst 1978; Bad. Geschichte: Vom Großherzogtum bis zur Gegenwart, hg. von der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg, Stuttgart 1979; Juden in Baden 1809-1984, hg. vom Oberrat der Israeliten Badens, Karlsruhe, Karlsruhe 1984; Ludwig Marum, Briefe aus dem Konzentrationslager Kislau, hg. von den Stadtarchiven Karlsruhe und Mannheim, Karlsruhe 1984; Bruno Schwalbach, Erzbischof Conrad Gröber und die nationalsozialistische Diktatur, Karlsruhe 1985.
Zugezogen wurden Akten aus dem Berlin Document Center („NSDAP Zentralkartei, Volksgerichtshof und Verschiedenes, Wagner, Robert“).
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