Akten des Grafeneck-Prozesses 1949

Tötungsanlage Grafeneck: Der Lageplan aus den Prozessakten, 1947 (StAS Wü 29/3 T 1 Nr. 1758)
Tötungsanlage Grafeneck: Der Lageplan aus den Prozessakten, 1947 (StAS Wü 29/3 T 1 Nr. 1758)

Zu den erschütterndsten Originalquellen, die im Staatsarchiv Sigmaringen verwahrt werden, gehören die Akten des so genannten Grafeneck-Prozesses. Diese sind nunmehr digitalisiert und im Internet einsehbar. Zu den Digitalisaten gelangt man auch über die Internetseite des Staatsarchivs Sigmaringen (http://www.landesarchiv-bw.de/stas) unter der Rubrik Aktuelles des Staatsarchivs.
Kurz nach Ausbruch des Zweiten Weltkrieges fingen die Nationalsozialisten an, Psychiatrie-Patienten und behinderte Menschen planmäßig zu ermorden. Damit sollte die Ideologie der Rassehygiene in die Tat umgesetzt werden, aber auch menschenverachtende kriegswirtschaftliche Erwägungen (Ballast-Existenzen) spielten eine Rolle. 1939 wurde auf dem Gelände des ehemaligen Samariterstifts Grafeneck bei Münsingen eine Tötungsanstalt zum Massenmord eingerichtet. Bei der Mordaktion fanden in einer zur Gaskammer umfunktionierten Baracke zwischen Januar und Dezember 1940 über 10.000 Menschen den Tod.
Bereits 1945 begann man auf Veranlassung der alliierten Siegermächte, die Vorgänge aufzuarbeiten, um die Verantwortlichen und Beteiligten vor Gericht stellen zu können. Die Staatsanwaltschaft stellte umfangreiches Material zusammen. Tief bewegende Aussagen von Angehörigen der Ermordeten sind in den Unterlagen enthalten. So ist in einem Brief vom 12. Juli 1945 zu lesen: es war grauenhaft, was meine Mutter und ich seinerzeit seelisch gelitten haben und der Gedanke, was meine arme Schwester, die ja nicht geistesgestört war, noch gelitten hat, hat mich all die Jahre hindurch verfolgt, sodass ich immer wünschte, dass ihre Mörder noch einmal zur Rechenschaft gezogen werden. Alle Schuld rächt sich auf Erden ...
Im Sommer 1949 wurde schließlich vor dem Schwurgericht Tübingen der Prozess gegen acht Personen eröffnet. Die Akten zeigen, dass das Gericht bei der Urteilsfindung mit komplizierten Fragen konfrontiert war: Wie sind Recht und Unrecht, Täter und Gehilfe sowie Schuld und Unschuld zu definieren? Wer war für die Euthanasie verantwortlich und wie bestraft man die Akteure eines Verbrechens, das in der deutschen Geschichte ohne Beispiel ist?
Das Gericht fällte letztendlich relativ milde Urteile. Fünf Angeklagte wurden freigesprochen. Der Hauptbeschuldigte Dr. Otto Mauthe wurde wegen eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit in Form der Beihilfe zu einer Gefängnisstrafe von fünf Jahren verurteilt. Zwei weitere Angeklagte erhielten Gefängnisstrafen von zwei und anderthalb Jahren.

Volker Trugenberger

Partner: Landesarchiv Baden-Württemberg

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