e-Guide Justizakten
von Diana Kail
Was ist eine Justizakte?
Nachdem ihr über den Historischen Hintergrund bereits Einblick in den historischen Kontext erhalten habt, bietet der folgende e-Guide eine praktische Einführung in den Umgang mit NS-Justizakten. Er zeigt, wie man die Bestandteile von Akten erkennt, wo welche Informationen stehen, welche Sprache die NS-Justiz verwendete und welche Ordnungsmuster sie und ihre Verfasser prägten. Der Guide kann Schritt für Schritt durchlaufen oder modular über das Menü angesteuert werden. Ziel ist es, Unsicherheiten abzubauen, methodisches Rüstzeug zu vermitteln und Mut zu machen: Denn wer die Justizakte als historisches Medium versteht, kann aus ihr die vielen Geschichten der NS-Justiz und ihrer Opfer kritisch und wissenschaftlich fundiert rekonstruieren.
Was ist eigentlich eine Akte?
Akten sind augenscheinlich leicht zu definieren: Ein Stapel Blätter, zusammengeheftet, gebunden oder getackert, existieren sie in Regalen und Schränken, um von Behörden- und Institutionsmitarbeitenden in die Hand genommen zu werden. Aber ganz so einfach ist es dann doch nicht: Aus dem Stapel Blätter wird erst eine Akte, wenn diese Dokumente während ihrer Zusammenführung einen neuen Zweck bekommen. Über die verschiedenen Beweisstücke in einer Akte des französischen Verwaltungsgerichts schreibt der Ethnologe Bruno Latour: „Egal ob zerstreut oder archiviert, sie wären lediglich nicht genutzte Informationen gewesen. Erst der Sog der Klage und der Unfall selbst sorgen dafür, dass diese alltäglichen Elemente rückwirkend die Rechtsform angenommen haben.“[1] Wie die Beweisstücke wird auch ein Urteil erst als Teil einer Akte zum Rechtsakt mit realen Konsequenzen. Damit nehmen Akten nicht nur passiv Informationen auf, sondern sie handeln aktiv. Sie stellen Recht her. Gleichzeitig gibt das Recht unter Schlagworten wie Aktenführung oder Aktenplan vor, was und wie Inhalte in die Akte kommen.[2] „Akte und Recht definieren sich wechselseitig“[3] schreibt deswegen Alexandra Kemmerer.
Die Akte, die Welt und die Wahrheit
Akten generieren eine Wahrheit, erklärt Alexandra Kemmerer weiter.[4] Behördenmitarbeitende legen die Dokumentensammlungen der Akten an. Ohne einen konkreten Urheber zu haben, sondern durch eine Vielzahl von Autoren geschrieben und von der Akte selbst strukturiert, ergibt sich so ein spezifisches Bild der Welt, das wiederum in Verfügungen, Anklage, Beschluss oder Urteil aufgegriffen und zur Wirklichkeit wird. Rechtsprozess, erklärt die Rechtswissenschaftlerin Cornelia Vismann, bedeutet dann, dass die Gegenseite in einem Verfahren diese von der Akte hergestellte Wahrheit angreifen und entkräften muss.[5] Dass eben nur eine Aktenwirklichkeit und keine objektive Wahrheit erzeugt wird, ist wichtig zum Verständnis von Akten. Besonders historische Akten sind Gegenstände ihrer Zeit, beinhalten Ordnungsschemata und Denkweisen vergangener Epochen und lassen demnach Dinge aus, die Zeitgenossen intuitiv missachteten, für uns im Jetzt aber Fragen aufwerfen. Quod non est in actis, non est in mundo – Was nicht in den Akten steht, existiert nicht auf der Welt – heißt es seit dem Frühmittelalter und fasst zusammen, dass Akten aus Bezügen zur Welt eine eigene und keine vollständige Wirklichkeit konstruieren.
Der e-Guide „Justizakten lesen“
Wer also fundiertes Wissen über Alltag und Herrschaft im Nationalsozialismus aus dieser hergestellten Aktenwirklichkeit schöpfen will, muss sich mit der NS-Justizakte als Quelle vertraut machen. Er oder sie muss verstehen, wie die Akten dieser Zeit ihre Wahrheit erzeugen und was sie zu diesem Zweck auslassen. Man muss also genau hinsehen. Welche Dokumente enthält eine Akte? In welchem historischen Kontext sind sie entstanden? Wer hat sie verfasst? Wie waren Akten aufgebaut? Welche Lücken und Widersprüche tun sich darin auf?
Der e-Guide führt durch all diese Fragen, um am Ende den Nutzer oder die Nutzerin mit Werkzeugen ausgestattet zu haben, die für einen reflektierten Umgang mit NS-Justizakten notwendig sind.
- Aktenbestandteile verstehen
- NS-Ideologie erkennen
- Akten lesen üben
- Was Akten sagen können und was nicht
Anmerkungen
[1] Latour, Rechtsfabrik, S.96.
[2] Vismann, Akten, S.292.
[3] Kemmerer, Akten, S.131.
[4] Kemmerer, Akten, S.132.
[5] Vismann, Akten, S.90.
Literatur
- Kemmerer, Alexandra, Akten, in: Handbuch Archiv. Geschichte, Aufgaben, Perspektiven, hg. von Marcel Lepper/Ulrich Raulff, S. 131-143.
- Latour, Bruno, Die Rechtsfabrik. Eine Ethnographie des Conseil d‘Etat, Konstanz 2016.
- Vismann, Cornelia, Akten. Medientechnik und Recht, Frankfurt a. M. 2009.
Zitierhinweis: Diana Kail, Was ist eine Justizakte?, in: NS-Justiz in Baden, URL: […], Stand: 13.11.2025.

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