Pringsheim, Fritz 

Geburtsdatum/-ort: 07.10.1882; Hünern Kreis Trebnitz (Schlesien)
Sterbedatum/-ort: 24.04.1967;  Freiburg
Beruf/Funktion:
  • Jurist
Kurzbiografie: 1902 Abitur Breslau
1902-1905 Rechtsstudium in München, Heidelberg, Breslau
1905 Erste juristische Staatsprüfung
1906 Promotion in Breslau
1906/07 Militärdienst beim 22. Dragoner-Regiment
1911 Zweite juristische Staatsprüfung
1914-1919 Kriegsdienst (EK I und II)
1915 Habilitation Freiburg
1921 außerordentlicher Prof. Freiburg
1923 ordentlicher Prof. Göttingen
1929 ordentlicher Prof. Freiburg
1935 Rechtswidrige Amtsenthebung
1939 Flucht nach England (Oxford)
1946 Rückkehr nach Freiburg
Weitere Angaben zur Person: Religion: ev.
Verheiratet: 1911 Käthe, geb. Rosenheim
Eltern: Vater: Hugo Pringsheim, Rittergutsbesitzer
Mutter: Hedwig, geb. Heymann
Geschwister: vermutlich 2 Brüder
Kinder: 6 Söhne
GND-ID: GND/11629065X

Biografie: Elmar Bund (Autor)
Aus: Badische Biographien NF 1 (1982), 221-223

Pringsheim entstammt einer Familie, die zahlreiche bedeutende Gelehrte hervorgebracht hat, etwa den Münchener Mathematiker Alfred Pringsheim, den Schwiegervater Thomas Manns, oder den Breslauer Physiker Ernst Pringsheim. Sie geht zurück auf Mendel (Menachem) b. Chaim Pringsheim, der seit der Mitte des 18. Jahrhunderts als Pächter des dortigen Schloßbrau-Urbars zu Bernstadt in Schlesien ansässig war.
Da der Vater ein Rittergut in der Umgebung Breslaus besaß, brauchten Pringsheim und seine Geschwister auch während der Schulzeit das großzügige Landleben nicht zu entbehren.
Obwohl es an Vorbildern im Kreise der weiteren Familie nicht fehlte, war noch der Student nicht entschlossen, die Laufbahn eines Gelehrten einzuschlagen. Auch die Breslauer Promotionsschrift (1906), die der Regelung einer erbrechtlichen Frage durch das noch kein Jahrzehnt alte BGB gewidmet war, zeigt trotz des Scharfsinns und der Gewissenhaftigkeit, die aus ihr sprechen, den jungen Juristen noch nicht auf dem Wege zur Erforschung des antiken römischen Rechts.
Erst nach dem zweiten Staatsexamen schloß sich Pringsheim als Schüler dem in Leipzig lehrenden Ludwig Mitteis an. Von ihm empfing er die entscheidende Ermutigung, sich auch weiterhin der Wissenschaft vom römischen Recht zu widmen. Mit anderen Mitteis-Schülern, vor allem Hans Peters, stand er in regem Gedankenaustausch. Das BGB hatte die unmittelbare Geltung der römischen Rechtsquellen in Deutschland beendet. In den Blick der Romanisten war zunehmend das historische römische Recht der Antike gerückt. Mitteis lehrte das römische Recht in seiner Wechselbeziehung zu dem anderen wirkmächtigen Recht der Antike, dem griechischen, zu sehen. In dieser Zeit entstand der „Kauf mit fremdem Geld“ (1916), das Buch, mit dem sich Pringsheim in Freiburg habilitierte. Den Probevortrag hielt der Reserveoffizier 1915 während eines kurzen Fronturlaubs. Die Habilitationsschrift stellte die lebhaft diskutierte und nie widerlegte These auf, daß das römische Recht, anders als das griechische, sich von dem naheliegenden Rechtsgedanken befreit hatte, wonach der Käufer erst mit der Zahlung des Kaufpreises Eigentum erwerben konnte. In nachklassischer Zeit – Pringsheim dachte vor allem an die Kompilatoren Justinians – wurde dies in die römischen Texte interpoliert.
1911 hatte Pringsheim geheiratet. Mit seiner Frau verband ihn ein tiefes und lebendiges Verständnis der deutschen Klassik, deren Ideale der Persönlichkeitsbildung von beiden bestimmenden Persönlichkeiten des immer offenen und gastfreien Hauses Pringsheim verkörpert und vermittelt wurden.
Auf die Freiburger Dozentenjahre (seit 1920) folgte rasch ein Ruf auf den Göttinger romanistischen Lehrstuhl, von dem Pringsheim 1929 als Nachfolger Otto Lenels nach Freiburg zurückkehrte. In diesen Jahren sammelte er seine ersten Schüler um sich. 1935 wurde Pringsheim seines Amts enthoben. Er ging aber erst 1939 nach England, nachdem er sich unter dem Eindruck seiner Verhaftung der Einsicht nicht mehr verschließen konnte, daß er im Lande seiner Väter des Lebens nicht mehr sicher war.
In der für die Wissenschaft vom römischen Recht sehr fruchtbaren Zeit zwischen den Weltkriegen erwarb Pringsheim rasch großes Ansehen bei seinen in- und ausländischen Fachgenossen. Er ging den Einflüssen nach, die das griechische Recht, besonders auf dem Gebiet der Willenslehre, in nachklassischer Zeit auf das römische genommen hat und stellte sich damit in die vorderste Reihe der Interpolationenforscher. Die Quelle des griechischen Einflusses suchte er in den oströmischen Rechtsschulen von Beryt und Konstantinopel. Pringsheim verdanken wir die Entdeckung, daß der Plan zu Justinians Digesten von Professoren dieser Rechtsschulen ausging. Die oströmische Denk- und Lehrweise verglich er in seinem berühmten Aufsatz „Beryt und Bologna“ mit der mittelalterlichen der Glossatoren. Justinians eigentümliche Doppelnatur des vergangenheitsbezogenen Bewunderers römischer Größe und des vorwärtsgewandten Reformers einer hellenistisch-christlichen Gesellschaft haben wenige Gelehrte so tief wie er erfaßt.
Vor dem Hintergrund des hellenistischen Rechts wußte Pringsheim die unverwechselbar eigentümlichen Züge des römischen Rechts um so deutlicher zu zeichnen. Es war ihm mehr als ein beliebiger Forschungsgegenstand, nämlich der Ausdruck einer Lebensordnung, mit der seine sittliche Haltung sich identifizierte. Die Römertugenden der fides, clementia, constantia, pietas waren auch die seinen. Als sittliche Persönlichkeit hat Pringsheim auch bei Menschen, die seinem wissenschaftlichen Werk fern standen, einen tiefen Eindruck hinterlassen.
Im englischen Exil lehrte Pringsheim in Oxford; dort schrieb er sein „Greek Law of Sale“ (1950), ein Meisterwerk der juristischen Papyrologie und Gräzistik.
Schon 1946 kehrte er nach Freiburg zurück, um unter den ärmlichen Verhältnissen der Nachkriegsjahre beim Wiederaufbau des Universitätsunterrichts zu helfen und die akademische Jugend zu einer politisch bewußten, freiheitlichen Haltung hinzuleiten. Bis Ende der 50er Jahre gab er seine Tätigkeit in Oxford nicht gänzlich auf, sondern lehrte während des Sommers in England.
In Freiburg wuchs inzwischen eine neue Generation von Schülern heran. Pringsheim hat es wie nur wenige bedeutende Gelehrte verstanden, junge Menschen auf ihren ersten Schritten in die Wissenschaft anzuleiten und zu begeistern. Auch außerhalb seines Fachgebiets bemühte er sich – lange Jahre als Vertrauensdozent der Studienstiftung – um die Heranbildung begabter Studenten.
In seiner zweiten Freiburger Periode hat Pringsheim seinem ursprünglichen Arbeitsplan treu bleibend die Wissenschaft vom römischen wie vom griechischen Recht um bleibende Erkenntnisse bereichert. Zahlreiche Ehrendoktorate (Athen, Glasgow, Frankfurt, Paris) und andere Auszeichnungen zeugten auch äußerlich für die europäische Bedeutung seines wissenschaftlichen Werks und seiner beispielgebenden Persönlichkeit. Noch bis ins hohe Alter war es ihm vergönnt, als wissenschaftlicher Schriftsteller und akademischer Lehrer zu wirken.
Nachweis: Bildnachweise: Fotografien in SZ rom. Abt. 70 (1953) und in den von der Rechts- u. Staatswiss. Fak. der Univ. Freiburg herausgegebenen Ansprachen zur Feier des 75. Geburtstages von Pringsheim. Eine von Freifrau v. Thüna geschaffene Büste befindet sich im Institut für Rechtsgeschichte und geschichtliche Rechtsvergleichung der Univ. Freiburg.

Literatur: Eine bis 1961 vollständige Bibliografie mit über 150 Titeln veröffentlichte H. E. Troje in: SZ rom. Abt. 79 (1962) 538 ff. - Danach erschien u. a.: Über die Basiliken-Scholien, in: SZ rom. Abt. 80 (1963) 287 ff. Wieacker, Fritz Pringsheim zum Gedächtnis, SZ rom. Abt. 85 (1968) 602 ff.; Archi, Fritz Pringsheim, SDHJ 33 (1967) 593 ff.
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