Hagelfeiertage und -prozessionen zur Abwendung von Unwettern

Von Blitz, Hagel und Ungewitter erlöse uns Herr Jesus Christ…

Erntedankprozession in Überlingen 1817 nach dem Hungerjahr 1816. Vorlage LABW (GLAK J-D U 2).
Erntedankprozession in Überlingen 1817 nach dem Hungerjahr 1816. Vorlage LABW (GLAK J-D U 2). Zum Vergrößern bitte klicken.

Dieser alte Wettersegen findet sich noch in einem Magnifikat, dem katholischen Gebet und Gesangbuch der Erzdiözese Freiburg von 1935. Er wurde in der Regel vom 3. Mai bis zum 14. September gebetet. Darin kommt die oft existenzielle Bedeutung des Wetters zum Ausdruck. Stellten doch Gewitter, zu viel Regen und vor allem Hagelschlag eine nicht zu unterschätzende Bedrohung für die Landwirtschaft dar. In kürzester Zeit konnten und können nach wie vor Getreide, Obst oder Rebstöcke durch Hagelkörner so stark beschädigt werden, dass die Ernte vernichtet ist. Vor allem das Wetter von Mai bis September hatte Einfluss darauf, ob es eine gute Ernte gab, um ausreichend Vorräte für den Winter anzulegen, oder ob durch Missernten eine Hungersnot drohte.

So entwickelten sich religiöse Bräuche wie Bittprozessionen und besondere Gottesdienste, die Unwetter abwenden sollten, welche oft als Zorn oder Strafe Gottes verstanden wurden. Der Hagelfeiertag beziehungsweise die Hagelprozession sind spezielle Ausprägungen, die je nach Festlegung des Tages im jeweiligen Ort meist zwischen Juni und August stattfanden, wenn die Gefahr von Hagelwetter am größten ist. Bei einigen Orten gehen sie auf ein Gelübde zurück, das von den Einwohnern nach einem besonders schweren Hagelunwetter in der Hoffnung abgelegt wurde, zukünftig von solch schlimmen Ereignissen verschont zu bleiben. Bei der Prozession mit Pfarrer, Fahnen und Gesängen wurden die Fluren der Gemarkung abgeschritten und/oder feierlich zur Kirche in einem Nachbarort gepilgert.

Als es im Laufe des 18. Jahrhunderts nach Meinung der kirchlichen und weltlichen Obrigkeit in den katholischen Territorien zu viele und durch Missbrauch wie Wirtshausbesuche oder Tanzveranstaltungen geprägte Feiertage und Prozessionen gab, wurde deren Anzahl durch Verlegung auf allgemeingültige Feiertage oder Verbot immer weiter reduziert und reglementiert. Zur Verhinderung von Ungehorsam wurden die Einwohner an nun abgeschafften Feiertagen mitunter zu Fronarbeiten herangezogen. Ein in Staufen im Breisgau am Freitag nach Christi Himmelfahrt üblicher Hagelfeiertag wurde 1772 auf den Feiertag Christi Himmelfahrt verlegt. Trotz Bitten der Bevölkerung blieb die traditionelle Durchführung nach Himmelfahrt verboten. Dennoch begaben sich 1773 nach der im Sommer freitags um fünf Uhr früh üblichen Wetter­Betstunde vor allem junge Leute, Kinder, Sänger, einige Bürger und drei Richter mit Fahnen, aber ohne Pfarrer und ohne das übliche Ausläuten auf eine Prozession durch die Stadt nach Kirchhofen. Nach ihrer eingeläuteten Rückkehr zur Kirche, wo Te deum laudamus angestimmt wurde, registrierte man die Richter und einige Bürger namentlich, um sie dann zu bestrafen.

Trotz ablehnender Maßnahmen der Obrigkeit und Einführung einer Hagelversicherung blieb der Hagelfeiertag als Gedenk- und Bitt- oder Gelöbnistag mit Gottesdienst in einigen katholischen und evangelischen Pfarrgemeinden bis heute erhalten.

Gabriele Wüst

Quelle: Archivnachrichten 60 (2020) S. 20-21.
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