Das Ende der „unnützen“ Klöster

Pensionsleistungen für die „Exnonnen“ des Freiburger Klosters St. Anna zum Grünen Wald

Quittung des Kameralzahlamts zu Freiburg über die erste ordentliche Unterhaltszahlung 1787 für die 13 Exnonnen des Augustinerinnenklosters zum Grünen Wald. Vorlage: LABW (StAS Ho 157 T 4 Nr. 243).
Quittung des Kameralzahlamts zu Freiburg über die erste ordentliche Unterhaltszahlung 1787 für die 13 Exnonnen des Augustinerinnenklosters zum Grünen Wald. Vorlage: LABW (StAS Ho 157 T 4 Nr. 243). Zum Vergrößern bitte klicken.

Unter Kaiser Joseph II. ging die große Ära der Klöster in den österreichischen Landen zu Ende. Ein Erlass vom 12. Januar 1782 regelte die Aufhebung von Klöstern rein kontemplativer Natur, die nach Ansicht des Kaisers unnütz waren. Nur Konvente von Mönchen und Nonnen, die der Allgemeinheit dienten und sich dem Schulunterricht, der Wissenschaft, der Seelsorge oder der Krankenpflege widmeten, blieben bestehen. Allein in Vorderösterreich wurden 28, rechnet man Zwangsvereinigungen mit ein, sogar 34 Klöster aufgehoben. Die Klostergebäude wurden ebenso wie das restliche Eigentum der Ordensgemeinschaften verkauft. Der Erlös floss in den eigens errichteten Religionsfonds, mit dessen Hilfe soziale und Bildungseinrichtungen finanziert und die Pfarreiseelsorge aus­ gebaut werden sollten.

Betroffen von dem sogenannten Klostersturm war auch das Regelhaus St. Anna zum Grünen Wald in Freiburg, obwohl die Schwestern seit 1665 in einer der Freiburger Mädchenschulen unterrichteten. Die finanzielle Lage des Klosters war indes so schlecht, dass es 1786 aufgelöst wurde. Die Klostergebäude wurden verkauft, der Güterbesitz öffentlich versteigert.

Die 13 Regularinnen, zehn Chorfrauen und drei Laienschwestern, waren plötzlich freigesetzt. Den Frauen wurde nahegelegt, sich verbliebenen Konventen anzuschließen. Die 13 Exnonnen zum Grünen Wald zogen jedoch ein weltliches Leben vor und beanspruchten Pensionen. Da diese aus dem Religionsfonds nicht bezahlt werden konnten, mussten die fünf verbliebenen Frauenklöster in Vorderösterreich für den Unterhalt der Nonnen aufkommen.

So wurde auch das Zisterzienserinnenkloster Wald zur Kasse gebeten. Mit der ersten Quittung vom 25.11.1786 bestätigte das Stockacher Rentamt den Empfang von 99 Gulden, 18 Kreuzern und 2 Hellern als den Beytrag zu Erhaltung deren Grünwalderinnen zu Freyburg. Da gleichzeitig auch Militärabgaben bestritten werden mussten, versuchte die Walder Äbtissin, eine Befreiung von den Unterhalts- und Religionsfondszahlungen zu erreichen. Jedoch wurde lediglich der Religionsfondsbeitrag ab 1792 um etwa 20 Prozent auf 823 Gulden und 52 Kreuzer pro Jahr verringert. Von 1787 bis Mai 1798 wurden jährlich anfangs 550 und zuletzt 324 Gulden und 9 Kreuzer Unterhalt zusätzlich zu den Religionsfondsbeiträgen geleistet.

Das Kloster Wald ging 1806 im Zuge der Säkularisation an das Fürstentum Hohenzollern-Sigmaringen über. Der Konvent durfte keine Novizinnen mehr aufnehmen und starb langsam aus. Die restlichen Walder Zisterzienserinnen wurden vom Fürstenhaus mit Pensionen versorgt.

Margret Rieß

Quelle: Archivnachrichten 60 (2020) S. 58.

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