Hambrücken 

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Typauswahl: Gemeinde
Status: Gemeinde
Homepage: http://www.hambruecken.de
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Einwohner: 5521
Bevölkerungsdichte (EW/km²): 503.0
Max. Höhe ü. NN (m): 117.15
Min. Höhe ü. NN (m): 102.58
PLZ: 76707

Im nördlichen Teil des Landkreises Karlsruhe gelegen, erstreckt sich die 10,97 qkm große Gemarkung über die Hardtebenen des Nördlichen Oberrhein-Tieflands mit ihren sandigen bis kiesigen Dünen und Schotterfeldern der Rheinniederterrasse. Das Gelände durchfließen der Wagbach, der Speckgraben und der ihn nördlich des Orts aufnehmende Dutlacher Graben. Letzterer beschreibt im Norden auf rd. 105 m NN den höchsten Punkt des Areals, das sich im Süden und im Westen mehrmals auf etwa 108 m NN erhebt. Hambrücken hat Anteil an dem Landschaftsschutzgebiet Saalbachniederung, das 1989 ausgewiesen wurde. In einem von Bruchsal ausgehenden Suburbanisierungsprozess konnte der Ort seine Siedlungsfläche in der Nachkriegszeit erheblich erweitern. Der Landesentwicklungsplan weist Hambrücken der Randzone um den Verdichtungsraum Karlsruhe/Pforzheim zu. Die 1161 erstmals urkundlich erwähnte Rodungssiedlung bei einer Brücke in der Wagbachniederung im Oberen Lußhardt zählte zum Ritterstift Odenheim, fiel aber Mitte des 14. Jahrhunderts unter bischöflich-speyerische Herrschaft und war dem Oberamt Kislau zugeteilt. Mit der Säkularisation des Hochstifts 1802/03 wurde Hambrücken badisch und dem Landamt Bruchsal unterstellt. 1806 kam es zum Oberamt, 1809 zum Zweiten Landamt Bruchsal, aus dem 1819 erneut ein Oberamt entstand. 1864 wechselte der Ort zum Bezirksamt Bruchsal, aus dem 1939 der gleichnamige Landkreis hervorging. Nach dessen Auflösung 1973 gelangte Hambrücken zum Landkreis Karlsruhe.

Die Gemarkung bildet weitgehend eine Rodungsinsel in der auf sandigen Schottern und Kiesen der Rheinniederterrasse stockenden Lußhardt. Der westliche Gemarkungsrand liegt in der rund 1m tieferen Wagbachniederung. Mehrere östliche Seitenarme dieses schmalen und feuchten Niederungsstreifens mit Wiesenland auf alluvialen Lehm- und Schlickböden zeugen von Laufverlegungen des aus der Saalbachaue abzweigenden Baches.

Wappen von Hambrücken

In Blau ein durchgehendes, geschliffenes silbernes (weißes) Kreuz, überdeckt mit einem roten Schild, worin ein goldenes (gelbes) Jagdhorn an silberner (weißer) Schnur.

Beschreibung Wappen

Das Wappen wurde vom Generallandesarchiv entworfen und von der Gemeinde im Jahre 1901 angenommen. Das silberne Kreuz in Blau ist das Wappen des Hochstifts Speyer, zu dem der Ort vom Hochmittelalter bis zum Anfall an Baden im Jahre 1803 gehörte. Anlass zur Aufnahme des Jagdhorns in das Wappen bot das heute verschwundene, ehemals fürstbischöfliche Jagdhaus in Hambrücken. Es diente noch im 19. Jahrhundert den badischen Großherzögen als Jagdzeughaus. Für die Tingierung des Herzschildes wurden daher die rot-goldenen badischen Farben gewählt. Das Jagdhorn besitzt als Waldsymbol auch für den heute noch völlig von der Lußhardt umschlossenen, als Rodungssiedlung des Mittelalters entstandenen Ort seine Aussagekraft. Die Flagge wurde vom Innenministerium am 15. September 1971 verliehen.

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