1918: Wahlrecht für Frauen in Deutschland

Anna Blos (1866-1933), eine der politisch aktivsten Frauen in Württemberg und Mitglied der Verfassunggebenden Nationalversammlung in Weimar. Quelle: LMZ BW
Anna Blos (1866-1933), eine der politisch aktivsten Frauen in Württemberg und Mitglied der Verfassunggebenden Nationalversammlung in Weimar. Quelle: LMZ BW

Zum Frauenwahlrecht haben wir nichts. So lautete in den frühen 1990er Jahren das Fazit eines ersten Beratungsgesprächs im Hauptstaatsarchiv Stuttgart. Gesucht wurde damals nach Quellen zur Veränderung der Geschlechterrollen im Ersten Weltkrieg. Irgendwo in den Akten des Königreichs Württemberg musste es doch greifbar sein, wenn aus Wesen, die zuvor auf Kinder, Küche, Kirche beschränkt waren, grundsätzlich gleichberechtigte und vor allem wahlberechtigte Staatsbürgerinnen wurden? Es sind nur wenige Archivalien, die Auskunft über die Frauenstimmrechtsbewegung in Württemberg geben. Das liegt nicht an Aktenverlusten und schon gar nicht daran, dass derartige Quellen etwa von einer männlich dominierten Überlieferungsbildung unterschlagen worden wären – wie in der Frühphase feministischer Mythenbildung manchmal behauptet wurde.

Die Bewegung für das Frauenwahlrecht war im Königreich Württemberg ein sehr zartes Pflänzchen. Erst kurz vor dem Ersten Weltkrieg war es zur Gründung eines Württembergischen Vereins für das Frauenstimmrecht gekommen. Die Ortsgruppen in Stuttgart, Ulm und Tübingen hatten zusammen keine 300 Mitglieder. Die gewagteste Forderung, die von der württembergischen Frauenbewegung vor dem Ersten Weltkrieg je erhoben wurde, war die nach der Ausweitung des kommunalen Wahlrechts auf die Bürgerinnen. Immerhin: Die Diskussion um das Frauenstimmrecht hatte eindeutig bereits vor dem Krieg begonnen, nicht nur bei der Sozialdemokratie, die seit dem Erfurter Parteitag von 1891 die Gleichberechtigung von Männern und Frauen im Programm verankert hatte.

Der Erste Weltkrieg unterbrach die Entwicklung zunächst. Bis Ende 1917 schien es undenkbar, irgend eine Änderung in der Stellung der Frau vor dem Gesetz anzustreben, solange das Vaterland gegen äußere Feinde kämpfe und der Mann an den Fronten blute, so die Stellungnahme der Tübinger Ortsgruppe des Katholischen Frauenbunds. Doch allmählich kam Bewegung in die Sache, selbst im wenig frauenbewegten Württemberg. Zwischen Januar und Juni 1918 wurden der Regierung rund ein Dutzend Petitionen von Frauenorganisationen aus verschiedenen württembergischen Städten vorgelegt.

Ein Argument hatten sie alle gemeinsam: Die Frauen hätten während des Kriegs vermehrt öffentliche Aufgaben in den Gemeinden übernommen und damit die Notwendigkeit bewiesen, sie noch weit mehr zur Mitarbeit in den Kommunen heranzuziehen. Daraus zog allerdings nur die Minderheit der Frauenvereine die Konsequenz, für die Frauen jetzt wenigstens das kommunale Wahlrecht zu fordern – von einem gleichberechtigten Wahlrecht zum Landtag oder Reichstag war nicht die Rede. Die Mehrheit begnügte sich mit dem bescheidenen Appell, die Kommunen sollten die Frauen stärker beteiligen und sie als Beiräte oder Sachverständige heranziehen zu denjenigen Maßnahmen, die sich mit den ureigenen Aufgabengebieten der Frauen berühren.

Der Bericht des Staatsrechtlichen Ausschusses der württembergischen Abgeordnetenkammer ist ein Schlüsseldokument. Immerhin kam er zu dem Urteil, es liege kein Anlass vor, bei der Frau ein geistiges Minus anzunehmen, vielmehr wird man der Frau zugestehen müssen, dass sie mit Bezug auf Intelligenz dem Manne ebenbürtig ist. Aber dann folgte die Warnung: Die größte Gefahr aber für die Familie, für die Aufgaben der Mutterschaft, für den häuslichen Frieden und das eheliche Glück ist die politisierende Frau. Das war keine Außenseiterposition, sondern fand Zustimmung bis weit ins Lager der Liberalen hinein.

Vier Monate später war das Frauenwahlrecht – für alle völlig unerwartet – Tatsache! Die Frauen wählten und wurden gewählt in den Landtag, in die Verfassunggebende Nationalversammlung und in die Gemeinderäte. Das Frauenwahlrecht wurde zu einer Errungenschaft der Revolution, wie die Schwäbische Tagwacht schrieb. Zunächst nahmen alle Parteien die Wählerinnen sehr ernst. Selbst diejenigen, die wenige Monate zuvor den Frauen noch jede Fähigkeit und Möglichkeit dazu abgesprochen hatten, stellten jetzt weibliche Kandidaten auf. Doch bekanntlich wurde der Frauenanteil in allen Parlamenten von Wahl zu Wahl geringer. Wer weiß, wie das Frauenstimmrecht zustande kam, versteht jedoch besser, warum damit die Gleichberechtigung der Geschlechter noch längst nicht erreicht war.

Elke Koch

Quelle: Archivnachrichten 37 (2008), S. 8/9.

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