Württemberg-Urach, Ludwig II., Graf 

Geburtsdatum/-ort: 03.04.1439;  Waiblingen
Sterbedatum/-ort: 03.11.1457;  Urach; begr. in der Kartause Güterstein
Weitere Angaben zur Person: Eltern: Vater: Graf Ludwig I. von Württemberg-Urach (vor dem 31.10.1412-23./24.9.1450)
Mutter: Mechthild, geb. Pfalzgräfin bei Rhein (7.3.1419-22.8.1482)
Geschwister: Mechthild (vor 1441-3./6.6.1495)
Andreas (11.5.1443-19.5.1443)
Eberhard V./I. im Bart (11.12.1445-24./25.2.1496)
Elisabeth (2./3.10.1447-2.6.1505)
GND-ID: GND/134143922

Biografie: Roland Deigendesch (Autor)
Aus: Lexikon Haus Württemberg, S. 91-92

Der Ehe Ludwigs I. mit Mechthild von der Pfalz waren mehrere Kinder entsprossen, die bereits früh verstarben. Auch der älteste Sohn, der den Namen seines Taufpaten Pfalzgraf Ludwigs III. erhielt, muß schon im Kindesalter von Krankheit gezeichnet gewesen sein. Ludwig litt an Epilepsie; einer Erzählung zufolge, die Christian Friedrich Sattler überlieferte, soll er stets einen Zettel mit einer Anrufung des hl. Valentin von Rom, des Schutzheiligen der Epilepsiekranken, bei sich getragen haben.
Nachdem Urach im Zuge der Landesteilung 1442 zur Residenz Ludwigs I. geworden war, wuchsen die Kinder zumindest bis zum frühen Tod des Vaters am dortigen Hof auf. Der weitere Aufenthalt Ludwigs und seiner Geschwister war danach Gegenstand der Verhandlungen zwischen Mechthild, ihrem Schwager Graf Ulrich V. als Vormund und den Räten des Uracher Landesteils. Nach den Vormundschaftsordnungen des Jahres 1450 sollte die Mutter, die bald auf die Mitwirkung an den Regierungsgeschäften verzichtete und an ihren Witwensitz Böblingen zog, die Erziehung übernehmen. Der vierköpfige Vormundschaftsrat unter Vorsitz des Hofmeisters Albrecht Speth erhielt die wichtigsten Vollmachten zur Führung des Landes, erst in zweiter Linie konnte der Stuttgarter Landesherr Einfluß ausüben. Gerade daran entzündete sich zwischen der Uracher Regierung und Ulrich ein Konflikt, der bald an Schärfe gewann und auch die Kinder Ludwigs I. nicht aussparte. In dieser Situation gelang es dem Bruder Mechthilds, Pfalzgraf Friedrich I. dem Siegreichen, die alten Bande zwischen dem Uracher Landesteil und der Pfalzgrafschaft zu stärken. Bei der neuerlichen Einigung zwischen der Vormundschaftsregierung und Ulrich V. 1452 waren pfälzische Räte beteiligt und sicherten dem Kurfürsten Einflußmöglichkeiten am Uracher Hof.
Fast genau ein Jahr später, am 13. Oktober 1453, wurde Ludwig für mündig erklärt und trat damit im gleichen Alter wie sein Vater die Regentschaft des Landes an. Durch die kurze Regierungszeit von nur vier Jahren und aufgrund seiner Gebrechlichkeit vermochte Ludwig kein eigenständiges politisches Profil zu entfalten. Soweit das Urkundenmaterial Schlüsse zuläßt, beschränkte sich sein zurückhaltendes Vorgehen auf eine Fortsetzung der väterlichen Politik in kleinerem Maßstab. Eine solche Kontinuität, die sich etwa in der Einungspolitik mit den Wittelsbachern 1454 und in der friedlichen Konfliktlösung mit Baden 1457 zeigt, erklärt sich jedoch nicht zuletzt aus dem ungebrochenen Einfluß der Räte des Landes um Albrecht Speth. Dieser personellen Kontinuität und der Verwaltungsroutine der Uracher Amtleute ist es zu verdanken, daß mit dem Lagerbuch des Amtes Urach von 1454 eine umfassende Aufnahme der herrschaftlichen Einkünfte während der Regierungszeit Ludwigs II. stattfand. Eine weitere Leistung dieser Periode ist die Senkung des Schuldenstands der Herrschaft, die jedoch mit dem weitgehenden Verzicht auf territoriale Zugewinne und aufwendige Bauvorhaben erkauft wurde. Aus Ludwigs Regierungszeit ist darüber hinaus eine Meß- und Almosenstiftung zu Urach von 1457 überliefert, die vielleicht bereits unter dem Eindruck einer sich zuspitzenden Krankheit zustande kam. Andererseits kann die Stiftung auch als Absicht gewertet werden, den vom Vater begonnenen Ausbau der Residenz Urach weiterzutreiben, nachdem gerade während der Vormundschaftsjahre deutlich geworden war, daß die Stadt keineswegs unangefochtenen der ständige Sitz von Hof und Regierung war.
Ludwig II. starb am Vormittag des 3. November 1453 in seiner Residenzstadt, nachdem sich Tage zuvor bereits eine gravierende Verschlechterung seines Zustands abgezeichnet hatte. Bestattet wurde er in der Grablege der Uracher Linie des Grafenhauses, der Kartause Güterstein. Bei der Untersuchung des Klosters unter Herzog Christoph 1554 wurde sein Grabmal nicht mehr erwähnt, lediglich das Jahrtagsbuch der Kartause bewahrt das Andenken an „Graf Ludwig den Jüngeren von Württemberg, der in seiner Jugend verstarb“.
Quellen: HStA Stuttgart A-Bestände, Bestand J 1.
Württ. Landesbibliothek Stuttgart, Codex historicus 2o, 421 (Anniversar der Kartause Güterstein).
Nachweis: Das Haus Württemberg: ein biographisches Lexikon / hrsg. von Sönke Lorenz ... In Zusammenarbeit mit Christoph Eberlein ... und dem Institut für Geschichtliche Landeskunde und Historische Hilfswissenschaften der Eberhard-Karls-Universität Tübingen. Stuttgart; Berlin; Köln 1997

Literatur: Joachim Fischer, Das Testament der Erzherzogin Mechthild von Österreich vom 1. Oktober 1481, in: Eberhard und Mechthild (Lebendige Vergangenheit Bd. 17), Stuttgart 1994, S. 111–163.
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