Württemberg, Christoph, Herzog 

Geburtsdatum/-ort: 12.05.1515;  Urach
Sterbedatum/-ort: 28.12.1568;  Stuttgart; begr. in der Stiftskirche Tübingen
Weitere Angaben zur Person: Religion: protestantisch
Verheiratet: 1544 Anna Maria, geb. von Brandenburg-Ansbach
Eltern: Vater: Herzog Ulrich von Württemberg
Mutter: Sabina, geb. Herzogin von Bayern
Geschwister: Anna (30.1.1513-29.6.1530)
Kinder: 12; Eberhard (7.1.1545-2.5.1568), Hedwig (15.1.1547-4.3.1590), Elisabeth (3.3.1548-18.2.1592), Sabina (2.7.1549-17.8.1582), Emilie (19.8.1550-4.6.1589), Eleonore (22.3.1552-12.1.1618), Ludwig (1.1.1554-8.8.1593), Dorothea Maria (3.9.1559-13.3.1639), Anna (12.6.1561-7.7.1616), Sophie (20.11.1563-21.7.1590)
GND-ID: GND/100089003

Biografie: Franz Brendle (Autor)
Aus: Lexikon Haus Württemberg, S. 108-111

Schon die frühe Kindheit Herzog Christophs war überschattet von den familiären und dynastischen Auseinandersetzungen im Herzogtum Württemberg. Wenige Monate nach seiner Geburt floh seine Mutter aufgrund von unhaltbaren Zuständen in ihrer Ehe zu ihren Brüdern, den Herzögen von Bayern. Nach der Vertreibung Herzog Ulrichs durch den Schwäbischen Bund 1519 ließen sich die bayerischen Pläne einer Vormundschaftsregierung für Herzog Christoph nicht durchsetzen. Der minderjährige Knabe kam unter die Vormundschaft der Habsburger. Er wuchs am Hof Ferdinands I. in Innsbruck auf, wo er mit dem Slowenen Michel Tiffernus einen hochgebildeten Erzieher erhielt, der auch später einer seiner engsten Ratgeber blieb. Von 1530 bis 1532 lernte er im Gefolge Karls V. die Staatskunst und das europäische Umfeld des Kaisers kennen. Auf Initiative der bayerischen Herzöge floh Christoph 1532 vom kaiserlichen Hof, um vor dem Schwäbischen Bund seine Ansprüche auf das Herzogtum Württemberg geltend zu machen. Die bayerischen Pläne einer Restitution des altgläubigen Herzogs Christoph unter Ausschließung seines protestantischen Vaters hatten jedoch keinen Erfolg. Nach der Rückeroberung des Fürstentums 1534 sandte ihn Herzog Ulrich an den Hof des französischen Königs, um den politischen Rivalen vom Land fernzuhalten. Im Dienst des französischen Königs wurde Christoph in den Krieg Frankreichs mit dem Haus Habsburg verwickelt. Aber auch der Konflikt mit Herzog Ulrich nahm an Schärfe zu: Die Auseinandersetzungen gipfelten schließlich 1536 in dem Versuch Ulrichs, Herzog Christoph zugunsten seines Onkels, Graf Georgs, von der Nachfolge in der Herrschaft auszuschließen. Unter dem Einfluß Landgraf Philipps von Hessen, der Christoph den politischen Aspekt eines Bekenntniswechsels verdeutlichte, wandte sich Christoph Ende der 30er Jahre der Reformation Luthers zu. Neben dem bayerisch-württembergischen Ausgleich von 1541 war dies die entscheidende Voraussetzung für eine Aussöhnung mit seinem Vater, der ihm 1542 im Vertrag von Reichenweiher die linksrheinische Grafschaft Mömpelgard als Statthalter übertrug.
Bereits während seiner Zeit in Mömpelgard setzte er sich gegenüber den dortigen Prädikanten, die weitgehend von der Schweizer Reformation geprägt waren, für eine konsequente Ausrichtung der Lehre nach der lutherischen Glaubensauffassung ein. Die mömpelgardischen Prediger versuchten dabei, Christophs Gegensatz zu seinem Vater für ihren theologischen Bewegungsspielraum auszunützen. Auch die 1544 geschlossene Ehe mit Anna Maria von Brandenburg-Ansbach, die ihm zwölf Kinder gebar, war Ausdruck des verfestigten religiösen Bekenntnisses Christophs. Nachdem er sich im Schmalkaldischen Krieg anfangs um Unterstützung des französischen Königs für die deutschen Protestanten bemüht hatte, zog er sich auf Anweisung seines Vaters nach Basel zurück. Das kaiserliche Interim ordnete er nur widerwillig auf Druck Herzog Ulrichs in Mömpelgard an. Eine konsequente Durchführung desselben verhinderte er, was zu konfessionellen Freiräumen in der Glaubensausübung der Untertanen führte.
Nach der Regierungsübernahme 1550 mußte er sich mit dem Felonieverfahren König Ferdinands auseinandersetzen, das Christoph 1553 in den Passauer Verhandlungen gegen eine hohe Entschädigungssumme abwenden konnte. Die dazu notwendige Mitwirkung der württembergischen Stände sollte auch für das Regierungssystem Christophs charakteristisch bleiben: das administrative Zusammenspiel zwischen Herzog und Ständen wurde wegweisend für die landständische Verfassung des Herzogtums und sicherte die Stellung der Stände bei der Regierung des Landes bis zum Ende des Alten Reichs. Die Rückführung der adeligen Vasallen in die Landstandschaft gelang allerdings nicht mehr. Gestützt auf König Ferdinand lösten die württembergischen Lehensritter die Anbindung an das Territorium und vollzogen den Schritt hin zur Reichsritterschaft. Die Anerkennung der ständischen Rechte und die Einrichtung ständiger Organe der Landschaft waren nur die ersten Maßnahmen zur Umgestaltung des Landes. Mit zahlreichen Verordnungen im staatlichen und kirchlichen Bereich trieb Christoph die innere Neuordnung des Herzogtums voran. 1552 erging eine erneuerte Landesordnung, welche die Zuständigkeit des Staates im privaten und gesellschaftlichen Bereich erweiterte. Eine neue Kanzleiordnung gab 1553 der Regierung eine Organisationsform, die bis 1805 bestehen blieb. Drei Zentralbehörden, der Oberrat für die politischen und die Rentkammer für die finanziellen Angelegenheiten sowie der Kirchenrat für die geistliche Administration, übernahmen, mit jeweils eigenen Kompetenzen ausgestattet, die Verwaltung des Landes. Ein neu ausgearbeitetes württembergisches Landrecht, basierend auf dem römischen Recht und den Rechtskodifikationen der württembergischen Landstädte, sorgte für eine Vereinheitlichung der Rechtsprechung und wurde zum Vorbild auch für andere Territorien. Ordnungen für das Gewerbe und Handwerk, für die Forstverwaltung und zur Festlegung von Maß und Gewicht ergänzten den administrativen Ausbau des Landes.
Mit der Berufung von Johannes Brenz als wichtigsten kirchlichen Berater, der Festlegung des württembergischen Bekenntnisses von 1551 und der 1553 erlassenen Kirchenordnung, schrieb Christoph die lutherische Ausrichtung der württembergischen Kirche endgültig fest. Vorbildhaft für andere Territorien wurde auch die neuausgearbeitete Verwaltung und Organisation des Kirchenwesens. Der Kirchenrat wurde als erste kirchliche Zentralbehörde im protestantischen Deutschland eingerichtet. Er stand an der Spitze der kirchlichen Organisation in geistlichen wie in weltlichen Fragen. Theologen beaufsichtigten Predigt und Seelsorge, Verwaltungsbeamte kümmerten sich um Wirtschaft und Finanzen. Über die Generalsuperintendenten als Mittelinstanz hielt der Kirchenrat Kontakt zu den einzelnen Pfarreien. Rücksichtsvoller als sein Vater ging Herzog Christoph mit dem eingezogenen Kirchengut um. Es wurde der landesherrlichen Finanzverwaltung entzogen und als eigener Vermögensfond für kirchliche und soziale Aufgaben dem Kirchenrat unterstellt. Der Besitz der 1547 rekatholisierten Klöster wurde dagegen der landesherrlichen Verwaltung unterstellt, eine 1556 erlassene Klosterordnung stellte das klösterliche Leben auf die Grundlage des evangelischen Bekenntnisses. Die Einrichtung von dreizehn Klosterschulen mit humanistischen Bildungsidealen diente der Ausbildung des theologischen Nachwuchses. Nach erfolgreichem Schulbesuch kamen die Absolventen an das Tübinger Stift, um an der Universität Theologie zu studieren und anschließend eine Pfarrstelle zu versorgen. Daneben wurde auch das allgemeine Schulsystem reformiert mit dem Ziel, eine Schulbildung aller Bevölkerungsschichten zu gewährleisten. Die Universität Tübingen wurde gefördert, das Evangelische Stift erhielt 1559 eine neue Ordnung. Alle diese Maßnahmen wurden zusammengefaßt in der von Herzog Christoph 1559 erlassenen sogenannten Großen Kirchenordnung – Höhepunkt eines imponierenden Gesetzgebungswerks, welches grundlegend wurde für die frühneuzeitlichen Strukturen Württembergs.
Der Absicherung der innenpolitischen Reformen diente auch das reichspolitische Engagement Christophs. Durch die Afterlehensschaft zur Rücksichtnahme auf das Haus Habsburg gezwungen, wurde die reichspolitische Loyalität ein Eckpunkt seiner Außenpolitik. Mit der Haltung einer bewaffneten Neutralität während des Fürstenaufstands von 1552 hatte Christoph seine reichspolitische Einstellung angezeigt. Mit der Reichstreue verband sich die Absicherung der Reformation als zweitem Grundpfeiler seiner Politik. So folgte er dem Reichsabschied von 1551 und entsandte seine Theologen zum Konzil von Trient, legte vorher aber das württembergische Bekenntnis fest. In der Heidelberger Einung von 1553 schloß er sich der Mittelpartei im Reich an, die unter Einbeziehung König Ferdinands dann zu den Garanten des Augsburger Religionsfriedens zählte. Dies bedeutete aber auch, die Ausrichtung der Reformation auf die lutherische Lehre festzulegen, die allein im Frieden abgesichert war. In zahlreichen Religionsgesprächen machte Christoph seinen großen Einfluß geltend, um die Einheit des Protestantismus zu festigen, ohne jedoch einen verbindlichen Ausgleich in den Glaubensaussagen erreichen zu können. Als entschiedener Gegner der Kurpfalz versuchte er daher, die Reformierten auf dem Augsburger Reichstag 1566 aus dem Religionsfrieden zu drängen, scheiterte allerdings an der Haltung Kursachsens. Auch die Hoffnungen, die Christoph auf den mit ihm eng befreundeten Kaiser Maximilian II. setzte, erfüllten sich nicht. Zwar zeigte Maximilian schon früh protestantische Neigungen, für ein dezidiertes Bekenntnis zum Protestantismus war der Habsburger aber nicht zu gewinnen. Dennoch spielten Christoph, seine Theologen und Räte eine Schlüsselrolle für die Entwicklung der lutherischen Orthodoxie in Deutschland. Die Theologen der Tübinger Universität, allen voran Jakob Andreae und Jakob Heerbrand, galten als führende Autoritäten ihres Fachs, württembergische Theologen wirkten in anderen Territorien an wichtigen Stellen. Die institutionelle und verwaltungstechnische Neuordnung des württembergischen Kirchenwesens durch Christoph wurde zum Vorbild für das evangelische Deutschland. Durch seine dynastische Heiratspolitik baute Christoph schließlich ein enges Familiengeflecht zu den anderen protestantischen Territorien auf. Immer mehr wuchs der württembergische Herzog in die politische Führungsrolle des deutschen Protestantismus hinein, die der alternde Landgraf Philipp von Hessen nicht mehr ausüben konnte. Besonders deutlich wurde dies bei der hessischen Landesteilung 1567, als Christoph seine ganze Autorität bei seinen beiden Schwiegersöhnen, den Landgrafen Wilhelm IV. von Hessen-Kassel und Ludwig IV. von Hessen-Marburg, geltend machte. Auf europäischer Ebene verfolgte Christoph die Entwicklung in Frankreich mit besonderem Interesse. Eine aktive Unterstützung seiner Glaubensgenossen in den Hugenottenkriegen lehnte er zwar ab, doch kam er Glaubensflüchtlingen mit größtmöglichster Hilfe entgegen. Die reichspolitische Bedeutung Christophs wurde noch gestärkt durch seine Führungsrolle, die er als Oberst und ausschreibender Fürst des Schwäbischen Reichskreises einnahm. Dennoch litt der Herzog bis zum Ende seines Lebens an der dem Herzogtum auferlegten Afterlehensschaft, die er als eine Schmälerung seiner fürstlichen Reputation empfand. Dagegen setzte er die fürstliche Selbstdarstellung, die höfische Repräsentation, die sich im Renaissancebau des Alten Schlosses in Stuttgart mit seinem berühmten Arkadenhof, aber auch in zahlreichen Festen widerspiegelte. Christophs exzessiver, wenn auch für die Zeit nicht unüblicher Umgang mit Speis und Trank dürfte mit ein Grund für seinen frühen Tod gewesen sein. Was Christoph jedoch in den wenigen Jahren seiner Regierungstätigkeit mit konsequenter Arbeitsamkeit und Beharrlichkeit geschaffen hatte, bildete für mehr als zwei Jahrhunderte die Grundlage des württembergischen Staatswesens.
Quellen: HStA Stuttgart, A-Bestände, Bestand G 47.
BayHStA München, Kurbayern Äußeres Archiv, Kasten schwarz.
HHStA Wien, Württembergica, Reichsakten in genere.
StA Marburg, Politisches Archiv des Landgrafen Philipp.
Archives nationales Paris, Serie K 1753.
Viktor Ernst, Briefwechsel des Herzogs Christoph von Wirtemberg, 4 Bde., Stuttgart 1899–1907.
Nachweis: Das Haus Württemberg: ein biographisches Lexikon / hrsg. von Sönke Lorenz ... In Zusammenarbeit mit Christoph Eberlein ... und dem Institut für Geschichtliche Landeskunde und Historische Hilfswissenschaften der Eberhard-Karls-Universität Tübingen. Stuttgart; Berlin; Köln 1997

Literatur: Bernhard Kugler, Christoph, Herzog zu Wirtemberg 2 Bde., Stuttgart 1868/72.
Hans-Martin Maurer, Herzog Christoph als Landesherr, in: Blätter für Württembergische Kirchengeschichte 68/69 (1968/69), S. 112–138.
Volker Press, Herzog Christoph von Württemberg (1550–1568) als Reichsfürst, in: Aus südwestdeutscher Geschichte, FS für Hans-Martin Maurer, Stuttgart 1994, S. 367–382.
Manfred Rudersdorf, Ludwig IV. von Hessen-Marburg 1537–1604. Landesteilung und Luthertum in Hessen, Mainz 1991.
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