Terroranschläge gegen Spruchkammern in Stuttgart und Umgebung: der Fall Kabus

Spruchkammerakte aus dem Bestand EL 902/20 Staatsarchiv Ludwigsburg - Verfahrensakten der Spruchkammer 37, Stuttgart. Quelle LABW (StAL EL 902/20 Bü 46100)
Spruchkammerakte aus dem Bestand EL 902/20 Staatsarchiv Ludwigsburg - Verfahrensakten der Spruchkammer 37, Stuttgart. Quelle LABW (StAL EL 902/20 Bü 46100)

Im Herbst 1946 ließ eine Serie von Sprengstoffanschlägen die Polizei in Stuttgart nicht zur Ruhe kommen. Die Attentäter bekämpften das aus ihrer Sicht skandalöse Säuberungsverfahren der Entnazifizierung; ihre Sabotageakte galten aber auch unmittelbar der amerikanischen Besatzungsmacht.

Am Samstag, dem 19. Oktober 1946, detonierte um 20.30 Uhr eine Bombe vor der Geschäftsstelle der Spruchkammer in der Stuttgarter Stafflenbergstraße. Kaum zehn Minuten später explodierte eine weitere Sprengladung in der Weimarstraße, dem Sitz der amerikanischen Militärpolizei. Etwa zur gleichen Zeit wurde auch auf die Spruchkammer in Backnang ein Anschlag verübt. Die mit Zeitzünder versehenen Sprengsätze waren aus Artillerie-Geschossen gefertigt und in Fensternischen an den Gebäuden platziert worden. Trotz der Nähe zu öffentlichen Straßen wurde niemand verletzt, der Sachschaden war gering. Auch die Akten der Spruchkammern blieben unversehrt.

Gemeinsam mit der deutschen Kriminalpolizei führte die amerikanische Militärpolizei groß angelegte Razzien durch, bei denen mehrere Personen verhaftet wurden. Für die Ergreifung der Täter schrieb der Stuttgarter Oberbürgermeister Arnulf Klett eine Belohnung von 25 000 Reichsmark aus. General Lucius D. Clay, stellvertretender US-Militärgouverneur für Deutschland, mutmaßte, die Anschläge gingen auf das Konto von Nationalsozialisten, die Spruchkammerunterlagen vernichten wollten. Mit Protestkundgebungen und Streiks reagierte die Arbeiterschaft in Stuttgart und Backnang auf die Anschläge. Bei der Daimler-Benz AG legten 4000 Mann, bei den Robert-Bosch-Werken 8000 Beschäftigte ihre Arbeit für eine Viertelstunde nieder.

Obwohl die Gerichtsgebäude fortan von Wachtposten gesichert wurden, kam es am Sonntag, dem 27. Oktober, um 20.28 Uhr zu einem erneuten Anschlag. Er richtete sich gegen die Spruchkammer in Esslingen. Die eingesetzte Sprenggranate verursachte keine nennenswerten Schäden. Es kam zu mehreren Verhaftungen, noch aber tappte die Polizei im Dunkeln.

Hinweise aus der Bevölkerung lenkten den Verdacht auf den angeblichen SS Major Siegfried Kabus. Am 19. November nahmen die Ermittler den 23-Jährigen in Stuttgart fest. Er legte ein umfassendes Geständnis ab. Noch in derselben Nacht fasste man in den Stadtteilen Möhringen und Vaihingen zehn Komplizen, die durchweg im Alter von 17 bis 23 Jahren waren. Die jungen Täter stammten aus Stuttgart oder der näheren Umgebung. Sie waren Mitglieder der Hitlerjugend gewesen; die meisten hatten bei Kriegsende der Waffen-SS angehört.

Geistiges Vorbild und Anführer der Untergrundbewegung war der in Pforzheim geborene, seit 1937 in Vaihingen auf den Fildern wohnhafte Kabus. Nach dem vorzeitig abgebrochenen Besuch der Oberrealschule und einer Lehre zum technischen Zeichner hatte er sich 1941 freiwillig zur Waffen-SS gemeldet. Die erhoffte Frontkämpferkarriere war ihm jedoch nach einer Granatsplitterverletzung versagt geblieben. Unzufrieden mit seiner Funktion als Leiter eines HJ-Wohnheims in Böhmen, hatte er begonnen ein Doppelleben zu führen: Er schlüpfte in die Rolle des großen SS-Führers, führte ein zweites Sold- und Tagebuch, in das er seine Heldentaten gegen die Alliierten eintrug. Den Eltern täuschte er eine Beförderung nach der anderen vor, gab sich selbst als Ritterkreuzträger aus und ließ sich sowohl von Stuttgarts Oberbürgermeister als auch vom badischen Gauleiter zu dieser Auszeichnung gratulieren.

Nach Kriegsende gerierte sich Kabus, dem die Rückkehr ins bürgerliche Dasein nicht gelingen wollte, weiterhin als Hochstapler. Der egozentrische Psychopath schwärmte von den Befreiungskriegen, sah sich als Nachfolger Hitlers und träumte von einem neuen Reich unter seiner Führung. Auf eigene Faust steckte er die hölzerne Notkirche eines Pfarrers in Brand, der sich in antifaschistischem Sinne geäußert hatte. Seit August 1946 scharte Kabus junge Leute, darunter auch frühere Schüler der Nationalpolitischen Erziehungsanstalt Backnang, um sich, die noch immer für das nationalsozialistische Gedankengut zu begeistern waren. Bereits im September sprengten sie das Fahrzeug eines amerikanischen Offiziers in die Luft.

Unter dem Eindruck des Nürnberger Kriegsverbrecherprozesses klebten die Mitglieder der Kabus-Gruppe im Stuttgarter Stadtgebiet Plakate, auf denen sie mit Parolen wie Nürnberg – kein Urteil, sondern Mord! oder Die Spruchkammer – ein Schandfleck in unserer Geschichte! gegen den internationalen Militärgerichtshof und die Entnazifizierung agitierten.

Zum Zeitpunkt ihrer Verhaftung planten Kabus und seine Leute weitere Anschläge auf die Spruchkammern in Ludwigsburg, Leonberg und Böblingen. Besonders kühn erschien das Vorhaben, Gottlob Kamm, den württembergbadischen Minister für politische Befreiung, aus seinem Haus in Schorndorf zu entführen, vor ein Femegericht zu stellen und zum Tode zu verurteilen.

Stattdessen mussten sich die inhaftierten Mitglieder der Kabus-Gruppe ab dem 3. Januar 1947 selbst vor einem Gericht, dem Military Government Court, in Stuttgart verantworten. Bei ihrer Verteidigung versuchten sie den beginnenden Ost-West-Konflikt für ihre Sache nutzbar zu machen, doch zeigten sie sich hinsichtlich der nationalsozialistischen Ideologie und der Gewaltverbrechen unbelehrbar. Den millionenfachen Judenmord verwies Kabus lapidar ins Reich der Fabel. Am 21. Januar 1947 sprach das Militärgericht die Urteile: Siegfried Kabus wurde zum Tod durch den Strang verurteilt. Fünf seiner Mittäter erhielten ein Strafmaß von 30 Jahren Zuchthaus; drei weitere Beschuldigte mussten eine 10- bzw. 15-jährige Haftstrafe in den Landesstrafanstalten Ludwigsburg und Schwäbisch Hall antreten. Zwei nur peripher Beteiligte wurden auf Bewährung freigelassen.

Die Vollstreckung des Todesurteils ließ auf sich warten. Im Februar 1948 verlangte die Militärregierung Kabus' unverzügliche Hinrichtung. Da in Württemberg-Baden weder ein Scharfrichter noch ein funktionsfähiger Galgen oder ein Fallbeil aufzutreiben waren, bemühte sich das Justizministerium auf schnellstem Weg um ein Hinrichtungsgerät aus München oder Wiesbaden. Vergeblich! Es folgten Nachfragen in der britischen und in der französischen Zone. Während sich ein südbadischer Scharfrichter schon anschickte, mit einer zerlegbaren Guillotine nach Ludwigsburg zu reisen, kamen den Stuttgarter Juristen Zweifel, ob das Todesurteil nach deutschen Gesetzen überhaupt rechtens sei, hatte doch Kabus nur Sachschaden verursacht. Die Zeit verstrich zu seinen Gunsten. Auf Befehl von General Clay wurde die Todesstrafe im April 1948 in lebenslange Haft umgewandelt. Am 1. August 1953 wurde Kabus, nachdem er fast sieben Jahre verbüßt hatte, im Paroleverfahren auf Bewährung entlassen. Die letzten seiner Mittäter waren schon zwei Jahre zuvor auf freien Fuß gesetzt worden.

Der Fall Kabus war im Nachkriegsdeutschland nicht singulär. Auch in anderen Städten kam es zu ähnlich motivierten Bombenanschlägen. Die im Hauptstaatsarchiv Stuttgart überlieferten Akten (Q 1/40 Bü 194 oder Q 1/16 Bü 11)dokumentieren jedoch eindrücklich die personelle Zusammensetzung, den ideologischen Hintergrund und die Aktivitäten einer solchen Gruppe, die den Aufbruch in ein demokratisches Zeitalter mit Gewalt zu verhindern suchte.

Albrecht Ernst

Quelle: Archivnachrichten 36 (2008), S.10-11.

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