Kommunikantenregister

Von Heinrich Löber

Definition der Quellengattung

Kommunikanten, männlich und weiblich, Mittelschefflenz, 1745, Vorlage: LkA KA, 155., Nr. 580
Kommunikanten, männlich und weiblich, Mittelschefflenz, 1745, Vorlage: LkA KA, 155., Nr. 580. Zum Vergrößern bitte klicken.

Kommunikanten sind Abendmahlsteilnehmer (lat. communio: das heilige Abendmahl). Dadurch dass in der evangelischen Kirche neben der Taufe das Abendmahl sakramentalen Charakter hat, wurde den Kommunikanten ein besonderes Augenmerk geschenkt. Hinzu kommt, dass es innerhalb der evangelischen Konfessionen bis weit in die zweite Hälfte des 20. Jahrhunderts hinein erhebliche Unterschiede in der Abendmahlslehre gab, v. a. zwischen der lutherischen und reformierten Lehre. Das hatte Konsequenzen für die Praxis der Gläubigen, z. B. dass in den reformierten Gemeinden an einigen festgelegten Sonntagen des Kirchenjahres, in den lutherischen Gemeinden traditionell an jedem Sonntag Abendmahl gefeiert wurde.[1] Das hat zum einen dazu beigetragen, einen Nachweis über die Teilnahme am Abendmahl und damit die ‚Rechtmäßigkeit‘ der praxis pietatis der einzelnen Gemeindeglieder zu erbringen, also so genannte Kommunikantenregister anzulegen. Zum anderen, um eine Abgrenzung gegenüber ‚Andersgläubigen‘ zu belegen, aber auch um die eigene konfessionelle Gemeinschaft zu stärken. Als ein dritter Aspekt ist das „Abendmahl als Bekenntnisritus der territorialen Konfessionseinheit sowie die Abendmahlsgemeinschaft als Bild der politischen Einheit“ zu nennen.[2] Das hat entsprechenden Niederschlag in der Führung von Kommunikantenregistern gefunden.

Historische Entwicklung

Neben Fragen nach einer wirklichen Gegenwart Christi im Abendmahl (Realpräsenz), die in den reformatorischen Kirchen zu heftigen Auseinandersetzungen in der Abendmahlslehre geführt hatten (Abendmahlsstreite 1524–1529 sowie 1552–1566), waren Fragen der Zulassung zum Abendmahl in den lutherischen und reformierten Kirchen von genuiner Bedeutung. Dabei ging es darum, die Teilnahme von „Unwürdigen“, aber auch von Fremden zu verhindern, um das Abendmahl nicht zu profanisieren.[3] Denn das Abendmahl wurde als ein Sakrament der Gemeinschaft mit Christus als dem Haupt sowie untereinander, also zwischen seinen Gliedern (= Kirche), und damit als kirchenkonstitutiv verstanden.[4] In diesem Punkt bestand in den reformatorischen Kirchen Einigkeit, wenngleich er in der Ausformung stark divergierte.

Wer das Abendmahl empfangen wollte, meldete sich an einem dafür festgelegten vorhergehenden Werktag beim Pfarrer an. Sein Name wurde in ein Kommunikantenregister eingetragen. Diese Anmeldung war in den lutherischen Kirchen ursprünglich mit Beichte und Absolution, später nur noch mit einer katechetischen Vermahnung verbunden. Die lutherischen und z. T. auch die unierten Kirchen haben bis heute in der Abendmahlsliturgie das allgemeine Beichtgebet und die Absolution der Kommunion vorangestellt. In den ersten 200 Jahren nach der Reformation wurde auch die Privatbeichte beibehalten.[5]

In den reformierten Kirchen wurde die ‚Kirchenzucht‘ zu einem Kontinuum. Maßnahmen der (reformierten) Kirchenzucht konnten zur Folge haben, dass dem, der „nicht bereit war, Buße zu tun und zu bereuen, […] ermahnt werden“ solle und nicht „an der Mahlfeier […] teilnehmen“ konnte. War der weitere Verlauf (Gespräch des Pfarrers oder ein Besuch zu Hause sowie Ermahnung vor der Gemeinde) erfolglos, konnte der Kirchenbann (Exkommunikation) verhängt werden. „Dieser Ausschluss konnte bei erwiesener und vor der Gemeinde oder dem Konsistorium bekannter Reue und Buße jederzeit rückgängig gemacht werden.“[6]

Die geschilderten praktisch-theologischen und liturgischen Elemente haben territorial und im Laufe der Kirchengeschichte sehr unterschiedliche Ausprägungen erfahren.

Aufbau und Inhalt

Kommunikantenstatistik nach festgelegten Tagen, Meißenheim, 1610, Vorlage: LkA KA, 155., Nr. 905
Kommunikantenstatistik nach festgelegten Tagen, Meißenheim, 1610, Vorlage: LkA KA, 155., Nr. 905. Zum Vergrößern bitte klicken.

Die Pfarrer haben nicht selten Kommunikantenbücher geführt, die wie Kasualbücher chronologisch angelegt sind. Daneben sind so genannte Kommunikantenregister in eigentlichen Kirchenbüchern zu finden, in die unsystematisch Abendmahlsteilnehmer mitaufgeführt wurden.

Der Aufbau der Kommunikantenregister ähnelt sich: Zunächst wird der Sonntag oder der Anlass (z. B. Hausabendmahl) genannt, an denen das Abendmahl gefeiert wurde, um dann alle Kommunikanten mit Namen aufzuführen. Diese Namenslisten können in männlich/weiblich sortiert sein und eine Näherbestimmung mit Familienstand, Beruf und Wohnort aufzeigen. Erstkommunikanten (Konfirmanden, Katechumenen) werden in der Regel unter Angabe ihres Geschlechts, Alters und ihrer Eltern separat aufgeführt. Nicht selten beschränkt sich aber die Aufzählung der (Erst-)Kommunikanten auf die bloße Namensnennung (vgl. Abb. Mittelschefflenz, 1745, s.o.). Die Summe aller Abendmahlsteilnehmer am Ende des Kommunions(sonn)tages schließt den Eintrag ab, eine Gesamtsumme wiederum das jeweilige Kirchenjahr (vgl. Abb. Meißenheim, 1610).

Kommunikantenstatistik Seelbach, 1925-1951, Vorlage: LkA KA, 155., Nr. 1118
Kommunikantenstatistik Seelbach, 1925-1951, Vorlage: LkA KA, 155., Nr. 1118. Zum Vergrößern bitte klicken.

An die Stelle der Kommunikantenregister treten nicht selten ‚bloße‘ Kommunikantenstatistiken. Diese geben Auskunft über die Anzahl der Abendmahlsteilnehmer einzelner Feiern sowie eines Jahres oder längerer Zeiträume, trennen oftmals auch die Geschlechter und/oder zeigen Familienstand (Familie, Ledige, Witwe/r) an (vgl. Abb. Seelbach, 1925-1951).

Traditionelle Abendmahlssonn- und -feiertage sind: 1. Advent, 1. Weihnachtstag, Palmarum, Gründonnerstag (oder Karfreitag), Ostern, 1. Pfingsttag, einzelne Sonntage der Trinitatiszeit und der Buß- und Bettag. Regionale Abweichungen sind dabei aufgrund konfessioneller Gegebenheiten, aber auch örtlicher Traditionen immer wieder feststellbar. So gab es lutherische Gemeinden, in denen an jedem Sonntag Abendmahl gefeiert wurde,[7] und reformierte (und auch lutherische) Gemeinden, die an festgesetzten Sonn- und Feiertagen Kommunion hielten.

Überlieferungslage

Ältester badischer Kommunikanteneintrag in Neckarbischofsheim, 16. So. n. Trin. 1562, Vorlage: LkA KA, 155., Nr. 649
Ältester badischer Kommunikanteneintrag in Neckarbischofsheim, 16. So. n. Trin. 1562, Vorlage: LkA KA, 155., Nr. 649. Zum Vergrößern bitte klicken.

Eigens geführte Kommunikantenbücher sind die Ausnahme: Höchstens 10 Prozent der badischen Gemeinden überliefern diese Archivaliengattung. Das älteste nachgewiesene badische Kommunikantenbuch ist das der lutherischen Gemeinde Schallbach mit einer Laufzeit von 1753 bis 1832, das jüngste das der Gemeinde Ellmendingen (1863 bis 1991). Eine Überlieferung der Kommunikantenbücher ist also erst ab Mitte des 18. Jahrhunderts anzusiedeln. Es gibt Gemeinden, die eine lückenlose Überlieferung von Kommunikantenbüchern aufweisen, so die lutherische Gemeinde Ispringen, die fünf derartige Bücher mit einer Gesamtlaufzeit von 1765 bis 1988 geführt hat.

Jüngster badischer Kommunikanteneintrag in Mannheim-Seckenheim mit Hausabendmahlen, Mai 1963, Vorlage: LkA KA, 155., Nr. 419
Jüngster badischer Kommunikanteneintrag in Mannheim-Seckenheim mit Hausabendmahlen, Mai 1963, Vorlage: LkA KA, 155., Nr. 419. Zum Vergrößern bitte klicken.

Bei Weitem nicht flächendeckend, aber häufiger und älter sind die in den Kirchenbüchern überlieferten Kommunikantenregister: Für das Gebiet der Evangelischen Kirche in Baden[8] lassen sich etwa 200 derartige Register finden. Dabei können für eine Gemeinde mehrere Register nachweisbar sein, für andere Gemeinden gar keine. Der älteste Kommunikanteneintrag eines Kommunikantenregisters lässt sich auf den 16. Sonntag nach Trinitatis 1562 bestimmen (luth., Neckarbischofsheim; s. Abb.) und der jüngste ist in Mannheim-Seckenheim (mit Hausabendmahlen, Mai 1963; s. Abb.) nachweisbar.

Kommunikantenstatistik nach Tag und Ort, Lukaspfarreri Bühl, 1964/65, Vorlage: LkA KA, 155., Nr. 1193
Kommunikantenstatistik nach Tag und Ort, Lukaspfarreri Bühl, 1964/65, Vorlage: LkA KA, 155., Nr. 1193. Zum Vergrößern bitte klicken.

Daneben sind die erwähnten Kommunikantenstatistiken in Kirchenbüchern v. a. des 17. und 18., aber auch des 20. Jahrhunderts überliefert. Im 19. Jahrhundert fehlen sie gänzlich. Derartige Statis-tiken sind in etwa 50 Kirchenbüchern der Evangelischen Kirche in Baden nachgewiesen. Damit treten sie weniger häufig als die Kommunikantenregister auf. Die älteste Statistik ist 1610 in den Büchern der lutherischen Gemeinde Meißenheim (nach festgelegten Tagen; s. Abb.), die jüngste in den der Lukaspfarrei Bühl im Jahre 1965 (nach Tag und Ort; s. Abb.) tradiert.

Quellenkritik und Auswertungsmöglichkeiten

Kranken- und Hauskommunionen Rüppurr, 1763-1767, Vorlage: LkA KA, 155., Nr. 1140
Kranken- und Hauskommunionen Rüppurr, 1763-1767, Vorlage: LkA KA, 155., Nr. 1140. Zum Vergrößern bitte klicken.

Kommunikantenregister und -statistiken lassen zum einen liturgiegeschichtliche Rückschlüsse zu, indem sie die Abendmahlstradition und -praxis einer Gemeinde überliefern: Wie oft und wann wurde das Mahl des Herrn gefeiert? Zum andern zeigen sie: Wie viele Gemeindeglieder haben teilgenommen? Unterliegen diese Zahlen Schwankungen und wenn ja, warum (z. B. Maßnahmen der Kirchenzucht)? Es lässt sich auch aus der Verschriftlichung herauslesen, welchen Stellenwert die Abendmahlsfeiern in einer Gemeinde hatten: Es gibt Gemeinden, die keine derartigen Aufzeichnungen aufweisen, andere Gemeinden wiederum haben eine bemerkenswerte Überlieferung ihrer Abendmahlspraxis und -teilnehmer. Des Weiteren sind durch sie Nachweise der Ortsansässigkeit von Personen, ihrer Konfession, ihres Familienstands, Berufs und Wohnorts und – bei Erstkommunikantenregistern.[9] – ihrer Konfirmation möglich. Für genealogische, sozial- und frömmigkeitsgeschichtliche Studien stellen sie dadurch eine wertvolle Quellengattung dar.

Bei Gemeinden, die zahlreiche Neben- oder Diasporaorte haben, lassen die Kommunikantenregister darüber hinaus Erkenntnisse über deren sakramentales Handeln zu: Wo (in welchem Ort; im Krankenhaus; Hausabendmahle – bei welcher Familie) und zu welchem Anlass (Kranken- und Sterbebett; vgl. Rüppurr mit Kranken- und Hauskommunionen; s. Abb.) wurde wie oft Abendmahl gefeiert (vgl. Lukaspfarrei Bühl nach Tag und Ort; s. Abb. o.)?

Kommunikanten bei der Unionsfeier in Epfenbach, 28.10.1821, Vorlage: LkA KA, 155., Nr. 636
Kommunikanten bei der Unionsfeier in Epfenbach, 28.10.1821, Vorlage: LkA KA, 155., Nr. 636. Zum Vergrößern bitte klicken.

Aber auch kirchenhistorische Ereignisse können sich in der Praxis der Abendmahlsfeier widerspiegeln, wie bspw. der Bericht in den Epfenbacher Kirchenbüchern über die badische Unionsfeier mit ihren (vormals) lutherischen und reformierten Abendmahlsteilnehmern zeigt (28. Oktober 1821; vgl. Abb.: Unionsfeier mit Abendmahlsteilnehmern).

Hinweise zur Benutzung

Kommunikantenbücher sind in den landeskirchlichen Archiven planmäßig zu recherchieren, wenn diese als ein Zentralarchiv geführt sind und/oder die Kommunikantenbücher zusammen mit den Kirchenbüchern als Deposita übernommen haben. Ansonsten befinden sich diese Bücher zusammen mit der weiteren pfarramtlichen Überlieferung in den Pfarrarchiven. Hier wären dann entsprechende Findhilfsmittel für die in der Fläche verteilten Archive vonnöten.

Eine Recherche der in den Kirchenbüchern überlieferten Kommunikantenregister ist weitaus leichter zu bewerkstelligen, weil der Gesamtbestand der Kirchenbücher im Südwesten Deutschlands verfilmt und neuerdings größtenteils auch online („Kirchenbuchportal Archion“; bis 1876) einsehbar ist. Das Gleiche gilt für die Kommunikantenstatistiken und teilweise für die Erstkommunikantenregister, die ebenso und zahlreich in den Kirchenbüchern geführt wurden. Letztere werden ergänzt durch die Konfirmandenregister, weil bis weit in die zweite Hälfte des 20. Jahrhunderts hinein die Konfirmanden am Tag ihrer Konfirmation das erste Abendmahl erhielten. Die Konfirmandenregister sind sowohl in den Kirchenbüchern, aber auch als eigens angelegte Konfirmandenbücher und damit als eigene Quellengattung vorhanden.

Forschungs- und Editiongeschichte

Ediert werden Kommunikantenregister nur im Ausnahmefall. Aber für genealogische (Ortssippenbücher), zuweilen auch für sozial- und frömmigkeitsgeschichtliche Veröffentlichungen sind sie eine oft herangezogene und ausgewertete Quelle.

Anmerkungen

[1] Graß, Hans , Abendmahl II., in: RGG, Bd. 1, 3. Auflage, Tübingen 1957, Sp. 21–34, hier: Sp. 32; Busch, Eberhard, Reformierte Kirchen, in: RGG, Bd. 7, 4. Auflage, Tübingen 2004, Sp. 166–171, hier: Sp. 171.
[2] Slenczka, Ruth, Die gestaltende Wirkung von Abendmahlslehre und Abendmahlspraxis im 16. Jahrhundert, in: Europäische Geschichte Online, hrsg. vom Institut für Europäische Geschichte (Mainz), 2010, https://portal.dnb.de/opac.htm?method=simpleSearch&cqlMode=true&query=idn%3D103127698X (21.12.2020), S. 40–44, zit. S. 40, S. 44.
[3] Desel, Jochen, Zugang zum Abendmahl. Méreaux im deutschen Refuge und in anderen deutschsprachigen Gemeinden (GDHG 49), Bad Karlshafen 2013, S. 13. Dazu konnten z. B. in der calvinistischen Tradition Méreaux und Attestate (reformierten) Glaubensflüchtlingen als Zulassungsmarken dienen. Vgl. ebd., S. 13–24.
[4] Sommerlath, Ernst, Abendmahl III. 1, in: RGG, Bd. 1, , 3. Auflage, Tübingen 1957, Sp. 34–37, hier: Sp. 36.
[5] Die Confessio Augustana, die als Lehrgrundlage für die evangelische Kirche 1530 festgeschrieben und 1555 reichsrechtlich anerkannt wurde, formuliert mit Art. XI ‚Von der Beichte‘, der Art. X ‚Vom heiligen Abendmahl‘ wie folgt: Von der Beicht wird also gelehrt, daß man in der Kirchen privatam absolutionem erhalten und nicht fallen lassen soll, wiewohl in der Beicht nicht not ist, alle Missetat und Sunden zu erzählen, dieweil doch solches nicht moglich ist, Psalm 18.: „Wer kennet die Missetat?“. Bekenntnisschriften 66, 2-8. Vgl. zum Verständnis und der Praxis der Beichte bei Luther Wieckowski, Alexander, Evangelische Beichtstühle in Sachsen, Beucha 2005, S. 13–16.
[6] Vgl. Desel (wie Anm. 3), S. 8 f.
[7] In diesen Fällen wurden keine Kommunikantenregister, sondern - wenn überhaupt – ‚nur‘ Kommunikantenstatistiken angelegt.
[8] Diesem Aufsatz liegt die Überlieferung des badischen Territoriums zugrunde. Das Onlinefindmittel zu den Kirchenbüchern und damit ihrer Gesamtüberlieferung ist als PDF abrufbar: https://www.ekiba.de/html/content/familienforschung808.html (21.12.2020).
[9] Auch ‚Konfirmandenregister‘. Diese bilden eine eigene Gattung.

Literatur

  • Die Bekenntnisschriften der evangelisch-lutherischen Kirche, hg. i. Gedenkjahr der Augsburgischen Konfession 1930, 2 Bde., 2. Auflage, Göttingen 1955.
  • Eberhard Busch, Reformierte Kirchen, in: RGG, Bd. 7, Tübingen 42004, Sp. 166–171.
  • Jochen Desel, Zugang zum Abendmahl. Méreaux im deutschen Refuge und in anderen deutsch-sprachigen Gemeinden (GDHG 49), Bad Karlshafen 2013.
  • Hans Graß, Abendmahl II., in: RGG, Bd. 1, 3. Auflage, Tübingen 1957, Sp. 21–34. /
  • Ruth Slenczka, Die gestaltende Wirkung von Abendmahlslehre und Abendmahlspraxis im 16. Jahrhundert, in: Europäische Geschichte Online, hrsg. vom Institut für Europäische Geschichte (Mainz), 2010, https://portal.dnb.de/opac.htm?method=simpleSearch&cqlMode=true&query=idn%3D103127698X (21.12.2020).
  • Ernst Sommerlath, Abendmahl III. 1, in: RGG, Bd. 1, 3. Auflage, Tübingen 1957, Sp. 34–37.
  • Alexander Wieckowski, Evangelische Beichtstühle in Sachsen, Beucha 2005.

Zitierhinweis: Heinrich Löber, Kommunikantenregister, in: Südwestdeutsche Archivalienkunde, URL: […], Stand: 10.06.2021

Suche