Arendt, Henriette 

Geburtsdatum/-ort: 11.11.1874; Königsberg/Preußen
Sterbedatum/-ort: 22.08.1922; Mainz
Beruf/Funktion:
  • erste Polizeiassistentin des Deutsches Reiches
Kurzbiografie: 1891/92 Examensabschluss der Oberen Abteilung der École Supérieure in Genf nach vorhergehendem Besuch der Höheren Töchterschule in Königsberg
1892 halbjähriger Kurs einer Handelsschule in Berlin
1892/95 Korrespondentin in Königsberg im väterlichen Geschäft
1895/96 Ausbildung zur Krankenpflegerin im Jüdischen Krankenhaus Berlin
1898 Eintritt in den Berliner Schwesternverband vom Roten Kreuz „Augusta Haus“, drei Jahre in verschiedenen Krankenhäusern und Nervenheilanstalten tätig, u. a. in Kiew
1901 Stationsschwester der Neuen Lungenheilanstalt Schömberg
1902 Eintritt in den konfessionslosen Stuttgarter Hilfspflegerinnenverband
1903 20. Feb.-1908 18. Dez. Polizeiassistentin in Stuttgart
seit 1909 Domizil im eigenen Haus in der Schweiz
1911-1914 Vortragstätigkeit gegen den internationalen Kinderhandel, Vortragsreise nach England, wird in London beim Ausbruch des Ersten Weltkrieges als Spionin verhaftet
1915 Feb. Scheinheirat mit dem Vetter Réné de Matringe, Offizier aus Lyon
1915 Auslieferung nach Rotterdam, erhält dort einen Reisepass des Kaiserlichen Deutschen Konsulats
1915 Nov. Wien, Arbeit in einer Versorgungseinrichtung für galizische Flüchtlinge
1916 28. Mär. Abschiebung als feindliche Ausländerin, Nationalität ist seit der Heirat bei den Behörden nicht geklärt, Arendt gilt auch als Französin, obwohl sie einen deutschen Pass besitzt; darf nach Deutschland einreisen
1916-1922 Arbeit beim Roten Kreuz, zuletzt als Pflegeschwester in einem Mainzer Krankenhaus
Weitere Angaben zur Person: Religion: isr./ev.
Eltern: Vater: Max Arendt (1843-1913), Großkaufmann im Teerhandel, langjähriger Stadtverordnetenvorsteher in Königsberg/Preußen, von 1910-1913 Vorsteher der Repräsentantenversammlung der jüdischen Gemeinde, von 1908-1913 Vorsitzender der Zentralarmenkommission in Königsberg
Mutter: Johanna, geb. Wohlgemuth (1850-1875)
Geschwister: 2: Paul, Ingenieur (geb. 25.10.1873, gest. 30.10.1913 Königsberg), verheiratet am 13.4.1902 mit Martha, geb. Cohn (geb. 28.5.1874 Königsberg, gest. 26.7.1948 auf dem Schiff von New York nach England), Eltern der Philosophin Hannah Arendt (geb. 14.10.1906 Hannover, gest. 4.12.1975 New York)
GND-ID: GND/120727692

Biografie: Mascha Riepl-Schmidt (Autor)
Aus: Württembergische Biographien 1 (2006), 1-3

Arendt, die erste Polizeiassistentin des Deutschen Reiches, wurde im Februar 1903 in Stuttgart angestellt. Doch dieser Akt, der heute als historisch bahnbrechend eingestuft werden muss, führte nach sechs Jahren zu einer unehrenhaften Entlassung der Polizeischwester Henny aus dem städtischen Amt. Sie hatte nur von den wenigen „frauenbewegten“ Anhängerinnen und liberalen Politikern Unterstützung bekommen, die das Doppelbödige und die doppelte Moral ihres Auftrages erkannt hatten und die trotz der Niederlage dieser ersten Polizeiassistentin des Deutschen Reiches weiterhin die psychologische und institutionelle Notwendigkeit von weiblichen Beamten in der „Sitte“ unterstützten. In der Folge waren bis 1913 in 19 deutschen Städten Polizeiassistentinnen eingestellt worden, die weiterhin den männlichen Beamten in keinerlei Weise gleichgestellt waren und außer der Kinder- und Jugendarbeit „nur“ für Frauen und Mädchen zuständig waren, die „sittlich gefährdet“ waren und in die Prostitution abzugleiten drohten. Erst in den zwanziger Jahren des 20. Jahrhunderts gab es dann erstmals Frauen in Polizeiuniform. 1926/27 wurde die „Weibliche Kriminalpolizei“ eingerichtet. Erst Mitte der siebziger Jahre des 20. Jahrhunderts dann wurden Kriminalbeamtinnen auf die Kriminalkommissariate verteilt, um dort mehr oder weniger gleichberechtigt mit ihren Kollegen Dienst zu tun.
Die Schaffung einer Dienststelle, wie sie Arendt innehatte, war wohl kaum auf die Einsicht zurückzuführen, diesen Beruf für Frauen zu öffnen. Die wilhelminische Gesellschaft samt ihrer Ordnungsorgane war vielmehr nicht länger in der Lage, mit dem sozialen Elend, der Armut und der Wohnungsnot der weniger begünstigten Population der sogenannten Gründerjahre fertig zu werden, mit dem Problem wilder und reglementierter Prostitution, mit Hygienebestimmungen und Geschlechtskrankheiten, die noch nicht erfolgreich therapierbar waren, mit alleinstehenden Frauen, deren ernsthafte Berufstätigkeit dubios erschien, weil sie im allgemeinen Bewusstsein noch keine Selbstverständlichkeit hatte. Außerhalb des Hauses arbeitende „Frauenspersonen“ waren noch immer verdächtig – hatten sie doch erst seit rund einer Generation überhaupt die Möglichkeit erkämpft, erwerbstätig sein zu dürfen. Kurz, die Position, in der sich Arendt seit 1903 in Stuttgart befand, konnte zwar Ursachen und Zusammenhänge aufdecken, aber kaum Möglichkeiten zur Lösung dieser Probleme bieten. Am Ende wurde ihr nie ein Prozess gemacht. Der Gemeinderat hatte ihrer Kündigung einstimmig zugestimmt. Wohl auch deshalb, weil es Arendts Gegnern auch noch gelungen war, ihre sittlich-moralische Haltung anzugreifen und ihr den Vollzug einer „Affäre“ mit einem Polizeiassessor im Dienstzimmer anhängte. Eine Pension bekam sie nicht, sie hatte sich resigniert und krank von Stuttgart verabschieden müssen.
Die erste Polizeiassistentin diente in Schwesterntracht und sollte in rein fürsorgerischer Tätigkeit zwischen der Stuttgarter Polizeibehörde und den vorgeführten Frauen vermitteln. In einem fast rund um die Uhr dauernden Arbeitspensum – bei einem monatlichen Gehalt von 250 Mark – hatte Arendt keine Mittel für die Betreuung ihrer Schützlinge nach der Entlassung und für deren gesellschaftliche Wiedereingliederung. In einem Rechenschaftsbericht nach vier Jahren gibt Arendt an, dass sie von 4 266 eingelieferten Frauen 810 an Rettungsanstalten, in deren Heimatort oder wieder zurück in den ursprünglichen Beruf überweisen konnte. Dabei griff sie auf ihr Privatvermögen und mit Erlaubnis ihres Vorgesetzten auf die Einkünfte aus ihrer publizistischen Aufklärungsarbeit zurück. Durch dieses kritische, öffentliche Offenlegen ihrer Tätigkeit wurde der Fall Arendt zum Politikum. Ursache für die Schwierigkeiten der Zusammenarbeit war außerdem die Gesetzeslage und hier besonders der § 361,6 des Strafgesetzbuches, wonach „Weibspersonen“ mit Haft bestraft wurden, wenn sie der öffentlichen Ordnung und dem weiblichen Anstand zuwiderhandelten. Jeder Polizist konnte jede beliebige Frau unter dem bloßen Verdacht der gewerbsmäßigen Unzucht auf die Polizeiwache bringen und an ihr eine Zwangsuntersuchung vornehmen lassen. „Missgriffe“ hatte es etliche gegeben. Es hatte genügt, dass Frauen allein unterwegs waren. Arendt bemängelte diese Polizeipraxis auf das Schärfste. Konfliktsituationen entstanden aber nicht nur im Bereich der Polizeihierarchie, sondern auch durch die schon in Stuttgart bestehenden Wohlfahrtsvereine und die dort engagierten Honoratiorengemahlinnen, die sich durch eine Koordinationsstelle, wie sie Arendt plante, nicht gängeln lassen wollten. Arendt agierte nicht gefällig und diplomatisch, sondern laut und auffällig. Die eskalierenden Schwierigkeiten, die ihre weitere Amtszeit bestimmten, hatten zum großen Teil mit dem Vorwurf zu tun, sie sei eine Nestbeschmutzerin, die sich bereichern wolle. Veruntreuungen gab es aber keine.
Trotz aller polizeilichen Überwachungen der „Arendt“ nach ihrem Weggang, die sich in ihrer Personalakte niederschlugen, – sie widmete sich fortan der Verfolgung des internationalen Kinderhandels – konnte erst 2004 ihr korrektes Todesdatum ermittelt werden.
Quellen: PA im StAL F 801/26 und F 201/97.
Werke: (Auswahl) Mehr staatliche Fürsorge für Gefallene und Gefährdete! Der beste Weg zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten, 1907; Bilder aus der Gefängniswelt. Von Schwester H. Arendt, 1907; Menschen, die den Pfad verloren, Erlebnisse aus meiner fünfjährigen Tätigkeit als Polizeiassistentin in Stuttgart, 1907/1908; Dornenpfade der Barmherzigkeit. Aus Schwester Gerdas Tagebuch, 1909; Erlebnisse einer Polizeiassistentin, in: Süddeutsche Monatshefte, 1910; Kleine weiße Sklaven, 1911; Kinderhändler, Recherchen und Fürsorgetätigkeit vom 1. 9. 1911-1912, 1912; Kinder des Vaterlandes. Neues vom Kinderhandel, mit Jahresbericht über meine Recherchen und Fürsorgetätigkeit vom 1. 9. 1912-31. 8. 1913, 1913.

Literatur: Heike Maier, „Taktlos, unweiblich und preußisch“, H. Arendt, die erste Polizeiassistentin Stuttgarts (1903-1908). Eine Mikrostudie, 1998; Maja Riepl-Schmidt, Die erste Polizeiassistentin Stuttgarts, in: dies., Wider das verkochte und verbügelte Leben, Frauenemanzipation in Stuttgart seit 1800, 1990/1998, 198-212; dies., „Dem schwäbischen Volkscharakter zu wenig Rechnung getragen ...“, in: Staatsanzeiger für Baden-Württemberg 42 (2004), 24.
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