Reichsstädte

 Altar der evangelischen Stadtkirche St. Dionys in Esslingen aus nachreformatorischer Zeit (Anfang 17. Jh.) – Quelle LABW
Der Altar in der evangelischen Stadtkirche St. Dionys in Esslingen entstand in nachreformatorischer Zeit, Anfang des 17. Jahrhunderts. Die Tafel des Pfingstwunders zeigt Lucas Osiander (1534-1604), Pfarrer und Sohn des Reformators Andreas Osiander – Quelle Landesarchiv BW

Auf besonders fruchtbaren Boden fiel das reformatorische Gedankengut im reichsstädtischen Bürgertum. Es traf dort auf die nach Bildung und Informationen über Glaubensinhalte strebenden Interessen der Bürger. Die aus Böhmen stammende Idee, Predigtstiftungen für Theologen einzurichten, erreichte schon im 15. Jahrhundert auch den deutschen Südwesten. Das Recht, solche Predigerstellen (Prädikaturen) zu besetzen, lag häufig in den Händen der städtischen Magistrate. Um den Bedürfnissen der Bürger nachkommen zu können, handelte es sich bei den Prädikanten im Unterschied zu den geweihten Priestern zumeist um akademisch gebildete Theologen. Als Laien durften sie zwar keine Sakramente spenden, sie übernahmen jedoch das Predigtamt in den Gemeinden. Aus dieser Rolle heraus wandten sich zahlreiche Prädikanten der neuen Lehre zu. Prominente Beispiele aus dem deutschen Südwesten sind Konrad Sam, Ambrosius Blarer, Matthäus Alber und Johannes Brenz zu nennen.

In den Reichsstädten im deutschen Südwesten gewann die reformatorische Bewegung rasch Zulauf. Bereits die 1529 auf dem Reichstag von Speyer eingereichte Protestation, welche der neuen Lehre den Namen gab, wurde von zehn der rund 25 südwestdeutschen Reichsstädte unterzeichnet (Heilbronn, Isny, Kempten, Konstanz, Lindau, Memmingen, Närdlingen, Reutlingen, Straßburg, Ulm). Bei allen Unterschieden im Detail zeichnete sich bei der Einführung der Reformation in den Reichsstädten ein gemeinsames Muster ab: Auf die Errichtung einer Prädikatur und die Einführung reformatorischer Predigt folgte die Abschaffung der Messe. An ihre Stelle trat die Feier des Abendmahls unter beiderlei Gestalt.

Einschneidende Auswirkungen auf das städtische Leben zog die Aufhebung der Klöster nach sich. Ihr vielerorts beträchtlicher Besitz wurde eingezogen, die Aufgaben der Klöster im Bildungs- und Wohlfahrtswesen wurden von den Städten übernommen. Den Abschluss bildete die Ausarbeitung und Einführung einer neuen Kirchenordnung, durch welche die neue Lehre institutionalisiert und organisatorisch konsolidiert wurde.

Die schrittweise Einführung der Reformation in einzelnen Reichsstädten lässt sich exemplarisch am Wirken der dort tätigen Reformatoren zeigen. Auf die Reutlinger Prädikatur wurde 1521 Matthäus Alber berufen, 1522 erhielt Johannes Brenz einen Ruf an die St. Michaels-Kirche in Schwäbisch Hall, in Ulm wurde Konrad Sam 1524 Prädikant. 1525 wurde Ambrosius Blarer, der nach dem Studium zunächst ins Kloster Alpirsbach eingetreten war, in seine Heimatstadt Konstanz gerufen. 1524 feierte Alber das Abendmahl unter beiderlei Gestalt, Brenz folgte zu Weihnachten 1526. 1524 schloss Schwäbisch Hall das Franziskanerkloster, in Reutlingen erfolgte die Schließung 1535. 1526/27 konzipierte Johannes Brenz eine Kirchenordnung, die bis zur Einführung der endgültigen Ordnung im Jahr 1543 galt. Alber legte 1531 eine Kirchenordnung vor. Die von Sam ebenfalls 1531 vorgelegte Kirchenordnung wurde vom Ulmer Magistrat jedoch wegen der anhaltenden Abendmahlsstreitigkeiten abgelehnt.

Die Gemeinden in Reutlingen, Esslingen und Ulm waren an der Entscheidung zum Beitritt zur Reformation beteiligt. 1524 legten die Reutlinger im Anschluss an eine Predigt Albers den sogenannten Markteid ab, in dem sie den Schutz des Evangeliums versprachen. Im Anschluss an die Unterzeichnung des Augsburger Bekenntnisses (Confessio Augustana), die Reutlingen 1530 an zweiter Stelle nach dem mächtigen Nürnberg geleistet hatte, stimmte die Bürgerschaft unter Führung der Weingärtnerzunft per Plebiszit für die Reformation. In Folge einer Bürgerabstimmung entschied sich Ulm 1531 für die Einführung der neuen Lehre. Auch in Esslingen fand eine Befragung der Bevölkerung statt: von 1.076 Teilnehmern sprachen sich nur 21 gegen die neue Lehre aus. Im November 1531 führte der Rat die Reformation offiziell ein.

Um Rückhalt in dem bis 1534 von den altgläubig bleibenden Habsburgern dominierten Umfeld zu erlangen, traten die protestantischen Reichsstädte im deutschen Südwesten dem Schmalkaldischen Bund bei. Ulm, Konstanz und Reutlingen gehörten zu den Gründungsmitgliedern des Schmalkaldischen Bundes, Konstanz und Esslingen traten 1531/32 bei, Schwäbisch Hall 1538. Die Niederlage der Protestanten im Schmalkaldischen Krieg (1546/47) und das folgende Interim (1547/48) stoppten den Fortgang der Reformation zunächst. Die Prädikanten verloren ihre Stellen, in den Kirchen der Reichsstädte wurde wieder die Messe gefeiert. Auf kaiserlichen Druck kam es zu Verfassungsänderungen, die die Mitsprache der Zünfte drastisch einschränkte. Von Dauer waren diese Eingriffe gleichwohl nicht. Nach dem Passauer Vertrag 1552 beziehungsweise endgültig nach dem Augsburger Religionsfrieden 1555 kehrten die hier genannten Reichsstädte zur Reformation zurück und führten die zuvor gültigen Kirchenordnungen wieder ein.

Trotz der Niederlage der Protestanten im Schmalkaldischen Krieg und den darauf folgenden kaiserlichen Zwangsmaßnahmen konnten sich mit einer Ausnahme alle zur Reformation übergetretenen Städte behaupten. Lediglich Konstanz verlor seinen Status als Reichsstand und wurde von Kaiser Karl V. 1548 als Landstadt in den vorderösterreichischen Herrschaftsbereich eingegliedert.

Sabine Holtz

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