Beraine

Von Thomas Steffens

Definition der Quellengattung

Berain ist eine Alternativbezeichnung für Urbar. Sie wird von mehreren südwestdeutschen und Schweizer Archiven als Bestandstitel für grundherrliche Güter-, Rechte- und Einkünfteverzeichnisse verwendet, so etwa vom Stadtarchiv Freiburg (B 4 Beraine und Urbare) und insbesondere vom Generallandesarchiv Karlsruhe.

Verzierte S–Initiale auf der Eingangsseite des Tennenbacher Güterbuchs (1317 – 1341). Oben betet der Abt Johannes Zenlin (gest. 1353), unten verfasst der Schreiber, Frater Johannes Meiger, einen Urbareintrag nach dem Bericht eines Zisterzienser-Konversen (links, ohne Tonsur) und eines zinspflichtigen Bauern. (Quelle: GLAK 66, Nr. 8553)
Verzierte S–Initiale auf der Eingangsseite des Tennenbacher Güterbuchs (1317 – 1341). Oben betet der Abt Johannes Zenlin (gest. 1353), unten verfasst der Schreiber, Frater Johannes Meiger, einen Urbareintrag nach dem Bericht eines Zisterzienser-Konversen (links, ohne Tonsur) und eines zinspflichtigen Bauern. (Quelle: GLAK 66, Nr. 8553)

Dieses hat im Amtsbuchbestand Nr. 66, Beraine, urbarielles Schriftgut geistlicher und weltlicher Grundherrschaften aus den ab 1806 zum Großherzogtum Baden vereinigten Territorien (Markgrafschaft Baden, Kurpfalz, Vorderösterreich, Fürstenberg und weiteren) zusammengeführt. Heimisch ist der Begriff Berain offenbar nur im Oberrheingebiet, in Baden, im Elsass und in der deutschsprachigen Schweiz. Das zugrunde liegende Substantiv Rain bezeichnet dem Grimm’schen Wörterbuch zufolge eine Feldgrenze, gebildet von einem grasstreifen zwischen zwei äckern oder fluren; bodenerhöhung als grenze u.s.w.[1] Das Verb berainen, bereinen bedeutet dementsprechend: [ein Feld] mit den gehörigen Rainen, d. i. Grenzen, versehen.[2] Das Deutsche Rechtswörterbuch führt, mit Belegen aus dem südwestdeutschen Raum seit 1467, zum Stichwort Berain neben Grenzbeschreibung, Flurbeschreibung auch Gesamtheit der einem Grundherrn zinspflichtigen Grundstücke einer Gemeinde und Urbarbuch an.[3]

Sachlich, aber nicht sprachlich verwandt ist Berain mit Bereinigung (Renovation), der Aktualisierung und Neufassung von Urbaren.[4]

Historische Entwicklung

Entstehungszweck, historische Entwicklung, formale und inhaltliche Strukturen und rechtliche Bedeutung sind bei Berainen selbstverständlich dieselben wie generell bei Urbaren.[5] Eine breitere und ausführlichere urbarielle Überlieferung setzte auch am Oberrhein erst im ausgehenden 13. Jahrhundert bei geistlichen Institutionen ein.[6] Ab ca. 1320 legten die meisten breisgauischen und ortenauischen Klöster gebundene umfangreiche, sämtliche Güterorte erfassende Gesamturbare an.[7]

Zu nennen sind etwa die Urbare der Zisterzienser/innenklöster Tennenbach (1317–1341) und Günterstal (1344), des Benediktinerklosters St. Blasien (um 1350) oder des Cluniazenserpriorats St. Ulrich bei Freiburg (1368–1380). Das Tennenbacher Güterbuch mit seinem Bildschmuck ragt als besonders repräsentativer Band heraus.[8]

Aufbau und Inhalt

Angelegt wurde ein Berain/Urbar in einem mehrstufigen Prozess, bei dem zum einen mündliche Aussagen von Zins- und Dienstpflichtigen wie auch Gemeindeoberhäuptern und Ältesten herangezogen worden. Vor allem verwendete man aber ältere schriftliche Aufzeichnungen der Grundherrschaft, meist sogenannte Rödel (rotuli), die in knapper Form die Pflichtigen, ihre Abgaben und teilweise auch die Lage der betreffenden Grundstücke festhalten.[9]

Die frühesten im Generallandesarchiv vorhandenen Beraine/Urbare weltlicher Herrschaften wurden im 15. Jh. angelegt. Anfangs handelte es sich um eher summarische Verzeichnisse wie etwa das 1404 von Markgraf Bernhard von Baden veranlasste gulte buch über die herrschaftlichen Gefälle und Güter zu Durlach, Ettlingen und anderen Orten.[10] In der Folgezeit entstanden umfassende und genauere landesherrliche Beschreibungen wie das 1567/68 angelegte mehrbändige Gesamturbar über Rechte, Güter und Einkünfte der badischen Markgrafen in den Orten der Herrschaften Hachberg, Badenweiler und Sausenberg-Rötteln.

Beraine/Urbare waren bis ins frühe 19. Jahrhundert im Gebrauch; wegen wirtschaftlicher und struktureller Veränderungen wurden sie normalerweise periodisch – etwa alle 50 Jahre – aktualisiert. Aber auch nach Kriegszeiten fielen – meist lokal bezogene – Erneuerungen (Renovationen, Bereinigungen) an. Sie bilden den größten Teil des Karlsruher Bestands.

Quellenkritik und Auswertungsmöglichkeiten

Beraine/ Urbare dienen der agrar- und sozialgeschichtlichen Forschung, der historischen Siedlungs- und Wüstungsforschung, der Herrschafts-, Rechts- und Verwaltungsgeschichte.[11] Besonders die vor 1400 entstandenen, noch unschematisch verfassten Exemplare aus den Schreibstuben geistlicher Grundherrschaften reichen in ihrem Quellenwert weit über die Erfassung von Gütern und Einkünften hinaus. Sie geben nicht nur Altformen von Flurnamen oder Einzelheiten zu mittelalterlicher Siedlungsstrukturen wieder, sondern können auch erzählende Einschübe oder Abschriften von Urkunden enthalten. Das Tennenbacher Güterbuch – weitgehend eine Neuschöpfung auf der Basis reichen Klosterarchivs – ist in dieser Hinsicht einzigartig.[12] Selbst die Gesamturbare kleinerer Grundherren wie der sanblasianischen Propsteien Weitenau (1344) und Bürgeln (1348) halten sonst nicht überlieferte ältere Dinghofordnungen und Bannrechte fest.[13]

Heute herrscht weitgehend Konsens darüber, dass Beraine/Urbare nicht – wie noch in der älteren Forschung – als gänzlich objektive agrargeschichtliche Quellen gelten können, sondern eine normative, Herrschaft legitimierende Funktion haben. Beispielsweise zeigen sie bei Abgaben den Soll- und nicht den Istzustand an.[14]

Andererseits ist jeder Einzelfall zu prüfen. So wird für Eigenwirtschaften der Zisterzienser eine Ist-Verzeichnung von Abgaben angenommen.[15] Auch sind Berainen/Urbaren durchaus realistische Informationen zur Verbreitung und Entwicklung von Flurordnungen, Anbausystemen und Nutzungsarten oder zu Besitzveränderungen und -zersplitterungen zu entnehmen.[16] Das Günterstaler Urbar von 1344 etwa dokumentiert eingehend die teilweise Auflösung eines Hofgüterkomplexes in Einzellehen.[17]

Gegebenenfalls sind in die Auswertung auch andere Quellen einzubeziehen, die urbarielle Elemente enthalten können, so Kompetenz-, Anniversar- und Kopialbücher, Rechnungen und Urkunden, vor allem aber die meist früher verfassten Rödel. Das Rödelselek – 117 Nummern und 116 Nummern Kopien (Schäfer-Rödel) – ist im Generallandesarchiv Karlsruhe zwischen den Beständen 66 (Beraine) und 67 (Kopialbücher) eingereiht.[18]

Hinweise zur Benutzung

Der Amtsbuchbestand Nr. 66 (Beraine) im Generallandesarchiv Karlsruhe umfasst 358,85 laufende Meter in 12.448 Bänden. Deren Laufzeit ist angegeben mit ca. 1200 bis 1653, allerdings datieren zahlreiche, insbesondere lokale Ausfertigungen bis ins 18. oder frühe 19. Jh. Der Bestand ist vollständig verzeichnet und durchlaufend nummeriert. Als Findmittel dient ein im 19. Jh. angelegtes, wiederholt ergänztes Karteirepertorium.

Dessen durchlaufende alphabetische Ordnung erfasst sowohl Orte als auch die anlegenden Grundherrschaften (Provenienzen). Unter dem Ortsnamen ist also nur ein Teil der lokalen Beraine zu ermitteln, ein weiterer – insbesondere Ortseinträge in mittelalterlichen Gesamturbaren – ist jeweils bei den Grundherrschaften verzeichnet.

Der Bestand Nr. 66 ist zum größten Teil mikroverfilmt und in der Regel nur in dieser Form zu benutzen. Online gestellt ist das Tennenbacher Güterbuch.

Anmerkungen

[1] Deutsches Wörterbuch, Bd. 14, Sp. 72–73, http://woerterbuchnetz.de/cgi-bin/WBNetz/genFOplus.tcl?sigle=DWB&lemid=GR00455 (31.10.2018).
[2] Adelung, Woerterbuch, Erster Theil, Sp. 855, http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00009131/image_436 (31.10.2018)
[3] Vgl. Deutsches Rechtswörterbuch, Bd. 1, Sp. 1549 f.
[4] Dazu ebd. Sp. 1568.
[5] Grundlegendes zum Folgenden bei Bader, Urbare; Rückert, Urbare.
[6] Für die davor liegenden vier Jahrhunderte vgl. Bünz, Probleme.
[7] Mit der Entstehungszeit der in Karlsruhe aufbewahrten „Beraine“ befasst sich Schäfer, Zinsrödel, passim.
[8] Das Tennenbacher Güterbuch 1317 – 1341; vgl. dazu Sturm, Tennenbacher Güterbuch.
[9] Vgl. etwa die Untersuchung über die Entstehung des Gesamturbars von St. Blasien bei Schäfer, Zinsrödel, S. 300-303, 312-314.
[10] Im Druck: [Fester], Das älteste Urbar.
[11] Zum Folgenden vgl. Bünz, Urbare, S. 182–187.
[12] Dazu Weber/Schäfer, Einleitung, S. XIX, XXXIII–XXXV.
[13] Vgl. Ott, Urbar.
[14] Bader, Urbare; Sonderegger, Landwirtschaft, S. 256; Sablonier, Verschriftlichung, S. 109, 118–120.
[15] Stadelmaier, Gebet und Pflug, S. 20.
[16] Vgl. z. B. die Urbarauswertungen in Ott, Studien, passim.
[17] Dazu Kim, Grundherrschaft, S. 140.
[18] Verzeichnet bei Schäfer, Zinsrödel, S. 320–363.

Literatur und veröffentlichte Quellen

  • Adelung, Johann Christoph, Woerterbuch der Hochdeutschen Mundart […], Erster Theil, von A–E, Wien 1811.
  • Das älteste Urbar der Markgrafschaft Baden, mitgeteilt von Richard Fester, in: ZGORh NF Bd. 8 (1893), S. 606-615.
  • Bader, Matthias, Urbare, publiziert am 19.11.2014, in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Urbare (26.11.2018).
  • Bünz, Enno, Probleme der hochmittelalterlichen Urbarüberlieferung, in: Grundherrschaft und bäuerliche Gesellschaft im Hochmittelalter, hg. von Werner Rösener (Veröffentlichungen des Max-Planck-Instituts für Geschichte 115), Göttingen 1995, S. 31-75.
  • Bünz, Enno, Urbare und verwandte Quellen zur Wirtschafts- und Sozialgeschichte, in: Aufriss der historischen Wissenschaften, hg. von Michael Maurer, 4. Band: Quellen, Stuttgart 2002, S. 168-189. Deutsches Rechtswörterbuch: Wörterbuch der älteren deutschen Rechtsprache, hg. von der Königlich-Preußischen Akademie der Wissenschaften. Weimar.
  • Deutsches Wörterbuch von Jacob und Wilhelm Grimm, 16 Bde. in 32 Teilbänden, Leipzig 1854–1961. Kim, Yu-Kyong, Die Grundherrschaft des Klosters Günterstal bei Freiburg im Breisgau. Eine Studie zur Agrargeschichte des Breisgaus im späten Mittelalter (Forschungen zur oberrheinischen Landesgeschichte 45), Freiburg/München 2002.
  • Ott, Hugo, Das Urbar als Quelle für die Weistumsforschung, in: Deutsche ländliche Rechtsquellen, S. 103-115.
  • Ott, Hugo, Studien zur spätmittelalterlichen Agrarverfassung im Oberrheingebiet, Stuttgart 1970.
  • Rückert, Peter, Urbare, in: Südwestdeutsche Archivalienkunde, URL: [...], Stand: 20.07.2018 (26.11.2018).
  • Sablonier, Roger, Verschriftlichung und Herrschaftspraxis. Urbarielles Schriftgut im spätmittelalterlichen Gebrauch, in: Pragmatische Dimensionen mittelalterlicher Schriftkultur, hg. von Hagen Keller u. a. (Münstersche Mittelalter-Schriften 79), München 2002, S. 91-120.
  • Schäfer, Alfons, Die ältesten Zinsrödel im badischen Generallandesarchiv. Rödel als Vorläufer und Vorstufen der Urbare, in: ZGORh 112 (1964), S. 297-372.
  • Sonderegger, Stefan, Landwirtschaft auf dem Papier und in der Praxis, in: Adel und Bauern in der Gesellschaft des Mittelalters. Internationales Kolloquium zum 65. Geburtstag von Werner Rösener, hg. von Carola Fey/Steffen Krieb (Studien und Texte zur Geistes- und Sozialgeschichte des Mittelalters 6), Affalterbach 2012.
  • Stadelmaier, Christian, Zwischen Gebet und Pflug. Das Grangienwesen des Zisterzienserklosters Tennenbach (Forschungen zur oberrheinischen Landesgeschichte 58), Freiburg/München 2014.
  • Sturm, Holger, Das Tennenbacher Güterbuch im Kontext der Tennenbacher Handschriften, in: 850 Jahre Zisterzienserkloster Tennenbach. Aspekte seiner Geschichte von der Gründung (1161) bis zur Säkularisation (1806), hg. von Werner Rösener/Heinz Krieg/Hans-Jürgen Günther (Forschungen zur oberrheinischen Landesgeschichte 59), Freiburg/München 2014.
  • Das Tennenbacher Güterbuch 1317 - 1341. Bearb. von Max Weber u. a. Stuttgart 1969, http://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=4-4038125-1
  • Weber, Max/Schäfer, Alfons, Einleitung, in: Ebd., S. IX–XLVIII.

Zitierhinweis: Thomas Steffens, Beraine, in: Südwestdeutsche Archivalienkunde, URL: [...], Stand: 24.01.2019.

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