Reform der alten Orden

von Wolfgang Zimmermann

Blick durch das Langhaus der Pfarrkirche von Pfullendorf nach Osten, in der Hochschiffwand auf beiden Seiten die Fenster der Oratorien von Dominikanerinnen und Franziskanerinnen, Aufnahme 2024. [Quelle: Erzbischöfliches Ordinariat Freiburg, Bildarchiv, Foto: Michael Eckmann]
Blick durch das Langhaus der Pfarrkirche von Pfullendorf nach Osten, in der Hochschiffwand auf beiden Seiten die Fenster der Oratorien von Dominikanerinnen und Franziskanerinnen, Aufnahme 2024. [Quelle: Erzbischöfliches Ordinariat Freiburg, Bildarchiv, Foto: Michael Eckmann]

Die tridentinische Reform der alten Orden war ein zeitlich lang gezogener Prozess, in dem sich der sukzessive Aufbau des durch die Reformation stark geschrumpften Personalbestands mit der finanziellen Konsolidierung der Konvente verband. Restriktive und normative Elemente (Visitationen, Neufassung von Statuten) sowie Impulse der katholischen Konfessionalisierung ergänzten sich. Zeitlicher Verlauf und inhaltliche Schwerpunkte der Reformen konnten zwischen den Ordensgemeinschaften durchaus variieren. Neugründungen gelangen den traditionellen Gemeinschaften – mit Ausnahme der Franziskanerobservanten – jedoch nur in Einzelfällen. Die Konkurrenz der neuen Reformgemeinschaften war zu stark.

Die Wiederbesiedlung von Klöstern im Dreißigjährigen Krieg in Heidelberg, der Residenz der Kurpfalz, und in der Markgrafschaft Baden-Durlach, dort auf der Basis des Restitutionsedikts von Kaiser Ferdinand II. (1619–1637) von 1629, blieben Episode, verschärften aber das Misstrauen der »alten« Orden gegenüber den Jesuiten, die auf die Einkünfte der Konvente, die in der Reformationszeit aufgelöst worden waren, ebenfalls Ansprüche erhoben.

Politischer Rückhalt der Reichsklöster war das Schwäbische Reichsprälatenkollegium, das sich zwischen 1534 und 1573 formierte und auf den Reichstagen eine Kuriatstimme besaß, die seit 1575 der gewählte Direktor des Kollegiums ausübte.[1] Mitglieder waren unter anderem die Zisterzienserabtei Salem und die Benediktinerabtei Petershausen, seit 1751 zudem die Benediktinerabtei Gengenbach. Der Schwerpunkt des Kollegiums lag jedoch in Oberschwaben. Die bedeutenden Abteien in Breisgau und Schwarzwald (etwa St. Blasien, St. Peter, St. Trudpert) waren nicht im Kollegium vertreten, da sie unter Habsburger Landesherrschaft standen und deshalb innerhalb der vorderösterreichischen Landstände zum Prälatenstand zählten.[2]

Die tridentinische Reform der Benediktiner war bis in das frühe 17. Jahrhundert stark durch »jesuitische Inspiration«[3] charakterisiert. An der Jesuitenuniversität in Dillingen theologisch ausgebildet und spirituell geprägt, trugen sie das neue Selbstverständnis der Kirche des konfessionellen Zeitalters in ihre Konvente und übernahmen zudem neue Formen persönlicher Frömmigkeitsübungen. Die Aufnahme in die Klostergemeinschaft und die Ablegung der Profess machten aus den Mönchen »neue« Menschen; deshalb setzte sich der Brauch durch, dass der Novize seinen Taufnamen ablegte und einen neuen Vornamen annahm.[4] Klausur und vita communis gewannen wieder an Bedeutung. Die Rolle des Abtes als »abbas« wurde neu betont. Zugleich bildeten die Dillinger Absolventen innerhalb ihrer Konvente eigene Netzwerke zur Durchsetzung ihrer Ziele, wie es sich zum Beispiel in der Opposition gegen Abt Johann Jakob Pfeiffer (1601–1609) von St. Peter zeigte, dem ein unangemessener Lebenswandel vorgeworfen wurde.[5] Dessen Nachfolge trat dann mit Johannes VIII. Schwab (1609–1612) ein Dillinger Absolvent an.

Oberschwäbische Benediktinerkongregation vom Hl. Joseph [Karte: SIMPLYMAPS.de]
Oberschwäbische Benediktinerkongregation vom Hl. Joseph [Karte: SIMPLYMAPS.de]. Zum Vergrößern bitte klicken.

Die benediktinischen Reformverbände des Spätmittelalters hatten die Reformationszeit mit Ausnahme der Bursfelder Kongregation nicht überdauert. Ihr traten an der Wende zum 17. Jahrhundert noch die Abteien Ettenheimmünster, Gengenbach und Schwarzach bei, nachdem bereits im späten 15. Jahrhundert Schuttern in den Verband aufgenommen worden war.[6] Im Nachgang zur Konstanzer Diözesansynode trafen sich im Februar 1568 die Benediktineräbte Oberschwabens und des nördlichen Bodenseeraums mit dem Ziel, die geforderte Visitation ihrer Klöster eigenständig zu organisieren.[7] Sie verstanden sich dabei als interimistische »Notlösung« für das untergegangene Provinzialkapitel Mainz-Bamberg, das unter anderem feierlich am Rand des Konzils von Konstanz 1417 in Petershausen getagt hatte. 1580 wurde die Äbteversammlung durch den päpstlichen Nuntius bestätigt. Ende des 16. Jahrhunderts gewann die Weiterentwicklung der Äbteversammlung hin zu einer Kongregation, wie sie im Konzil von Trient gefordert worden war, an Fahrt, zumal die einzelnen Konvente noch immer stark unter den Folgen der Reformationszeit litten und auf gegenseitige Unterstützung angewiesen waren. Im Hintergrund wirkten die Dillinger Jesuiten, die sich von einer Kongregation einen stärkeren Einfluss auf die einzelnen Konvente erhofften. Papst Clemens VIII. (1592–1605) entsandte 1593 einen Generalvisitator für die Abteien in der Konstanzer Diözese.[8] Am 14. August 1603 bestätigte der Papst schließlich die neue Vereinigung, die sich unter dem Weingartner Abt Georg Wegelin (1586–1627), dem ersten Präses und ebenfalls Schüler der Dillinger Jesuiten, zu einer dezidierten Reformkongregation entwickelte. Die Benediktinerabteien der Nordschweiz formierten sich in der Schweizer Benediktinerkongregation; die Klöster in der Ortenau traten der Straßburger Kongregation bei, womit zugleich ihr Austritt aus der Bursfelder Kongregation verbunden war. St. Blasien besaß eine Sonderstellung, insofern die Abtei sich keiner Vereinigung anschloss. Neben der Organisation der Visitation ihrer Konvente beanspruchte die Kongregation, die liturgischen Texte und monastischen Gewohnheiten der einzelnen Klöster im Sinn des Konzils von Trient zu vereinheitlichen.[9] Eine besondere Wirkungsgeschichte entfaltete ein neues benediktinisches Brevier, das gemeinsam von der Oberschwäbischen und Schweizerischen Kongregation unter der Federführung des Weingartner Konventualen Christoph Emhardt erarbeitet wurde. Eng an das römische Brevier von Pius V. (1566–1572) von 1568 angelehnt, erteilte die Ritenkongregation dem Werk 1608 die Approbation, 1611 wurde es von Papst Paul V. (1605–1621) für alle Benediktiner zugelassen (Breviarium Paulinum), 1616 für alle benediktinischen Klöster als verpflichtend erklärt. Regionale liturgische Traditionen wurden dadurch verdrängt. Versuche der Oberschwäbischen und Schweizerischen Kongregation, gemeinsam Studienhäuser in Rorschach am Bodensee (1614) oder in Freiburg (1623) zu etablieren, schlugen fehl. Dem Aufbau eines philosophisch-theologischen Studiums durch die Abtei Ochsenhausen in Ummendorf (1623) war nach den Zerstörungen des Dreißigjährigen Kriegs kein längerfristiger Erfolg beschieden. Überregionale Bedeutung gewann jedoch die Salzburger Benediktineruniversität, die 1617/22 gegründet wurde und erst in den Debatten um eine »aufgeklärte« Theologie im späten 18. Jahrhundert seine Bedeutung einbüßte.[10]

Die etwa zeitgleiche Gründung einer tridentinischen Kongregation der oberdeutschen Zisterzienserabteien griff durch die Etablierung einer regional ausgerichteten Vereinigung stark in die mittelalterliche Ordensstruktur ein, die aufgrund des Filiationssystems und der damit verbundenen Visitationsrechte durch direkte »lineare« Bezüge zwischen einzelnen Konventen charakterisiert war.[11] Diese beiden Prinzipien standen nun in einer gewissen Konkurrenz zueinander. Ausgangspunkt für die Gründung der neuen Kongregation war ein Provinzialkapitel, zu dem 1593 der Generalabt die Äbte aus der Schweiz, Franken, Schwaben und Bayern nach Salem eingeladen hatte. Weitere Provinzialkapitel schlossen sich an. 1595 wurden durch die Vereinigung Reformstatuten (statuta reformationis) erarbeitet. Die rechtliche Gründung der Kongregation zog sich jedoch hin. Erst als explizit die Bindung der Kongregation an den Generalabt von Cîteaux festgeschrieben war, approbierte Nicolas II. Boucherat (1604–1625) 1619 die Statuten, die dann auch 1623 vom Generalkapitel angenommen und auf den Nationalkapiteln in Kaisheim (1626) und Salem (1627) in ihre endgültige Form gebracht wurden. Die Oberdeutsche Kongregation (Congregatio Superioris Germaniae) war in vier Provinzen geteilt, wobei Bronnbach zur Fränkischen, Tennenbach zur Elsässisch-schweizerischen und Salem zur Schwäbischen Provinz zählte. An der Spitze der einzelnen Provinzen stand ein Provinzvikar (vicarius provincialis), die Kongregation leitete ein Generalvikar (vicarius generalis). Das Amt hatte – mit Ausnahme von wenigen Unterbrechungen – der Abt von Salem inne. Aufgabe der Vikare war die Visitation der Frauen- und Männerklöster ihrer Provinz. Salem wurde zur zentralen Schnittstelle in der Kommunikation zwischen den Konventen der Kongregation und dem Generalabt. Zugleich war Salem für die Visitation von zeitweise bis zu acht Zisterzienserinnenabteien zuständig. Ausführlichen Raum nahm dabei die Durchsetzung der Klausur ein, die immer wieder in Statuten und Ordnungen präzisiert und von neuem eingeschärft wurde, zugleich aber auch – wie das Beispiel der Nonnen von Wald zeigt – auf den Widerstand der Konvente und ihrer Familien stieß.[12]

Im Gegensatz zu Benediktinern und Zisterziensern besaßen die Prämonstratenser mit der Zusammenfassung der Stifte in Zirkarien seit dem Mittelalter ein regionales Gliederungssystem, das auch in der Frühneuzeit Bestand hatte.[13] Der mächtigen Schwäbischen Zirkarie mit ihren zahlreichen Stiften in Oberschwaben trat 1606 Allerheiligen bei, das zuvor zur Zirkarie Ilfeld-Wadgassen gehört hatte, 1670/72 kam zudem Himmelspforte hinzu, das seit 1523 über Bellelay zur Burgundischen Zirkarie gezählt hatte. Die tridentinischen Reformen wurden im frühen 17. Jahrhundert angestoßen; eine wichtige Zäsur nahm dabei das gemeinsame Provinzialkapitel von Schwaben und Bayern im Jahr 1618 ein. Liturgische Normierung, wirtschaftliche Konsolidierung und die Regelung des Noviziats zählten zu den Themenfeldern.

Oberdeutsche Zisterzienserkongregation, um 1700 [Karte: SIMPLYMAPS.de]
Oberdeutsche Zisterzienserkongregation, um 1700 [Karte: SIMPLYMAPS.de]. Zum Vergrößern bitte klicken.

Die Franziskaner waren im Spätmittelalter in besonderer Weise durch den Armutsstreit betroffen. Die Konflikte im Orden führten schließlich 1517 auf dem Generalkapitel in Rom zu der Trennung in einen konventualen und einen observanten Ordenszweig. Die Bulle Ite vos von Papst Leo X. (1513–1521) vom 29. Mai 1517 bildete dafür die kirchenrechtliche Grundlage.[14] Die Konventualen, oft auch als Minoriten oder nach der Farbe ihres Habits als »schwarze« Franziskaner bezeichnet, ließen Eigentum der Gemeinschaft zu, während die Observanten, auch »braune« Franziskaner genannt, dies kategorisch ablehnten. Die päpstliche Trennung der Franziskaner in zwei autonome Zweige hatte auch die Doppelung der Gliederung in Provinzen zur Folge. Die bisherige oberdeutsche Observantenvikarie (so seit 1427) wurde nun zur Observantenprovinz erhoben, die in groben Zügen den gleichen räumlichen Zuschnitt besaß wie die traditionelle Oberdeutsche (Straßburger) Provinz, die im Folgenden zur klareren Abgrenzung als Oberdeutsche Minoriten- bzw. Konventualenprovinz bezeichnet wird. Ihre mittelalterliche Gliederung in sechs Kustodien blieb erhalten. Konstanz wurde anstelle von Straßburg Sitz des Provinzials. Die Konvente in den Städten Breisach, Konstanz, Offenburg, Überlingen und Villingen gehörten zu den Kustodien Elsass, Bodensee und Rhein. Außer in Konstanz, wo die Konkurrenz der Jesuiten zu stark war, bauten die Franziskaner – jeweils auf Bitten des Stadtrats – Gymnasien auf (Villingen 1650, Breisach 1652, Überlingen 1658, Offenburg 1660). Neben der Stabilisierung der bestehenden Klöster gelang den Konventualen in der Frühneuzeit nur die Gründung einer neuen Niederlassung in Heitersheim (1619), wohin sie zur Unterstützung der Seelsorge durch die Johanniter gerufen wurden. Die Minoritenklöster befanden sich – von Heitersheim abgesehen – in Städten und verfügten in der Frühneuzeit über große Anlagen.

Die Klarissen- und Terziarinnenkonvente, die die Reformationszeit überdauert hatten, verblieben – mit Ausnahme der Klarissen in Freiburg und der Franziskanerterziarinnen in Säckingen – bei den Konventualen. Der Provinzial stand seit der Mitte des 16. Jahrhunderts vor der Herausforderung, die zahlreichen Schwesternsammlungen, die zum Teil nach der franziskanischen Drittordensregel lebten, zum Teil aber auch nur in einer lockeren, rechtlich nicht genauer festgelegten Beziehung zum Orden standen, enger in die Oberdeutsche Minoritenprovinz einzubinden.[15] Grundlage für die vita communis der Terziarinnen bildete die franziskanische Drittordensregel, die 1289 von Papst Nikolaus IV. (1288–1292) bestätigt worden war. 1521 erließ Papst Leo X. (1513–1521) eine neue Regel für die regulierten Terziaren und Terziarinnen, in der festgeschrieben wurde, dass die Schwestern, die die Gelübde ablegten – seit 1480 hatten diese den Rang von feierlichen Gelübden –, zur Klausur verpflichtet seien. Belege, dass sich diese Regel in der Oberdeutschen Minoritenprovinz durchsetzen konnte, fehlen, zumal sie nicht für verpflichtend erklärt wurde. Ob die Schwestern das Chorgebet verrichteten, ist eher auszuschließen. Auf Ebene der Konvente regelten Statuten das Zusammenleben. Von Provinzial Jodokus Schüßler (1565–1583) sind Statuten für die Terziarinnen in Hermannsberg (1573) und Bächen (1575) überliefert. Von einer kanonischen Klausur ist nicht die Rede, lediglich eine gewisse Zurückgezogenheit wurde eingefordert, von der aber die Familienangehörigen ausgenommen waren.[16] Für die Klarissen in Villingen hielt Provinzial Schüßler 1571 fest, dass der Konvent seit drei Jahren wider beschlossen sei.[17]

Andachtsbild mit der Seligen Elsa, Ölgemälde aus dem Franziskanerterziarinnenkloster Grünenberg, Maler unbekannt, heute Pfarrkirche Weiler, um 1740. [Foto: Franz Hofmann]
Andachtsbild mit der »Seligen« Elsa, Ölgemälde aus dem Franziskanerterziarinnenkloster Grünenberg, Maler unbekannt, heute Pfarrkirche Weiler, um 1740. [Foto: Franz Hofmann]

Den entscheidenden Schritt im Prozess der Normierung und Regulierung des klösterlichen Lebens in den Klöstern der Franziskanerterziarinnen bildeten die Statuten, die der Provinzial Johann Ludwig a Musis (Ungelert, 1628–1631, 1639–1642) auf der Grundlage der 1628 von Papst Urban VIII. (1623–1644) erlassenen neuen Ordenskonstitutionen formulierte, die offensichtlich in Modifikationen auf die Verhältnisse in den einzelnen Gemeinschaften eingingen, wie der Vergleich der überlieferten Ausfertigungen belegt. So fehlen etwa in der Fassung für die Schwestern in Gorheim Regelungen zu Offizium und Chorgebet.[18] In Pfullendorf beteten seit 1614 vier Schwestern das lateinische Chorgebet nach römischem Brauch. Eine Trennung in Chor- und Laienschwestern lässt sich noch nicht belegen. Auch im Hinblick auf die Klausur bleiben die Statuten zurückhaltend, verweisen auf die fehlenden finanziellen Mittel und betonen gegenüber den Nuntien weniger die sozialen Tätigkeiten, die zum Teil von den Frauen erbracht wurden. Bis in das 18. Jahrhundert blieb somit die Klausur ein Anspruch, der nur in einzelnen Konventen – vor allem im städtischen Kontext – eingehalten wurde. Ein Bedeutungsgewinn einzelner Konvente konnte durch die Verehrung von charismatischen Gründungsfrauen erreicht werden. Provinzial a Musis ließ 1631 in Grünenberg das Grab der Klausnerin Elsa öffnen und initiierte damit eine Verehrung der niemals kanonisierten Klausnerin. 1643 wurden im oberschwäbischen Reute bei Waldsee die Gebeine der spätmittelalterlichen Gründerin des Klosters, der »Guten Beth«, gehoben (1766 Seligsprechung). Beide Konvente wurden Ziele von regionalen Wallfahrten.

Die 1517 errichtete Oberdeutsche Observantenprovinz gliederte sich in die drei Kustodien Rhein, Bayern, Schwaben. Sie war am Oberrhein besonders stark durch die Reformation betroffen: Lediglich das Kloster in Freiburg, das erst spät (1515) der Reformbewegung beigetreten war und dem 1528 die örtlichen Klarissen folgten, blieb neben dem kleinen Konvent auf dem Fremersberg in unserem Raum den Observanten erhalten.

Die Observanten entfalteten – durchaus in Konkurrenz zu den Kapuzinern – eine gewisse Dynamik.[19] Ein neues Kloster der Oberdeutschen Observantenprovinz entstand 1699 in Rastatt, das in diesen Jahren zur Residenz der Markgrafen von Baden-Baden ausgebaut wurde. Ihm war ein abhängiges Hospiz im nahen Ettlingen (1735) zugeordnet. Durch die Grafen von Hohenzollern-Hechingen wurde 1586 St. Luzen mit bayerischen Franziskanern gegründet; der Konvent wurde nach der finanziellen Absicherung durch den Fürsten der Oberdeutschen Observantenprovinz eingegliedert. Eine Gründung der Fürsten von Hohenzollern-Sigmaringen war 1624 das Franziskanerkloster in Hedingen, das von der bayerischen Kustodie, seit 1625 Provinz besiedelt wurde. In der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts dehnte sich die thüringische Observantenprovinz (Thuringia) von Fulda an den nördlichen Oberrhein aus und geriet dabei in Konflikt mit der Provinz Colonia, die 1629 das Kloster in Tauberbischofsheim gegründet hatte, das sie in einem Vergleich 1655 an die Thuringia abtrat. In der Kurpfalz entstanden Konvente der Thuringia in Sinsheim (1715) und Mosbach (1686), das auch zum Noviziat für die ganze Provinz ausgebaut wurde.[20] Die Oberdeutsche Observantenprovinz wurde durch die landesherrlich vorangetriebene Gründung einer eigenständigen Tiroler Provinz (1580) dezimiert, der sich auch der Freiburger Konvent anschloss. Von Innsbruck aus schlug die neue Provinz über das vorderösterreichische Oberschwaben (Ehingen 1630, Horb 1639, Saulgau 1646, Waldsee 1650) eine Brücke an den Oberrhein: 1630 gründete sie ein Kloster im habsburgischen Kenzingen.

Reformbewegungen innerhalb der Observanten führten zu einer weiteren Zergliederung des Ordens und zur Schwächung der Oberdeutschen Provinz. Die Reformaten (Ordo fratrum Minorum reformatorum oder Ordo fratrum Minorum strictioris observantiae) und die Rekollekten (Ordo fratrum Minorum recollectorum) räumten der inneren Sammlung großen Raum ein und knüpften damit an die eremitischen Traditionen der Franziskaner an. Die Rekollekten waren zum Beispiel gehalten, sich, über den Tag verteilt, zwei Stunden lang dem stillen Gebet und der Gewissenserforschung zu widmen. Durch päpstliche Privilegien abgesichert, bauten die Reformzweige neue Strukturen auf. Die Provinz Thuringia schloss sich 1672 (revidierte Statuten 1676) in ihrer Gesamtheit den Rekollekten an,[21] die Tiroler Provinz (mit dem Konvent in Freiburg) 1627 den Reformaten. Bereits 1625 waren durch Papst Urban VIII. (1623–1644) die sieben Konvente der bayerischen Kustodie (darunter das Kloster Hedingen) aus der Oberdeutschen Observantenprovinz ausgegliedert und zur ersten, eigenständigen Reformatenprovinz erhoben worden. Der Heidelberger Konvent zählte nach seiner Wiederrichtung zur Kölnischen Provinz (Colonia), die sich ebenfalls geschlossen den Rekollekten anschloss.

Den Augustinereremiten der Rheinisch-schwäbischen Provinz verblieben nach der Reformationszeit lediglich die Männerkonvente in Breisach, Freiburg und Konstanz. 1738 gelang nach längeren Verhandlungen eine Neugründung im kurpfälzischen Wiesloch, während der spätmittelalterliche Konvent in Heidelberg im Gegensatz zu den dortigen Konventen der Dominikaner und Franziskaner an der Wende zum 18. Jahrhundert nicht wieder restituiert wurde. Der Schwerpunkt der Provinz lag in der Frühneuzeit – auch nach Ausweis des Personalbestands[22] – in anderen Regionen, auch wenn der Konvent in Konstanz im 17. Jahrhundert eine gewisse Blüte erlebte und auch kurzzeitig Sitz des Provinzials war. Die Visitation der drei Klöster der Augustinereremitinnen[23] »Zum Grünen Wald« in Freiburg sowie Adelheiden und St. Katharina, beide in einsamer Lage im westlichen Bodenseegebiet gelegen, zeigte nach dem Bericht von Felice Milensio, dem Vikar des Ordensgenerals, die typischen Lebensformen vortridentinischer Schwesternsammlungen: In Freiburg pflegten die Frauen Kranke in der Stadt. Die beiden ländlichen Konvente am Bodensee verkauften ihre Produkte auf den Märkten der Region. Auf dem Provinzkapitel in Speyer 1607 wurde den Konventen der Titel eines »Klosters« aberkannt, vielmehr seien sie als collegia, also als Häuser, in denen die Schwestern gemeinsam (collegialiter) lebten, zu bezeichnen. Während Adelheiden 1672 wegen Jurisdiktionsstreitigkeiten aus dem Orden ausgeschlossen wurde, formierte sich St. Katharina unter der Priorin Anna Maria Knobler (1666–1668) als Konvent, der die Bestimmungen des Konzils von Trient einhielt. Die Nonnen durften künftig den schwarzen oder den weißen Ordenshabit mit schwarzem Schleier tragen.

Dem Dominikanerorden verblieben nach der Reformation als Männerkonvente in unserem Raum lediglich die Klöster in Freiburg und Konstanz.[24] Ausgangspunkt für die Reform der Provinz Teutonia wurde die Visitationsreise des Dominikaners Tomaso Marini, die er im Auftrag des Ordensgenerals Serafino Secchi (1612–1628) in den Jahren 1617–19 durchführte.[25] In klarer Abgrenzung zu den Jesuiten wurde wieder ein eigenständiges Ordensstudium aufgebaut und der Besuch von Hochschulen der Gesellschaft Jesu untersagt. Den Abschluss der Visitation bildete das feierliche Provinzkapitel in Freiburg am 20. April 1619, das auch eine neue Gliederung der Provinz beschloss, die nun in sieben Nationen (nationes), so die traditionelle Bezeichnung im Dominikanerorden, unterteilt wurde. Freiburg verblieb zusammen mit den Dominikanerinnenkonventen des eigenen Terminierbezirks bei der Alsatia. Konstanz wurde Mittelpunkt der neu errichteten Nation Helvetia, der neben dem Kloster in der Bischofsstadt noch acht Dominikanerinnenkonvente angehörten, die seelsorgerlich durch Mönche des Konstanzer Konvents zu betreuen waren. 1709 wurde die große Provinz Teutonia geteilt. Die Klöster in Süddeutschland und der Eidgenossenschaft (14 Männer- und 15 Frauenklöster) wurden in einer Süddeutschen Provinz zusammengefasst, die den Namen und die Privilegien der 1608 formal aufgehobenen Provinz Saxonia erhielt (Provincia Saxonia seu Germaniae superioris).

Die Dominikanerinnenklöster der Teutonia bzw. der frühneuzeitlichen Saxonia gliederten sich seit dem Spätmittelalter in drei Gruppen: Neben den Konventen, die formal in den Orden inkorporiert waren (etwa Adelhausen in Freiburg, Stetten im Gnadental bei Hechingen, Engen), gab es eine große Gruppe von Gemeinschaften (congregationes), die der Drittordensregel folgten (darunter Freiburg, Am Graben und St. Katharina von Siena, Gruol, Pfullendorf, Rangendingen, Riegel). Daneben gab es als kirchenrechtliche Besonderheit eine Gruppe von Konventen, die nach der Augustinusregel lebten, das Chorgebet hielten und auch den (schwarzen) Schleier trugen, aber nicht dem Ordensprovinzial, sondern der Jurisdiktion des Bischofs von Konstanz unterstanden (so in Konstanz, St. Peter an der Fahr und Zoffingen, Meersburg, Habsthal, Villingen).

Die Durchsetzung der kanonischen Klausur verlief langsam und war in Einzelfällen mit heftigen Konflikten verbunden, wie aus den Berichten des Visitators Marini 1617 zu St. Katharinental bei Dießenhofen (Kt. Thurgau) hervorgeht.[26] 1730 waren nach einem Bericht an den Ordensgeneral von den 17 inkorporierten Klöstern der Süddeutschen Provinz 14 klausuriert (darunter Adelhausen, Stetten im Gnadental), in Engen, erst 1724/25 in den Orden inkorporiert, war dies offensichtlich noch nicht der Fall.[27] Für die Häuser, die der Drittordensregel folgten, ist keine Rede von einer Klausur, vielmehr waren die Schwestern in vielen Fällen für den Gottesdienst auf den Besuch der örtlichen Pfarrkirche angewiesen, weil sie nicht über eine eigene Kapelle verfügten. In Rangendingen, das 1730 noch über keine eigene Kapelle verfügte (frequentant sacra in ecclesia parochiali carens propria),[28] führte der Bau einer Klosterkirche nach 1752 den Konvent in den finanziellen Ruin. In Riegel ließen die Dominikanerterziarinnen 1743–49 ebenfalls eine neue Klosterkirche errichten – in beiden Fällen ein Hinweis darauf, dass die Konvente mit den neuen Anlagen nicht so sehr eine barocke Prachtentfaltung verfolgten, als sich vielmehr von den örtlichen Pfarrkirchen separieren wollten, auch wenn sich diese in spätmittelalterlicher Tradition in unmittelbarer Nähe zu den Klöstern befanden. Neu- und Umbauten von Klosteranlagen waren äußere Zeichen einer inneren Reform der Konvente.

Anmerkungen

[1] Reden-Dohna 1982; 1993.
[2] Speck 1994 I, S. 232–242.
[3] Im Hinblick auf die Benediktiner programmatisch formuliert: GermBen V, S. 734–744; HelvSac III,1,1, S. 94–135; Maier 2003 (a); Maier 2003 (b).
[4] HelvSac III,1,1, S. 108; für St. Peter: Krimm-Beumann 2018, S. 95.
[5] Krimm-Beumann 2018, S. 413–416.
[6] GermBen I, bes. S. 376–406.
[7] Zum Folgenden ausführlich: GermBen I, S. 477–544.
[8] EAF UZ 318 (26.6.1593).
[9] Zum Folgenden: HelvSac III,1,1, S. 123 f.
[10] Maier 2003 (b).
[11] Umfassend: Lobendanz 1978; 1981; zusammenfassend: Müller 2016, S. 81–120.
[12] Ausführlich mit Quellenbelegen: Kuhn-Rehfus 1992, Kap. § 17.3.
[13] Flachenecker 2003; Schöntag 2012, S. 225–229.
[14] Dazu: Eubel 1886, passim; HelvSac V,1, S. 42–50, 102–107; zuletzt: Plath 2007.
[15] Dazu grundlegend: HelvSac V,1, S. 619–650; für das 18. Jh.: Ströbele 2005.
[16] HelvSac V,1, S. 621 f.
[17] Zitat bei Gmelin 1873, S. 166.
[18] HelvSac V,1, S. 632–637.
[19] Überblick bei Ziegler 2007.
[20] Umfassend: Plath 2010.
[21] Plath 2010, S. 27.
[22] Gesterkamp 1972.
[23] Dazu mit Quellen: Wernicke 2006.
[24] Überblick: HelvSac V,1, S. 25–142; Frank 1990; Springer 2006.
[25] Darstellung mit Quellenedition: Kordel 1988; 1990.
[26] Kordel 1988, S. 305.
[27] Walz 1927, S. 14–22.
[28] Walz 1927, S. 18.

Die vollständigen Literaturangaben sowie die Auflösung der Abkürzungen finden Sie hier.

Zitierhinweis: Wolfgang Zimmermann, Reform der alten Orden, in: Badisches Klosterbuch, URL: […], Stand: 11.06.2025.

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