Neue Orden des konfessionellen Zeitalters
von Wolfgang Zimmermann
Wesentliche Impulse für die tridentinische Erneuerung von Kirche und Klöstern gingen von den beiden Reformorden der Jesuiten und Kapuziner aus, die zu den »Motoren« der katholischen Konfessionalisierung wurden und die Klosterlandschaft Südwestdeutschlands in der Frühneuzeit stark veränderten. Gegen Ende des 17. Jahrhunderts konnten sich zudem Niederlassungen von jungen religiösen Frauengemeinschaften, die sich auf die Schulbildung von Mädchen konzentrierten, am Oberrhein etablieren.
In ihrer dynamischen Ausbreitung rekrutierten die Gemeinschaften ihr Personal in der Frühzeit in nicht geringer Zahl aus katholischen Nachbarländern außerhalb des Reichs. Der niederländische Jesuit Petrus Canisius (1521–1597), Autor eines auflagenstarken Katechismus, verkörperte in seinem Wirken in Süddeutschland idealtypisch das neue Bild eines Ordensmannes im konfessionellen Zeitalter.[1]
Die Gesellschaft Jesu (Societas Jesu), umgangssprachlich zumeist als Jesuiten bezeichnet, wurde von dem Basken Ignatius von Loyola (1491–1556) gegründet. Papst Paul III. (1534–1549) bestätigte die junge Gemeinschaft 1540 mit der Bulle Regimini militantis ecclesiae. Ihre Konstitutionen wurden 1558 in Kraft gesetzt. Die Jesuiten verstehen sich als Regularkleriker, die auf das Chorgebet und eine Ordenstracht verzichten. Neben den üblichen drei Gelübden verpflichten sie sich auf den Gehorsam gegenüber dem Papst. Strikt zentralistisch ausgerichtet, propagierten die Jesuiten das neue Bild der kämpfenden Kirche (ecclesia militans), die sich in der Auseinandersetzung mit den »Un- und Irrgläubigen« im Vertrauen auf den Beistand Gottes zu bewähren hatte und der zugleich am Ende der Tage Sieg und Triumph zugesagt waren (ecclesia triumphans).[2] Bildung und Predigt waren die zentralen Arbeitsfelder der Jesuiten. Die 1559 publizierte Studienordnung Ratio et institutio studiorum Societatis Jesu war bis zur päpstlichen Aufhebung des Ordens 1773 die Grundlage für den schulischen Unterricht. Die beiden von den Jesuiten gegründeten und geführten römischen Kollegien (Collegium Romanum, 1551, später Gregoriana; Collegium Germanicum, 1552, ab 1580 Collegium Germanicum et Hungaricum) waren von besonderer Bedeutung für das Studium und die Karrieren des künftigen höheren Klerus an Dom- und Kollegiatstiften der Reichskirche. [3]
1563/64 übernahmen die Jesuiten das 1549 vom Augsburger Bischof Otto Kardinal Truchsess von Waldburg (1544–1573) gegründete und 1551 von Papst Julius III. (1550–1555) mit den Privilegien einer Universität ausgestattete Kolleg St. Hieronymus in Dillingen.[4] Die junge Hochschule wurde zu einem Zentrum der katholischen Konfessionalisierung in Süddeutschland, indem sie die jesuitische Spiritualität an die Studenten vermittelte. Nach langen schwierigen Verhandlungen ließen sich die Jesuiten 1592 in der vorderösterreichischen Bischofsstadt Konstanz nieder, nachdem die Pläne zur Errichtung eines tridentinischen diözesanen Priesterseminars an den Kosten gescheitert waren. Erzherzog Leopold V. (1619–1632) rief die Jesuiten 1620 an die vorderösterreichische Universität Freiburg.[5] Markgraf Wilhelm von Baden-Baden (1621–1677) stützte sich bei der Rekatholisierung und Konfessionalisierung seines Territoriums ebenfalls auf die Gesellschaft Jesu, deren Niederlassung in Baden-Baden 1642 zum Kolleg erhoben wurde. Zudem strahlten die elsässischen Standorte der Jesuiten in Molsheim (1580), Hagenau (1604/07), Ensisheim (1614) und Schlettstadt (1616), zumindest bis zum Übergang der habsburgischen Vorlande an Frankreich im Westfälischen Frieden (1648), auf das rechte Rheinufer aus, wobei dem Molsheimer Kolleg, dessen Akademie 1617 durch Papst und Kaiser die Privilegien einer Universität erhielt, besondere Bedeutung zukam. [6]
Nachdem die Lehrtätigkeit der Jesuiten in Heidelberg während des Dreißigjährigen Kriegs in den Jahren 1622–49 noch Episode geblieben war, eröffnete die Übernahme der Regentschaft des Kurfürstentums durch die katholische Linie Pfalz-Neuburg im Jahr 1685 der Gesellschaft Jesu neue Perspektiven: In Heidelberg (1686/99) und der jungen Residenzstadt Mannheim (1720) entstanden groß dimensionierte Kollegien. In Heidelberg übernahmen die Patres sieben Professuren. Das Mannheimer Gymnasium strahlte – nicht zuletzt durch die Lehrbücher des Pädagogen Hermann Goldhagen – weit aus.
Die Jesuiten waren somit seit dem frühen 18. Jahrhundert in allen katholischen Residenzstädten und habsburgischen Verwaltungssitzen präsent. Die Niederlassungen am Oberrhein gehörten zwei verschiedenen Ordensprovinzen an: Während Konstanz und Freiburg zur Oberdeutschen Provinz zählten (Germania Superior), waren die Häuser in der Kurpfalz und in der Markgrafschaft Baden-Baden Teil der Oberrheinischen Provinz (Rhenania Superior, bis 1626 Rheinische Provinz). Die repräsentativen Kollegien, zumeist in unmittelbarer Nähe zur fürstlichen Residenz (Mannheim) oder der Bischofskirche (Konstanz) errichtet, dokumentierten ihren konfessionellen und politischen Anspruch. Durch ihre Lehrtätigkeit an Gymnasien und Universitäten dominierten die Jesuiten das katholische Bildungswesen und ließen nur wenig Raum für andere männliche Ordensgemeinschaften.
Der Schulbildung war auch die Gemeinschaft der Piaristen (Ordo clericorum regularium pauperum Matris Dei scholarum piarum) verpflichtet, die auf José de Calasanz (1557–1648) in Rom zurückgeht. 1621/22 erhielt die Gemeinschaft die päpstliche Approbation. Die Ordensmitglieder verpflichteten sich in ihren feierlichen Gelübden zusätzlich auf die Erziehung der Jugend. Nördlich der Alpen war der Orden vor allem in den habsburgischen Ländern verbreitet. Die Gründung eines Kollegs in der Residenzstadt Rastatt im Jahr 1715 war der böhmischen Herkunft der Regentin, Markgräfin Sibylla Augusta von Baden-Baden (1707–1727), geschuldet. Die Niederlassung in der fürstenbergischen Residenz Donaueschingen (1755–78) konnte sich aufgrund der kärglichen Dotation nicht dauerhaft etablieren.
In spannungsreicher Beziehung zu der Gesellschaft Jesu standen zwei weibliche Gemeinschaften, die zwar von jesuitischer Spiritualität inspiriert waren, deren Anschluss an den Orden jedoch an der kategorischen Ablehnung der Jesuiten zum Aufbau eines weiblichen Zweiges scheiterte: die Congregatio Jesu (Mary-Ward-Schwestern, Englische Fräulein)[7] – sie konnten am Oberrhein nicht Fuß fassen – und die Ursulinen. Die Anfänge der Ursulinen gehen auf Angela Merici (1470/75–1540) in Brescia zurück, deren Gemeinschaft sich nach dem Konzil von Trient der Seelsorge für Frauen und dem Schulunterricht für Mädchen widmete.[8] 1696 wurde von Luzern aus in Freiburg im Breisgau der erste Konvent am Oberrhein gegründet. Er zählte zum Zweig der Ursulinen, der durch Anne von Xainctonge (1567–1621) in Dole in der Freigrafschaft Burgund gegründet worden war. Die Ursulinen von Dole gaben sich – in enger Abstimmung mit den örtlichen Jesuiten – in den 1620er Jahren eine eigene Regel (Institution de la Compagnie de Saincte Ursule), die sich stark an der Gesellschaft Jesu orientierte. Die Schwestern verpflichteten sich in einfachen Gelübden nicht nur auf die drei evangelischen Räte, sondern zusätzlich auf die örtliche Stabilitas. Nur kurzfristig hatten die Niederlassungen der Ursulinen in Meßkirch (1660–68) und Staufen (1745–77) Bestand. In Villingen übernahmen sie 1782 das aufgehobene Klarissenkloster.
Ebenfalls der Mädchenbildung widmeten sich die Augustinerchorfrauen Unserer Lieben Frau (Congrégation de Notre-Dame), die von dem Augustinerchorherren Pierre Fourier (1565–1640) und der Kaufmannstochter Alix Le Clerc (1576–1622) 1597 in Lothringen gegründet worden war. Die Bedeutung des Schulunterrichts für das Selbstverständnis der Chorfrauen unterstrich das vierte Gelübde, in dem sich die künftigen Kanonissen der Mädchenerziehung verpflichteten. 1731 gründeten die Chorfrauen von Straßburg aus im vorderösterreichischen Breisach eine Niederlassung mit einer Mädchenschule, wobei sie sich gegen die Konkurrenz der Ursulinen durchsetzen konnten. Von Breisach expandierte der Orden nach Rastatt (1767), Residenzstadt der Markgrafschaft Baden-Baden, und später auch nach Ottersweier (1783). In der gelegentlichen Bezeichnung als »Welschnonnen« spiegelt sich die Herkunft der Ordensgemeinschaft und ihre Vorliebe für die französische Sprache wider. Nach dem Regierungsantritt der katholischen Linie Pfalz-Neuburg berief der Kurfürst Chorfrauen in die Residenzstadt Heidelberg, die sich dort 1700/05 dauerhaft niederließen, wobei der Gründungskonvent aus den beiden älteren rheinischen Niederlassungen in Bonn und Mainz stammte. Heidelberg wiederum bildete den Ausgangspunkt für die Gründung in der jungen pfälzischen Residenzstadt Mannheim (1722).
Die Kapuziner (Ordo fratrum Minorum Capucinorum) entstanden aus einer Reformbewegung um den Franziskanerobservanten Matthäus di Bascio (1492–1552), deren Mitglieder als Eremiten in den italienischen Marken nach den Idealen des Hl. Franziskus leben wollten. Papst Clemens VII. (1523–1534) gab ihr mit der Bulle Religionis zelus 1528 die kirchenrechtliche Grundlage.[9] 1536/37 publizierte die Gemeinschaft, die in konfliktreicher Konkurrenz zu den Observanten stand und eine turbulente Frühzeit durchlebte, eigene Satzungen, die das strikte Armutsgebot festschrieben. Neben dem Ideal des eremitischen Lebens wurden Predigt und Pastoral wichtige Handlungsfelder der Kapuziner. Die päpstlich verfügte Unterstellung unter die Franziskanerkonventualen wurde durch Paul V. (1605–1621) 1619 aufgehoben. Die Kapuziner waren nun – neben Konventualen (Minoriten) und Observanten – der dritte autonome Zweig des (ersten) Franziskanerordens. Ihre Bezeichnung als Capucini leitet sich von der langen, spitzen Kapuze ihres Habits ab. Sandalen und Bart waren äußere Zeichen des Armutsgebotes. Die Gemeinschaft unter der Leitung eines Generalministers (bis 1619 Generalvikar) gliederte sich in Provinzen, die wiederum – wie auch in den anderen beiden Zweigen des Franziskanerordens – in Kustodien unterteilt sein konnten. Auf dem Provinzkapitel, das in engen regelmäßigen Abständen stattfand, wurden der Provinzial(minister) und die Vorsteher der Konvente, Guardian (bei einem Kloster) bzw. Superior (bei einem Hospiz) genannt, für drei Jahre bestimmt (Triennium). Damit zeichnete den Orden eine hohe Mobilität der Brüder innerhalb ihrer Provinz aus.
Nachdem die 1537 verfügte räumliche Beschränkung der Gemeinschaft auf Italien durch Papst Gregor XIII. (1572–1585) 1574 aufgehoben worden war, expandierten die Kapuziner schnell in das katholische Europa. Gefördert durch den Mailänder Erzbischof, Karl Kardinal Borromäus (1560–1584), entstand 1581 in Altdorf (Kt. Uri) der erste Kapuzinerkonvent in der Eidgenossenschaft, dem schnell weitere Gründungen folgten. 1589 wurde die Schweizerische Kapuzinerprovinz[10] kirchenrechtlich errichtet. Sie wurde die Basis für die Ausbreitung des Ordens in Südwestdeutschland. 1596 entstand in Rheinfelden der erste Konvent in Vorderösterreich. Freiburg folgte nach längeren Verhandlungen 1599, Konstanz 1603. Fast im Jahresrhythmus gingen weitere Gründungen von der Schweizerischen Provinz aus, die sich mit den Niederlassungen in Baden-Baden (1631) und kurzzeitig in Pforzheim (1636) weit nach Norden hin ausdehnte und dabei in Konflikt mit der Kölnischen bzw. Rheinischen Kapuzinerprovinz geriet, die ihrerseits Klöster etwa in Waghäusel (1616), Walldürn (1628) und Wertheim (1631) errichtete.[11] Durch neue Kustodien mit Sitz in Konstanz (1616) und Freiburg (1617) versuchte die Schweizerische Provinz organisatorisch auf die Expansion zu reagieren, zugleich konnte sie wegen des Mangels an Brüdern nicht alle Anfragen für Neugründungen erfüllen.[12] Nach längeren Verhandlungen wurde am 16. April 1668 eine eigenständige Vorderösterreichische Kapuzinerprovinz von der Schweizerischen Provinz abgetrennt.[13] Sitz des Provinzials wurde die Bischofsstadt Konstanz. Die junge Provinz umfasste 27 Klöster mit 330 Mitgliedern und war in die drei Kustodien Konstanz, Wangen im Allgäu und Freiburg im Breisgau unterteilt. Mit neun weiteren Neugründungen setzte sie bis 1764 die Expansion fort. 1775 erreichte sie mit 494 Patres, 38 Klerikern und 109 Brüdern ihren personellen Höchststand. In fast jeder katholischen Stadt, bis hin zu kleinen Landstädten wie Neustadt im Schwarzwald oder Haslach (Abb. 4) befand sich ein Kapuzinerkloster, jeweils in der typischen Lage außerhalb der Stadtmauer, wie es die Ordensregel vorschrieb.
Ähnlich wie die Jesuiten waren die Kapuziner im Hinblick auf die Betreuung von Frauenkonventen restriktiv, auch wenn seit 1586 die Mutter der Franziskanerterziarinnen von Pfanneregg (Toggenburg, Kt. St. Gallen) – mit Unterstützung von Nuntius Giovanni della Torre (1595–1606) – die Nähe zu dem jungen Orden suchte. 1597/99 wurden die ersten Statuten durch den Nuntius approbiert. Die Pfanneregger Reform breitete sich in der Eidgenossenschaft schnell aus. 1625 wurde in den Statuten die Klausur verbindlich festgeschrieben und deren Einhaltung nach längeren Verhandlungen als Voraussetzung für die Übernahme des Amtes des Beichtvaters durch die Kapuziner gemacht.[14] Südwestdeutschland erreichte die Pfanneregger Refom 1607, als die Franziskanerterziarinnen in Säckingen auf Initiative der Äbtissin des Damenstifts – jedoch nicht dauerhaft – der Bewegung beitraten. 1687 schlossen sich die Franziskanerterziarinnen in Bergheim den Kapuzinerinnen an, ihr Konvent wurde 1689 nach Markdorf verlegt. Geradezu idealtypisch verlief die Reform bei den Franziskanerterziarinnen in Pfullendorf. Die Übernahme der Statuten der Pfanneregger Reform 1707 war mit dem Eintritt von jungen Schwestern aus Tirol verbunden. Der Konvent widmete sich künftig der Verehrung des Herzen Jesu, so auch der neue Name des Klosters. Der Neubau der Anlage ab 1710 schuf die Voraussetzung für die Durchsetzung der kanonischen Klausur.
Auch wenn sich die Kapuzinerinnen in der Klausur ausschließlich dem Gebet widmeten, so waren doch Katechese und Predigt, Bildung und Unterricht die Ideale der jungen Orden. Sie trugen damit wesentlich zu einer Modernisierung der Gesellschaft des konfessionellen Zeitalters bei.[15] Dieser Dynamik konnten sich auch die alten Orden nicht entziehen.
/div<>Anmerkungen
[1] Oswald/Rummel 1996; Unterburger 2020.
[2] Überblick: Duhr 1904–1928; Müller 2006 (mit Lit.); für das Oberrheingebiet: Lang 2020.
[3] Schmidt 1984.
[4] Felicitas Söhner, Universität Dillingen (1551–1803), publiziert am 1.9.2020; in: Historisches Lexikon Bayerns.
[5] Köhler 1980.
[6] Hengst 1981, S. 205–236; Muller 2020; in breiterem Kontext: Chătellier 1981.
[7] Die in der Literatur bisweilen erwähnte Niederlassung der Englischen Fräulein ist nicht belegt.
[8] Conrad 1991; 2005; 2008.
[9] Überblick: HelvSac V,2,1, S. 20–24; Ilg 2007 (mit Lit.).
[10] Umfassend: HelvSac V,2,1, S. 33–119.
[11] Jacobs 1933; Manz 1979; zudem die zeitgenössische Ordenschronik: Hierotheus Confluentinus 1735.
[12] Zur Ausbreitung der Schweizerischen Provinz: HelvSac V,2,1, S. 33–52.
[13] Dazu: HelvSac V,2,1, S. 775–792; zudem die zeitgenössische Ordenschronik: Romuald von Stockach 1747; ausgehend vom Freiburger Konvent: Thiessen 2002.
[14] Umfassend: HelvSac V,1, S. 627–630.
[15] Vgl. dazu die grundlegenden Aufsätze von Wolfgang Reinhard, gesammelt in: Reinhard 1997, S. 77–150.
Die vollständigen Literaturangaben sowie die Auflösung der Abkürzungen finden Sie hier.
Zitierhinweis: Wolfgang Zimmermann, Neue Orden des konfessionellen Zeitalters, in: Badisches Klosterbuch, URL: […], Stand: 11.06.2025.

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