Veit, Hermann 

Geburtsdatum/-ort: 13.04.1897;  Karlsruhe
Sterbedatum/-ort: 15.03.1973;  Karlsruhe
Beruf/Funktion:
  • Rechtsanwalt, SPD-Politiker, MdL, Staatsminister, Stellvertretender Ministerpräsident
Kurzbiografie: bis 1914 Seminar, Vorschule und Gymnasium
1914-1919 Kriegsdienst (Leutnant der Reserve, Eisernes Kreuz 1. und 2. Klasse)
1919-1921 Studium der Rechtswissenschaft an den Universitäten Heidelberg und Leipzig, Referendar- und 1923 Assessor-Examen
1923-1925 Gerichtsassessor und Grundbuchbeamter in Durlach, Richter in Lahr, Waldshut und Pforzheim, kommissarischer Staatsanwalt in Gengenbach
1925-1926 Hochschulabteilung des Kultusministeriums
1926-1945 und erneut ab 1961 Rechtsanwalt in Karlsruhe
1945/46 Oberbürgermeister in Karlsruhe
1946-1948 und 1950-1960 Mitglied des Parteivorstandes sowie 1962-1964 Stellvertretender Landesvorsitzender
1947 Ehrendoktor der TH (später Universität) Karlsruhe
1948-1973 Mitglied des Landesvorstandes
1949-1953 M des Bundestags, Stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses für Wirtschaftspolitik
1946-1951 und 1956-1973 Mitglied der Landtage Württemberg-Baden und Baden-Württemberg
1946-1960 Wirtschaftsminister von Württemberg-Baden und Baden-Württemberg
1951-1960 Stellvertretender Ministerpräsident
1955 Großes Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland
1961-1964 Vorsitzender der SPD-Landtagsfraktion – 1966-1968 Stellvertretender Fraktionsvorsitzender
1968-1973 1. Vizepräsident des Landtags
1972 Professortitel des Landes Baden-Württemberg
Weitere Angaben zur Person: Religion: ev.
Verheiratet: 1928 Karlsruhe, Erika, geb. Hofmann
Eltern: Vater: Friedrich Hermann Veit, Kammermusiker
Mutter: Meta Klara, geb. Ellinger
Kinder: 2 (Helga, Hans)
GND-ID: GND/132218100

Biografie: Paul Feuchte (Autor)
Aus: Baden-Württembergische Biographien 1 (1994), 368-372

Veits prägnante Unterschrift unter der auf den 16. November 1953 datierten Verkündungsformel der Landesverfassung mag das Bild einer Persönlichkeit beleuchten, die gesonnen war, das Spektrum der Kompetenzen kraftvoll auszuschöpfen: eines gradlinigen, verläßlichen, umsichtigen, aber auch schwierigen, nicht selten empfindlich erregbaren, aber doch beherrschten, die realen Möglichkeiten nüchtern abschätzenden Politikers, der nie ohne innere Anteilnahme, ja Leidenschaft argumentierte und handelte.
Als jener Akt erfolgte, war Veit kein Neuling in der Regierungsmannschaft, die Gebhard Müller eben in einer großen Koalition zusammengeführt hatte. Das Amt des Wirtschaftsministers hatte er in Württemberg-Baden schon seit Ende 1946 und in Baden-Württemberg im Kabinett Reinhold Maier innegehabt. Er behielt es 14 Jahre lang.
In diesen Ämtern schlug sich die Schlüsselrolle nieder, welche den Sozialdemokraten und ihren in der Zeit des Nationalsozialismus verfolgten oder argwöhnisch beobachteten Vertretern in Süddeutschland nach dem Kriege zufiel. Veit, der 1926 zur SPD gestoßen war und 1932 zum Reichstag kandidiert hatte, gehörte zu ihnen; er hatte als Anwalt politisch Verfolgte unerschrocken vor Sondergerichten verteidigt. Das Amt des Oberbürgermeisters seiner in Schutt und Asche liegenden, von Flüchtlingen überschwemmten Heimatstadt Karlsruhe, deren Ehrenbürger er später wurde, übernahm Veit im August 1945 aus der Hand der amerikanischen Besatzungsmacht, aber bald wurde es ihm durch den Stadtrat einstimmig bestätigt. Er stand vor ungewöhnlichen kommunalen Aufgaben. Die Stadt – nur 21 % der Gebäude blieben unbeschädigt – konnte als erste deutsche Stadt noch in der Reichsmark-Zeit den Abschluß der Enttrümmerung erreichen.
Mit Erklärungen, die weite Perspektiven aufzeigen, ist Veit in der Verfassunggebenden Landesversammlung für Württemberg-Baden 1946 hervorgetreten. Handelte er hier regelmäßig als Sprecher der Sozialdemokratischen Fraktion, so dürfen sie doch zugleich als sein persönliches Bekenntnis gelten. Mit Genugtuung erfüllte es ihn, daß das Volk nun zum ersten Mal seit langem die Freiheit besaß, seinen Willen kundzutun. Nach dem verbrecherischen Mißbrauch des deutschen Namens empfand er die Verpflichtung, für die Schäden nach besten Kräften aufzukommen, als eine kollektive Haftung aller Deutschen, die jedoch nicht gleichzusetzen sei mit kollektiver Schuld, und sei es auch nur mit einer von der moralischen oder religiösen Seite her begründeten Schuld. Es dürfe nicht vergessen werden, daß die nationalsozialistische Regierung von der übrigen Welt anerkannt worden war zu einer Zeit, als ihr Wesen im Ausland schon besser erkannt war, als das in Deutschland möglich war. Ihr wurden Erfolge gestattet, die die Welt dem demokratischen Deutschland nie konzediert hätte.
Für den Weg der Demokratie forderte Veit, dem deutschen Volk so bald als möglich die Souveränität über sein Staatsgebiet, unter der Kontrolle der Militärregierung, wieder einzuräumen. Die Aufteilung des Reichsgebiets in vier Zonen ersticke das Wirtschaftsleben. Deutschland könne nicht existieren ohne zentrale Lenkung. Wenn Veit daraus die Forderung nach Wiederherstellung der Reichseinheit herleitete, so ist sein Bekenntnis zum „Gedanken des Deutschen Reiches“ doch grundsätzlicher. Er wollte keine Einschränkungen, welche Form dieses Deutsche Reich in Zukunft haben wird, ob es ein Bundesstaat oder ein zentralistischer Einheitsstaat sein wird. „Wir sind auf alle Fälle ein Glied des Deutschen Reiches ... Das Deutsche Reich existiert noch.“ Er wollte auch diesen Namen nicht ablegen, der an eine ehrwürdige Tradition und eine geschichtliche Verpflichtung erinnere. Für die Landesverfassung stimmten die Sozialdemokraten mit Rücksicht auf die Haltung der Militärregierung der Formel von Theodor Heuss zu, daß Württemberg-Baden ein Glied der deutschen Republik ist. Die Reichsgewalt sollte die primäre Staatsgewalt in Deutschland sein, die vom ganzen Volke ausgeht und nicht aus der Souveränität der Länder abgeleitet wird. Veit wandte sich entschieden gegen Kräfte, die Gebiete aus dem Reichsgebiet loslösen wollten. Gegenüber Tendenzen, das Rhein- und Ruhrgebiet zu internationalisieren, richtete er an die Besatzungsmächte die Bitte, dem deutschen Volk die Urproduktion insbesondere von Kohle und Stahl in weit größerem Umfang zu belassen als bis dahin geschehen. Er warnte vor den Gefahren, die ein Erliegen der deutschen Wirtschaft für Europa bringen werde.
Zum unabdingbaren Gedankengut der Demokratie rechnete er die zu gewährleistenden Grundrechte, auch wenn ihr Vollzug vorerst noch vom Willen der Besatzungsmächte abhing. Dazu rechnete er besonders die Bestimmungen über die Sozial- und Wirtschaftsordnung, in denen die Landesverfassung, teilweise angelehnt an die programmatischen Aussagen der Weimarer Verfassung, über andere Verfassungen hinausging, so bei der Beteiligung der Arbeitnehmer an der Verwaltung und Gestaltung der Betriebe, von ihm verstanden als „Wirtschaftsdemokratie“, als ein entscheidender Schritt auf dem Weg zum Sozialismus. Zur gleichen Zeit hatte Kurt Schumacher proklamiert, die Sozialdemokratie könne nur eine bewußt sozialistische Partei sein. Grundsätzliche Bedeutung maß Veit dem Gebot zu, daß die Wirtschaft des Landes der Befriedigung des Bedarfs der Bevölkerung zu dienen habe, womit privates Gewinnstreben als Ziel und Zweck des Wirtschaftens beseitigt sei. Ein Sozialisierungsartikel sollte es ermöglichen, geeignete Unternehmen und Wirtschaftszweige durch Gesetz in Gemeineigentum zu überführen, wenn der Wirtschaftszweck besser ohne Eigentum des Unternehmers an Produktionsmitteln erreicht werden kann oder wenn die Ausübung des Eigentumsrechts dem Gemeinwohl widerstreitet. Eine grundsätzliche Gegnerschaft zum Privateigentum in der Wirtschaft, eine Sozialisierung des Prinzips wegen lehnte Veit schon in den Verfassungsberatungen 1946 ab. Hier hatte Schumacher kompromißloser formuliert: „Die Sozialisierung ist keine nur ökonomische Aufgabe. Sie erschöpft sich nicht einmal in der Idee der sozialen Gerechtigkeit, sie ist der stärkste Schutz des Friedens.“ Verlangte Veit straffste Lenkung für den Wiederaufbau der Wirtschaft, während er es zugleich ablehnte, die private Initiative zu ertöten, so zeigte sich darin das Dilemma, in dem die Sozialdemokraten nach dem Kriege sich befanden. Ein vielgestaltiges Bild gemeinwirtschaftlicher Wirtschaftsformen sollte nach seiner Vorstellung das deutsche Wirtschaftsleben auszeichnen. In der Sorge, die Fortschritte könnten durch einen neben dem Landtag bestehenden Senat auf berufsständischer Grundlage – wie er von der CDU vorgeschlagen wurde – gehemmt werden, lehnte Veit mit der SPD ein Zweikammersystem ab. In Übereinstimmung mit den demokratischen Parteien der Verfassunggebenden Landesversammlung befürwortete Veit, die bevorzugte Stellung der christlichen Kirchen im Staate in der Verfassung zu garantieren und eine Trennung von Kirche und Staat abzulehnen. Daß er für die christliche Gemeinschaftsschule eintrat, entsprach nicht nur der Auffassung seiner Partei, sondern auch der mehrheitlichen Auffassung in jener Konstituante, die von der badischen Tradition stark beeinflußt war und trotz Vorbehalten auch von der CDU mitgetragen wurde.
Nicht zuletzt auf Betreiben seines Freundes Alex Möller trat Veit Ende 1946 in die Regierung ein; mit Möllers wirtschaftspolitischen Vorstellungen, die stärker privatwirtschaftlich orientiert waren, dürfte er nicht in allen Konsequenzen übereingestimmt haben. Staatliche Planung und Lenkung sah er nicht nur als vorübergehend notwendiges Übel, sondern auf lange Sicht als unverzichtbar an, freilich beschränkt auf ein Maß, das dem Wagemut und der Initiative der Unternehmer und einer freien Konkurrenz möglichst großen Spielraum gewähre. Dabei machte er es sich nicht leicht, die Balance zwischen den widerstreitenden Elementen zu halten. In idealisierender Schau schwebte ihm ein System vor, das der Welt als Vorbild dienen könne zur Auflösung der kapitalistischen Wirtschaft, ohne Zerstörung der menschlichen Freiheit (1947). Noch auf dem Parteitag 1950 forderte er die Sozialisierung der Schlüsselindustrien: Bergwirtschaft, Eisen und Stahl, Energiewirtschaft, Großchemie, Großunternehmen und Baugrundstoffe, der Großbanken, Versicherungsgesellschaften und gewisser Monopolbetriebe. Das entsprach der Haltung der Sozialdemokraten in der ersten Stunde, wie sie Kurt Schumacher 1945 in Wennigsen und 1946 Victor Agartz plakativ als „Sozialismus als Gegenwartsaufgabe“ in Hannover formuliert hatten. Es entsprach aber nicht mehr der freiheitlichen Strömung, die seit der Währungsreform unaufhaltsam die Wirtschaftspolitik im Westen Deutschlands bestimmte und die trotz verfassungsrechtlicher Grundlagen in keinem der Länder Sozialisierungen auf Dauer zuließ. Grenzen waren dem in den Regierungen Reinhold Maier schon aus Bindungen in der Koalition mit der liberalen Partei gezogen. So stellt R. Maier nicht ohne Genugtuung fest, Veit habe sich „bei aller Begabung als Sozialist in diesem Lande nicht entwickeln“ können und später immer mehr das Gewand des Mittelstandspolitikers angezogen, „wobei er nur einige wenige selbständige Akzente setzen konnte“ (Ein Grundstein wird gelegt, 326 f.). In der Tat suchte Veit nach Wegen, die staatliche Intervention mit besserem Funktionieren des Kapitalmarktes zurücktreten zu lassen, die Methoden nach den jeweiligen Gegebenheiten zu richten und „nicht von einem Dogma her abzuleiten“. „Der Staat ist kein Bankier, sondern nur ein Nothelfer“ (1953).
In Veits Ministerzeit, die Aufbauperiode, in der Baden-Württemberg zum industrieintensivsten Bundesland heranwuchs, fiel der Bau des Reaktorforschungszentrums Karlsruhe, den er nachdrücklich betrieb. Mit der Aufnahme dieses Forschungszweiges leistete das Land gemeinsam mit dem Bund und mit der Wirtschaft einen Beitrag zur Wiedergewinnung des nach längerer Unterbrechung eingetretenen Anschlusses an den Weltstandard. Die Skala der Forschung reicht von der Energiegewinnung bis zu feinsten biologischen Vorgängen, soweit sie von der Kernenergie beeinflußt sind oder mit ihrer Hilfe erforscht werden können.
Nach dem Ausscheiden aus dem Ministeramt blieb Veit bis zu seinem Tode bei unverminderter geistiger Spannkraft in führenden parlamentarischen Funktionen, Oppositionsführer, ab 1968 Erster Stellvertretender Präsident des Landtags, Vertreter eines noblen, geschliffenen Stils der parlamentarischen Debatte. Hervorzuheben ist seine Kritik an der Rechtsprechung über NS-Gewaltverbrecher, seine Mitwirkung bei der Beratung der Hochschulgesetze und sein starker Einfluß in der Verwaltungsreform, in der er die Verantwortung des Parlaments als Entscheidungsträger in der repräsentativen Demokratie hervorhob. Diese Reform lag in der administrativen Konsequenz der von Veit heiß begehrten Landesgründung, die mit der Baden-Abstimmung 1970 besiegelt wurde.
Der schon nach dem ersten Weltkrieg erwogene Gedanke, Baden, Württemberg und Hohenzollern zum Südweststaat zu vereinigen, war nach dem Zusammenbruch des Dritten Reichs neu zur Diskussion gestanden, angestoßen durch die von der amerikanischen Besatzung befohlene Zusammenlegung der nördlichen Landesteile zum Land Württemberg-Baden. Zunächst ging es Veit darum, den beiden Gebieten im Norden der alten Länder eine gewisse Selbständigkeit zu lassen und in beiden Landesteilen eine gleiche Gliederung zu erreichen. Anfangs hatte er Grund zu dem Hinweis, daß Württemberg und Baden nicht durch gegenseitige Zuneigung zusammengekommen waren. Diese „Zwangsehe“ solle aber nachträglich mit allen Mitteln gefördert werden. Als Voraussetzung für eine Vereinigung verlangte er unbedingte Parität und das Ende des Mißbrauchs der Vormachtstellung der Stuttgarter Zentralbehörden. Schon in der Grundsatzrede am 18. Juli 1946 aber brachte Veit den Wunsch nach der Wiedervereinigung der durch die Zonengrenze getrennten Landesteile zum Ausdruck und fügte hinzu: „Mit heißem Herzen ersehnen wir Württemberger und Badener den Tag, wo die Grenzen fallen und ganz Württemberg und Baden in einem einheitlichen Staatsgebiet zum Wohle seiner Bürger vereinigt ist.“ So wurde er neben Heinrich Köhler und Richard Freudenberg der entschiedenste Vorkämpfer für den Südweststaat in Nordbaden, dessen Bevölkerung in diesem Streit eine Schlüsselrolle erhielt. Bei dieser Haltung blieb er, auch als viele Jahre danach die Badenfrage erneut zur Entscheidung kam. Vor der Abstimmung in den badischen Landesteilen am 7. Juni 1970 setzte der 73jährige sich nochmals mit ganzer Kraft für die Fortexistenz des Landes ein.
Quellen: Nachlaß im GLAK, Abt. N.
Werke: Karlsruhe 1945: Blätter des Gedenkens an das Schicksal einer Stadt, hg. von Hermann Veit, Karlsruhe 1946; Unsere wirtschaftliche Lage. Rede des Wirtschaftsministers Dr. Veit im Württemberg-Badischen Landtag am 18.3.1947, hg. vom Bezirkssekretariat der SPD Mittelbaden. Veröffentlicht von W. Beisel, o. J. (1947); Die Folgen der Demontage in Württemberg-Baden. Rede des württemberg-badischen Wirtschaftsministers Dr. Hermann Veit vor dem Landtag am 31.10.1947, o. J. Karlsruhe; Protokoll der Verhandlungen des Parteitages der SPD vom 11.-14.IX.1948 in Düsseldorf, Hamburg, o. J. (S. 135-137); Sozialdemokratische Wirtschaftspolitik – der Weg zur Vollbeschäftigung. Wortlaut der Rede des Wirtschaftsministers von Württemberg-Baden, Dr. Hermann Veit, vor dem Parteitag der SPD in Hamburg (21.-25. Mai 1950), Hannover, o. J.; Aufgaben, Methoden, Grenzen staatlicher Wirtschaftsförderung. Vortrag des Wirtschaftsministers und stellvertretenden Ministerpräsidenten Dr. Veit, Stuttgart bei der Eröffnung der Württembergischen Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie Stuttgart, 1953.
Nachweis: Bildnachweise: Handbuch des Landtags von Baden-Württemberg, zuletzt 6. Wahlperiode 1972-1976, hg. vom Landtag von Baden-Württemberg 1972, 435 (Portrait); Von der Ständeversammlung zum demokratischen Parlament, hg. von der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg, Stuttgart 1982, 300 f. (Bild 50 und 53); Paul Feuchte, Verfassungsgeschichte (vgl. Literatur), 110 f. und 190 f.

Literatur: Karlsruhe wird wieder aufgebaut. Denkschrift über den Wiederaufbau der Stadt Karlsruhe, Karlsruhe 1946; Karlsruhe. Wirtschaftszentrum am Oberrhein, Karlsruhe o. J. (1953), S. 130 ff.; Adolf von Grolman, Karlsruhe in den Jahren 1945-1954. Wiederaufbau und Neubeginn einer Stadt im Nachkrieg, Karlsruhe 1954 (Manuskript); Heinz Werner Dengel, Karlsruhe und seine Entwicklung von der Residenz zur Industriestadt, Dissertation Freiburg 1956, 89-156; Ludwig Erhard, Deutsche Wirtschaftspolitik. Der Weg der sozialen Marktwirtschaft, Düsseldorf 1962; Joachim Stoltzenburg, Wissenschaftliche Forschungsstätten, in: Theodor Pfizer (Hg.). Baden-Württemberg. Staat, Wirtschaft, Kultur. Stuttgart 1963, 381-393, bes. 388 f.; Reinhold Maier, Ein Grundstein wird gelegt. Tübingen 1964; ders., Erinnerungen 1948-1953, Tübingen 1966; Vorbild in der parlamentarischen Arbeit. Landtag und Landesregierung ehren Hermann Veit, in: Staatsanzeiger für Baden-Württemberg Nr. 34 vom 29.4.1972, 4; Trauerfeier für Herrn Prof. Dr. E. h. Hermann Veit. Erster stellvertretender Präsident des Landtags, Wirtschaftsminister a. D. am 21.3.1973, im Haus des Landtags, mit Nachrufen von Camill Würz, Hans Filbinger, Walter Krause, Alex Möller; Susanne Miller, Die SPD vor und nach Godesberg, in: Die zweite Republik. 25 Jahre Bundesrepublik Deutschland – eine Bilanz, hg. von Richard Löwenthal und Hans-Peter Schwarz, Stuttgart 1974, 371-407 (376); Karlheinz Niclauß, Demokratiegründung in Westdeutschland. Die Entstehung der Bundesrepublik von 1945-1949, München 1974; Jörg Schadt und Wolfgang Schmierer (Hg.), Die SPD in Baden-Württemberg und ihre Geschichte (SpL BW 3), Stuttgart 1976; Wolfgang Benz, Wirtschaftspolitik zwischen Demontage und Währungsreform, in: Westdeutschlands Weg zur Bundesrepublik 1945-1949. Beiträge von Mitarbeitern des Instituts für Zeitgeschichte, München 1976, 69-89; Werner Adelshauser, Die Rekonstruktion der westdeutschen Wirtschaft und die Rolle der Besatzungspolitik, in: Politische und Ökonomische Stabilisierung Westdeutschlands 1945-1949, hg. von Claus Scharf und Hans-Jürgen Schröder, Wiesbaden 1977; Alex Möller, Genosse Generaldirektor, München/Zürich 1978, S. 17 f.; Gerold Ambrosius, Wirtschaftsordnung und Wirtschaftspolitik in der Konzeptionen von CDU und SPD 1945-1949, in: Die Deutschlandpolitik Großbritanniens und die britische Zone 1945-1949, hg. von Claus Scharf und Hans-Jürgen Schröder, Wiesbaden 1979; Theodor Pfizer, Verantwortung für Stadt und Bürger, in: 25 Jahre Städtetag Baden-Württemberg, 1979, 73-75; Josef Weik, MdL und Landtagsgeschichte von Baden-Württemberg 1945-1980, hg. vom Landtag von Baden-Württemberg, 1980; Paul Feuchte, Verfassungsgeschichte von Baden-Württemberg, Stuttgart 1983; Siegfried Heimann, Die Sozialdemokratische Partei Deutschlands, in: Richard Stöss (Hg.). Parteien-Handbuch Band II, Opladen 1984, 2025-2216 (2025-2054); Klaus-Jürgen Matz, Reinhold Maier (1889-1971). Eine politische Biographie, Düsseldorf 1989; Paul Feuchte, Männer der ersten Stunde, in: Feuchte, Rommel, Rundel (Hg.), Initiative und Partnerschaft, Manfred Bulling zum 60. Geburtstag, Baden-Baden 1990, 439-460 (447-449).
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