Mit elf Jahren zum Tode verurteilt: Wie der Hexenwahn auch Kinder traf

Urgicht unndt Bekhanthnuß [Geständnis] Maria Sterckhin eines mit der Hexerey behaften 11 jährigen Mädlins von Engelschwiß. Vorlage: Landesarchiv BW, StAS Ho 80 A T 2 Nr. 601
Urgicht unndt Bekhanthnuß [Geständnis] Maria Sterckhin eines mit der Hexerey behaften 11 jährigen Mädlins von Engelschwiß. Vorlage: Landesarchiv BW, StAS Ho 80 A T 2 Nr. 601

Hexerei zum Schaden anderer, Unzucht, Teufelsanbetung. Dies waren typische Anklagepunkte in einem Hexenprozess. Opfer der Hexenprozesse waren überwiegend Frauen, aber nicht ausschließlich. Auch Männer wurden als Hexer oder Hexenmeister verurteilt. In einigen besonders tragischen Fällen traf es sogar Kinder. Wenn Kinder sich der Hexerei verdächtig machten, fußten die Anschuldigungen häufig auf deren eigenen Aussagen. Nachzulesen ist dieses Phänomen in einer Prozessakte aus den Jahren 1676 bis 1679, die sich heute im Staatsarchiv Sigmaringen befindet.

Die Waisenkinder Johannes und Anna Maria Sterck stammten aus armen Verhältnissen und lebten bei der Pflegefamilie Kickenmayer in Engelswies bei Sigmaringen. Dieser fiel die Verköstigung der Kinder bald nach der Aufnahme im Haushalt schwer. Zu Hexengeschichten, die die Kinder – im Jahr 1676 sechs und acht Jahre alt – erzählten, kam noch auffälliges Verhalten hinzu. Beispielsweise lagen sie Berichten des Hausherrn Hans Kickenmayer zufolge im gemeinsamen Bett beieinander wie zwey Eheleuth.

Die Sigmaringer Regierung befasste sich mit dem Fall Sterck erst Anfang 1678, als ein Mordkomplott gegen Johannes und Maria aufgedeckt wurde. Die Familie Kickenmayer hatte versucht, die Kinder loszuwerden.

Wegen der Vorwürfe der Hexerei wurden die Geschwister am 28. März 1678 vor die Sigmaringer Regierungskanzlei geladen. Maria berichtete, wie ihr Vater, der Hexenmeister, sie unterrichtet habe und wie sie mit ihm zum Hexentanz ausgefahren sei. Auf Drängen hin erzählte sie auch, dass sie mit ihrem Bruder ein inzestuöses Verhältnis habe. Die Teufelsfigur Jockele habe ihme Bluth aus dem Herzen genommen, um ihren Namen aufzuschreiben. Trotz dieser und anderer Geständnisse wurde das Mädchen wieder nach Hause geschickt.

Am 26. November 1678 wurden die Geschwister Sterck schließlich im Schloss Sigmaringen inhaftiert. Über Monate hinweg gestanden die beiden, teils angetrieben von Drohungen und Rutenschlägen, doch meist ohne Zwang, die typischen Hexenverbrechen.

Johannes Sterck starb am 16. April 1679 an den Pocken. Maria wurde im September desselben Jahres zum Tod durch Enthauptung verurteilt, was einer Gnadenstrafe entspricht. Denn die Strafe, die normalerweise auf das Verbrechen der Hexerei stand, war das Verbrennen bei lebendigem Leibe. Am 22. September 1679 wurde das Urteil vollstreckt und das Mädchen auf dem Friedhof beerdigt.

Die Aufzeichnungen zeigen, wie tief der Hexenglaube in der damaligen Gesellschaft verwurzelt sein musste, dass eine Elfjährige als Hexe hingerichtet werden konnte. In den Verhören soll sie neben Unzucht mit ihrem Bruder und dem Jockele Schadenszauber an Menschen, Tieren und Umwelt gestanden haben und derlei mehr.

 Lara A. Sauer

Quelle: Archivnachrichten 53 (2016), S. 46.

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