Armer Konrad

Die Amtsstadt Schorndorf aus den Kieser´schen Ortsansichten (Quelle: Landesarchiv Baden-Württemberg, Hauptstaatsarchiv Stuttgart, H 107/15 Bd 7 Bl. 19)
Die Amtsstadt Schorndorf in den Kieser´schen Ortsansichten (Quelle: Landesarchiv Baden-Württemberg, Hauptstaatsarchiv Stuttgart, H 107/15 Bd 7 Bl. 19)

Im Sommer 1514 brach in weiten Teilen des Herzogtums Württemberg ein Aufstand aus, der rasch die Herrschaftsgrundlage Herzog Ulrichs zu gefährden drohte. Die Eindämmung der bereits von den Zeitgenossen als „Armer Konrad" bezeichneten Bewegung gelang nur unter erheblichen Zugeständnissen an die Stände. Im Tübinger Vertrag räumte der Herzog der Landschaft weitreichende Mitspracherechte ein und erhielt im Gegenzug deren Unterstützung bei der Unterdrückung der Unruhen.

Anlass für die Erhebung der Untertanen war die Einführung einer neuen Verbrauchssteuer der herzoglichen Regierung auf wichtige Lebensmittel. Durch den aufwändigen Lebensstil des jungen Herzogs Ulrich war die Verschuldung des Landes sprunghaft gestiegen. Über Steuererhöhungen versuchte die Regierung der Finanzkrise zu begegnen. Gleichzeitige Maßnahmen zur Ausdehnung der landesherrlichen Gewalt über das Territorium schränkten die Autonomie der Untertanen ein und verstärkten Unruhe und Widerstand. All dies erfolgte in einer Situation, in der das agrarisch geprägte Herzogtum mit mehrjährigen Missernten konfrontiert war, aus denen eine beträchtliche Teuerung entstand.

Der im Land weit verbreitete Unmut kam zuerst im Amt Schorndorf zum Ausbruch. Anfang Mai warf Peter Gaiß (genannt „Gaispeter") in Beutelsbach die neu eingeführten (leichteren) Gewichte in die Rems. Die als symbolische Handlung inszenierte „Wasserprobe" erreichte ihr Ziel. In den Tagen darauf sammelten sich im Amt Schorndorf zum Aufstand bereite Bauern und zogen vor die Tore der Stadt. Wie ein Lauffeuer weitete sich die Protestbewegung in wenigen Tagen aus und erfasste weitere Amtsstädte im ganzen Land.

Organisation, Trägerschichten und Ziele des Armen Konrad

Herzog Ulrich reagierte umgehend. Eilig nahm er die neue Steuer zurück. Gleichzeitig veranlasste er die Vorbereitung militärischer Gegenmaßnahmen. Die Reaktion von Herzog und Regierung erfolgte jedoch zu spät. Der „Arme Konrad" hatte bereits eine Eigendynamik entwickelt. Ein beträchtlicher Teil der Unzufriedenen sah sich im Zurückweichen der Herrschaft sogar bestärkt und begann, im Geheimen die Ausweitung des Widerstands zu organisieren.

In diesem Kontext entstand auch der zeitgenössische Name der Bewegung. Der „Arme Konrad" war keine historische Person, sondern der Inbegriff der zum Widerstand gegen die württembergische Herrschaft entschlossenen Untertanen.

Den organisatorischen Rahmen der Bewegung bildeten die sogenannten „Ratschläge" oder „Kanzleien" – konspirativ in den Wohnhäusern eines Mitglieds zusammenkommende Gruppen, deren Mitglieder sich durch einen Eid auf die Ziele des „Armen Konrad" verpflichten mussten. Über Boten wurde versucht, Ziele und Vorgehensweise der einzelnen Ratschläge im Geheimen zu koordinieren und so die geplante landesweite Widerstandsbewegung zu mobilisieren.

Seine hauptsächliche Trägerschicht fand der „Arme Konrad" unter den Mitgliedern der „Gemeinde", also den erwachsenen männlichen Untertanen, die in der Regel über ein eigenes Auskommen verfügten. In geringer Anzahl sind auch Geistliche, wohlhabendere Personen und sogar einzelne Angehörige der „Ehrbarkeit" (der im Landtag und der Verwaltung tonangebenden städtischen Elite) als Unterstützer oder Mitglieder der Ratschläge anzutreffen. Es handelte sich also um eine ständeübergreifende Bewegung, die in gewissem Umfang auch auf das benachbarte Baden, das vorderösterreichische Rottenburg und einige Reichsstädte übergriff.

Die Protestbewegung forderte eine dauerhafte Stärkung der politischen Mitbestimmung der einfachen Untertanen. Sie sollte gegenüber dem Herzog, aber auch gegenüber der Ehrbarkeit durchgesetzt werden. Einigen Teilen des „Armen Konrad" war dies nicht genug, ihr Ziel war der Umsturz der bestehenden Herrschafts- und Gesellschaftsordnung.

Ausweitung der Protestbewegung und Landtagseinberufung

Die vom "Armen Konrad" im Amt Schorndorf verfolgte Ausweitung des Protests auf das gesamte Herzogtum setzte eine Versammlung möglichst zahlreicher Anhänger des Widerstands voraus. Hierfür war die Untertürkheimer Kirchweihe am 28. Mai 1514 vorgesehen. Rundschreiben und Aufrufe sollten Aufstandswillige und Unterstützer aus dem ganzen Land zum Besuch der Kirchweihe veranlassen.

Herzog Ulrich von Württemberg um 1540 - Holzschnitt von Hans Brosamer (Quelle: LMZ)
Herzog Ulrich von Württemberg um 1540 - Holzschnitt von Hans Brosamer (Quelle: LMZ)

Die Pläne wurden auch dem Herzog und seiner Regierung bekannt. Aufgrund der zugespitzten politischen Situation und der weiterhin sehr angespannten finanziellen Lage sah sich Ulrich gezwungen, auf den 26. Mai den ersten Landtag seit 16 Jahren nach Stuttgart auszuschreiben. Sein Kalkül ging zunächst auf. Im Zuge der Ansetzung des Landtags zwei Tage vor der Kirchweihe in Untertürkheim kam das vor den Toren Stuttgarts geplante Treffen des „Armen Konrad" nicht zustande.

Die Einberufung des Landtags führte gleichwohl nicht zu einer Beruhigung der Lage. Bei den Untertanen und erst recht den Anhängern des „Armen Konrad" herrschte tiefe Skepsis gegenüber der Ständeversammlung. Direkt nach der Landtagseinberufung weitete sich der Protest aus. Mindestens 32 der insgesamt 43 württembergischen Ämter wurden erfasst. Die Proteste entwickelten sich zum Aufstand, als der „Arme Konrad" eigenmächtig Gemeindeversammlungen einberief und in einigen Städten Tore und Mauern besetzte. In vielen Ratschlägen war schon zuvor die Bereitschaft deutlich geworden, Forderungen notfalls auch mit Gewalt Nachdruck zu verleihen.

Landtag und Tübinger Vertrag

Mit der kurzfristig bekannt gegebenen Verlegung des Landtags von Stuttgart nach Tübingen fand der Herzog eine Möglichkeit, die zunächst zugestandene Mitwirkung der einfachen Untertanen (des sogenannten „gemeinen Mannes") an den Verhandlungen zu relativieren. Erst acht Tage nach Eröffnung des Landtags wollte er deren Beschwerden in Stuttgart entgegennehmen.

Der zahlreich besuchte Landtag trat planmäßig am 26. Juni in Tübingen zusammen. Neben dem Herzog und der württembergischen Regierung hatten sich Vertreter der 53 Amtsstädte sowie der Prälaten eingefunden. Als Vermittler zwischen dem Herzog und seinen Ständen waren zudem kaiserliche Räte und die Gesandtschaften mehrerer Reichsstände angereist, darunter die Fürstbischöfe von Konstanz und Straßburg. Noch am ersten Tag wurde dem Herzog eine 54 Punkte umfassende Beschwerdeschrift der Stände ausgehändigt. Neben Forderungen nach stärkerer politischer Mitsprache kamen Beschwerden über Einschränkungen bei der Wald- und Weidenutzung und Eingriffe in die inneren Angelegenheiten der Städte zur Sprache.

Der Landtag verlief zügig. Bereits am 8. Juli 1514 kam eine Einigung zustande, die als kaiserlicher Schiedsspruch veröffentlicht wurde. Die Landschaft erklärte sich bereit, dem Herzog über die kommenden 40 Jahre insgesamt 920.000 Gulden zur Tilgung der Schulden bereitzustellen. Im Gegenzug erhielten die Stände Mitspracherecht bei der Steuererhebung, der Erklärung von Krieg und Frieden sowie der Veräußerung von Landesteilen. Allen Untertanen wurde zudem das Recht zur Auswanderung aus dem Herzogtum zugesprochen. Ein vierter Artikel garantierte allen Untertanen ein ordentliches Gerichtsverfahren. Die sogenannte „Empörerordnung" stellte zugleich Landfriedensbruch unter die Todesstrafe.

Der Tübinger Vertrag blieb bis zum Ende des Heiligen Römischen Reiches das zentrale Dokument der landständischen Verfassung Württembergs – jeder neue Landesherr musste ihn bei Herrschaftsantritt bestätigen. Er sicherte dauerhaft die Mitspracherechte der selbstbewussten Ehrbarkeit gegenüber dem Herzog, schloss aber ebenso dauerhaft den gemeinen Mann von der politischen Mitwirkung aus.

Beendigung des Aufstands

Die in Tübingen vollzogene Einigung mit den Landständen machte Herzog Ulrich den Rücken frei – der in Stuttgart versammelte „Bauernlandtag" wurde ohne Anhörung beendet. Eine landesweite Huldigung sollte die neue Ordnung zusätzlich verankern. Im Zuge der Eidablegung wurde zudem deutlich, wo sich noch immer Widerstand gegen die Herrschaft regte.

In den meisten Ämtern vollzog sich die Huldigung der Untertanen problemlos. Verweigert wurde sie lediglich in den Hochburgen des „Armen Konrad". Neben Schorndorf und Leonberg waren dies die Ämter Backnang, Urach, Weinsberg und Winnenden. Die Bereitschaft zum gewaltsamen Widerstand zeigte sich zuerst im Amt Leonberg, wo bewaffnete Untertanen die Stadtmauern und den Engelberg besetzten. Ähnlich reagierte der „Arme Konrad" im Amt Schorndorf. Neben Toren und Mauern wurde dort der Kappelberg besetzt und der militärische Widerstand gegen die Herrschaft organisiert.

Ansicht des Kappelbergs Mitte des 18. Jahrhunderts, im Vordergrund Beutelsbach
Ansicht des Kappelbergs Mitte des 18. Jahrhunderts, im Vordergrund Beutelsbach (Quelle: WLB, Graphische Sammlungen Württembergica)

Als Reaktion berief Herzog Ulrich auf den 30. Juli einen weiteren Landtag nach Stuttgart ein. Von den Ständen ließ er sich ermächtigen, auf Grundlage der Tübinger Empörerordnung gegen den „Armen Konrad" vorzugehen. Zusätzlich zur Mobilisierung des Landesaufgebots bat er benachbarte Reichsstände um Truppenhilfe. Der Widerstand kollabierte, noch bevor es zu Kampfhandlungen kam. Bis zum Ende der ersten Augustwoche war überall im Herzogtum Württemberg die Huldigung erfolgt. Direkt im Anschluss begann die herzogliche Regierung mit der Verhaftung der Anführer und zahlreicher Anhänger des „Armen Konrad". Sie wurden einem aus Landtagsmitgliedern gebildeten Gericht vorgeführt. Nach umfangreichen Verhören und unter Anwendung der Folter wurden auf Grundlage der Empörerordnung drakonische Strafen verhängt. In Stuttgart und Schorndorf wurden zahlreiche Todesurteile vollstreckt. Nach der öffentlichen Enthauptung der verurteilten Anführer und der Huldigung des ganzen Landes erklärte Herzog Ulrich den Aufstand Mitte August durch ein Rundschreiben offiziell für beendet.

Andreas Neuburger

(Quellen: Schmauder, Andreas: Württemberg im Aufstand. Der Arme Konrad 1514, Ein Beitrag zum bäuerlichen und städtischen Widerstand im Alten Reich und zum Territorialisierungsprozeß im Herzogtum Württemberg an der Wende zur frühen neuzeit, Stuttgart 1998; Schmauder, Andreas / Setzler, Wilfried: Vor 500 Jahren: Württemberg im Aufstand. Der Arme Konrad und der Tübinger Vertrag von 1514, in: Schwäbische Heimat 2014/1, S. 15-23.)

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