Württemberg, Eberhard IV., Graf 

Andere Namensformen:
  • der Jüngere
Geburtsdatum/-ort: um 1388
Sterbedatum/-ort: 02.07.1419; Waiblingen; begr. in der Stiftskirche Stuttgart
Weitere Angaben zur Person: Verheiratet: spätestens 1407 Henriette, geb. von Mömpelgard, Gräfin von Württemberg
Eltern: Vater: Graf Eberhard III. von Württemberg (nach 1362-16.5.1417)
Mutter: Antonia, geb. Visconti von Mailand (nach 1350-26.3.1405)
Geschwister: Ulrich
Ludwig
Elisabeth (Tod nach 26.4.1460)
Kinder: 3; Anna (1408-2. oder 16.4.1471), Ludwig I. (vor dem 31.10.1412-23./24.9.1450), Ulrich V. (1413-1.9.1480)
GND-ID: GND/134143868

Biografie: Christoph Florian (Autor)
Aus: Lexikon Haus Württemberg, S. 74-77

Am 13. November 1397 wurde Eberhard mit Henriette verlobt, der Enkelin und Haupterbin des Grafen Stephan von Mömpelgard aus dem Haus Montfaucon. Dadurch entstand die fast vierhundertjährige Verbindung Mömpelgards mit Württemberg. Der spätestens 1407 geschlossenen Ehe entstammten drei Kinder: Anna, Ludwig und Ulrich. Die Ehe mit Henriette war in ihren späten Jahren von Auseinandersetzungen geprägt. Versuche des Kurfürsten Ludwig von der Pfalz, die zerstrittenen Eheleute miteinander zu versöhnen, blieben erfolglos.
Die Regierung der Grafschaft Mömpelgard und der dazugehörigen Gebiete hatte bis zur Eheschließung Eberhard III. inne. Eine Regierungstätigkeit Eberhards IV. in Mömpelgard ist frühestens für das Jahr 1409 nachzuweisen, als er die Rechte der Stadt Mömpelgard bestätigte und sich von den Bürgern Porrentruys (Kanton Jura) huldigen ließ. In Württemberg beteiligte sich Eberhard seit 1407 aktiv an den Regierungsgeschäften. Nach Sebastian Küngs Chronik nahm er 1408 im Appenzellerkrieg an der Befreiung des belagerten Bregenz teil. Im März 1415 hielt sich Eberhard in Dijon am Hof Herzog Johanns von Burgund, seines Lehnsherren für die burgundischen Besitzungen, auf und im Sommer des gleichen Jahres weilte er mit großem Gefolge in Südfrankreich bei König Sigmund. Eberhard besaß zu dieser Zeit das Vertrauen Sigmunds und laut Anea Silvio Piccolomini soll ihm der König sogar die Fürstenwürde angeboten haben. Noch als Erbgraf besuchte Eberhard das Konstanzer Konzil.
Nach dem Tod seines Vaters am 16. Mai 1417 übernahm Eberhard die Regierungsgeschäfte in Württemberg. Im gleichen Jahr, am 6. Dezember, verlieh König Sigmund die württembergischen Reichslehen erstmals förmlich in der Gestalt eines Lehensbriefs. Zusätzlich bestätigte der König die Befreiung Württembergs von fremden Gerichten, da das Hofgericht in Rottweil und andere königliche Landgerichte diese Befreiung nicht für alle württembergischen Untertanen anerkannt hatten. Im Februar 1418 ließ sich Eberhard von König Wenzel mit den böhmischen Lehen belehnen. Während seiner Regierungszeit wahrte er gegenüber Sigmund Distanz, und als der König bei seinem Besuch in Schwaben im Jahr 1418 auch Württemberg durchreiste, kam es zu keinem Treffen mit Eberhard.
Im Verhältnis zu den schwäbischen Reichsstädten setzte Eberhard die kooperative Politik seines Vaters kontinuierlich fort. Dem Versuch König Sigmunds, im Rahmen einer neuen Landfriedenspolitik die Reichsstädte als Gegengewicht gegen die Fürsten zusammenzufassen, setzte Eberhard eine eigenständige Landfriedenspolitik entgegen. So schloß er am 6. Dezember 1417 mit zehn schwäbischen Reichsstädten unter der Führung Ulms eine Einung auf drei Jahre ab, die durch einen antiköniglichen Zusatz ergänzt wurde. Im Dezember 1418 wurde die Einung mit Esslingen auf acht Jahre verlängert, durch eine neuartige Freihandelsklausel ergänzt und gleichfalls mit einem antiköniglichen Zusatz versehen. Weitere Einungen schloß er mit Reutlingen, Rottweil und Straßburg.
Das Verhältnis Eberhards zu den benachbarten größeren Territorien war teilweise gespannt und konfliktreich. Mit Markgraf Bernhard von Baden gab es Unstimmigkeiten, die aus den Auseinandersetzungen des unter württembergischer Schirmherrschaft stehenden Zisterzienserklosters Herrenalb mit Baden herrührten. Daneben bestanden auch Differenzen wegen der Festlegung der Forstgrenzen im Bereich der Enz u.a. Schließlich stimmten Markgraf Bernhard und Eberhard 1417/18 der Einsetzung eines Gremiums von sechs badischen und württembergischen Räten zu, die die Streitigkeiten im Rahmen eines schiedsgerichtlichen Verfahrens austragen sollten.
Gleich in seinem ersten Regierungsjahr geriet Eberhard mit dem Pfalzgrafen Otto von Mosbach in Streit. Der Konflikt entzündete sich an dem pfälzischen Angriff auf das zum Kloster Herrenalb gehörende Derdingen (Landkreis Karlsruhe) und der Schädigung des pfälzischen Stifts Mosbach durch württembergische Untertanen. Die Gründe dieses Konfliktes lagen u.a. in den beiderseitigen Ansprüchen auf die Frohnen und das Gericht in Gültlingen (Landkreis Calw). Dazu kamen die Ansprüche pfälzischer Dienstmannen an Eberhard und württembergischer Dientleute an Otto. In württembergischen Dienern war auch Graf Friedrich XII. von Zollern, genannt „der Öttinger“, der in einem Schuldverhältnis zu Otto stand und von diesem bedrängt wurde. Am 23. Dezember 1417 verheerte dann Graf Friedrich mit württembergischer Unterstützung den um die Städte Wildberg und Bulach gelegenen pfälzischen Besitz. Gleichzeitig setzte sich Otto gegenüber Eberhard für die Belange seiner Dienstleute, darunter Schenk Konrad von Winterstetten, ein. Im Januar 1418 vermittelte Ottos Bruder Kurfürst Ludwig von der Pfalz zwischen den kämpfenden Parteien einen Waffenstillstand. Doch die Kämpfe zwischen Otto und Friedrich gingen weiter. Auch die in württembergischen Diensten Heinrich und Walther von Geroldseck wurden in die Kämpfe zwischen Otto und Friedrich hineingezogen und ihre Stadt Sulz mußte sich im Sommer 1418 einer Belagerung durch pfälzische Truppen erwehren. Eberhard unterstützte seine Diener, indem er Friedrich befestigte Plätze zur Verfügung stellte und Sulz mit Nachschub versorgte. Erst am 4. September 1418 wurde durch Vermittlung Ludwigs auf einem Schiedsgericht in Bretten ein Friede zwischen Otto und Friedrich gestiftet, der den Schuldenabbau Friedrichs festlegte und ein Vergleich zwischen Otto und den Geroldseckern erreichte. Bei einem Schiedsgericht am 31. Mai 1419 ebenfalls in Bretten, wurde auch der Streit um Gültlingen einvernehmlich geregelt und das Gericht unter Otto, Eberhard und den Herren von Gültlingen aufgeteilt.
Eberhard hatte im allgemeinen ein sehr gutes Verhältnis zu Kurfürst Ludwig und tendierte zur pfälzisch dominierten Opposition rheinischer Kurfürsten und Herren gegen König Sigmund.
In dem Kampf der Brüder Friedrich XII. und Eitelfriedrich I. von Zollern, auch dieser ein württembergischer Dienstmann, um den zollerischen Familienbesitz versuchte Eberhard, einen schiedsgerichtlichen Ausgleich zu erwirken. Ein Schiedsgericht unter dem Vorsitz von Eberhard und Kurfürst Friedrich I. von Brandenburg am 20. Juli 1418 in Ellwangen setzte die Kontrahenten in ihre alten Rechte auf der Burg Zollern ein und regelte die Entschädigungen. Doch der Friede hielt nicht lange und Friedrich verdrängte 1419/20 seinen Bruder aus Zollern und Hechingen.
Trotz seiner kurzen Regierungszeit gelangen Eberhard einige Gebietserwerbungen. Zwar verkaufte er 1414 den dritten Teil an den Orten Orbe, Echallens, Montagny le Courbe und Bottens (Kanton Waadt), der durch den Tod von Henriettes Schwester Margarethe in seine Verfügungsgewalt übergegangen war, an Herzog Amadeus von Savoyen. Doch erwarb er 1416 noch als Erbgraf die Stadt Oberndorf und die nahegelegene Festung Wassneck als Pfand von Österreich. Von Gumpolt von Gültlingen kaufte er 1418 Ottenhausen (Enzkreis) und von Konrad von Hölnstein im selben Jahr die Dörfer Tieringen, mit dem Patronat der Kirche, Hossingen und Meßstetten (Zollernalbkreis). Schließlich erwarb er 1418 von der Gemeinde Gruibingen (Landkreis Göppingen) das halbe Gericht in demselben Ort und 1419 von Eberhard von Neuenhausen den halben Ort Adersbach (Rhein-Neckar-Kreis). Hingegen verpfändete er am 6. Dezember 1417 für ein Darlehen von 5.000 Gulden seine Stadt Göppingen an die mit ihm verbündeten schwäbischen Reichsstädte.
Während der Regierungszeit Eberhards entstand ein Konflikt mit der württembergischen Geistlichkeit, da Eberhard die Einkünfte einiger Pfarrkirchen für seine eigenen Zwecke nutzte. Im Verlauf des Streites wurden Dienstleuten Eberhards die Teilnahme am Gottesdienst und die Sakramente verweigert. Auf Bitten der Betroffenen ordnete 1418 der päpstliche Pönitentiar, Kardinaldiakon Jordan von Alba, die Rücknahme dieser Maßnahme an. Nachdem seine Vorgänger nur im Einzelfall auf das Ius Spolii verzichtet hatten, gestand Eberhard der gesamten württembergischen Geistlichkeit am 8. September des gleichen Jahres die Testierfreiheit auf Widerruf zu.
Kurz nach seinem Regierungsantritt ließ Eberhard zur schriftlichen Fixierung seiner Rechte im Schönbuch ein Forstlagerbuch anlegen. Im Februar 1419 gab er dem Seilerhandwerk eine Ordnung.
Die Regierung Eberhards wurde von späteren Historikern unterschiedlich beurteilt. Einerseits bewertete z.B. Sattler die kurze Herrschaft als positiv, anderseits legte man Eberhards gescheiterten Vermittlungsversuch im Zollernkonflikt als persönliche Schwäche aus.
Quellen: HStA Stuttgart, Bestand A 602 WR.
Nachweis: Das Haus Württemberg: ein biographisches Lexikon / hrsg. von Sönke Lorenz ... In Zusammenarbeit mit Christoph Eberlein ... und dem Institut für Geschichtliche Landeskunde und Historische Hilfswissenschaften der Eberhard-Karls-Universität Tübingen. Stuttgart; Berlin; Köln 1997

Literatur: Christian Friedrich Sattler, Geschichte des Herzogtums Würtemberg unter der Regierung der Graven Bd. 2, Tübingen 21775, S. 58–66.
Christoph Friedrich Stälin, Wirtembergische Geschichte Bd. 3, Stuttgart 1856, S. 409–416.
Johann Ulrich Steinhofer, Neue Wirtenbergische Chronik Bd. 2, Tübingen 1746, S. 653–680.
Suche
Durchschnitt (0 Stimmen)