Reichsritterschaft

Das Untere Schloss in Gemmingen – Quelle LABW
Das Untere Schloss in Gemmingen. Bei der Einführung der Reformation im Kraichgau spielten Angehörige der Gemminger Linie eine maßgebliche Rolle – Quelle: Landesarchiv BW

Für die zahlreichen Ritterschaften mit ihren in der Regel sehr kleinen Territorien waren die Jahrzehnte nach 1500 von grundsätzlichen Auseinandersetzungen um die Behauptung ihrer Autonomie geprägt. Die politische Entwicklung gefährdete die Stellung der Ritter im Reich und kam den Bemühungen der Landesfürsten entgegen, sie als Landstände in ihre Territorien einzugliedern. Trotz aller Hindernisse gelang es den im deutschen Südwesten ansässigen Rittern zumeist, ihren Status zu behaupten, auch aufgrund der Chancen, die sich ihnen aus der Reformation boten.

Innerhalb der Ritterschaft hat die Reformation verschieden Fuß gefasst. Die Kraichgauer Ritter wandten sich der neuen Lehre schon sehr früh, im Jahr 1522 zu. Franz von Sickingen (1481-1523) war durch Ulrich von Hutten in Kontakt mit dem Humanismus und den Ideen der Reformation gekommen und hatte Luther schon 1520 den Schutz des mittelrheinischen Adels angeboten. Seine in der Nordpfalz gelegene Ebernburg wurde in der Folge zur Zufluchtsstätte von Anhängern der Reformation. Auch Götz von Berlichingen hatte bereits 1522 in seiner zu Hornberg gehörenden Pfarrei in Neckarzimmern die Reformation eingeführt. Wiewohl die Kraichgauer Adligen vielfach in pfälzischen Diensten standen oder pfälzische Lehen hatten, schlossen sie sich dem Konfessionswechsel der Kurpfalz zum Reformiertentum nicht an. Am Ende waren im Kraichgau ausschließlich lutherische Ritter anzutreffen.

In den Ritterkantonen Ortenau, Neckar-Schwarzwald und Kocher etablierte sich ein konfessionell gemischter Mitgliederkreis. Im Kanton Odenwald der fränkischen Ritterschaft kam es nach 1555 ebenfalls zur Reformation einiger Gebiete. Im Zuge der von Mainz und Würzburg betriebenen Gegenreformation konnten jedoch nicht alle zuvor zur neuen Lehre übergetretenen Ritterschaften ihr Bekenntnis behalten. Uneingeschränkt beim alten Glauben blieben die oberschwäbischen Ritterkantone.

Der Augsburger Religionsfrieden und die nachhaltige Stabilisierung der politischen Lage im Reich konsolidierten auch die Reichsritterschaft. Mit Blick auf das Reformationsrecht wurden sie den Reichsständen praktisch gleichgestellt. Unabhängig von der konfessionellen Orientierung einer einzelnen Ritterschaft ergab sich aus ihrer Einbeziehung in den Religionsfrieden somit ein wichtiger Schritt zur Festigung ihrer rechtlichen Lage.

Sabine Holtz, Andreas Neuburger

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