Das Projekt Heimerziehung in der Rückschau – Einordnung und Bilanz

von Nastasja Pilz

Einführung – Ehemalige Heimkinder als neue Nutzergruppe von Archiven

Wenn Sie etwas mit Menschen zu tun haben wollen, dann gehen Sie in ein Museum. Wenn Sie nichts mit Menschen zu tun haben wollen, dann gehen Sie in ein Archiv.[1] Dieser von Jochen Rath zitierte Satz aus dem Jahr 1999 ist in den archivfachlichen Debatten des letzten Jahrzehnts über die Öffnung von Archiven gegenüber dem Nutzer mehr als einmal widerlegt worden. Archivare haben sich vermehrt neuen Nutzergruppen geöffnet und auch die archivarische Öffentlichkeitsarbeit ist bemüht, Archive als einen für jedermann zugänglichen Ort attraktiv und bekannt zu machen. Es findet durchaus ein Paradigmenwechsel statt, wenn sich Archive zunehmend und in erster Linie als Serviceeinrichtung und Dienstleister für Forschung, Bürgerschaft und Verwaltung sehen.[2] Auch im 2006 veröffentlichten Strategiepapier des Landesarchivs Baden-Württemberg ist das Ziel, die Zahl seiner Nutzer zu erhöhen, deutlich dargelegt und zwar nicht als Selbstzweck, sondern im gesetzlichen und gesellschaftlichen Auftrag verankert, das Archivgut des Landes allgemein zur Verfügung zu stellen.[3] In dem Papier finden sich Leitbegriffe wie Kundenorientierung, Nutzungskomfort und Nutzererwartungen. Die Auffassung, dass Archive ohne Nutzer einen wesentlichen Teil ihrer Existenzberechtigung einbüßen würden, hat sich also inzwischen durchgesetzt.

Durch die 2005 angestoßenen Debatten über die Schicksale ehemaliger Heimkinder in der Bundesrepublik der Nachkriegszeit, die in einem bundesweiten Runden Tisch und in der Gründung eines Anerkennungsfonds mündeten, sind auch beim Landesarchiv Baden-Württemberg die ehemaligen Heimkinder als neue Nutzergruppe in den Fokus gerückt. Erste Erfahrungen mit einer Gruppe von Betroffenen, die Archive aus Gründen der juristischen Nachweiserbringung und aus Gründen der biografischen Identitätsfindung aufsuchte, hatte das Landesarchiv bereits mit den ehemaligen Zwangsarbeitern gesammelt. Hatte es sich hier jedoch in der Mehrheit um Angehörige und Nachkommen der damaligen Opfer gehandelt, so stellen bei den ehemaligen Heimkindern die Betroffenen selbst die Nutzergruppe dar.

Es war abzusehen, dass der Beratungs- und Betreuungsbedarf ehemaliger Heimkinder die Nutzerreferenten und Lesesaalaufsichten vor bisher ungekannte Herausforderungen stellen würde. Archive sind in den meisten Fällen Nutzeranfragen von Wissenschaftlern, Familienforschern, Regional- und Hobbyhistorikern, Journalisten oder Behörden gewohnt, die in der Regel grob über die Funktion und Arbeitsweise eines Archivs informiert sind, oder zumindest einem akademisch-geprägten, bildungsnahen Milieu entstammen. Bei den ehemaligen Heimkindern traf man nun auf eine Nutzergruppe, die in den wenigsten Fällen höhere Schul- oder Bildungsabschlüsse vorweisen konnten und gleichzeitig aufgrund ihrer bisher in ihrem Leben gemachten Erfahrungen der Arbeitsweise einer Behörde mit Misstrauen, Skepsis oder Unkenntnis begegnete. Traumatisierung nach Gewalterfahrungen in der Kindheit, psychische und körperliche Beeinträchtigungen und Schamgefühle erschwerten die Kommunikation schon bei ersten Kontaktversuchen. Gleichzeitig konnte das Erkenntnisinteresse und die Bedeutung der Anfragen der Betroffenen nicht hoch genug gewertet werden und die Erwartungshaltung an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesarchivs war es ebenso.[4] Gerade die hohen Ansprüche an die Möglichkeiten und die Leistungsfähigkeit eines Archivs im Informationszeitalter, in dem Daten und Fakten per Google-Suche von überall rund um die Uhr abrufbar sind, gelten aber nicht nur im Fall ehemaliger Heimkinder, sondern sind grundsätzlich auf alle anspruchsvollen Laien-Nutzergruppen übertragbar.

Die Einsichtnahme in die zur damaligen Zeit geführten personenbezogenen Akten ist für ehemalige Heimkinder ein wichtiger Baustein zur Vergangenheitsbewältigung. Kontakte zur eigenen Familie waren und sind selten vorhanden oder stark belastet, Angehörige kaum bekannt. Die Familiengeschichte, Herkunft und Entwicklung in der Kindheit liegt somit für hunderttausende von erwachsenen ehemaligen Heimkindern im Dunklen.[5] Die Fragestellungen, mit denen Betroffene an das Landesarchiv herantraten, reichten daher von einem grundlegenden Interesse in Bezug auf die Dauer und den Ort eines Heimaufenthalts, über die Frage nach Gründen und Verantwortlichkeiten für das mit der Heimerziehung verbundene erlittene Schicksal bis hin zu elementaren Fragen der eigenen Identitätsklärung (Wer bin ich überhaupt und warum?).[6] Darauf basierte denn auch der dringende bundesweite Appell des Runden Tisches Heimerziehung an alle aktenverwahrenden Einrichtungen – also auch an Archive – diese Akteneinsicht zu ermöglichen.[7]

Problematisch waren dabei zunächst weniger die Fragestellungen an sich, die den Archivaren im weiteren Sinne von herkömmlichen Nutzerinteressen bekannt sind, sondern die Herausforderung, das Erkenntnisinteresse auf der Basis von äußerst dürftigen Informationen, mangelnder Ausdrucksfähigkeit und schwierigen Emotionslagen überhaupt herauszufiltern. Nicht umsonst zählt zu den Aufgaben eines Archivars auch die Umwandlung der eigentlichen Fragestellung in eine in den Beständen recherchierbare Antwort.[8] Erste Nutzerkontakte mit ehemaligen Heimkindern enden andernfalls in herber Enttäuschung gepaart mit aggressivem Abwehrverhalten.

Um dieser Nutzergruppe besser gerecht zu werden und auch auf die politischen Forderungen nach einer besseren Unterstützung ehemaliger Heimkinder einzugehen, wurde beim Landesarchiv Baden-Württemberg – finanziert vom Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg – zum 1. Mai 2012 die Projektstelle Archivrecherchen und historischer Aufarbeitung der Heimerziehung zwischen 1949 und 1975 in Baden-Württemberg eingerichtet. Die Projektstelle bearbeitete bis 2018 zentral für alle sechs Archivabteilungen sämtliche Anliegen ehemaliger Heimkinder und unterstützt diese bei der Nutzung und Einsichtnahme der Akten. Im Ergebnis leistete die Arbeit der Projektstelle auf vielfältige Weise einen wichtigen Beitrag zur Aufarbeitung dieses schmerzhaften Kapitels der baden-württembergischen Nachkriegsgeschichte. Zum anderen ermöglichten die in diesem Projekt integrierten Aufgaben und gemachten Erfahrungen mit den Betroffenen wichtige Erkenntnisse, die auch auf andere beratungs- und betreuungsintensive Nutzer, aber auch im weiteren Sinne auf alle archivfernen Personengruppen übertragen werden können.

Einrichtung und Arbeitsumfeld des Projekts

Das Projekt des Landesarchivs verstand sich von Beginn an komplementär zu den im Zuge des Runden Tisches Heimerziehung eingerichteten Anlauf- und Beratungsstellen für ehemalige Heimkinder. Deren Schwerpunkt lag auf der Betreuung ehemaliger Heimkinder bei der Beantragung von Anerkennungsleistungen aus dem mittlerweile ausgelaufenen Fonds Heimerziehung.[9] Zur Kernaufgabe des Projekts zählte von Beginn an die Unterstützung Betroffener bei der Recherche nach Nachweisen und personenbezogenen Unterlagen zur eigenen Heimunterbringung und Biografie. Zu wichtigen darüberhinausgehenden Zielen oder Säulen des Projekts entwickelte sich die Erstellung und zielgruppenorientierte Nutzungsanleitung von gängigen und neuen Recherchehilfsmitteln sowie die historische Erforschung und Aufarbeitung der Geschichte der baden-württembergischen Kinderheime zwischen 1949 und 1975. Die Projektstelle wurde in der Zentrale des Landesarchivs Baden-Württemberg in Stuttgart angesiedelt und agierte somit nicht nur als Dienstleister für die Betroffenen selbst, sondern auch als Arbeitspartner für die einzelnen Abteilungen des Landesarchivs und deren Mitarbeiter. Im Laufe der Zeit hat sich dies nicht nur im eigenen Haus bewährt, sondern die Projektstelle des Landesarchivs hat sich auch für Archive anderer Sparten – zum Beispiel für Kommunal- und Kirchenarchive – zu einem kompetenten Ansprechpartner für das Thema Heimerziehung weiterentwickelt, wird nach wie vor regelmäßig konsultiert und übernimmt auch Rechercheanfragen anderer Archive, die die Betreuung der ehemaligen Heimkinder nicht selbst im selben Umfang leisten können.

In der gesamten bisherigen Projektlaufzeit seit Arbeitsbeginn im Mai 2012 bis zur Veröffentlichung dieses Textes wurden insgesamt 1.767 ehemalige Heimkinder in ihren Anliegen persönlich beraten und unterstützt.[10] Die Nachfrage betraf alle drei Kernanliegen (Nachweiserbringung für den Fonds Heimerziehung, Ermittlung von Hintergründen der Heimunterbringung, weitere biografische Fragestellungen) gleichermaßen. Im Fall einer solch beratungsintensiven Nutzergruppe überstieg die Dauer der Bearbeitung einer Anfrage deutlich die gängigen archivinternen Vorstellungen, die bei etwa 20 Minuten bis 1–2 Stunden verortet werden.[11] Die Beratung konnte sich von wenigen Tagen bis zur intensiven Betreuung über Monate, gar Jahre hinweg erstrecken.

Mit dem Projekt zur Aufarbeitung der Heimerziehung in Baden-Württemberg hat sich das Landesarchiv Baden-Württemberg in vielfacher Weise auf neues Terrain begeben. Im Fall der ehemaligen Heimkinder war die praktische Unterstützung äußerst weitreichend und umfasste die Beschaffung relevanter Akten und Archivalien, eine gemeinsame, betreute Einsichtnahme und die Interpretation und Ermittlung von Folgefragestellungen. Dass sich die intensive Unterstützung lohnt, zeigt die im folgenden Kapitel dargelegte Auswertung der Rechercheergebnisse: Bei über 70 Prozent der ehemaligen Heimkinder ließen sich umfangreiche personenbezogene Akten unterschiedlichster Provenienz in Archiven ermitteln – Akten, die vermutlich in den wenigsten Fällen von den Betroffenen selbst gefunden, geschweige denn eingesehen worden wären.[12] Die neu entwickelten Recherchehilfsmittel wie das Heimverzeichnis oder der Rechercheführer bieten nicht nur einen bisher fehlenden Überblick über die Einrichtungen und die damit verbundenen Fragestellungen, sondern sind zu wichtigen Instrumenten für die selbstständige, themenbezogene Informationsbeschaffung – auch für weit fortgeschrittene Anwender – geworden. Sie wirken damit nachhaltig über die Projektlaufzeit hinaus. Der Beitrag, den die Arbeit des Projekts mit diesem Band und mit der laufenden Ausstellung zur Aufarbeitung der Heimerziehung im Land geleistet hat, bietet weiterhin vielfältige Anknüpfungspunkte für eine tiefergehende Erforschung einzelner Aspekte.

Säule 1: Recherchen für Betroffene

Zahlen, Daten, Fakten

Im gesamten Zeitraum der Projektlaufzeit ab dem 1. Mai 2012 bis Herbst 2018 meldeten sich insgesamt 1.767 ehemalige Heimkinder oder deren Angehörige bei der Projektstelle. Die Verteilung der Geschlechter belief sich auf 930 Männer (53 Prozent) und 837 (47 Prozent) Frauen. Die Geburtsjahrgänge der Heimkinder, die die Projektstelle beriet, verteilen sich über annähernd 50 Jahre, wobei die älteste noch lebende Betroffene 1930 geboren ist, der jüngste im Jahr 1979:[13]

Verteilung der Geburtsjahrgänge [Quelle: Landesarchiv BW, Projekt zur Aufarbeitung der Heimerziehung in BW]. Zum Vergrößern bitte klicken.
Verteilung der Geburtsjahrgänge [Quelle: Landesarchiv BW, Projekt zur Aufarbeitung der Heimerziehung in BW]. Zum Vergrößern bitte klicken.

Diese Verteilung ist wegen des eingegrenzten Zeitraums für die Gewährung von Leistungen aus dem Fonds Heimerziehung und damit einhergehend des Forschungsschwerpunkts des Projekts nicht verwunderlich. Dass sich nur sehr wenige in den 1920er oder 1930er Jahre geborene Betroffene gemeldet haben, hängt außerdem natürlich hochgradig mit dem Lebensalter und damit verbundenen Einschränkungen der Ehemaligen zusammen. Eine besondere Aussagekraft lässt sich aber insofern aus der Verteilung ablesen, dass die Zahl der in den 70er Jahren geborenen Ehemaligen derart niedrig liegt, dass eine Verbesserung der Verhältnisse in den Heimen und auch langfristig positive Auswirkungen der durch das neue Jugendwohlfahrtsgesetz von 1961 eingeführten Hilfemaßnahmen im Laufe der 70er Jahre naheliegen. Der Bedarf an finanziellen Leistungen und an individueller Aufarbeitung liegt bei ehemaligen Heimkindern, die positive oder zumindest neutrale Erfahrungen in Heimeinrichtungen gemacht haben, ungleich niedriger und generiert somit eine niedrigere Zahl an Anfragen. Die Verbesserung der Lebensverhältnisse in den Heimen im Laufe der 70er Jahre, zum Beispiel durch die Aufgabe der Säuglingsheimerziehung und der Massenversorgung, sind auch die Ergebnisse vorangegangener Forschungsarbeiten und -beiträge sowie die Gespräche mit Betroffenen.[14]

Insgesamt 1.290 Rechercheaufträge für Betroffene wurden über die Anlauf- und Beratungsstelle für ehemalige Heimkinder in Baden-Württemberg an die Projektstelle vermittelt. Hierbei kam es bei 228 der Ehemaligen im Zuge der Recherchetätigkeit auch zu einer persönlichen Kontaktaufnahme. In allen übrigen Fällen erfolgte die Kommunikation über die Beraterinnen der Anlaufstelle. Über die Anlauf- und Beratungsstellen anderer Bundesländer wurden insgesamt 26 Betroffene zur Nachweisrecherche vermittelt.

328 Betroffene traten mit ihrem Anliegen direkt auf privatem Weg elektronisch, brieflich oder telefonisch mit der Projektstelle in Kontakt, ohne Vermittlung oder Unterstützung einer Anlauf- und Beratungsstelle. In 123 Fällen erfolgte die erste Kontaktaufnahme über Dritte, zum Beispiel über Angehörige, Betreuer oder über andere Ehemalige. Hiervon wurden wiederum 64 Betroffene in einem zweiten Schritt im Anschluss auch persönlich beraten.

Wege der Kontaktaufnahme [Quelle: Landesarchiv BW, Projekt zur Aufarbeitung der Heimerziehung in BW]. Zum Vergrößern bitte klicken.
Wege der Kontaktaufnahme [Quelle: Landesarchiv BW, Projekt zur Aufarbeitung der Heimerziehung in BW]. Zum Vergrößern bitte klicken.

Bei 1.255 der 1.767 Anfragen waren personenbezogene Aktenrecherchen gewünscht. Die Suche nach einschlägigem Schriftgut verlief in 861 Fällen erfolgreich, das heißt in annähernd 70 Prozent der Fälle. Die Herkunft, der Charakter und der Umfang der aufgefundenen Akten unterschieden sich dabei immens. Weitaus am häufigsten ermittelt wurden Kinderpersonalakten aus den Einrichtungen selbst und ihren Trägerverwaltungen beziehungsweise den Archiven, die Bestände zu einer Jugendhilfeeinrichtung verwahren. Die Projektstelle ermittelte außerdem für circa 300 Betroffene Altakten aus den zuständigen Jugendbehörden. In der Regel handelte es sich dabei um Amtsvormundschafts- oder Pflegschaftsakten, in seltenen Fällen auch im Adoptionsvermittlungsakten. Meistens befanden sich diese Akten trotz abgelaufener Aufbewahrungsfristen noch in den Registraturen der Behörden selbst, in selteneren Fällen in den für die dauerhafte Aufbewahrung zuständigen Kommunalarchiven. In 127 Fällen wurden Akten des zuständigen (Familien-) Gerichts – in Baden-Württemberg in der Regel das Amtsgericht – aufgefunden. Im Württembergischen waren bei Familiengerichtsentscheidungen auch die Notariate beteiligt, deren Aktenbestände daher auch im Rechercheinteresse waren, und die jedoch nur abgefragt wurden, wenn die Suche beim zuständigen Amtsgericht kein Ergebnis hervorgebracht hatte. Ihre Zahl ist demnach gering. Die Gerichtsakten behandelten meist Verfahren zur Einleitung von Vormundschaften oder Pflegschaften, zur Überweisung eines Kindes in die vorläufige oder endgültige Fürsorgeerziehung oder Verfahren über die elterliche Sorge. Sie gehören sämtlich zum Verfahrensbereich der sogenannten freiwilligen Gerichtsbarkeit.

Ergebnisse Aktenrecherche [Quelle: Landesarchiv BW, Projekt zur Aufarbeitung der Heimerziehung in BW]. Zum Vergrößern bitte klicken.
Ergebnisse Aktenrecherche [Quelle: Landesarchiv BW, Projekt zur Aufarbeitung der Heimerziehung in BW]. Zum Vergrößern bitte klicken.

Insgesamt wurden somit im Rahmen des Projekts zur Heimerziehung 1.188 Akten angefordert, gesichtet, kopiert und datenschutzrechtlich geprüft, bevor sie den Betroffenen zur Verfügung gestellt wurden.[15] Sofern durch die Projektstelle Schwärzungen in der Akte vorgenommen oder Aktenteile herausgenommen wurden, wurde dies den Betroffenen in jedem Einzelfall erläutert und die Gründe für diese Entscheidung transparent dargelegt. Wenn, dann betraf diese Maßnahme nur wenige Passagen oder Seiten.

Der Umfang der Akten variierte zwischen unter zehn Blättern und mehreren Zentimetern Dicke und war unter anderem abhängig vom Alter der Akte, da die Berichterstattung über die Kinder über die Jahrzehnte hinweg sehr viel detaillierter wurde. Außerdem hatte selbstverständlich die Dauer des Heimaufenthalts und die individuelle Bemühung des jeweiligen Sachbearbeiters Einfluss auf den Umfang der Akte.

Wechselwirkungen mit dem Fonds Heimerziehung und Erfahrungen in der Arbeit mit Betroffenen

1.444 der von der Projektstelle unterstützten ehemaligen Heimkinder haben über die Anlauf- und Beratungsstellen für ehemalige Heimkinder Leistungen aus dem Fonds Heimerziehung beantragt. Für 1.376, das heißt für über 95 Prozent von ihnen, konnte das Landesarchiv Baden-Württemberg die notwendigen Nachweise für eine erfolgreiche Antragstellung ermitteln. Für die Anlauf- und Beratungsstellen bedeutete dies eine große Zeitersparnis, da die entsprechende Nachweisbeschaffung nicht selbst durchgeführt oder angeleitet werden musste. Die Antragstellung konnte daher bei vielen Betroffenen, für die die Recherchen im Vorfeld liefen, vergleichsweise reibungslos und schnell abgewickelt werden. Auch eventuelle Wartezeiten für die Antragstellung, die wegen des enormen Andrangs auf die Anlauf- und Beratungsstellen besonders in den Jahren 2014 und 2015 unvermeidbar waren, konnten durch die Nachweis- und Aktensuche für die Betroffenen ausgeglichen und somit zumutbarer gemacht werden, da bereits im Vorfeld erste Rechercheergebnisse an die Betroffenen übermittelt werden konnten.

Bei 68 Personen konnten aus verschiedenen Gründen keine Leistungen aus dem Fonds Heimerziehung geltend gemacht werden. Zu diesen Gründen zählte, wenn zum Beispiel kein Heimaufenthalt nachweisbar war (31 Fälle) oder keine Einweisung über ein Jugendamt belegt werden konnte (21 Fälle) und die Unterbringung somit nicht im Rahmen öffentlicher Erziehung stattfand. Bei acht Personen lag der ermittelte Heimaufenthalt außerhalb des für die Antragstellung maßgeblichen Zeitraums zwischen 1949 bis 1975. Wiederum 48 Betroffene meldeten sich erst nach Ablauf der Frist für die Antragstellung und konnten somit für den Fonds Heimerziehung nicht mehr berücksichtigt werden. Die häufig dadurch ausgelöste Frustration oder Enttäuschung konnte durch das Angebot des Landesarchivs zur Aktenrecherche aber auch hier deutlich gemildert werden. Es zeigte sich, dass die Möglichkeit der biografischen Aufarbeitung des persönlichen Schicksals als etwa gleichwertig betrachtet wurde wie die finanzielle Anerkennung durch den Fonds Heimerziehung. Dies machte auch die Besonderheit der baden-württembergischen Herangehensweise aus, die auf beide Bedürfnisse der Betroffenen gleichermaßen einzugehen versuchte.

Die Recherche nach den Nachweisen des Heimaufenthalts oder nach personenbezogenen Akten bei Behörden und/oder Archiven brachte allerdings auch einige nicht zufriedenstellende Erkenntnisse hervor. So erhielt das Landesarchiv wichtige Auskünfte, die Betroffenen nicht oder nur nach mehrmaligem ermüdendem Nachfragen erteilt wurden, meist problemlos, kostenfrei und erheblich schneller. In mehreren Fällen erhielt das Landesarchiv auch Auskünfte, die den betroffenen Personen selbst verwehrt worden waren. In anderen Fällen waren die Informationen gegenüber dem Landesarchiv mindestens umfangreicher als gegenüber den Betroffenen, enthielten Verweise auf mögliche andere Recherchequellen und Ansprechpartner und die Kommunikation war grundlegend offener und durch weniger Vorurteile belastet.

Zudem bedürfen die Betroffenen im Umgang mit biografischen Unterlagen in vielen Fällen einer einfühlsamen texthistorischen Erläuterung.[16] Wurde diese nicht gewährt und zu viel Selbsterkenntnis zugemutet, so führte der Behördenkontakt bald zur Frustration, die im schlechtesten Fall an der Mitarbeiterin oder dem Mitarbeiter ausgelassen wurde.[17] Auch hier erfüllte die Projektstelle des Landesarchivs eine wichtige Funktion, da dank des Fachwissens über die Genese, den zeitlichen Hintergrund und den Zweck von Akten die Betroffenen behutsam an den Akteninhalt herangeführt werden konnten.

Als besondere Herausforderung stellte sich grundsätzlich die Vermittlung eines negativen Rechercheergebnisses dar. Im Umgang mit emotional belasteten Nutzern ist es häufig schwer zu erklären, warum bestimmte Akten nicht mehr existieren oder warum die Suche nach Akten ein sehr langwieriger Prozess sein kann. Ein einfacher Verweis auf Aufbewahrungsfristen wird als unpassend wahrgenommen und wird dem Schicksal der Betroffenen nicht gerecht, insbesondere, wenn Aktenbestände nur teilweise oder nach bestimmten Bewertungskriterien stichprobenartig (zum Beispiel nach bestimmten Anfangsbuchstaben oder Geburtsjahrgängen) übernommen wurden. Dies kann dazu führen, dass bei zwei Betroffenen, die zur selben Zeit und am selben Ort in Heimunterbringung waren, nur eine Akte zu finden ist, die andere jedoch kassiert wurde. Solche Fälle sind und waren besonders schwer zu vermitteln.[18] Kenntnisse über die Nutzung und Nutzungsrechte von Archivgut sowie über Aufbewahrungs- bzw. Kassationskriterien wurden den Betroffenen daher in längeren Gesprächen vermittelt und schufen somit ein größeres Verständnis für das Archivwesen allgemein und für das Vorhandensein beziehungsweise Nichtvorhandensein von Akten im Speziellen.

Nicht zuletzt entstand eine besondere Herausforderung als Konsequenz aus dem Erfolg der Projektstelle. Die sehr persönliche Beratungssituation führte in vielen Fällen zu einem besonderen Vertrauensverhältnis zwischen Betroffenen und Mitarbeiterin, speziell – aber nicht nur – bei überdurchschnittlichen Rechercheerfolgen. Diese grundsätzlich erst einmal schöne Feststellung zog die Schwierigkeit nach sich, die Distanz zwischen Nutzer und Dienstleister nach Abschluss der Anfragenbearbeitung wiederherzustellen, den Zeitaufwand für die Beratung wieder einzudämmen und den persönlichen Kontakt zu beenden.

Dass diese sehr intensive Beratungsleistung nach Abschluss des Projekts nicht mehr im Rahmen der konventionellen Nutzerberatung geleistet werden kann, liegt auf der Hand. Langfristig gesehen erwies es sich daher als notwendig, Recherchehilfen zu schaffen, die ohne persönliche Beratung niedrigschwellig genutzt werden können.

Säule 2: Entwicklung wissenschaftlicher Hilfsmittel

Verzeichnis der baden-württembergischen Kinderheime

Wie bereits eingangs angedeutet legt die Erforschung der Geschichte der Heimerziehung mehrere Zugänge von verschiedenen Perspektiven nahe. Neben einer individuellen biografischen Herangehensweise, die den Themenkomplex aus Sicht der betroffenen ehemaligen Heimkinder aufschlüsselt, ist die Geschichte der Heimerziehung nicht zuletzt auch Institutionengeschichte.

Der Runde Tisch Heimerziehung geht von einer bundesweiten Gesamtzahl von circa 3.000 Kinder- und Jugendheimen aus. 65 Prozent befanden sich schätzungsweise in konfessioneller Trägerschaft, 25 Prozent in öffentlicher Trägerschaft und 10 Prozent in freier Trägerschaft.[19] Von Projektbeginn an stellte sich daher die Frage nach der genauen Zahl, Größe, räumlichen Verteilung und konzeptioneller Ausprägung der im Forschungszeitraum in Baden-Württemberg bestehenden Kinderheime. Belastbare Daten waren von der Forschung in ihrer Gesamtheit bisher nicht präsentiert worden, lediglich Angaben einzelner Träger über die Zahl und Ausgestaltung der trägereigenen Kinder- und Erziehungsheime lagen punktuell vor. Ziel des Projekts war daher die Erstellung einer möglichst vollständigen Übersicht über die Kinder- und Jugendheime in Baden-Württemberg zwischen 1949 und 1975.

Neben einer Bereicherung für die landesgeschichtliche Forschung hatte die systematische Erfassung der Kinderheime erneut direkte Auswirkungen für ehemalige Heimkinder bei der Antragstellung auf Leistungen des Fonds Heimerziehung. Denn nur die Unterbringung in einem nachgewiesenen Kinder- und Jugendheim, dessen Existenz im fraglichen Zeitraum tatsächlich belegt werden konnte, berechtigten die Antragsteller zum Erhalt von Fondsleistungen. Vor allem kleine, privat geführte Einrichtungen waren jedoch von den üblichen Quellen häufig nicht erfasst und zunächst selbst in der betreffenden Gemeinde oder Stadt nicht bekannt. Darüber hinaus erfüllten nur Kinder- und Jugendheime, die nachweislich im Rahmen der öffentlichen Jugendhilfe geführt und von Jugendämtern im Zuge der Erziehungshilfe belegt wurden, die Voraussetzung eines Kinderheims in der Definition des Runden Tisches Heimerziehung. In der Praxis war dieser Nachweis häufig nur schwer zu erbringen, da die undurchsichtigen Zuständigkeiten in der Jugendhilfe gepaart mit dem auch in Baden-Württemberg herrschenden Heimplatzmangel der 50er und 60er Jahre eine eindeutige Zuordnung in vielen Fällen auf den ersten Blick unmöglich machte. Als Beispiele seien Behinderten- oder Erholungsheime (eigentlich unter Aufsicht der Sozial- bzw. Gesundheitsämter) zu nennen, die außer der Reihe, meist aus pragmatischen Gründen, auch stationär Kinder aus Jugendhilfemaßnahmen aufnahmen, oder Lehrlingsheime, in denen sich ortsfremde Lehrlinge ein Zimmer mit Fürsorgezöglingen teilten. Für die Aufnahme in die Liste der Kinder- und Jugendheime in Baden-Württemberg wurde das Kriterium der Jugendhilfe daher eingehend und immer im Einzelfall geprüft, wodurch sich diese Übersicht nach Auskunft der baden-württembergischen Anlaufstelle des Fonds Heimerziehung zu deren wichtigster Referenz entwickelte, um den Betroffenen Leistungen gewähren zu können.

Die Ermittlung aller im Forschungszeitraum bestehenden Kinderheime Baden-Württembergs stellte aufgrund des Mangels an vollständigen und zuverlässigen Quellen eine große Herausforderung dar. Eine erste Basis boten einzelne Übersichtsverzeichnisse aus den Archivbeständen des baden-württembergischen Innenministeriums, Abteilung Sozialamt aus den Jahren 1948, 1951 und 1958, die im Stuttgarter Hauptstaatsarchiv verwahrt werden.[20] Für den badischen Landesteil waren im Besonderen die im Generallandesarchiv Karlsruhe verwahrten Bestände des ehemaligen Landeswohlfahrtsverbands Baden hilfreich, die über Zuschüsse an nichtstaatliche Heime und Anstalten informieren.[21] Gleichwohl stellten sich diese Verzeichnisse und Übersichten zeitnah als nicht vollständig heraus, einerseits im Bereich der privaten Kinderheime mit geringer Belegungskapazität, andererseits für die zum Zeitpunkt der Erhebungen nicht mehr oder noch nicht existierenden Einrichtungen. Ebenfalls größere Lücken zeigten sich in den oben beschriebenen Einrichtungen, die unter rein formalen Gesichtspunkten nicht in den Bereich der Jugendhilfe fielen (besonders als reine Erholungsheime deklarierte Heime).

Als weitere Quelle dienten die Aufsichtsakten der ehemaligen Landeswohlfahrtsverbände für Württemberg-Hohenzollern und Baden, die sich heute im Depot des heutigen Kommunalverbands für Jugend und Soziales befinden. Inzwischen sind die Akten der geschlossenen Heime je nach Standort an das Generallandesarchiv Karlsruhe und das Staatsarchiv Ludwigsburg abgegeben worden. Da jedoch erst mit der Reform des Jugendwohlfahrtsgesetzes im Jahr 1961 die Heimaufsicht institutionalisiert wurde (vgl. entsprechender Beitrag im vorliegenden Band), ist die Darstellung für vor 1961 geschlossene Einrichtungen ebenfalls sehr lückenhaft. Um diese Lücken zu schließen mussten daher weitere Quellen gesichtet und ausgewertet werden, wobei sich methodisch drei Recherchewege durchgesetzt haben:

1. Überregionale Top-Down-Methode: Ausgehend von den damals größten Trägern der freien Wohlfahrtspflege sowie von konfessionellen und nicht-konfessionellen Trägerverbänden wurden die im Forschungszeitraum bestehenden Einrichtungen dieses Trägers ermittelt.

2. Lokal begrenzte Top-Down-Methode: Ausgehend von den einzelnen Städten und Landkreisen Baden-Württembergs wurden die im Forschungszeitraum bestehenden Einrichtungen im jeweiligen regionalen Umfeld ermittelt, meist unter Mithilfe der kommunalen Stadt-, Kreis- und Gemeindearchive.

3. Case-Analyse: Die unmittelbare Ersterwähnung eines Heims durch einen Betroffenen oder mittelbare Nennung über eine im Zuge der Recherche ermittelte personenbezogene Akte gab den Anlass zur weiteren Recherche in regionalen Archiven und Literatur.

Besonders die Case-Analyse erwies sich als ergiebig, da die mündlichen oder schriftlichen Ersthinweise in Verbindung mit der Einzelfallrecherche in überwältigender Mehrheit zum tatsächlichen Existenznachweis des benannten Kinderheims führten. Kaum eines der Heime, das Betroffene als Unterbringungsort nannten, konnte nicht belegt werden, was die Glaubwürdigkeit der ehemaligen Heimkinder noch einmal zusätzlich unterstreicht. Grundsätzlich wurden jedoch nur Einrichtungen in das Kinderheimverzeichnis übernommen, deren Existenz durch mindestens eine schriftliche Quelle zuverlässiger Provenienz zweifelsfrei nachgewiesen werden konnte. Selbstverständlich steckten umfangreiche und zeitintensive Recherchen hinter diesem Verzeichnis, die jedoch gezeigt haben, dass eigenständige historische Forschungen auch für Archive sehr sinnvoll sein können.

Das Verzeichnis umfasst zum aktuellen Zeitpunkt insgesamt 532 baden-württembergische Kinder- und Jugendheime der öffentlichen Erziehung im Zeitraum zwischen 1949 und 1975.[22] Die Angaben des Verzeichnisses enthalten grundsätzlich keine Aussage über die Situation in den Heimen. Die Einrichtungen werden in sieben Kategorien unterteilt: Säuglings- und Kleinkinderheime, Kinder- und Jugendheime, Erziehungsheime für Mädchen oder Jungen, Lehrlingsheime, Wohnheime für Mädchen oder Jungen, Kindererholungsheime und Behindertenheime. Manche Einrichtungen konnten aufgrund verschiedener Altersabteilungen und Schwerpunkte mehreren Kategorien zugerechnet werden. Die Klassifikation der Heime ist weitgehend analog zu der bereits in den 50er und 60er Jahren angewandten zielgruppenorientierten Unterteilung der Heime, wie sie in den Statistiken des baden-württembergischen Innenministerium zu finden ist.[23]

Für den Forschungszeitraum nachgewiesen sind demnach 96 Säuglings- und Kleinkinderheime, das heißt Einrichtungen, in denen Kinder im Alter von 0–3 Jahren bzw. im Kindergartenalter aufgenommen wurden. 257 Einrichtungen galten als klassische Kinder- und Jugendheime und nahmen mehrheitlich Schulkinder zwischen 6 und 14 Jahren auf. Die Heimliste enthält Angaben zu 29 Erziehungsheimen für Jungen und 45 Erziehungsheimen für Mädchen, zu 58 Lehrlingsheimen und 74 Wohnheimen für Jungen oder Mädchen. Gerade im Bereich der Lehrlingsheime und Wohnheime gab es zahlreiche Überschneidungen und bereits zur damaligen Zeit Unschärfen in der Definition. Als Lehrlingsheime galten Einrichtungen, in denen schulentlassene Mädchen oder Jungen untergebracht wurden, die sich in Ausbildung befanden, Wohnheime waren dagegen offene Wohneinrichtungen für Jugendliche ab 14 Jahren, egal welcher Beschäftigung sie nachgingen. Sowohl in Lehrlings- als auch in Wohnheimen fand meist nur eine geringfügige pädagogische Betreuung statt. Diese beiden Wohnformen standen somit in klarem Gegensatz zu den Erziehungsheimen, die geschlechtsgetrennte geschlossene Einrichtungen waren, in denen mehrheitlich Jugendliche ab 14 Jahren zu Erziehungszwecken meist über die Maßnahmen der Fürsorgeerziehung und Freiwillige Erziehungshilfe aufgenommen wurden.

Interessant in der Analyse der Anzahl der Einrichtungen ist, dass die Zahlen deutlich über denen der offiziellen Statistiken des Innenministeriums der fraglichen Jahre des Forschungszeitraums liegen. Auch hier zeigt sich, dass längst nicht alle aktiven Kinder- und Jugendheime von den aufsichtführenden Behörden überhaupt erfasst wurden, was Lücken in der Kontrolle und Aufsichtsausübung zusätzlich erklärt.[24]

Das Verzeichnis umfasst 92 Kindererholungsheime, also Einrichtungen, in denen Kinder jeden Alters zu Erholungszwecken für einen Zeitraum von 6–8 Wochen, in Einzelfällen auch stationär über einen längeren Zeitraum, untergebracht wurden. Auch erfasst wurden 24 Behindertenheime, die auch oder ausschließlich geistig und/oder körperlich behinderte Kinder aufnahmen. Einrichtungen der Behindertenhilfe sowie Kindererholungsheime wurden jedoch insgesamt nur unsystematisch mit aufgenommen, sofern sie im Rahmen der Projektarbeit bekannt wurden. Diese beiden Kategorien erheben daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Die Angaben zur Trägerschaft und die Kategorie des Heims beziehen sich auf die zeitgenössische Einordnung und die Selbstbeschreibung der Einrichtungen während des Forschungszeitraums. Trägerwechsel sind – sofern bekannt – ebenfalls dokumentiert. Eine Auswertung der im Verzeichnis aufgeführten Jugendhilfeeinrichtungen (ausgenommen reine Erholungsheime) ergab 107 Heime in katholischer und 123 Heime in evangelischer Trägerschaft. Hierunter fallen Einrichtungen, die entweder direkt einer Kirchengemeinde angegliedert waren, dem Caritasverband oder dem Diakonischen Werk/Innere Mission angehörten oder die von einem katholischen Schwestern- oder Priesterorden oder von Diakonissen geleitet wurden. Konfessionelle Kinderheime bilden somit zusammengenommen zweifelsfrei die Mehrheit der Einrichtungen in den Nachkriegsjahrzehnten auch in Baden-Württemberg - das Ergebnis entspricht den für die gesamte Bundesrepublik zu Grunde gelegten Schätzungen des Runden Tisches Heimerziehung, wenn auch nicht in solch deutlichem Ausmaß (siehe oben). Daneben konnten 31 Heime in kommunaler Trägerschaft (zum Beispiel städtische Kinderheime) und 11 Heime in staatlicher Trägerschaft (zum Beispiel die in diesem Band beschriebenen Erziehungsheime der Landeswohlfahrtsverbände) identifiziert werden. Eine weitere große Gruppe bilden die Kinder- und Jugendheime in privater Trägerschaft. Hierzu gehören Einrichtungen, die von Privatpersonen, zum Beispiel Familien, Erzieherinnen oder Hebammen geleitet wurden. Daneben zählen jedoch auch Heime in Trägerschaft eines Vereins oder einer gemeinnützigen Stiftung zu den privaten Einrichtungen, so auch Einrichtungen unter Trägerschaft der Arbeiterwohlfahrt oder des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, des Jugendsozialwerks oder SOS-Kinderdörfer. Letztere entstanden allerdings erst zu Beginn der 70er Jahre. Als private Heime können unter diesen Kriterien 191 Einrichtungen gezählt werden, wobei die von Privatpersonen oder Vereinen getragenen Heime die Mehrheit stellen.[25]

Die Orte und Adressen der Heime orientieren sich an der aktuellen baden-württembergischen Gemeindegliederung und heutigen Straßenbezeichnungen. Einrichtungen, die heute noch im Bereich der stationären Kinder- und Jugendhilfe tätig sind, wurden als noch existierend gekennzeichnet. Geschlossene Einrichtungen sind ebenso als solche gekennzeichnet. Einrichtungen, die zwar noch bestehen, sich heute aber anderen Personengruppen widmen (zum Beispiel erwachsenen Behinderten, Suchtkranken etc.), gelten für die zu Grunde liegende Forschungsfrage als nicht mehr existierend. Neben den Basisinformationen zu Name, Adresse, Träger und Existenzzeitraum der Einrichtung enthält das Verzeichnis auch wichtige Verweise und Ansprechpartner der Stellen, wo sich noch Schriftgut aus der oder über die Einrichtung befindet. Diese Angaben zur Aktenlage stießen bisher auf hohe Resonanz und wurden von vielen Seiten als besonders hilfreich hervorgehoben.

Rechercheführer und Inventar

Für eine zielführende eigene Recherche nach personenbezogenen Akten benötigen nichtprofessionelle Nutzergruppen wie ehemalige Heimkinder eine klare Navigationsführung und ein auf sie abgestimmtes Beratungsangebot, welches beim Landesarchiv Baden-Württemberg mit Hilfe eines sogenannten Rechercheführers bereitgestellt wurde.[26] Zweck des Rechercheführers und seiner angegliederten Komponenten war, eine Hilfestellung für die eigene Recherche ohne eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Landesarchiv zu geben. Somit ist der Rechercheführer sowohl Beratungsinstrument als auch ergänzender Rechercheweg, bei dem die ehemaligen Heimkinder bei ihrem sachthematischen Interesse abgeholt und zu den richtigen Ansprechpartnern hingeführt werden.[27]

Der Rechercheführer für ehemalige Heimkinder folgt vier Fragestellungen, die auf Basis der Erfahrungen der ersten 500 persönlich beratenen ehemaligen Heimkinder herausgearbeitet wurden. Je nach Erkenntnisinteresse wird dem Betroffenen in der Folge kleinschrittig und in einfacher, dialogähnlicher Sprache der Rechercheweg erläutert. Die gängige Archivterminologie wird, wenn möglich, komplett vermieden. Vorformulierte schriftliche Anfragen werden gut sichtbar als Vorlage zum Download bereitgestellt und für die Recherche notwendige Angaben/Unterlagen aufgelistet. Daneben finden sich auch Querverweise zu passenden weiteren Recherchehilfsmitteln, wie zum Beispiel zum Kinderheimverzeichnis.[28] Macht es die Fragestellung wahrscheinlich, dass die gewünschten Informationen oder Akten nur oder auch in Beständen anderer Archive oder an anderen Stellen beschafft werden können, finden sich im Rechercheführer nicht nur die entsprechenden Links, sondern auch eine kurze Erklärung, warum das so ist. Dies soll im Ergebnis unnötige oder sinnlose Anfragen vermeiden und dafür sorgen, dass der Nutzer im Idealfall beim ersten persönlichen Kontakt gleich an der richtigen Stelle landet. Der Rechercheführer enthält auch Hilfestellungen, Anfragen richtig und gewinnbringend zu formulieren.

Der Rechercheführer (Ausschnitt) [Vorlage: Website des Landesarchivs Baden-Württemberg] . Zum Vergrößern bitte klicken.
Der Rechercheführer (Ausschnitt) [Vorlage: Website des Landesarchivs Baden-Württemberg]. Zum Vergrößern bitte klicken.

Nach der Beendigung des Projekts zur Heimerziehung wird der Rechercheführer auch für die Archivmitarbeiter des Landesarchivs und anderer Archive eine gute Verweismöglichkeit sein, von denen nicht erwartet werden kann, für das Thema Heimerziehung Experte zu sein.[29] Eine Zeitersparnis ist durch den Rechercheführer in jedem Fall für alle Seiten gegeben und er sichert gleichzeitig ein hohes Beratungsniveau.[30] Um herauszufinden, ob der Rechercheführer auch in der Praxis für die ehemaligen Heimkinder passend und handhabbar ist, wurde er vorab an zwanzig Betroffene als Testversion weitergegeben. Unklarheiten oder Ungenauigkeiten, die den Laien in der Wortwahl oder Beschreibung irritieren, konnten so im Vorfeld vermieden werden.

Gekoppelt wurde der Rechercheführer außerdem mit einem sachthematischen Inventar, das die einschlägigen Bestände des Landesarchivs Baden-Württemberg zum Thema Heimerziehung per Deskriptorensetzung in den Findmitteln kenntlich und damit einfacher recherchierbar macht.[31] Die Einleitung des Inventars dient dabei nicht nur der Erläuterung des Aufbaus und Inhalts des Inventars und der Beschreibung der Bestandsarten, sondern auch der Klärung, was nicht im Landesarchiv selbst zu finden sein wird. Hiermit soll überhöhten Erwartungen ebenfalls im Vorfeld begegnet werden.

Alle drei online verfügbaren Recherchehilfen (Heimverzeichnis, Rechercheführer/ inzwischen Rechercheratgeber und Inventar) zusammengenommen haben einen wichtigen Grundstein geschaffen, mit dem sich ehemalige Heimkinder umfassend und ohne Vorkenntnisse selbst informieren können. Es ist zu hoffen, dass dadurch Hemmungen oder Hürden bei der Archivnutzung abgebaut werden können. Dank der geleisteten Vorabinformationen des Landesarchivs können sich Betroffene heute bei eigenen Archivanfragen leichter und genauer artikulieren, um dadurch schneller zum Ziel zu gelangen. Während der Rechercheführer und das Heimverzeichnis als sehr hilfreich und häufig genutzt wahrgenommen werden, halten sich die Zugriffe auf das sachthematische Inventar allerdings noch in Grenzen. Es bleibt daher eine Herausforderung und Aufgabe für die Zukunft, diese themenspezifischen Hinführungen mit umfangreichen, gut zugänglichen Datenportalen wie zum Beispiel dem Archivportal-D zu verknüpfen, um gleichzeitig Einfachheit und Vollständigkeit sowie eine vergrößerte Nutzergruppe zu erreichen.

Erfahrungen ehemaliger Heimkinder in baden-württembergischen Kinderheimen

Um eine Bewertung der Erfahrungen ehemaliger Heimkinder vornehmen zu können, bedienten sich die Projektmitarbeiterinnen sowohl einer quantitativen als auch einer qualitativen Analyse. Im Rahmen der quantitativen Analyse wurden die faktisch ermittelten Rechercheergebnisse, zum Beispiel zur durchschnittlichen Heimaufenthaltsdauer oder die Häufigkeit der Nennung der einzelnen Einrichtungen ausgewertet. Mit Hilfe einer eher qualitativen Analyse, die auf der Basis von persönlichen Gesprächen mit Betroffenen einer Auswahlgruppe erstellt wurde, sollten die subjektiven Erfahrungen im Kinderheim zahlenmäßig eingeordnet werden.

Die Aufenthaltsdauer der Kinder in Kinder- und Jugendheimen während der Nachkriegsjahrzehnte variierte stark im Bereich zwischen wenigen Monaten und Jahren und der gesamten Kindheit. 325 der bei der Projektstelle registrierten ehemaligen Heimkinder (circa 18 Prozent) kamen dabei nachweislich direkt nach der Geburt in Heimunterbringung.

Dauer des Heimaufenthalts [Quelle: Landesarchiv BW, Projekt zur Aufarbeitung der Heimerziehung in BW]. Zum Vergrößern bitte klicken.
Dauer des Heimaufenthalts [Quelle: Landesarchiv BW, Projekt zur Aufarbeitung der Heimerziehung in BW]. Zum Vergrößern bitte klicken.

Die Dauer des Heimaufenthalts eines Betroffenen variierte zwischen einem Aufenthalt von unter einem Jahr bis zu einer dauerhaften Unterbringung von Geburt bis zur Volljährigkeit von 21 Jahren beziehungsweise ab 1975 von 18 Jahren. Die Auswertung der Rechercheergebnisse veranschaulicht zunächst, dass die Zahl der Betroffenen mit der Länge der Heimaufenthaltsdauer fast kontinuierlich abnimmt. So meldeten sich 130 Betroffene, die für eine Dauer von zwei bis drei Jahren im Kinderheim untergebracht waren, aber nur 21 Betroffene, die zwischen 20 und 21 Jahre in Heimunterbringung verbrachten. Eine Überprüfung der Ergebnisse für verschiedene Geburtsjahrgänge ergab prozentual keine signifikanten Abweichungen oder Korrelationen. Ein Zusammenhang zwischen dem Geburtsjahrgang der Betroffenen und der Dauer des Heimaufenthalts konnte nicht nachgewiesen werden.

Es ist jedoch erwähnenswert, dass insgesamt 687, das heißt annähernd 40 Prozent der von der Projektstelle betreuten Betroffenen über zehn Jahre ihrer Kindheit im Kinderheim verbrachten. 32 von ihnen wurden auch nach der Volljährigkeit in Einrichtungen weiter betreut und werden es teilweise ohne Unterbrechung noch heute. Dieses Ergebnis legt nahe, dass eine dauerhafte Entlassung in ein normales Leben in der Familie nach einem oder mehreren längeren Heimaufenthalten für viele schwierig zu erreichen war. Die Wahrscheinlichkeit, dass weitere Aufenthalte in Heimeinrichtungen direkt im Anschluss oder auch zu einem späteren Zeitpunkt folgten, ist auf Basis dieser Zahlen als äußerst hoch einzuschätzen. Die Erkenntnisse, die die Mitarbeiterinnen der Projektstelle aus den recherchierten Akten gewannen, decken sich mit dieser Vermutung. So wurde von Jugendämtern und Gerichten nicht selten zur fast einzigen Begründung der Unterbringung eines Kindes oder Jugendlichen ein früherer oder vorhergehender Heimaufenthalt angeführt. War eine Unterbringung erst einmal beschlossen worden, so waren die Bemühungen der zuständigen Behörden äußerst dürftig, eine dauerhafte Rückführung des Heimkinds in die Familie zu erreichen – der Eindruck einer bloßen Verwaltung der außerhalb der Familie untergebrachten Kinder und Jugendlichen drängt sich aus den Akten geradezu auf. Auch die Betroffenen selbst sprechen regelmäßig davon, im System gefangen gewesen zu sein.

Für die enorme Trägheit des Jugendhilfesystems der Nachkriegszeit sprechen auch andere Zahlen: So wurden nur knapp 50 der im Projekt beratenen Betroffenen im Laufe der Kindheit zur Adoption vermittelt. Nur 78 Betroffene haben einen Heimaufenthalt von unter einem Jahr vorzuweisen. Für 49 der Betroffenen konnte die Heimaufenthaltsdauer aus verschiedenen Gründen nicht einmal annäherungsweise definiert werden, 7 Betroffene waren nachweislich nicht in einem Kinderheim untergebracht.

Die Verteilung auf die Einrichtungen sah folgendermaßen aus: Die zehn Einrichtungen, die von den bei der Projektstelle des Landesarchivs registrierten ehemaligen Heimkindern am häufigsten genannt wurden, waren:

  • Kinderheime Flattichhaus und Hoffmannhaus, Korntal-Münchingen (96 Anfragen)
  • Kinderheim Karlshöhe, Ludwigsburg (51 Anfragen)
  • Kinderheim Unserer Lieben Frau, Rickenbach (49 Anfragen)
  • Waisenhaus Günterstal, Freiburg (48 Anfragen)
  • Landesjugendheim Schönbühl, Weinstadt (45 Anfragen)
  • Kinderheim Tempelhof, Kressberg (42 Anfragen)
  • Weraheim Stuttgart (36 Anfragen)
  • Ev. Kinder- und Jugendheim Stammheim, Calw (34 Anfragen)
  • Kinderdorf im Steinigen Tal, Tuttlingen (31 Anfragen)
  • Kinder- und Jugendheim St. Josef, Mannheim (31 Anfragen)

Die überproportionale Nennung dieser Heime ist zum einen darauf zurückzuführen, dass die Einrichtungen eine hohe Zahl an Heimplätzen zur Verfügung stellten und in den meisten Fällen während des kompletten Forschungszeitraums existierten. Daher liegt die absolute Zahl der untergebrachten Kinder in diesen Einrichtungen für den Gesamtzeitraum höher als der Durchschnitt. Im Falle der genannten Heime sind zudem die Ehemaligen meist sehr gut vernetzt bzw. die Einrichtungsleitungen pflegen Ehemaligentreffen und treiben die Aufarbeitung voran. Es ist anzunehmen, dass dies ebenfalls dazu beitrug, dass sich die Kenntnis über das Angebot der Projektstelle des Landesarchivs bei diesen Ehemaligengruppen besonders nachhaltig verbreitete und daher viele Anfragen generierte.

Da sich nicht von allen vergleichbar großen Einrichtungen eine ähnlich hohe Zahl an Betroffenen meldete, lässt sich vermuten, dass die Verhältnisse in einigen der genannten Heimen besonders problematisch waren. Die Schilderungen der Betroffenen weisen deutlich darauf hin, dass Gewalt, Isolation, Übergriffe oder Vernachlässigung der Kinder in einigen dieser Einrichtungen überdurchschnittlich oft vorkamen. Auszunehmen von dieser Einschätzung ist allerdings sicher das Weraheim Stuttgart – ein reines Säuglings- und Kleinkinderheim –, in dem die Mehrheit der in Stuttgart geborenen Kinder, die nicht in ihren Familien bleiben konnten, untergebracht wurden und das vermutlich auch deshalb so häufig auftaucht. Im Gegensatz zu den übrigen neun Einrichtungen, die Kinder eines Alters aufnahmen, in dem sie sich bereits gut an Begebenheiten erinnern können, ist die Qualität der Erinnerung an die Unterbringung im Weraheim sicher nicht gleichermaßen gegeben.

In der Gesamtheit führten die Mitarbeiterinnen der Projektstelle mit 619 ehemaligen Heimkindern persönliche Gespräche und erbrachten persönliche Unterstützungs- und Beratungsleistungen ohne Vermittlung oder Unterstützung durch eine Beratungsstelle. In diesen häufig sehr bewegenden Gesprächen gewannen die Mitarbeiterinnen vielfältige und tiefgehende Einblicke über die von vielen in den Kinderheimen der Nachkriegszeit gemachten Erfahrungen. Viele davon decken sich mit den bereits aus den Akten, den Medien und der Forschung gewonnen und veröffentlichten Erkenntnissen, die bereits vom Landesarchiv Baden-Württemberg in der Publikation Verwahrlost und gefährdet? Heimerziehung in Baden-Württemberg 1949–1975 beleuchtet wurden.[32]

Um auch eine mengenmäßige Einschätzung vornehmen zu können, wurden die persönlichen schriftlichen und mündlichen Stellungnahmen und Berichte einer Auswahl von 400 Betroffenen (225 Männer und 175 Frauen) einer Feinauswertung unterzogen. Den Betroffenen wurden bestimmte Schlagworte je nach den von ihnen gemachten Erfahrungen zugeordnet. Die Zuordnung beruhte im Wesentlichen auf den Aussagen/Erzählungen während der Gespräche und erfolgte nicht auf Basis von aus Akten entnommenen Informationen. Es oblag daher der individuellen Fokussierung des/der Betroffenen innerhalb des Gesprächs, wo der Schwerpunkt der Erfahrungen gelegt wurde und was überhaupt zur Sprache kam. Wie in der Forschung mittlerweile bekannt ist, ist die Dunkelziffer noch immer hoch und es bestehen noch immer große Hürden, das Schweigen auch nur gegenüber der eigenen Familie zu brechen. Dem Landesarchiv ist es daher nicht möglich, qualifizierte Aussagen darüber zu treffen, was alles nicht gesagt wurde. In die Auswertung einbezogen wurden außerdem nur Aussagen zu schweren Misshandlungen oder Demütigungen, nicht zu einfacheren Disziplinarmaßnahmen wie die häufig zitierte Ohrfeige.

Insgesamt sind 86, also circa jeder fünfte Betroffene der Auswahlgruppe noch heute als sehr schwer von Ihren Erlebnissen im Kinder- und Jugendheim traumatisiert einzuschätzen oder zeigen typische Verhaltensmuster, die häufig als Heimkindersyndrom bezeichnet wurden. 18 Betroffene der Auswahlgruppe zeigten außerdem eine deutliche Diskrepanz zwischen der eigenen subjektiven Erinnerung und den Ergebnissen der Recherche der Projektstelle – so wurden Heimaufenthalte in den Köpfen der Betroffenen an einen (laut schriftlichem Beleg) völlig falschen Ort oder einen völlig falschen Zeitpunkt verlegt oder mehrere Jahre des Lebens komplett ausgeblendet. Der geringe Prozentsatz von unter 5 Prozent der kompletten Falschangaben zeigt jedoch auch, dass die meisten ehemaligen Heimkinder in ihren Angaben noch recht präzise waren und somit eine hohe Glaubwürdigkeit besaßen.

Viele Betroffene schilderten sehr offen ihre negativen Erfahrungen im Heim. So berichten 69 Ehemalige der Auswahlgruppe von sexualisierter Gewalt im Heim (45 Männer und 24 Frauen), 71 von körperlicher Gewalt im Heim (50 Männer und 21 Frauen), 24 von allgemeinen psychischen Gewalterfahrungen (12 Männer und 12 Frauen), wie zum Beispiel Isolation oder Essenszwang. Insgesamt sprechen wir also von einem Anteil von 41 Prozent der Betroffenen der Auswahlgruppe, die explizit Opfer massiver Gewalt waren. Gleichzeitig berichten jedoch auch 18 Betroffene von sexualisierter Gewalt in der Familie (Pflegefamilien eingerechnet), 27 von körperlicher Gewalt in der Familie vor oder nach der Heimunterbringung. Bemerkenswert ist an dieser Erhebung ist außerdem, dass Jungen etwa doppelt so häufig Opfer von sexualisierter und körperlicher Gewalt gewesen zu sein scheinen.

28 Betroffene der Auswahlgruppe berichten von Zwangsarbeit, das heißt schwerer körperlicher Arbeit im Heim, meist in der Landwirtschaft oder den anstaltseigenen Betrieben. Angesichts des in der Forschung mittlerweile präsenten Wissens um die Häufigkeit, in der Arbeit in der Nachkriegszeit als Mittel der Erziehung und Disziplinierung eingesetzt wurde, erscheint diese Zahl als relativ gering, vor allem im Vergleich zu den Zahlen der Meldungen zu sexualisierter oder körperlicher Gewalt. Allerdings ist hier eben zu beachten, dass nur die Schwerpunkte der Gespräche abgebildet werden, die Arbeit im Heim also offensichtlich nicht den Kern der negativen Erfahrungen ausmachte oder als so normal wahrgenommen wurde, dass sie nicht thematisiert wurde. Ebenso verhält es sich beim Thema der mangelhaften hygienischen, räumlichen oder verpflegungstechnischen Verhältnisse in den Heimen, die ebenfalls nur von einer marginalen Zahl an Betroffenen der Auswahlgruppe (8 Personen) als sehr belastend benannt werden.

Gewalterfahrungen hingegen scheinen sich weitaus nachhaltiger im Gedächtnis zu verankern und das Leben ehemaliger Heimkinder geprägt zu haben.

Zwölf Betroffene der Auswahlgruppe waren für einen kürzeren oder längeren Zeitraum in einer Psychiatrischen Klinik untergebracht. 7 Betroffene berichteten daneben von regelmäßiger Medikamentenvergabe im Heim aus für sie nicht nachvollziehbaren Gründen.

16 Betroffene der Auswahlgruppe sind als sogenannte Besatzungskinder zu bezeichnen, das heißt sie wuchsen als – meist unehelich gezeugte – Kinder von französischen oder amerikanischen Besatzungssoldaten auf, waren häufig ungewollt oder aufgrund ihres fremden Aussehens zusätzlich der Stigmatisierung ausgesetzt. Diese Zahl erscheint aus heutiger Perspektive gering, wobei aber im Hinterkopf behalten werden muss, dass die bundesrepublikanische Nachkriegsgesellschaft deutlich homogener war als wir es heute kennen. Jeder zweite Betroffene mit mindestens einem ausländischen Elternteil berichtet jedoch über Erfahrungen mit Diskriminierung und Rassismus aufgrund ihres oder seines Aussehens – dies ist vermutlich die aussagekräftigere Zahl.

Grundsätzlich lässt sich festhalten, dass negative Erfahrungen im Kinderheim häufiger zum Bedarf an biografischer Aufarbeitung und Unterstützung durch den Fonds Heimerziehung führten als durchweg positive Erinnerungen. Daher ist es nicht verwunderlich, dass sich in den meisten Fällen Ehemalige bei der Projektstelle meldeten, die ihre Heimunterbringung als negativ in Erinnerung haben. Kinder- und Jugendheime, von denen Betroffene nur oder fast ausschließlich positiv berichteten, waren sehr selten Kern der Anfragen und wurden von nur 12 Betroffenen der Auswahlgruppe ganz explizit gegenüber den Projektmitarbeiterinnen geäußert. Diese Zahl ist sicher nicht repräsentativ, muss sie für den Forschungszweck aber auch nicht sein. Dieser dient nicht der Verunglimpfung aller Jugendhilfeeinrichtungen, Erzieherinnen und Erzieher dieser Zeit, sondern soll denjenigen ein Mittel der Aufarbeitung und Artikulation bieten, die zweifellos ein schlimmes Schicksal erlitten haben und nachhaltig unter den Folgen leiden.

Verwahrlost und gefährdet? – Exkurs über die Ausstellung zum Projekt

Nastasja Pilz führt eine Gruppe durch die Ausstellung [Vorlage: Landesarchiv BW, Aufnahme: Nora Wohlfarth] . Zum Vergrößern bitte klicken.
Nastasja Pilz führt eine Gruppe durch die Ausstellung [Vorlage: Landesarchiv BW, Aufnahme: Nora Wohlfarth]. Zum Vergrößern bitte klicken.

Die Idee einer Wanderausstellung Verwahrlost und gefährdet? Heimerziehung in Baden-Württemberg 1949-1975 entwickelte sich im Sommer 2014 auf Initiative der Betroffenenvertreterinnen und -vertreter im Beirat der Anlauf- und Beratungsstelle für ehemalige Heimkinder Baden-Württemberg. Konzeption und Umsetzung erfolgten ab Dezember 2014 beim Landesarchiv Baden- Württemberg. Nach einem halben Jahr intensiver Arbeit wurde die Ausstellung am 9. Juli 2015 im Haus der Abgeordneten in Stuttgart feierlich eröffnet. Finanziert wurde die Ausstellung vom Ministerium für Soziales und Integration, dem Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg, dem Caritasverband der Diözese Rottenburg-Stuttgart und der Erzdiözese Freiburg, von der Diakonie Württemberg und Baden sowie dem Landesarchiv Baden-Württemberg selbst.

Auf insgesamt 22 Ausstellungstafeln beleuchtet die Ausstellung ein breites Spektrum an Themenfeldern, wie zum Beispiel den Alltag im Heim, Strukturen der Heimaufsicht und die rechtliche Dimension der Heimerziehung, und wirft einen Blick auf die Konsequenzen der Heimerziehung für die Betroffenen. Schrift- und Bildquellen gepaart mit zahlreichen Zeitzeugenaussagen liefern einen ersten Einblick in die einzelnen thematischen Schwerpunkte. Eine nur geringe Zahl an dreidimensionalen Exponaten illustriert zudem anschaulich den Mangel der Ausstattung der Kinder- und Jugendheime und die nur spärlichen eigenen Besitztümer ehemaliger Heimkinder aus dieser Zeit. Die Mitwirkung ehemaliger Heimkinder an den Inhalten war essentiell; ihren Erfahrungen wird auch durch Betroffenenberichte in der zur Ausstellung gehörigen Begleitpublikation Rechnung getragen.

Ergänzt wird die Ausstellung durch den 35-minütigen Film Weichenstellung - Lebensprägung Heim aus der Feder von Markus Ziegler und Christian Bäucker. Darin kommen fünf ehemalige Heimkinder noch einmal selbst zu Wort und vermitteln eine Perspektive, der durch die rein informativen Texte und Tafeln der Ausstellung nicht vermittelbar gewesen wäre. Erst in der Gesamtschau aus Information, Bildmaterial und Film wird die Tragweite des Themas ersichtlich und spiegelt die Arbeit des Landesarchivs wider.

Seit ihrer Eröffnung wurde die Wanderausstellung an 25 (Stand 2021) verschiedenen Standorten in und außerhalb Baden-Württembergs gezeigt. Dank der Vielfalt der Leihnehmer - Archive, Museen, aber auch Bildungseinrichtungen, ehemalige Kinderheime und deren Träger - erreichte die Ausstellung eine äußerst differenzierte Zielgruppe. Jeder Standort bietet hier ein regional angepasstes Informationsportfolio für Betroffene mit Hinweisen auf Beratungsangebote und Ansprechpartner. Ergänzt durch eine Vielzahl an Führungen, Workshops und Zeitzeugengesprächen dient die Ausstellung für das Landesarchiv und die einzelnen Standorte als Instrument der Vermittlung und regte viele Trägerinstitutionen an, sich erstmals mit dem Thema und der Geschichte der eigenen Einrichtung auseinanderzusetzen.

Die Resonanz der Ausstellung bei Besuchern, Betroffenen und in der Presse war in großen Teilen positiv. Ein rege genutztes Gästebuch, das mittlerweile selbst eine ergiebige und noch auszuwertende Quelle darstellt, bietet jedoch auch Raum für Kritik: Bemängelt werden auf der einen Seite eine zu einseitig negative Darstellung, in der Regel in Bezugnahme auf den zeithistorischen Kontext und die auch in Familien verbreiteten Erziehungspraktiken der Nachkriegszeit. Auf der anderen Seite erheben sich kritische Stimmen, denen die Aufbereitung der Thematik in ihrer Drastik nicht weit genug geht. Diese Diskrepanz war zu erwarten; ihr ist durch eine solch kleine Ausstellung sicher nicht vollständig gerecht zu werden. Sie ermöglicht jedoch einen Überblick über die Thematik und liefert die wichtigen Schlagworte für die vertiefte Diskussion, die durch den Film und die Begleitpublikation auch nicht an der Oberfläche verbleibt.

Was soll die Ausstellung über einen reinen Informationsgewinn hinaus leisten? Sie soll Betroffenen eine Stimme und Mittel der Kommunikation bieten. Sie soll die Besucher befähigen, sowohl die unterschiedlichen Charaktere der Einrichtungen, als auch die Formen der Gewalt und Unterdrückung differenzieren zu können, die leider in vielen Einrichtungen an der Tagesordnung waren. Dabei strebt die Ausstellung an, eine Zielgruppe anzusprechen, die über die Betroffenen und historisch interessierte Archivbesucher hinausgeht. Nicht zuletzt soll die Ausstellung den Besucher befähigen, einen persönlichen Bezug zu diesem Themenkomplex herzustellen, immer geleitet von der Frage: Was geht mich das überhaupt an?

Der Text wurde zuerst 2018 im Abschlussband des Projekts Heimerziehung (Christian Keitel, Nastasja Pilz und Nora Wohlfarth (Hg.): Aufarbeiten im Archiv. Beiträge zur Heimerziehung in der baden-württembergischen Nachkriegszeit. Stuttgart 2018.) veröffentlicht.

Anmerkungen

[1] Rath 2011, S. 169.

[2] Ebd., S. 170; siehe auch bei Rickmer 2004. S. 227.

[3] Kretzschmar 2006, S. 1.

[4] Vgl. Pilz 2016, S. 134.

[5] Vgl. Wendelin 2010, S. 1.

[6] Vgl. Pilz 2016, S. 134.

[7] Online: Runder Tisch Heimerziehung, Empfehlung zur Akteneinsicht, S. 2.

[8] Kießling 2004, S. 236f.

[9] Vgl. Online: Website des Projekts Heimerziehung, zum Hintergrund, Entstehung und Ausgestaltung des Fonds Heimerziehung siehe Wendelin/Loerbroeks 2010 (Ursprünglich wurde hier auch auf die Website des Fonds Heimerziehung verwiesen. Die Seite ist inzwischen nicht mehr online).

[10] Diese und alle nachfolgenden Zahlen basieren in ihren Berechnungen auf dem Stand vom 19.06.2018.

[11] Vgl. Burkhardt 2006, S. 80.

[12] Pilz 2016, S. 134.

[13] Diskrepanzen zur Gesamtzahl der Meldungen ergeben sich durch die Nichtangabe des Geburtsjahres.

[14] Vgl. unter vielen anderen Publikationen: Frings/Kaminsky 2011, Bing-von Häfen 2017, Imeri/Schrapper/Ströder 2016.

[15] Diskrepanz zur absoluten Zahl der erfolgreichen Recherchen entstand dadurch, dass mehrere Akten zu einer Person gefunden werden konnten.

[16] Pilz 2015, S. 135.

[17] Vgl. Volkmar 2011, S. 241.

[18] Pilz 2016, S. 134.

[19] Wendelin/Loerbroks 2010.

[20] HSTAS EA 2/007 Bü 64. Unter anderem Verzeichnis der Heime, Tagesstätten und ähnlicher Einrichtungen der Sozialhilfe und Jugendfürsorge einschließlich Altersheime und Studentenwohnheime im Regierungsbezirk Nordbaden, hrsg. vom RP Nordbaden – Wohlfahrtsreferat – in Karlsruhe, Innere Mission und Evangelischem Hilfswerk in Baden (1958). – Wegweiser durch die diakonischen Werke Innere Mission und Evangelisches Hilfswerk in Baden (1958). – Verzeichnis der caritativen Heime in Baden-Württemberg, Stand: 1.10.1951. – Wegweiser durch die Einrichtungen, Anstalten und Vereine der freien Wohlfahrtspflege. I. Das amerikanisch besetzte Gebiet Württembergs; II. Das französisch besetzte Gebiet Württembergs, hrsg. von der Zentralleitung für das Stiftungs- und Anstaltswesen in Württemberg (1948/49). – Heimliste des Jugendaufbauwerks, Landesarbeitsgemeinschaft Baden-Württemberg (1958). – Caritas-Handbuch für die Diözese Rottenburg. Übersicht über die Einrichtungen, Anstalten und Organisationen, Stand: 1. Oktober 1955.

[21] GLAK 466 Zugang 1995–87.

[22] Stand: 19.06.2018.

[23] Vgl. HSTAS EA 2/007 Bü 225–227.

[24] Vgl. auch hier den entsprechenden Beitrag der Autorin in diesem Band.

[25] Abweichungen von der Gesamtzahl von 532 Heimen abzüglich 92 Erholungsheimen ergeben sich daraus, dass 23 Erholungsheime auch als Kinder- und Jugendheime zur Daueraufnahme klassifiziert wurden. In der Gesamtheit wurden somit die Träger von 463 Einrichtungen ausgewertet.

[26] Vgl. Schludi/Fricke 2016, S.147f; im angelsächsischen Raum haben sich in diesem Bereich die so genannten Research Guides durchgesetzt, die ausführliche Informationen zu ausgewählten Forschungsthemen bieten und sich zu einer Mischung aus Findbucheinleitung, Quellenkunde und Beispielrecherche entwickelt haben; Volkmar, Service für den virtuellen Nutzer, S. 248.

[27] Vgl. ebd., S. 154.

[28] Vgl. Online: Der Rechercheführer Heimerziehung (seit der ersten Veröffentlichung dieses Beitrags umfassend überarbeitet).

[29] Vgl. Fricke/Schludi 2016, S. 154f.

[30] Vgl. Volkmar 2011, S. 249.

[31] Online: Das Inventar (ebenfalls seit der ersten Veröffentlichung dieses Beitrags überarbeitet).

[32] Vgl. Wohlfarth 2015, S. 26ff., Pilz 2015, S. 114ff. sowie alle Zeitzeugenberichte im selben Sammelband.

Literatur:

  • Bing-von Häfen, Inga; Daiss, Albrecht; Kötting, Dagmar, Meine Seele hat nie jemanden interessiert. Heimerziehung in der württembergischen Diakonie bis in die 70er Jahre, hg. vom Diakonischen Werk Württemberg, Stuttgart 2017.
  • Burkhardt, Martin, Arbeiten im Archiv. Praktischer Leitfaden für Historiker und andere Nutzer, Paderborn 2006.
  • Dokumentationsprojekt Zwangsunterbringung: Rechercheratgeber Heimerziehung: Kindheit und Jugend in stationären Einrichtungen (ehemals: Rechercheführer Heimerziehung, https://www.landesarchiv-bw.de/de/recherche/rechercheratgeber/71626 (aufgerufen am 08.04.2022).
  • Empfehlung des Runden Tisches Heimerziehung zur Akteneinsicht durch ehemalige Heimkinder, hg. vom Runden Tisch Heimerziehung, http://docplayer.org/12351409-Empfehlung-des-runden-tisches-heimerziehung-zur-akteneinsicht-durch-ehemalige-heimkinder.html (aufgerufen am 08.04.2022).
  • Fricke, Thomas; Schludi, Ulrich, Nutzerberatung im Internet. Von der Fragestellung zum Bestand, in: Neue Wege ins Archiv – Nutzer, Nutzen, Nutzung. 84. Deutscher Archivtag 2014 in Magdeburg (Tagungsdokumentationen zum Deutschen Archivtag 19), Fulda 2016, S. 147–156.
  • Frings, Bernhard; Kaminsky, Uwe, Gehorsam, Ordnung, Religion. Konfessionelle Heimerziehung 1945–1975, Münster 2011.
  • Imeri, Sabine; Schrapper, Christian; Ströder, Claudia, Verwaltet und vergessen – Erinnerungen an staatliche Heimerziehung in Rheinland-Pfalz 1945 bis 1975, Berlin 2016.
  • Kießling, Rickmer, Benutzung von Archivalien, in: Praktische Archivkunde. Ein Leitfaden für Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste, hg. von Norbert Reimann, Münster 2004, S. 227–249.
  • Kretzschmar, Robert (u.a.), Das Landesarchiv Baden-Württemberg in der digitalen Welt. Strategie für die Integration von analogem und digitalem Archivgut, die Digitalisierung von Archivgut und die Erhaltung digitalen Archivguts, Stuttgart 2006, https://www.landesarchiv-bw.de/sixcms/media.php/120/43034/Digistrategie_labw2007web.pdf (aufgerufen am 08.04.2022).
  • Landesarchiv Baden-Württemberg, Hauptstaatsarchiv Stuttgart, HSTAS EA 2/007 Bü 64.
  • Landesarchiv Baden-Württemberg, Hauptstaatsarchiv Stuttgart, HSTAS EA 2/007 Bü 225-227.
  • Landesarchiv Baden-Württemberg, Generallandesarchiv Karlsruhe, GLAK 466 Zugang 1995–87.
  • Pilz, Nastasja, Erinnern, Wiederholen und Durcharbeiten, in: Verwahrlost und gefährdet? Heimerziehung in Baden-Württemberg 1949–1975, hg. von Nastasja Pilz, Nadine Seidu und Christian Keitel, Stuttgart 2015, S. 134–139.
  • Pilz, Nastasja, Warum bin ich anders? – Leben und Überleben mit den Folgen der Heimerziehung, in: Verwahrlost und gefährdet? Heimerziehung in Baden-Württemberg 1949-1975, hg. von Nastasja Pilz, Nadine Seidu und Christian Keitel, Stuttgart 2015.
  • Pilz, Nastasja, Archivrecherchen und historische Aufarbeitung der Heimerziehung in Baden-Württemberg in den 50er und 60er Jahren – ein Projekt des Landesarchivs Baden-Württemberg. Vortrag auf dem Deutschen Archivtag 2015: Fachgruppe 1 Staatliche Archive, in: Der Archivar 2 (2016), S. 133–135.
  • Projekt Heimerziehung, Inventar Heimerziehung. Sachthematische Übersicht über die Bestände des Landesarchivs Baden-Württemberg, https://www.landesarchiv-bw.de/web/55781 (aufgerufen am 08.04.2022).
  • Rath, Jochen, Dienstleistungsmanagement im Archiv – Kommunikation mit Kunden, in: Archivmanagement in der Praxis, hg. von Mario Glauert und Hartwig Walberg, Potsdam 2011, S. 169–182.
  • Volkmar, Christoph, Service für den virtuellen Nutzer. Vorschläge zur Integration von Beratung in Online-Findmittel, in: Golden die Praxis, hölzern die Theorie? Ausgewählte Transferarbeiten des 41. und 42. Wissenschaftliche Kurses an der Archivschule Marburg, hg. von Volker Hirsch (Veröffentlichungen der Archivschule Marburg 52), Marburg 2011, S. 223–257.
  • Website des Projekts Heimerziehung, https://www.landesarchiv-bw.de/web/55781 (aufgerufen am 08.04.2022).
  • Wendelin, Holger; Loerbroks, Katharina (Redaktion), Abschlussbericht des Runden Tisches „Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren“, Berlin 2010, https://www.blja.bayern.de/imperia/md/content/blvf/bayerlandesjugendamt/anlauf-beratungsstellen/runder_tisch_heimerzeihung_abschlussbericht.pdf (aufgerufen am 18.03.2022).
  • Wohlfarth, Nora, Fürsorge oder Unterwerfung? Vielfalt und Gemeinsamkeiten in der Heimlandschaft Baden-Württembergs, in: Verwahrlost und gefährdet? Heimerziehung in Baden-Württemberg 1949–1975, hg. von Nastasja Pilz, Nadine Seidu und Christian Keitel, Stuttgart 2015. S. 26–37.

 

Zitierhinweis: Nastasja Pilz, Das Projekt Heimerziehung in der Rückschau – Einordnung und Bilanz, in: Heimkindheiten, URL: […], Stand: 14.06.2022.

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