Asal, Karl Ludwig 

Geburtsdatum/-ort: 05.05.1889;  Waldshut
Sterbedatum/-ort: 27.04.1984;  Freiburg
Beruf/Funktion:
  • Jurist, Ministerialrat in der Badischen Kultusverwaltung
Kurzbiografie: 1899-1907 Realgymnasium Ettenheim, Gymnasium Wertheim, Karlsruhe
1907 Abitur Karlsruhe
1907-1911 Studium der Rechtswissenschaften Universitäten Leipzig, München, Freiburg
1911 Erste juristische Staatsprüfung, danach Rechtspraktikant bei verschiedenen Gerichts- und Verwaltungsbehörden
1914-1919 Militärdienst, zuletzt Leutnant der Reserve
1919 Zweite juristische Staatsprüfung, danach Gerichtsassessor. Einstellung beim Badischen Ministerium des Kultus und Unterrichts
1920 Regierungsrat
1923 Promotion an der Universität Heidelberg
1927 Oberregierungsrat
1932 Honorarprofessor an der Technischen Hochschule Karlsruhe
1934-1945 Ministerialrat und Abteilungsleiter im Badischen Ministerium für Kultus und Unterricht
1945 Apr.-Nov. Außer Dienst
1945 Dez. Ministerium des Kultus und Unterrichts in Freiburg (Südbaden), ab Okt. 1946 als Oberregierungsrat
1948-1952 Leiter des Landeskulturamtes Südbaden
1951 Zurruhesetzung als Ministerialrat, Weiterarbeit im Angestelltenverhältnis
1952-1955 Leiter des Kulturreferats beim Regierungspräsidium Freiburg
1956-1965 Präsident des Schwarzwaldvereins
Weitere Angaben zur Person: Religion: ev.
Verheiratet: Unverheiratet
Eltern: Vater: Dr. Karl Asal, Oberregierungsrat (1859-1929)
Mutter: Klara, Tochter des Mühlenbesitzers Louis Hildebrand in Offenburg (1867-1942)
Geschwister: 3
GND-ID: GND/116353872

Biografie: Hansmartin Schwarzmaier (Autor)
Aus: Badische Biographien NF 3 (1990), 8-9

Wie es in Baden üblich war, führte die Verwaltungslaufbahn eines Justizbeamten den Vater Dr. Karl Asal von Waldshut, wo der älteste Sohn Karl geboren wurde, über Ettenheim nach Wertheim und Ettlingen, was dem Sohn den Besuch des Gymnasiums in Karlsruhe ermöglichte. Nach dem mit „sehr gut“ bestandenen Abitur – seine Lieblingsfächer, so schreibt Asal, seien Griechisch und Botanik gewesen – begann er wie der Vater das Jurastudium in Leipzig und setzte es in München und Freiburg fort, um seinerseits den badischen Staatsdienst anzustreben. Seine Neigung zu den musischen Fächern und der Naturkunde hat später in bemerkenswerter Weise seine Aufgabenbereiche in der badischen Kultusverwaltung bestimmt, wie er überhaupt stets verstanden hat, die engere berufliche Tätigkeit in Übereinstimmung mit seinen persönlichen Neigungen zu bringen. Unterbrochen wurde seine berufliche Laufbahn durch den Ersten Weltkrieg, den er an der französischen Front, nach schwerer Verwundung im Garnisonsdienst verbrachte.
1920 ist er als Regierungsassessor in die badische Kultusverwaltung eingetreten, der er während seiner ganzen Dienstzeit treu geblieben ist. In immer größerer Zuständigkeit widmete er sich dem Theater, dem Museums-, Bibliotheks- und Archivwesen, den Kunstakademien und der Denkmalpflege sowie dem Natur- und Landschaftsschutz; undenkbar, dies alles heute in einem „Respiciat“ vereinigt zu wissen. Dem Denkmalschutzrecht galt seine Heidelberger Dissertation von 1923: es ist kein Zufall, daß nach dem Zweiten Weltkrieg das hochgerühmte südbadische Denkmalschutzgesetz am 12. 7. 1949 in seiner Zuständigkeit erarbeitet wurde. Zum Landschaftsschutz führte ihn schon damals seine Liebe zur Natur und ihrer Pflanzenwelt, die ihn bis ins hohe Alter begleitete. Und Herzensangelegenheit war ihm auch das Theaterreferat, das ihm viele Möglichkeiten bot, die Arbeit des Karlsruher Landestheaters mitzubestimmen, dem er in kritischer Zeit so etwas wie der heimliche Intendant gewesen ist. Ein Jahr lang (1933) hat er dieses Amt tatsächlich ausgeübt. Auch diese Liebe hat er nach 1945 in Freiburg beibehalten, wo er u. a. den Vorsitz der „Alemannischen Bühnen“ inne hatte, von der Berufsarbeit ganz abgesehen, die ihm auch dort das Theaterreferat zuteilte.
Auch das „Dritte Reich“ hat ihn nach 1933 übernommen, ohne daß er bis dahin „Parteimitglied“ gewesen wäre. Er hat auch in den folgenden 12 Jahren seine Aufgaben mit der Unbestechlichkeit und Integrität des badischen Verwaltungsbeamten versehen und wurde noch 1945 in die südbadische Kultusverwaltung zurückgerufen, um dort in leitender Position weiterzuwirken. Unersetzlich blieb er schließlich auch nach seiner Zurruhesetzung, und als er 1955 sein Amt im Freiburger Regierungspräsidium verließ, blieb er weiterhin tätig: im Schwarzwaldverein, als Vorsitzender des Vereins „Muettersproch“ und der Alemannischen Bühnen Freiburg, als Vorsitzender des Kuratoriums für den Oberrheinischen Kulturpreis und in vielen anderen Gremien. Seiner alemannischen Heimat galt sein Lebenswerk: ihre Sprache beherrschte er in allen Dialektschattierungen vom fränkisch-pfälzischen bis zum hochalemannischen unter Einbeziehung des elsässischen und des „Bernerdytsch“. Seine Sprachkenntnisse, französisch perfekt, aber auch schwedisch, serbokroatisch, polnisch, etwas tschechisch und russisch, dies alles aufgebaut auf einer soliden klassischen Bildung, diente nicht nur dem Ministerialbeamten, sondern kennzeichnet zugleich den weiten Horizont Asals.
Zahlreiche Auszeichnungen und Ehrenmitgliedschaften wurden ihm zuteil, so das Große Bundesverdienstkreuz und die Ehrenpräsidentschaft des Schwarzwaldvereins. Eine autobiographische Skizze, die er 1975 verfaßte, beschreibt „Ausschnitte aus meinem unter 5 Regierungen verbrachten Leben“. Er bringt damit zum Ausdruck, daß er auch das Jahr 1952 als tiefen politischen Einschnitt verstand, meint jedoch auch, daß er Pflichterfüllung und Sachkompetenz unabhängig von der jeweiligen politischen Konstellation zum Wohle des Bürgers eingesetzt habe, wie dies in der badischen Verwaltung üblich gewesen sei, deren Effizienz er stets betonte. In diesem Sinne, so meinte er, sei auch seine Lebensbeschreibung aus bewegter Zeit ein Beitrag zur Zeitgeschichte. Sicher ist, daß er für seine badische Heimat mit seiner Lebensarbeit einen wichtigen Beitrag geleistet hat.
Werke: (Auswahl) Die neuen reichsrechtlichen Denkmalschutzbestimmungen. Diss. iur. Heidelberg (maschinengeschr.) vom 8. 2. 1923. – Naturschutz und Rechtsprechung. Krefeld 1958. – Gedanken und Anregungen zur Abfassung eines Gesetzentwurfs über den Schutz der Bodendenkmale. Ein Vortrag bei der Tagung des Verbandes der Landesarchäologen in der Bundesrepublik Deutschland 1963, in: Denkmalschutz und Denkmalpflege in Deutschland, hrsg. von Hans Hingst (= Badische Fundberichte Sonderheft 7, 1964), 14-22. Der Band ist K. Asal zum 75. Geburtstag gewidmet; die im Text erwähnten „Ausschnitte“ hektographiert in GLAK 65/11920.
Nachweis: Bildnachweise: Der Schwarzwald 1984 Heft 2, 74.

Literatur: Nachruf in: Der Schwarzwald 1984 Heft 3, 118.
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