Georg Dochtermendlin von Cottenweiler im Amt Backnang, wegen der Teilnahme an der Bewegung des Armen Konrad außer Landes geflohen, schwört nach Rückkehr Herzog Ulrichs von Württemberg Urfehde, unter Verzicht auf Schadenersatz für das seit dem Aufruhr verlorene Gut. A. verpflichtet sich, bei Streitigkeiten mit Untertanen des Fürstentums Württemberg nur württembergische Gerichte anzurufen, das Amt Backnang nicht zu verlassen und nachts nicht auf die Gasse zu gehen, nach Ablieferung seiner Wehr und seines Harnisches an den Amtmann keine Waffen mehr zu tragen, sowie ohne fürstliche Erlaubnis keine "Weinzeche" aufzusuchen. Bei Zuwiderhandlung verfällt die Strafaussetzung.
Georg Dochtermendlin von Cottenweiler im Amt Backnang, wegen der Teilnahme an der Bewegung des Armen Konrad außer Landes geflohen, schwört nach Rückkehr Herzog Ulrichs von Württemberg Urfehde, unter Verzicht auf Schadenersatz für das seit dem Aufruhr verlorene Gut. A. verpflichtet sich, bei Streitigkeiten mit Untertanen des Fürstentums Württemberg nur württembergische Gerichte anzurufen, das Amt Backnang nicht zu verlassen und nachts nicht auf die Gasse zu gehen, nach Ablieferung seiner Wehr und seines Harnisches an den Amtmann keine Waffen mehr zu tragen, sowie ohne fürstliche Erlaubnis keine "Weinzeche" aufzusuchen. Bei Zuwiderhandlung verfällt die Strafaussetzung., Bild 1 [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart]
Georg Dochtermendlin von Cottenweiler im Amt Backnang, wegen der Teilnahme an der Bewegung des Armen Konrad außer Landes geflohen, schwört nach Rückkehr Herzog Ulrichs von Württemberg Urfehde, unter Verzicht auf Schadenersatz für das seit dem Aufruhr verlorene Gut. A. verpflichtet sich, bei Streitigkeiten mit Untertanen des Fürstentums Württemberg nur württembergische Gerichte anzurufen, das Amt Backnang nicht zu verlassen und nachts nicht auf die Gasse zu gehen, nach Ablieferung seiner Wehr und seines Harnisches an den Amtmann keine Waffen mehr zu tragen, sowie ohne fürstliche Erlaubnis keine "Weinzeche" aufzusuchen. Bei Zuwiderhandlung verfällt die Strafaussetzung., Bild 2 [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart]
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Beteiligte: | - Ulrich Wintzelhuser, Mitglied des Gerichts, und Heinrich Gabler, Mitglied des Rats zu Stuttgart [Siegler]
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Erstellt (Anfang): | 1515 [dornstag nach Sannt Petters Kettenfeir tag] |
Umfang: | Anzahl der Digitalisate: 2 |
Format: | 31 x 57 |
Objekttyp: | Urkunden |
Quelle/Sammlung: | Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart Altwürttembergisches Archiv Auslesebestände über die Landesverwaltung, Kabinett und Hofbehörden / 1405-1806 Rechtsprechung und Polizei Aufstand "Armer Konrad" / 1514-1516 Urkunden Archivalieneinheit |
Identifikatoren/Sonstige Nummern: | A 45 U 9 [Bestellsignatur] |
Weiter im Partnersystem: | https://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=1-1209902 |
Überlieferung/Ausgaben: | Überlieferungsart: Ausfertigung |
Ortsbezüge: | - Backnang WN; Amt
- Cottenweiler : Weissach im Tal WN
- Stuttgart S; Gericht
- Stuttgart S; Rat
- Württemberg; Fürstentum
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Personenbezüge: | |
Sonstiges: | Siegelbeschreibung: 2 S., anh. |